Spielplatz Wiederitzscher Straße / Tresckowstraße (Gohlis-Mitte) – Demontage aller Spielgeräte ohne Ersatz

Spielplatz Wiederitzscher Straße / Tresckowstraße (Gohlis-Mitte) - Demontage aller Spielgeräte ohne Ersatz

Anfrage:

Auf seiner Facebook-Seite informierte das Blog “Gohliser Kiezgeflüster” darüber, dass auf dem städtischen Spielplatz an der Wiederitzscher Straße / Ecke Tresckowstraße die Spielgeräte aus Sicherheitsgründen demontiert wurden. Für Ersatz im nächsten Jahr solle man “Daumen drücken”.

Hierzu fragen wir:

  1. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die Spielgeräte beschädigt sind?
  2. In welchem Umfang wurden in den letzten 12 Monaten Reparaturen durchgeführt?
  3. Warum wurden die Geräte nunmehr ohne Vorlauf oder Vorankündigung demontiert?
  4. Warum erfolgt kein unmittelbarer Ersatz der Spielgeräte?
  5. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für den Ersatz der auf diesem Spielplatz demontierten Spielgeräte zur Verfügung? Wann wird ein Ersatz erfolgen und kann dieser Zeitpunkt als sicher betrachtet werden?
  6. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung?
  7. In welchem Umfang wurden die zur Verfügung stehenden finanzielle Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten (siehe Frage 6) im Jahr 2016 abgerufen?
  8. Hält der Oberbürgermeister die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für auskömmlich um auf allen Spielplätzen die Spielgeräte dauerhaft instand zu halten und ggf. bei fortgeschrittener Abnutzung oder Beschädigung kurzfristig ersetzen zu können?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die Spielgeräte beschädigt sind?

Der Stadtverwaltung ist seit 2014 bekannt, dass die Spielgeräte mittelfristig zu sanieren bzw. zu erneuern sind.

2. In welchem Umfang wurden in den letzten 12 Monaten Reparaturen durchgeführt?

Kleinere Reparaturen an Spielgeräten wurden entsprechend der Empfehlungen der Hauptinspektion regelmäßig vorgenommen.

3. Warum wurden die Geräte nunmehr ohne Vorlauf oder Vorankündigung demontiert?

Eine beauftragte Reparatur musste dieses Jahr aufgrund weiterer Mängel, deren Reparatur nicht mehr lohnenswert war, kurzfristig abgesagt werden. Um die Sicherheit nicht zu gefährden, erfolgte ein sofortiger Abbau. Aufgrund dessen war eine Vorankündigung nicht mehr möglich.

4. Warum erfolgt kein unmittelbarer Ersatz der Spielgeräte?

Mit der Vorlage „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze“ wurde eine mittelfristige Haushaltsplanung zum Ersatz von Spielgeräten bzw. Erneuerung von Spielplätzen im Stadtrat am 25.01.2011 beschlossen. Durch diesen Beschluss wurde es erst ab 2011 möglich, Spielplätze zu erneuern.

Bei einem Bestand von derzeit 317 öffentlichen Spielanlagen im Stadtgebiet lässt es sich jedoch nicht ausschließen, dass zur Vermeidung von Gefahren auf einzelnen Plätzen Spielgeräte unmittelbar abgebaut werden müssen, wenn deren Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

5. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für den Ersatz der auf diesem Spielplatz demontierten Spielgeräte zur Verfügung? Wann wird ein Ersatz erfolgen und kann dieser Zeitpunkt als sicher betrachtet werden?

Für dieses Programm stehen jährlich als Sockelbetrag für den Ersatzneubau im Finanzhaushalt Mittel in Höhe von 215.000 € zur Verfügung.

Der Umfang der notwendigen Finanzmittel für den Spielplatz in der Ludwig-Beck-Straße wird im Zuge der Objektplanung ermittelt und ist davon abhängig, wie hoch der gesamte Bedarf an dringenden, erneuerungsbedürftigen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet sein wird und welche Wünsche und Erwartungen die Bürger bei der Beteiligung einbringen werden. Erfahrungsgemäß muss pro Spielplatz in diesem Umfang mit 40.000 bis 60.000 € (ohne Kosten für die Planung) gerechnet werden.

6. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung?

Im Amt für Stadtgrün und Gewässer standen 2016 für Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen für Spielgeräte auf Spielplätzen im Ergebnishaushalt 88.300 € zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2017/18 stehen 173.300 € bzw. 123.300 € zur Verfügung.

7. In welchem Umfang wurden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten (siehe Frage 6) im Jahr 2016 abgerufen?

Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden vollumfänglich für den Ersatz bzw. zur Erneuerung von Spielplätzen ausgegeben.

8. Hält der Oberbürgermeister die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für auskömmlich, um auf allen Spielplätzen die Spielgeräte dauerhaft instand zu halten und ggf. bei fortgeschrittener Abnutzung oder Beschädigung kurzfristig ersetzen zu können?

Zusammen mit den im Doppelhaushalt 2017/2018 jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 215.000 € aus dem Finanzhaushalt werden jährlich 5 – 7 Spielplätze im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen und Ersatzneubauten bearbeitet. Hiermit wird die Aufrechterhaltung der Nutzung der 317 öffentlichen Spielplätze gewährleistet. Temporäre Nutzungseinschränkungen können allerdings nicht vermieden werden.

Antwort im Allris