Köhler (Piraten): “Verwaltung und Abschleppen – Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Sachverhalt des Antrags “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeugen” (VII-A-00898) wird wieder Verhandlungsgegenstand der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 sein. Der erneuten Abstimmung geht der Widerspruch des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, zum von der Fraktion Freibeuter initiiertem und von der Mehrheit der Ratsversammlung bestätigten Beschluss in der Ratsversammlung am 16. September 2020 voraus.

Der Widerspruch richtet sich gegen die vom Oberbürgermeister als rechtswidrig bezeichnete Regelentscheidung, wonach das Abschleppen von verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen von der Stadtverwaltung bevorzugt angeordnet werden soll, im Beschlusstext ist jedoch bewusst der Begriff bevorzugte Maßnahme gewählt, weil dieser eine Einzelfallprüfung nicht ausschließt.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei in der Fraktion Freibeuter konstatiert: “Um eine Lösung für das Problem des Falschparkens zu finden, muss allerdings die Stadtverwaltung, hier der Oberbürgermeister und der Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, Willens sein, diese gemeinsam mit dem Stadtrat zu erarbeiten. Die rechtskonforme Gestaltung einer bevorzugten Abschleppanordnung ist durchaus möglich. Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „Im Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Auch dieser Beschlussvorschlag wurde von der Ratsversammlung am 16. September 2020 mehrheitlich angenommen.

Dissens zum Abschleppen

In der Ratsversammlung am 16.09.2020 beschloss der Stadtrat mehrheitlich den Antrag der Fraktion Freibeuter „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“. Der Oberbürgermeister widersprach daraufhin Satz 2 des Beschlusses, der für eine Freihaltung der genannten Stellen bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge als angemessene Maßnahme wählen soll, mit der Begründung, es handele sich um eine rechtwidrige Regelentscheidung. Aus Sicht der Freibeuter schließt ein „bevorzugtes Mittel“ nicht die Einzelfallentscheidung aus, erhöht jedoch die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ein Radfahrer, der wegen eines Kfz auf dem Radweg in den fließenden Verkehr ausweichen muss, oder ein Kind das, wegen zugeparkter Kreuzungsbereiche, ohne Sicht auf die Straße laufen muss, begeben sich in Lebensgefahr. Hier ist der Rechtsbegriff „Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr“ angebracht und somit ein Umsetzen und Freihalten der Verbotsflächen rechtskonform gestaltbar. Der Berliner Bußgeldkatalog drückt das so aus: „Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden“. Die Angelegenheit wird dem Stadtrat nun erneut vorgelegt. Dem Dissenz mit dem Oberbürgermeister stellen sich die Freibeuter, notfalls entscheidet die Landesdirektion.

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 3. Oktober 2020

Köhler (Piraten): “Gegen Gefährdung durch Falschparker im fließenden Verkehr – Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus”

Die Forderung der Fraktion Freibeuter nach Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen im fließenden Verkehr wird von der Mehrheit der Ratsversammlung am 16. September 2020 bestätigt. Danach wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung: “Von im fließenden Verkehr geparkten Fahrzeugen geht eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Fußgänger, besonders Kinder und Menschen mit Behinderungen, sowie Radfahrer und Autofahrer aus. Falsch Parken im fließenden Verkehr darf vom Ordnungsamt nicht eher geduldet werden als im ruhenden Verkehr. Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus.”

Mit Blick auf die Verwaltung, die auch nach Jahren der Begehr der Stadträte den dringenden Handlungsbedarf negiert, das Abschleppen als verhältnismäßiges Mittel sogar ablehnt, zeigt sich Köhler bestärkt durch die Mehrheit des Stadtrates optimistisch: “Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung des Beschlusses und damit die Durchsetzung des geltenden Rechts § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, rechtskonform möglich ist.”

Die Einschätzung Köhlers deckt sich mit den “vier Vorschlägen(n) für einen sicheren Fußverkehr” des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Dort heißt es unter Punkt 4: “Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern. Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen*, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.”

Köhler (Piraten): “Fraktion stellt klar: Kommunale Abschleppflotte absurd!”

Die Fraktion Freibeuter stellt klar, dass die Diskussion um eine kommunale Abschleppflotte in der Stadt Leipzig zu unrecht geführt werde. Die Fraktion Freibeuter hat zu keinem Zeitpunkt die Anschaffung einer kommunalen Abschleppflotte gefordert!

Der Verweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe und auf die Stadt Stuttgart war ausschließlich zur Illustration der Wichtigkeit, die andere Städte dem Thema Verkehrsbehinderung beimessen, gedacht. Die unterstellte Zuordnung einer Abschleppflotte zu den Leipziger Verkehrsbetrieben ist darüber hinaus absurd, deren Zuständigkeit entfiele lediglich auf die Freihaltung der Gleisanlagen, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht der Fraktion jedoch u.a. auch um auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und für die Fraktion Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, stellt klar:

„Das Ziel unseres Antrags ist die Durchsetzung des geltenden Rechts, also des § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine kommunale Abschleppflotte. Die Diskussion über eine solche ist dem Grundgedanken des Freibeuter-Antrags abträglich.”

“Der Aufbau eines städtischen Abschleppdienstes ist für die Fraktion Freibeuter allein schon aus finanziellen und personellen Gründen nicht das Ziel. Hier entstünde, abgesehen von den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge, ein Fachkräftebedarf der kommunal nicht realisierbar ist. Entgegen der landläufigen Meinung, dass die moderne Abschlepptechnik entscheidend ist, sind die Fachkräfte der ausschlaggebende Faktor, ob das Be- und Entladen der falsch geparkten Fahrzeuge schadenfrei durchgeführt wird. Wir haben in Leipzig mehrere Abschlepp- und Bergungsunternehmen, die auch jetzt schon für das Ordnungsamt tätig sind. Hier ist eine Abstimmung mit eben diesen Unternehmen erforderlich”, so Köhler weiter, der 15 Jahre als Kraftfahrer und später als Betriebsleiter im Abschlepp- und Bergungsdienst in Leipzig und Bremen tätig war.

Anbei der Antrag der Fraktion Freibeuter “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898). Die Beschlussfassung des Antrags ist für die Ratsversammlung am 16. September 2020 vorgesehen.

Neue Arbeitsmodelle

Stadtverwaltung im Homeoffice – was zuletzt noch undenkbar war, wurde mit Corona von heute auf morgen Realität.

Ein Lob gilt der Verwaltung, die ihren Mitarbeitern teilweise von heute auf morgen über die stadteigene IT-Tochter Notebooks und VPN-Tunnel zur Verfügung stellte, damit sie von zuhause aus arbeiten konnten.

Wir müssen die zwangsweise gefundenen kurzfristigen Lösungen nun aber fortführen und langfristig weiterdenken. Viele Selbstverständlichkeiten des Arbeitslebens vor Corona gehören auf den Prüfstand gestellt. Neue Chancen bieten sich bereits im Rahmen der zukünftigen Verwaltungsunterbringung. Angesichts auslaufender Mietverträge in den nächsten Jahren werden gegenwärtig neue Standorte für die Ämter gesucht. Der Wahl der Größe der neuen Verwaltungsgebäude sollte jedoch die Erkenntnis über die Frage vorausgehen, wie die Leipziger Stadtverwaltung sich zukünftig organisieren wird? Wäre der Arbeitsalltag in Unternehmen, wo sich Mitarbeiter Arbeitsplätze teilen, sich abwechselnd im Homeoffice befinden, auch in einigen Bereichen der Stadtverwaltung denkbar? Die neuen Arbeitsmodelle könnten sich so flächenmäßig auf die Verwaltungsgebäude auswirken, Mietaufwendungen ließen sich optimieren.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Thomas Köhler, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. August 2020

Ein Duschbus für Leipzig

Ein Duschbus für Leipzig (VII-A-01027) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Sauberkeit und Hygiene sind nicht nur ein Menschenrecht, sondern sie sind auch für das Selbstbewusstsein und das Wohlgefühl, also für die Würde des Menschen wichtig. Auch in unserer Stadt gibt es Menschen, die wohnungslos sind und für die eine tägliche Dusche, ja, sogar das tägliche Waschen keine Selbstverständlichkeit ist. Nicht alle diese wohnungslosen Menschen können oder wollen eine Einrichtung aufsuchen, in der sie diesem grundlegenden Bedürfnis nachkommen können. Das hat verschiedene Gründe, über die ich hier nicht spekulieren möchte. Eine Bewertung steht mir da auch gar nicht zu.
In der Stadt Hamburg betreibt seit längerer Zeit die Initiative GoBanyo einen Duschbus für wohnungslose Menschen. In den ersten zwei Monaten nach der Inbetriebnahme nutzten diesen etwa 1.000 Menschen. Statistisch gesehen hat also jeder obdachlose Mensch in Hamburg diesen Duschbus einmal genutzt.
Die Freibeuter wollen nun dieses Projekt in Leipzig einführen, allerdings eine Fahrzeuggröße kleiner, da diese kleinere Einrichtung flexibler einsetzbar ist, wie aus einer ersten Auswertung der Hamburger Kollegen, mit denen wir in Kontakt stehen, hervorgeht.
Vielleicht finden sich auch noch der eine oder der andere oder die eine oder andere Friseurin oder Barbierin, die im Sinne der Bewegung „Barber Angels“ das Angebot komplett machen. Das geht aber über den Antrag hinaus. Geben wir also den wohnungslosen Menschen ein kleines Stück Menschenwürde zurück, obwohl mir natürlich eine Wohnung für diese lieber wäre.
Wir freuen uns über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt, den wir übernehmen – allerdings in der Hoffnung, dass ein Prüfergebnis noch in diesem Jahr möglich ist, konkret vor dem Wintereinbruch. Wir bitten um Ihre Zustimmung.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen (VII-A-00678) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Es hat mich jetzt ein kleines bisschen irritiert, dass der Antrag und die Petition aufgerufen wurden, weil der Antrag „Freiburger Modell“ und so weiter für mich problemlos ist, aber die Petition und der dazugehörige Änderungsantrag natürlich so ein paar kleine Macken haben.

Ich fange einfach einmal an. Die Leipziger Innenstadt – wenn wir wirklich von dieser reden, also diesem Stückchen im Ring – hat einen Durchmesser von circa 800 Metern. Sie besteht nicht alleine aus Geschäftsstraßen und Attraktionen, sie ist auch ein Wohnquartier für eine große Anzahl von Menschen, und das soll auch so bleiben.

Ich kann der Petition zur autofreien Innenstadt so weit folgen, als dass sie den Parkplatzsuchverkehr und überhaupt den MIV für Nichtanwohner verhindern will. Da bin ich vollkommen dabei. Allerdings müssen bei dem Konzept der autofreien Innenstadt auch die Anwohner berücksichtigt werden. Schließlich sind diese nicht böswillig als Autobesitzer und -nutzer in die Innenstadt gezogen, sondern weil es ihnen ermöglicht wurden.

Die Stadt Leipzig hat Parkflächen ausgewiesen und Stellflächen auf Wohngrundstücken genehmigt. Machen wir das jetzt rückgängig, ohne eine Kompensation zu schaffen, dann werden die Menschen, die ihr Auto benötigen – Betonung liegt auf benötigen; ich denke hier an Senioren oder körperlich eingeschränkte Menschen – eventuell ihr angestammtes Wohnquartier verlassen müssen. Wollen wir das wirklich?

Wir brauchen aber tatsächlich eine effektive Zufahrtsbeschränkung für oben genannten ungewollten MIV, eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone für die ganze Innenstadt und deren Durchsetzung. Wir brauchen eine eindeutige Verkehrsführung für die in der Innenstadt notwendigen Autos. Dies verhindert nicht die Einrichtung von tatsächlichen Fußgängerzonen, wenn den Anwohnern die Möglichkeit der Anmietung eines Parkplatzes zu erschwinglichen Preisen ermöglich wird. Das meinte ich vorhin mit Kompensation. Ich komme an dieser Stelle darauf zurück: 800 Meter Durchmesser. Ein Weg innerhalb der Stadt zu einem der Parkhäuser ist machbar.

Zum Thema Radfahrer und dem Änderungsantrag der Grünen zitiere ich erst einmal:

Der Fußgängerbereich, wie die Fußgängerzone laut Straßenverkehrsordnung heißt, ist eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt prinzipiell untersagt.

Im Änderungsantrag der Grünen geht es darum: Es werden Straßennamen aufgezählt, ob diese als Fußgängerbereiche ausgewiesen werden können und wie diese für den Radverkehr offenbleiben können. Die Frage der Öffnung für den Radverkehr sei dabei besonders zu würdigen.

Das widerspricht aber eindeutig dem Sinn von Fußgängerzonen, in denen sich ja Fußgänger ungehindert bewegen sollen. Es ist für den Durchgangsfahrradverkehr möglich, Straßen – eventuell dieselben, die dem MIV zum Erreichen der Parkhäuser dienen – zuzuweisen, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Eine generelle Öffnung von Fußgängerzonen für Fahrradnutzung lehne ich aber ab. Wie für die Autofahrer, denen ich zumute, beim Parken ein Stück des Weges zu laufen, ist aber auch für Radfahrer zumutbar, dass bei einem Durchmesser der Innenstadt von 800 Metern eventuell auch einmal geschoben wird, wenn diese an einen Ort wollen, der in der Fußgängerzone liegt. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Präzisierung VI-DS-05899-NF-21 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie VII-DS-00425-NF-01 Ausstattung und Folgekosten) (VII-DS-01031) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich mach das jetzt kurz von der Seitenlinie. Herr Zenker sagte es schon, das Risiko der späten Rede: Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste!
Der Vorlage „Erweiterungsneubau Apollonia-von-Wiedebach-Schule“ werden wir, wenn auch etwas widerstrebend, zustimmen. Wir benötigen dringend den Erweiterungsbau. Für mich ist auch das Andocken in der Mitte des Bestandsgebäudes eine gelungene Lösung, die verhindert, dass im Bestandsgebäude Unterrichtsräume in größerer Zahl wegfallen.
Der Kubus allerdings, der in den Schulhof gestellt wird, überzeugt mich von seiner architektonischen Wirkung nicht wirklich. Hier wurde die Ästhetik der durchaus guten Funktionalität geopfert. Es sind meiner Meinung nach Lösungen vorstellbar, die besser mit der Substanz des Bestandsgebäudes harmoniert hätten. Aber wir können uns wohl keinen weiteren Verzug leisten, deshalb stimme wir – wenn auch mit leiser Wehmut – zu. Bemerkungen zu den Änderungsanträgen, die auch übernommen wurden, spare ich mir an der Stelle. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt (VII-P-01010-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Erst einmal, etwas unvorbereitet: Ich merke es schon, hier geht es nicht um Tierschutz, hier geht es um unsere Befindlichkeiten Tiere betreffend. Das war ja zu hören. Es geht um ein ethisches Problem.

Die andere Seite war, was die Kollegin Seidel anbrachte, die Frage der christlichen Tradition. Eigentlich möchte ich dazu etwas sagen, weil diese Weihnachtsgeschichte unglücklicherweise ja immer als reine christliche Tradition dargestellt wird. Sie ist ja aber eigentlich ein machtvoller Mythos, egal, ob man Christ ist, oder nicht.

Sie erzählt die Geschichte einer jungen, armen Frau, die wahrscheinlich unehelich – denn ihr Begleiter war ja nicht ihr Mann – schwanger ist und kurz vor der Entbindung steht. Die reichen, oder zumindest wohlhabenden Städter verweisen gern ihr ein Obdach. So entbindet sie in einem Stall in der Wüste, umgeben von ebenso armen Hirten, die sich wahrscheinlich abwandten, um ihre Intimsphäre zu schützen. Und sie war umgeben von Tieren. Wahrscheinlich waren es nach dem gebiet dort eher Ziegen als Schafe. Das ist jetzt nicht bekannt, es spielt auch keine Rolle.

Dieser mächtige Mythos der armen Frau und ihres Kindes hat gerade heute – in der Zeit von Migrationsbewegungen, Verarmung von Völkern und Menschengruppen und dem Egoismus großer Gesellschaftsschichten – eine große Bedeutung, auch, wenn wir den religiösen Bezug negieren. Die Krippe, die Mutter mit dem Kind, die Hirten und die Tiere stellen diesen Mythos bildlich dar.

Natürlich kann man die Tiere jetzt durch Figuren ersetzen. Man kann dann natürlich durchaus auch – wie die Petentin ja auch schreibt – noch Menschen mit dort reinsetzen, die Jesus, Maria, Josef und die Hirten darstellen. Das ist aber vollkommen egal. Die lebenden Tiere sind hier durchaus ein Publikumsmagnet, das will ich nicht bezweifeln, und sie helfen beim Transport der Botschaft, ob nun der himmlischen oder sehr irdischen.

Jetzt sagt natürlich das Veterinäramt, es gibt keine Gefahren dabei, die Tiere dort einzusetzen. Herr Prof. Dr. Abraham hat es gerade eben noch einmal bestätigt. Wir müssen uns erst einmal klarwerden: Wollen wir die Tiere schützen, oder wollen wir uns schützen vor dem schlechten Gewissen, die Tiere zu zeigen? Der Transport der Botschaft, die ich Ihnen gerade gesagt habe, wäre da vielleicht einmal eine ganz andere Variante.

Jetzt kommt natürlich – leider hat es mir der Kollege, Herr Droese war es, glaube ich, schon vorweggenommen – die Sache mit dem Streichelzoo hinzu. Ich kann mich erinnern, dass ich mit meinen Kindern in einem solchen war. Ich sage es jetzt einmal so: Ich sehe diese gierigen kleinen Hände an den Tieren rumzotteln, völlig unsachgemäß – das ist für mich eine größere Quälerei als diese Schafe auf dem Weihnachtsmarkt. Deshalb werde ich persönlich für die Beibehaltung stimmen. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig (VI-DS-06606-Ifo-01-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig ist ein wichtiges Instrument bei der Durchsetzung einer Beleuchtungsstrategie für unsere Stadt. Umso mehr verwundet es, dass er dem Stadtrat und den Ausschüssen nur zur Information, aber nicht zur Diskussion vorgestellt wurde.

Unser Änderungsantrag beinhaltet zwei für uns wichtige Punkte. Zum Ersten: Der Umsetzung der im Masterplan vorgeschlagene Fassadenanstrahlung geht jeweils eine Bürgerbeteiligung mit Anwohnern und die anschließende Beschlussfassung des Stadtrates voraus, wobei die Bürgerbeteiligung natürlich das wichtigste ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt schwer vermittelbar, wenn plötzlich ihr Schlafzimmer nachts hell erleuchtet ist, weil die Stadt beschlossen hat, ein Gebäude oder eine Brücke zu illuminieren. Also sollten wir sie einbinden.

Zweitens: Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft und bei Notwendigkeit umgerüstet werden. Umrüstungen werden aus haushälterischen Gründen in Abhängigkeit vom Modernisierungsturnus der Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Wenn eine Umrüstung aus haushälterischen Gründen nicht möglich ist und die Beleuchtungsanlage die Kriterien nicht erfüllt, ist diese außer Betrieb zu nehmen. Der Grund erschließt sich wahrscheinlich jedem.

Ein Grund, wenn auch nicht der einzige, ist der einigen von Ihnen bekannte Kasus „Illumination der Kirche“ am Opferberg. Hier wurde im vierten Quartal 2019 – ich glaube, es war am 11. November – eine Illumination der Kirche mit Strahlen installiert. Nach Anwohnerbeschwerden und der Intervention in Form mehrerer Anfragen unserer Fraktion wurden zwar Filter eingebaut und die Leuchtstärke verringert, was zu einer Verbesserung führte, aber das Grundproblem nicht beseitigte. Unsere Anfrage vom Februar wurde wie folgt beantwortet. Die Frage war:

Steht die Illumination im Zusammenhang mit dem ‚Lichtmasterplan der Stadt Leipzig?‘, besonders mit Anlage 4 ‚Teilkonzept Lichtinszenierung‘ und der dort getroffenen Festlegung ‚Illumination von Kirchen und Brücken ist anzustreben‘?

Die Antwort:

Die Illumination […] steht im Zusammenhang mit den Teilkonzept Lichtinszenierung […].

Nun beinhaltet der Lichtmasterplan im genannten Teilkonzept folgende Festlegung – ich nenne hier nur den relevanten Punkt –:

Fassadenanstrahlungen müssen zukünftig folgende Kriterien berücksichtigen. […] Punkt 2: gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Fluchtlichtstrahler. Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft werden.

Das bedeutet, diese Anlage, die im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Lichtinszenierung des Lichtmasterplans neu errichtet wurde, entspricht nicht dessen Kriterien. Ein Grund mehr, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung des Stadtrates zu fordern. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas verwundert darüber, wie sich manche hier das Thema Bürgerbeteiligung vorstellen.

Wenn man der Auffassung ist, dass man doch, wenn das Licht einen stört, die Vorhänge zuziehen soll oder die Jalousien herunterlassen, dann käme man wohl konsequenterweise zu dem Ergebnis: Wenn der Lärm von draußen stört, kann man doch Ohrstöpsel reinmachen. Aus guten Gründen führen wir Bürgerbeteiligung durch, wenn es zum Beispiel um Verkehrslärm geht, weil wir dort nämlich die Anwohner mit einbeziehen wollen. Und es ist vollkommen egal, ob es sich um Lärmimmission handelt oder um Lichtimmission handelt. Wenn eine Betroffenheit vorhanden ist, muss auch eine Einbeziehung erfolgen. Und Herr Kasek, auch Clubbetreiber könnten ja bei einer Bürgerbeteiligung einbezogen werden, nämlich in die Frage, wie, in welchem Umfeld oder in welchem Umfang das Umfeld ihrer Clubs erleuchtet sein soll. Deswegen bin ich mir sicher, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen werden

Bei den ökonomischen Gründen, also bezüglich der Kosten der Beleuchtung, möchte ich doch zu bedenken geben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es aus Kostengründen – oder besser gesagt aus Verdienstgründen – in der Stadt Leipzig ja manchmal passiert, dass Licht bewusst eingeschaltet wird, weil man ja für den Verbrauch von Strom Geld bekommt. Auch das sollte man mitberücksichtigen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)