Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung

Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung (VII-DS-00547-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dubrau! Ich versuche jetzt einmal den Spagat mit dem Ausschussvorsitz und dem Fraktionsvorsitz. Ich hoffe, es gelingt in den fünf Minuten.
Ich möchte mich zunächst persönlich bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, herzlich bedanken, weil wir als Ausschuss den Rahmenplan in einem Stadium zur Diskussion erhalten haben, als er teilweise noch nicht einmal Ihre Dienstberatung passiert hatte. Das ist ein sehr großer Vertrauensvorschuss. Das hat es letztlich aber auch ermöglicht, gemeinsam diesen guten Austauschprozess zu haben. Der Austauschprozess war nur möglich, weil wir diesen intensiv mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt durchführen konnten. Deswegen auch einen herzlichen Dank an Herrn Kana, dem Amtsleiter, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in vielen runden die Diskussion im Ausschuss geführt haben. Das war eine sehr sachgerechte Diskussion. Viele Punkte sind in einem sehr früheren Verfahren von der Verwaltung bereits übernommen worden. Das sieht man jetzt in der Historie gar nicht mehr, wie hier die Zusammenarbeit beispielhaft funktionier hat.
Es war aber auch der Stadtrat gewesen, es war auch der Ausschuss gewesen, der damals, als es im Rahmen des Szenarienprozesses darum ging, worauf man sich in der Stadt verständigen kann. Die Leitplanken gesetzt hat. Ohne den einstimmigen Beschluss des Stadtrats mit der Beauftragung, einen solchen Zeit- und Maßnahmenplan bis Ende 2019 vorzulegen – das war nicht Gegenstand der Mobilitätsszenarien gewesen –, hätten wir wahrscheinlich diesen Rahmenplan bis heute nicht. Das zeigt, wie wichtig es ist, als Stadtrat auch mal Termine zu setzen.
Wir waren uns auch in der Auffassung einig, dass, wenn Defizite vorhanden sind im Bereich Personal und Planung, diese auszugleichen sind. Wir haben klar vor Augen, dass nicht jedes Investitionsprojekt unter Umständen in dem Zeitraum realisiert werden kann, wie wir es mal angedacht haben – auch aufgrund der Corona-Pandemie. Wir wissen aber auch, dass wir erhebliche Defizite gerade im Bereich der Planung haben und dass Planung überwacht und vorbereitet werden muss und dass es deswegen auch entsprechendes Personal braucht.
Ich sage mal ein bisschen allgemein, Herr Oberbürgermeister: Wenn ein Oberbürgermeister in einer Vorlage ein Personal- und Planungsdefizit eingesteht, dann kann ein Kommunalparlament gar nicht anders, als das zu fordern, dass dieses Defizit ausgeglichen wird. Ich denke, dafür haben Sie Verständnis. Sicherlich kann man über die Zeitpunkte reden – das hatten wir ja auch angeboten –, aber wir haben dazu von Ihnen leider nichts gehört. Darin stehen jetzt Jahreszahlen. Ich glaube, der Ausschuss hängt sicherlich nicht an der einzelnen Jahreszahl, sondern man könnte sich darüber verständigen. Aber von Ihnen ist nichts gekommen, sodass wir uns auch über diese Jahreszahlen nicht verständigen konnten. Vorschläge von Ihnen haben wir dazu nicht gehört.
Für uns ist wichtig gewesen, dass wir nicht nur Pläne beschließen, sondern dass wir uns auch über wichtige Maßnahmen verständigen – nicht über die Realisierung. Ob wir die Punkte, die wir im Beschlusspunkt 10 vorschlagen, umsetzen werden, wissen wir heute noch nicht. Aber um die Grundlage für eine Entscheidung zu haben, ob wir sie umsetzen wollen oder ob wir sie nicht umsetzen wollen, brauchen wir Planungen, und die müssen auf den Tisch. Deswegen haben wir diesen Punkt als Änderungsantrag gestellt.
Lassen Sie mich jetzt als Vorsitzender der Fraktion Freibeuter noch sagen: Wir haben mit diesem Änderungsantrag einen Kompromiss gefunden. Sicherlich findet sich nicht jede Fraktion mit jedem Punkt dort wieder. Für uns ist aber wichtig, dass wir Verkehrsinfrastruktur ideologiefrei betrachten. Wir haben eine Situation, in der uns in vielen Bereichen Planungen fehlen. Jetzt im Vorfeld einzelne Dinge auszuschließen oder herauszustreichen, macht zu einem so frühen Zeitpunkt keinen Sinn. Wenn wir einzelne Maßnahmen jetzt prüfen und planen, heißt das noch lange nicht, dass wir sie auch umsetzen und dass ich oder meine Familie letztlich einer Umsetzung zustimmen würde, weil wir dafür erst die entsprechenden planerischen Grundlagen benötigen. Ohne diese Grundlagen ist eine sachgerechte Entscheidung nicht zu treffen.
Mein Appell – das 365-Euro-Ticket steht irgendwo immer im Raum –: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn wir das Thema Klimaschutz ernst nehmen, wenn wir also CO2-Vermeidung auch im motorisierten Individualverkehr in der Stadt Leipzig erreichen wollen, dann schaffen wir das dadurch, indem wir Menschen einen Anreiz geben, vom MIV auf den ÖPNV umzusteigen. Alle uns vorliegenden Untersuchungen zeigen: Das geht am besten durch ein gutes Angebot. Ein gutes Angebot erfordert Investitionen in neue Schienenstraßen, in neue Fahrzeuge. Ein gutes Angebot kostet uns richtig viel Geld. Lassen Sie uns die knappen Finanzmittel, die knappen Ressourcen darauf konzentrieren, dass wir dieses gute Angebot schaffen können, und führen wir nicht ideologische Diskussionen um Fahrpreissubventionierungen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Umsetzung von Bauvorhaben

Umsetzung von Bauvorhaben

Anfrage:

Nicht immer folgt auf eingeholte Baugenehmigungen eine Realisierung  der genehmigten Bauvorhaben. Daher fragen wir:

  1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?
    (a) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?
    (b) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde die Fertigstellung angezeigt?
  2. Wie viele der Baugenehmigungen sind Bauvorhaben mit mehr als
    (a) zehn und mehr,
    (b) zwanzig und mehr,
    (c) fünfzig und mehr
    Wohneinheiten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?

a)    Bei wie vielen Bauvorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?

b)    Bei wie vielen Vorhaben wurde die Fertigstellung angezeigt?

Zwischen 1.1.2015 und 11.6.2018 wurden 5.016 Baugenehmigungen aller Art erteilt. Dies umfasst auch Nutzungsänderungen und genehmigungspflichtige Änderungen an Gebäuden, aus denen keine Veränderung der Nutzung oder des Umfangs der Nutzung (z.B. Anzahl Wohneinheiten) resultiert.

In diesem Zeitraum wurde für 1.861 Vorhaben vom Vorhabenträger der Baubeginn angezeigt und in 1.188 Fällen die Fertigstellung bzw. Nutzungsaufnahme. Eine Überprüfung, ob genehmigte Vorhaben ggf. auch ohne die notwendige Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige umgesetzt wurden, ist dem ABD aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

2. Wie viele der Baugenehmigung sind Bauvorhaben mit mehr als

a)    Zehn und mehr,

b)    Zwanzig und mehr,

c)    Fünfzig und mehr Wohneinheiten?

Eine statistische Auswertung hierzu ist noch nicht möglich. Die gestellten Anforderungen an die Fachsoftware bei der Implementierung orientierten sich an den zwingend notwendigen Angaben, die zur Bearbeitung der Bauanträge notwendig sind.

Um die besagten  Angaben auswerten zu können, erarbeitet das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zurzeit eine technische Lösung bei der eine statistische Auswertung zu Wohnungsgrößen und Wohnungszahlen zukünftig möglich sein wird.

Antwort im Allris