Rechtssicherheit der Grundstücksvergabe an der Rehbacher Straße

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Anfrage:

Die Stadt Leipzig plant gemeinsam mit einem kommunalen Unternehmen die Entwicklung eines Baugebietes an der Rehbacher Straße. Für rund 270 Familien sollen dort Eigenheime entstehen. Um einen zügigen Baustart zu gewährleisten, ist jedoch die rechtssichere Grundstücksvergabe ein wesentlicher Faktor. Die Stadt plant zur Familienförderung eine Bepunktung der Gebote. Hierbei soll ein Gebot pro Quadratmeter virtuell um 100 Euro pro Kind erhöht werden, so dass kinderlose Bauherren bspw. 200 Euro mehr bieten müssten, um mit einer Familie mit zwei Kindern gleichgestellt zu werden.

Hierzu fragen wir an:

Durch wen, in welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde die Rechtssicherheit der gewählten Vergabe geprüft und bestätigt, so dass ausgeschlossen ist, dass es durch unterlegene Bieterinnen und Bieter ohne oder mit weniger Kindern als diejenigen, die den Zuschlag erhalten haben, nicht zu Klagen gegen die Stadt Leipzig und somit zu ggf. langwierigen Verzögerungen in der Grundstücksvergabe kommt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Hörning:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur Anfrage „Rechtssicherheit der Grundstücksvergabe an der Rehbacher Straße“ können wir wie folgt ausführen: Verantwortlich für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Eigenheimgebiets an der Rehbacher Straße ist die stadteigene Gesellschaft zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten, LESG.

Derzeit wird von der LESG der erste Bauabschnitt mit 24 Grundstücken erschlossen. Der Beginn der Vermarktung ist, abhängig vom Baufortschritt der Erschließungsmaßnahme, für Mitte des Jahres 2019 vorgesehen. Das Interesse ist sehr hoch.  

Derzeit erarbeitet die LESG in Abstimmung mit einem fachkundigen Anwaltsbüro eine Vergaberichtlinie, um weitgehende Transparenz und Rechtssicherheit für die Grundstücksvergabe zu erreichen. Das Verfahren soll zudem auch vom Vergabeausschuss der Stadt begleitet werden.

Grundsätzlich kann aber nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden, dass nicht zum Zuge gekommene Bewerber versuchen könnten, ihr Interesse durch Klage durchzusetzen. Dies steht natürlich jedem Bewerber offen. Wir sind jedoch bemüht, ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten.

[…]

 

Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

Antrag:

  1. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes und der damit zusammenhängenden Regelungen werden gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft und den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen erarbeitet.
  2. Diese neu erarbeiteten Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen werden dem Stadtrat bis 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes zur Kenntnis gegeben und in die notwendigen Beschlüsse integriert.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht.

Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Version der Neufassung NF-02 angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur alten Fassung des Antrags