Kameras im öffentlichen Raum nach Einführung der DSGVO

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 29. April 2020 wurde der Antrag der Freibeuter “Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum” (VII-A-00544-NF-02) beschlossen. Der Beschluss sieht vor, Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan Leipzig einzusehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wurden durch die Stadtverwaltung nach dem 25. Mai 2018 Kameras, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedürfen, in Betrieb genommen?
  2. Wenn ja, liegen für diese Anlagen die Datenschutz-Folgenabschätzungen vor?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Fragen der Anfrage werden zusammen wie folgt beantwortet:

Durch die Stadtverwaltung wurden seit dem 25.05.2018 keine Kameras in Betrieb genommen, welche einer Datenschutz-Folgeabschätzung bedürft hätten.

Nachrichtlich wird darüber hinaus auf folgende neue Videoüberwachung (Inbetriebnahme seit dem 25.05.2018) hingewiesen:

  • Oper Leipzig: Fahrrad-/PKW-Stellplätze im Bereich Bühneneingang Goethestr. (öffentlich zugängliches Betriebsgelände)
  • Gewandhaus: Südarkaden (Fahrradstellplätze, öffentlich zugängliches Betriebsgelände)
  • Amt für Jugend, Familie und Bildung: Gebäude (Fassade), Außenzaun Oberschule Paunsdorf (Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig, außerhalb der Öffnungszeiten/der öffentlichen Zugänglichkeit, temporär mit 2 Videotürmen)
  • Im Stadtarchiv und an einer Zufahrtsschranke des Eigenbetriebs Stadtreinigung (Geithainer Str. 60) bestehen vor dem 25.05.2018 vorhandene Videoüberwachungen fort, wurden aber geringfügig geändert (z. B. Umsetzung).

Nur für Videoüberwachungen, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen führen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. In diesem Kontext ist eine DSFA bei der systematischen umfangreichen (weiträumigen, Erwägungsgrund 91 DSGVO) Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche gem. Art. 35 Abs. 3 Buchst. c DSGVO obligatorisch. (Anm. zur Orientierung: Im Hinblick auf die Weiträumigkeit liegt gem. der Blacklist des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz eine systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (gem. Art. 35 Abs. 3 Buchst. c DSGVO) bei einer durchgängigen Videoüberwachung des öffentlichen Personennahverkehrs in Großstädten vor.)

Die neu eingeführten Überwachungen sind lokal begrenzt, zeitlich befristet (soweit eine Aufzeichnung erfolgt), teilweise zeitlich beschränkt (AfJFB) und betreffen eine geringe Bandbreite von Daten, die sich auf betroffene Personen beziehen. Höchstpersönliche Daten werden nicht verarbeitet. Es werden keine Datensätze zusammengeführt oder abgeglichen. Es erfolgt keine innovative Nutzung oder Anwendung neuer Technologien bzw. organisatorischer Lösungen. Durch die Videoüberwachung werden die betroffenen Personen nicht an der Ausübung ihrer Rechte oder der Nutzung einer Dienstleistung bzw. der Durchführung von Verträgen gehindert.

Damit besteht voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und keine Verpflichtung zur Durchführung einer DSFA.

Antwort im Allris

Köhler (Piraten): “Videoüberwachung der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum seit Mai 2018 unzulässig”

Auf erneute Anfrage der Fraktion Freibeuter zur Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang mit den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum teilt die Stadtverwaltung in der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019 mit, dass sie bis zum 25. Mai 2021 eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die stadteigenen Video-Überwachungsanlagen vorlegen wird. Die Stadtverwaltung bezieht sich hierbei auf die „Orientierungshilfe zur Datenschutz-Folgenabschätzung“ des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Damit trifft die Stadt Leipzig nur bedingt den Kern der Sache und das Anliegen der ursprünglichen Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Diese Anfrage betraf die im August 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossene Kennzeichnung von Kameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig. Baubürgermeisterin Dubrau verwies in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Unternehmen und Eigenbetrieben betriebenen Videokameras seien der Verwaltung bekannt.

Die von der Stadtverwaltung zitierte Frist der o.g. Orientierungshilfe betrifft jedoch Bestandsanlagen: „bereits laufende, nach Art. 26 BayDG freigegebene Verarbeitungsvorgänge, die ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt werden…“ Hier gilt die Nachweispflicht für diese Anlagen (Freigabe), gemäß der alten gesetzlichen Regelung.

Dazu Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Offensichtlich hat die Stadt Leipzig den Termin zur Beibringung der Datenschutz-Folgenabschätzung für ihre Videokameras willkürlich gewählt, um ihr Versäumnis zu rechtfertigen. Es ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass die Stadtverwaltung keine Kenntnis über Art, Anzahl und Standort der Anlagen zur Kameraüberwachung hat. Weiterhin gilt der Passus ausdrücklich nicht für Anlagen, die nach Inkrafttreten der DSGVO installiert wurden.”

Köhler weiter: “Hieraus ist zu schließen, dass die durch die Stadt Leipzig angebrachten Kameras nicht mit der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz, ja nicht einmal mit dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vor 2018 vereinbar sind. Am 27. April 2016 trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, seit 25. Mai 2018 gilt sie ohne Aufschub. Zwei ungenutzte Jahre, um eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die Kameras der Stadt Leipzig bis zum Stichtag 2018 zu erarbeiten. Und fast 2 weitere Jahre, in denen die Stadt Leipzig seither gegen geltendes Recht verstößt.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt daher die Außerbetriebnahme der Videokameras der Stadt Leipzig sowie ihrer Unternehmen und Eigenbetriebe im öffentlichen Raum.

“Ohne eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder einen Nachweis für Bestandsanlagen, der eine Fristverlängerung rechtfertigt, sind die Kameras abzuschalten. Die Stadtverwaltung scheint überhaupt erst auf beharrliches Nachfragen der Fraktion Freibeuter auf die Gesetzeslage aufmerksam geworden zu sein. Nach dieser Erkenntnis will sie sich nun insgesamt drei Jahre Zeit nehmen, um den gesetzlichen Forderungen nachzukommen”, so Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Sachstand zur Ergänzung des Themenstadtplans um Standorte der Videoüberwachung

Anfrage:

Der Stadtrat hat auf Initiative der Fraktion Freibeuter am 20.06.2018 beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

Der Beschlussvorschlag übernahm den Verwaltungsstandpunkt, in dessen Begründung vermerkt wurde, dass das Lokalisieren der kommunalen Überwachungsanlagen und die Veröffentlichung der Standorte und ggf. Speicherdauer bereits mit der Beantwortung der Anfrage VI-F-03985 erfolgt ist. Eine Datengrundlage ist somit vorhanden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wann werden die durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum in den Themenstadtplan übernommen?
  2. Welche Hinderungsgründe verursachten die Verzögerung der Übernahme?
  3. Hat es zwischenzeitlich Veränderungen bezogen auf die Antwort VI-F-03985-AW-01 gegeben? Werden diese bei der Übernahme mit eingepflegt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren!

Es geht um den Sachstand zur Ergänzung des Themenstadtplans um Standorte der Videoüberwachung. Das ist eine schwierige Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung, also zwischen dem Ordnungsamt und dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung. Die haben das Thema untersucht und sich zur Realisierung dieses Themas, Kamerastandorte im öffentlichen Raum in den Plan eintragen zu können, soweit verständigt, dass zukünftig alle Informationen von Kameras, die in den öffentlichen Raum strahlen, zur Verfügung gestellt und eingetragen werden sollen.
Bisher gibt es da sehr wenige Rückmeldungen an das AGB, die das halt rein praktisch macht. Insofern war die sinnvolle Bearbeitung bisher noch nicht möglich. Gegenüber der ersten Anfrage, die dazu stattgefunden hat, ist jetzt eine zweite Anfrage auf dem Weg, weil die Daten, die benötigt werden, um diese Standorte einzutragen, doch sehr viel weitreichender sind; mit genauer Lage, Blickrichtung, und all dem, was dazu gehört. Aus den Antworten, die jetzt kommen, ist hoffentlich ersichtlich, wie das dann tatsächlich ist, und das Amt für Geoinformation beabsichtigt deshalb folgende Arbeitsweise.

Zu erstens:

In Abstimmung mit den Ämtern ist zunächst zu klären, wie im Zusammenhang mit der Darstellung von Kamerastandorten der Begriff „öffentlicher Raum“ definiert ist. Das ist nicht immer ganz eindeutig. So sollen zum Beispiel Kameras, die Hofbereiche öffentlicher Gebäude – wie das neue Rathaus – überblicken, nicht aufgeführt werden, da es sich hier um das Hausrecht handelt und es kein öffentliches Grundstück bzw. Straßenland ist.

Zweitens:

Des Weiteren ist zu definieren, was unter die Kategorie „durch die Kommune unterhaltene Kameras“ fällt, also insbesondere, welche Kamerastandorte, die durch die Eigenbetriebe oder städtischen Gesellschaften allein mit Einsicht auf die eigene Liegenschaft unterhalten werden. Auch hier dürfte in vielen Fällen kein öffentlicher Raum vorliegen.

Zu Punkt drei:

Nach Klärung der vorstehenden Sachverhalte werden die Ämter und gegebenenfalls die Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften durch das AGB mit einer Fristsetzung noch einmal gebeten werden, ihre Daten zu Kamerastandorten im öffentlichen Raum bzw. eine entsprechende Fehlmeldung zu übergeben. Die Anfrage ist dann so gestaltet, dass endgültig ersichtlich ist, ob und wie entsprechende Standorte gemeldet werden müssen. Durch die Aufforderung, auch Fehlmeldungen abzugeben, kann gewährleistet werden, dass die Informationen vollständig sind.

Viertens:

Sobald die Umfrageergebnisse ausgewertet sind, wird eine technische Umsetzung zeitnah erfolgen, das heißt dann etwa in einem Zeitraum von vier Wochen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man im Einzelfall Definitionsschwierigkeiten bezüglich des „öffentlichen Raumes“ und ähnlichen Dingen hat. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, angesichts der Tatsache, dass es ja nicht um Kameras von irgendwelchen fremden Dritten, sondern um Kameras von der Stadt oder solchen, die von der Stadt betrieben werden; da muss ich jetzt zur Kenntnis nehmen, dass es in anderthalb Jahren nicht gelingt, verwaltungsintern von den betroffenen Bildstellen eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, um diesen Beschluss umzusetzen. Das heißt also, es gibt Dienststellen, die einfach nicht antworten. Ich weiß nicht, wie ich mir das in der Verwaltung vorstellen sein. Man macht offensichtlich eine Anfrage, und das interessiert jemanden nicht. Wie muss ich mir das vorstellen? Sie haben sicherlich zeitnah nach dem Beschluss herumgefragt. Fehlmeldungen gibt es nicht. Wie muss ich mir ein Verwaltungshandeln zur Beschaffung der verwaltungsinternen Informationen vorstellen?

Bürgermeisterin Dubrau:
Es ist eine Anfrage erfolgt, es gab auch eine Fehlmeldung. Es gab auch einige Meldungen, die aber an vielen Stellen so unpräzise waren, dass sie nicht verwendbar sind. Insofern gab es jetzt erst einmal gemeinsam mit den entsprechend zuständigen Ämtern eine Diskussion und nun das Verfahren, was ich Ihnen dargestellt habe.
N.N.:
Ich möchte die Frage einmal etwas anders formulieren. Es geht hier in der Frage um Kameras, die im öffentlichen Raum – der ja eigentlich eindeutig definiert ist – aufzeichnen. Ein Hof ist kein öffentlicher Raum. Ein Eigenbetriebsgelände ist auch kein öffentlicher Raum. Es geht um Kameras, die aufzeichnen und speichern, was sich hier in der Stadt bewegt. Es kann mir doch keiner erzählen, dass es nach den heutigen Datenschutzgrundsätzen keinen Plan gibt, wo solche Kameras hängen.
Bürgermeisterin Dubrau:
Es gibt einen solchen Plan nicht. Und es gibt eine ganze Menge Orte, die wie ein öffentlicher Raum aussehen, aber letztendlich kein öffentlicher Raum sind, wie beispielsweise der Bereich vom Dienstboteneingang, um jetzt einmal ein Beispiel zu benennen. Das ist ein privates Grundstück.
Stadtrat Morlok (Freibeuter):
Gibt es verwaltungsinterne Regelungen hinsichtlich des Anbringens von Kameras im öffentlichen Raum? Wer ist dazu befugt? Wer muss sich mit wem abstimmen? Kann jeder die anbringen, wie er lustig ist oder gibt es da Regelungen? Wenn es solche Regelungen gibt, muss doch auch klar sein, wer das darf und wer letztendlich, wenn die Regeln eingehalten werden, die Informationen über die Kameras haben müsste.
Bürgermeisterin Dubrau:
Es geht nicht um diejenigen, die im öffentlichen Raum sind – das ist uns bekannt -, sondern um diejenigen, die sich in Randbereichen befinden, aber den öffentlichen Raum bestrahlen. Das ist das Thema.

René Hobusch (FDP): “Videoüberwachung offenbar völlig nutzlos gegen Innenstadtkriminalität.” Naomi-Pia Witte (FDP): “Wir brauchen Hilfe und Härte!”

Der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) bezeichnet angesichts von Medienberichten über Innenstadtkriminalität Videoüberwachung als “völlig nutzlos”. Hintergrund sind Veröffentlichungen zu Treffpunkten von vornehmlich jungen Menschen in der Innenstadt, von denen Gewalt im Zuge sogenannter Revierverteidigung ausgeht. Auch von Drogendelikten wurde berichtet.

“Wir überwachen die ganze Innenstadt mit Kameras. Es hängen Hinweisschilder an Masten. Und trotzdem steigt das Gefahrenpotential. Dass es jetzt eine verstärkte Bestreifung durch Polizeikräfte gibt, zeigt, was wirklich hilft: Polizisten – präsent, ansprechbar und in der Lage, in Gefahrensituationen sofort einzugreifen. Das alles kann keine Kamera der Welt leisten. Und das leisten auch keine Waffenverbotsschilder wie rund um die Eisenbahnstraße”, so der Freidemokrat.

Naomi-Pia Witte, ebenfalls Stadträtin der FDP und Vertreterin im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ergänzt: “Zusätzlich zu einer sichtbaren Präsenz von Polizeikräften brauchen wir eine wirksame Straßensozialarbeit. Gerade hier müssen wir verhindern, dass die Jugendlichen in kriminelle Biographien abrutschen und durchs Raster fallen. Darüber hinaus fehlen in Leipzig Offene Kinder- und Jugendtreffs zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Insofern brauchen wir beides: Hilfe und Härte.”

Big Brother is watching you – Transparenz an allen Orten

Big Brother is watching you - Transparenz an allen Orten

Pressemitteilung:

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am Mittwoch mehrheitlich den Oberbürgermeister beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig im Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu kennzeichnen.

Dazu begrüßt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ute Elisabeth Gabelmann, die die Freibeuter in den Fachausschüssen Allgemeine Verwaltung und Stadtentwicklung und Bau vertritt, das wohlwollende Entgegenkommen der Verwaltung:

“In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern zumindest Straftaten aufklären soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern ist die Kennzeichnung jeder Kamera im Stadtgebiet im Themenstadtplan nur folgerichtig. Das sieht die Stadtverwaltung auch so.”

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.
  2. Die horizontale Aufnahmerichtung ist kenntlich zu machen. Sofern die Kamera schwenkbar ist, ist der gesamte mögliche horizontale Aufnahmebereich kenntlich zu machen.
  3. Sofern seitens des Oberbürgermeisters rechtliche Bedenken zur Umsetzung bestehen, legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum 1. Januar 2018 die nötigen kommunalrechtlichen Änderungen vor, so dass eine Umsetzung möglich ist.

Begründung:

In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern – so die Befürworter des Einsatzes – Straftaten aufklären und Straftaten verhindern soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern sollte aus Transparenzgesichtspunkten jede Kamera im Themenstadtplan veröffentlicht werden. Für den Initiator des Beschlusses kann es ggf. Umstände geben, die derzeit eine Standortveröffentlichung unmöglich machen. Für diesen Fall sind entsprechende rechtliche
Rahmenbedingungen in Form eines Satzungsbeschlusses zu schaffen, welche die Aufstellung von Kameras nur noch dann ermöglichen, wenn Standort und Aufnahmebereich im Online-Themenstadtplan veröffentlicht werden können.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

2. Ziffer 2 und 3 des Antrages werden abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt