Nachfrage zur Antwort VI-F-01372-AW-001 – Migration von eRIS

Nachfrage zur Antwort VI-F-01372-AW-001 - Migration von eRIS

Anfrage:

Im Mai 2015 beantwortete der Oberbürgermeister die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Migration von eRIS – Übernahme der bestehenden Altdaten in die neue Sitzungsdienstsoftware ALLRIS.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie weit ist der Migrationsprozess inzwischen fortgeschritten?
  2. Wann soll der Prozess der Übernahme voraussichtlich abgeschlossen sein und eRIS vom Netz gehen?
  3. Fallen für die Bereitstellung von eRIS noch Kosten an? Wenn ja, in welcher Höhe?
  4. Wann erscheint die ALLRIS-App für mobile Windows-Geräte?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie weit ist der Migrationsprozess inzwischen fortgeschritten?

Vom Hersteller des Ratsinformationssystems wurden bisher zwei Teststellungen der aus eRIS migrierten Daten zur Verfügung gestellt. Jedoch konnte für diese Testdaten bislang keine endgültige Abnahme erklärt werden, da nicht alle Anforderungen, insbesondere bezüglich der Umsetzung der Zugriffsrechte, umgesetzt wurden. Mit dem Hersteller wurde im Februar 2018 noch einmal der Forderungskatalog durchgegangen und weitere Änderungen beauftragt. Bisher wurde seitens des Herstellers für die 16. Kalenderwoche die Übermittlung eines Zwischenstandes zugesagt, jedoch noch keine weitere Testmigration zur Verfügung gestellt.

2. Wann soll der Prozess der Übernahme voraussichtlich abgeschlossen sein und eRIS vom Netz gehen?

Ein genauer Zeitpunkt kann nicht benannt werden. Einerseits steht noch nicht fest, wann der Verwaltung neue Testdaten übermittelt werden. Sollten die (Minimal-)Anfor-derungen nicht erfüllt werden können, stellt sich dann die Frage, ob nur Teile übernommen werden können oder eRIS weiter betrieben werden muss.

3. Fallen für die Bereitstellung von eRIS noch Kosten an? Wenn ja, in welcher Höhe?

Für die Bereitstellung von eRIS fallen monatlich Kosten in Höhe von 760 € an.

4. Wann erscheint die ALLRIS-App für mobile Windows-Geräte?

Die App für mobile Windows-Geräte ist seit Ende Februar 2018 über den Microsoft Store beziehbar. Seitens der Verwaltung wird der Einsatz der App gegenwärtig getestet, für Stadträte ist die App bereits ohne Einschränkungen nutzbar. Ein Hinweis dazu wird zeitnah auf der ALLRIS-Startseite veröffentlicht.

Antwort im Allris

Bitte bewerben Sie sich nicht nur auf ausgeschriebene Stellen! – Freibeuter rüsten Stadtverwaltung für effizienteres Bewerber- und Personalmanagement

Bitte bewerben Sie sich nicht nur auf ausgeschriebene Stellen

Pressemitteilung:

Der Fachkräftemangel zeigt sich auch in Leipzigs Stadtverwaltung, ausgeschriebene Stellen bleiben zunehmend unbesetzt. Die Stadt konkurriert mit der freien Wirtschaft um qualifiziertes Personal. Die Freibeuter begrüßen die Entwicklungen im Personalamt, sich stärker als in der Vergangenheit als einen modernen internen Dienstleister der Stadtverwaltung zu verstehen.

Dazu Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten), stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat:

“Ein gutes internes Bewerber- und Personalmanagement wird fächerübergreifend interessante Köpfe finden und für unsere Stadt begeistern. Im Ringen um gute Fachleute müssen wir moderner denken und ungewöhnlichere Wege gehen.”

Eine neue Software wird die Personalsachbearbeiter bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern unterstützen. Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten), die die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt, zu den Möglichkeiten der Software:

“Im Bewerbungsprozess unterlegene, aber für andere Stellen qualifizierte Bewerber kann das Personalamt dann unter Beachtung des Datenschutzes anderen Ämter vorschlagen. Und auch Initiativbewerbungen werden zukünftig willkommen sein. Mit einer eigenen effizienten Personalgewinnung kann die Stadt Tausende Euro für Headhunter einsparen.”

Der auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat am 13. Dezember 2017 mehrheitlich beschlossene Antrag (VI-A-04689) beauftragt den Oberbürgermeister, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten oder die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erweitern.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

  • frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
  • auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
  • Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein und
  • Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.

Politische Neutralität von Stadtverwaltung und öffentlichen Unternehmen: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Politische Neutralität von Stadtverwaltung und öffentlichen Unternehmen: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Anfrage:

Thomas Meyer, emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der  Technischen Universität Dortmund, hat in seinem Standardwerk für Studierende der Politikwissenschaften “Was ist Politik?” (Wiesbaden, 2003) eine Definition von Politik veröffentlicht, wonach es sich dabei  um das Herbeiführen und Durchsetzen gesamtgesellschaftlich  verbindlicher Entscheidungen handelt. Dies erfolgt u.a. durch Gesetze.  Die Regelungen zur “Gesetzliche Rente” sind gesamtgesellschaftlich  verbindlich. Herbeiführen von Änderungen sind insofern Politik.

Der Oberbürgermeister hat als Chef der Stadtverwaltung und somit  maßgeblicher Vertreter des Gesellschafters der kommunalen Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Verwaltung als auch  eben diese kommunalen Unternehmen politisch neutral agieren. Insbesondere kommt ihm diese Aufgabe in Wahlkampfzeiten zu.

Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben ist seit vielen Wochen eine Straßenbahn mit Werbung zur Stärkung der Gesetzlichen Rente und Logos einer Gewerkschaft beklebt. Sie ist aktuell – also in einer Wahlkampfzeit  –  im Einsatz.

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Regelungen gibt es für die Außenwerbung auf den Straßenbahnen der Stadt Leipzig?
  2. Wer darf werben und mit welchem Inhalt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Meine Damen und Herren!

Zur Frage 1.

Die Außenwerbung auf der Straßenbahn der Leipziger Verkehrsbetriebe wird durch die Ströer Media Deutschland GmbH auf Basis eines bestehenden Gestattungsvertrages kommerziell betreut. Das Anbringen von Parteienwerbung ist grundsätzlich nicht zugelassen.

Für die Entscheidung über die Freigabe der Werbung müssen ihr Inhalt und ihre Gestaltung nach Angaben der LVB folgenden Grundsätzen entsprechen – ich greife aus der sehr langen Liste jetzt nur einige heraus -: kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und behördliche Anweisungen oder innerbetriebliche Regelungen, keine Beeinträchtigung des Gesamteindrucks des Werbeträgers, keine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, Ausschluss von Parteienwerbung, Ausschluss von Werbung mit religiöser Ausrichtung, Ausschluss des Verstoßes gegen die guten Sitten, gegen unlauteren Wettbewerb, gegen die Grundsätze des Deutschen Werberates, gegen Diskriminierung wegen Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Rasse oder Religion, Ausschluss von sexistischer Wort- und Bildsprache, Ausschluss von Werbung für Prostitution oder der Darstellung des Menschen als käufliche Ware, Ausschluss der Verherrlichung von Krieg und Gewalt, Verherrlichung der Zeiten des Nationalsozialismus, Ausschluss von Tabakwerbung, Ausschluss der Werbung gegen die Interessen der LVV-Gruppe. – Sie sehen, das ist ein breites Feld. Wie gesagt, auch die Werbung für Parteien ist ausgeschlossen.

Zur Frage 2.

Grundsätzlich jeder. Das heißt: Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei zu marktüblichen Konditionen, jedoch ausschließlich und nur im Rahmen der oben geschilderten inhaltlichen Maßgaben. Darüber hinaus erfolgt eine Freigabe durch die Leipziger Verkehrsbetriebe in jedem Einzelfall. Diese Freigaben erfolgen nach Angaben des Unternehmens sowie bei unternehmenseigener Außenwerbung grundsätzlich entsprechend der städtischen Ziele der Leipziger Verkehrsbetriebe.

Das fragliche Fahrzeug wurde durch den Deutschen Gewerkschaftsbund als Vollwerbung für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.10. zu den marktüblichen Konditionen gebucht. Die politische Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten dient der Wahrung der Chancengleichheit der Parteien. Gewerkschaften sind aber keine Parteien. Sie stehen somit nicht zur Wahl. Die Werbung des DGB zielt auf die Stärkung der gesetzlichen Rente. Sie spricht damit weder eine Wahlempfehlung aus, auch nicht versteckt, noch ist aus dem Slogan eine Wahlempfehlung abzuleiten. Ein Verstoß gegen die politische Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten im Sinne der Anfrage liegt also nicht vor. 

Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu?

Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu?

Anfrage:

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat jüngst durch ein Urteil den Weg für Fahrverbote von dieselbetriebenen Fahrzeugen frei gemacht.

Hierzu fragen wir:

In welchem Umfang werden dieselbetriebene Fahrzeuge
a. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen gehalten,
b. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten,
c. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten,
d. von der Stadtreinigung Leipzig gehalten,
e. von der Abfalllogistik Leipzig gehalten,
f. von den Eigenbetrieben Kultur gehalten,
g. von der Stadt Leipzig (Stadtverwaltung ohne Eigenbetriebe)
gehalten,
h. von den Leipziger Wasserwerken (Kommunale Wasserwerk Leipzig GmbH)
sowie Tochterunternehmen gehalten,
i. von den Leipziger Stadtwerken (Stadtwerke Leipzig GmbH) sowie
deutschen Tochterunternehmen gehalten,
j. von der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) oder
Tochterunternehmen gehalten?

Bitte die Anzahl der dieselbetriebenen Fahrzeuge nach Euro-IV-Norm und schlechter, Euro V und Euro VI getrennt ausweisen.

Anfrage im Allris

Antwort:

Auf Grundlage von Zuarbeiten der Beteiligungsunternehmen, der Eigenbetriebe sowie der zuständigen Fachdezernate infolge einer Abfrage entsprechend der Anfrage stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Buch-stabe Fahrzeughalter Euro 4 od. schlechter Euro 5 Euro 6 Gesamt
a LVB und Tochterunternehmen 23 64 182 269
b-c – davon für den Einsatz im Linienbetrieb (11) (17) (138) (166)
d Stadtreinigung Leipzig 82 110 61 253
e Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) 16 18 18 52
f Eigenbetriebe Kultur 3 8 6 17
g Stadt Leipzig (ohne Eigenbetriebe) 56 50 19 125
h KWL und Tochterunternehmen 11 70 57 138
i SWL und inländische Tochterunternehmen 7 64 44 115
j LWB und Tochterunternehmen 20 14 9 43
Gesamt 218 398 396 1.012

Antwort im Allris

Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017

Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017

Anfrage:

Wie stellt der Oberbürgermeister während der sechs Wochen vor der Bundestagswahl 2017 sicher, dass es keine Kritikpunkte gibt, die aufgrund einer möglichen öffentlichen Diskussion Einfluss auf das Wahlverhalten der Bürger haben können?

Anfrage im Allris

Antwort:

Der Oberbürgermeister ist nicht verpflichtet, Kritikpunkte, die öffentlich diskutiert werden, zu verhindern oder gar Diskussionen zu untersagen. Eine öffentliche Diskussion auch und gerade vor Wahlen ist vielmehr gewünscht. Die Verwaltung hat jedoch darauf zu achten, dass sie bei aller öffentlichen Diskussion die Neutralität wahrt. Dies gilt ausdrücklich auch für die einzelnen Fraktionen der Ratsversammlung, die Teil der Verwaltung sind, und eben kein Organ einer Partei, auch wenn die Mitglieder der Fraktionen überwiegend einer Partei angehören und als Mitglied einer Partei einen Sitz in der Ratsversammlung erlangt haben. Daher wird vor jeder Wahl auf die besondere Neutralitätspflicht insbesondere in der heißen Wahlkampfphase, 6 Wochen vor dem Wahltag, ausdrücklich innerhalb der Verwaltung hingewiesen, so zuletzt auch vor der letzten Kommunalwahl.

Antwort im Allris