Köhler (Piraten): “Muttertag: Stichtag zur Veröffentlichung der Kameras der Stadt Leipzig im Themenstadtplan”

Freibeuter erwirken erneut Veröffentlichung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan der Stadt Leipzig

Die Ratsversammlung am 29. April 2020 fordert die Stadtverwaltung auf Antrag der Fraktion Freibeuter wiederholt auf, die Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan der Stadt Leipzig kenntlich zu machen. Der ursprüngliche Beschluss war seit 20. Juni 2018 nicht umgesetzt worden.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt: “Wir begrüßen, den von der Verwaltung nach 2 Jahren angekündigten Tag der Veröffentlichung der Kameras im Themenplan am 10. Mai 2020. Es hatte offenbar des Drucks eines erneuten Antrags der Freibeuter bedurft. Den Stichtag haben wir uns rot im Kalender markiert.”

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zum Verbleib der im August 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossenen Kennzeichnung von Kameras im Themenstadtplan der Stadt Leipzig verwies Baubürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen derartigen Einrichtungen seien der Verwaltung bekannt.

Morlok (FDP): “Erfassung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum – ein Armutszeugnis der Stadtverwaltung im Umgang mit dem Datenschutz”

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zum Verbleib der im Juni 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossenen Kennzeichnung von Kameras im Themenstadtplan der Stadt Leipzig verweist Baubürgermeisterin Dubrau auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu Standorten der Kameras im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Eine Erfassung der Kameras könne nur anhand einer Abfrage der Ämter sowie kommunalen Unternehmen und Eigenbetriebe erfolgen.

“Damit offenbart der Oberbürgermeister, dass es verwaltungsintern an Regelungen fehle, wer in der Stadtverwaltung wo und unter welchen Voraussetzungen öffentlich Kameras aufstellen dürfe”, so der Fraktionsvorsitzender der Freibeuter Sven Morlok (FDP). “Damit dürfte auch unklar sein, wo die Daten gespeichert würden und wer sie einsehen dürfe. Ein Armutszeugnis der Stadtverwaltung im Umgang mit dem Datenschutz.”

Die Umsetzung des Antrags scheitere zudem nach Aussage von Bürgermeisterin Dubrau an der nicht eindeutigen Formulierung des Beschlusses. “Die Formulierung des Beschlusstextes erfolgte jedoch auf Vorschlag der Verwaltung selbst, nachdem dem Beschlussvorschlag der Freibeuter hinsichtlich der Blickrichtung der Kameras nicht gefolgt werden konnte. Um Gründe sich aus der Umsetzung zu winden, ist die Bürgermeisterin Dubrau nicht verlegen”, klärt der Freidemokrat Morlok auf.

Der Stadtrat hatte am 20. August 2018 auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschlossen, dass Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan der Stadt Leipzig kenntlich zu machen sind. Auch ein Jahr nach Beschlussfassung weist der Themenstadtplan der Stadt Leipzig keine einzige Kamera aus. Der Beschluss lautet: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.”

Sachstand zur Ergänzung des Themenstadtplans um Standorte der Videoüberwachung

Anfrage:

Der Stadtrat hat auf Initiative der Fraktion Freibeuter am 20.06.2018 beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

Der Beschlussvorschlag übernahm den Verwaltungsstandpunkt, in dessen Begründung vermerkt wurde, dass das Lokalisieren der kommunalen Überwachungsanlagen und die Veröffentlichung der Standorte und ggf. Speicherdauer bereits mit der Beantwortung der Anfrage VI-F-03985 erfolgt ist. Eine Datengrundlage ist somit vorhanden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wann werden die durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum in den Themenstadtplan übernommen?
  2. Welche Hinderungsgründe verursachten die Verzögerung der Übernahme?
  3. Hat es zwischenzeitlich Veränderungen bezogen auf die Antwort VI-F-03985-AW-01 gegeben? Werden diese bei der Übernahme mit eingepflegt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren!

Es geht um den Sachstand zur Ergänzung des Themenstadtplans um Standorte der Videoüberwachung. Das ist eine schwierige Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung, also zwischen dem Ordnungsamt und dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung. Die haben das Thema untersucht und sich zur Realisierung dieses Themas, Kamerastandorte im öffentlichen Raum in den Plan eintragen zu können, soweit verständigt, dass zukünftig alle Informationen von Kameras, die in den öffentlichen Raum strahlen, zur Verfügung gestellt und eingetragen werden sollen.
Bisher gibt es da sehr wenige Rückmeldungen an das AGB, die das halt rein praktisch macht. Insofern war die sinnvolle Bearbeitung bisher noch nicht möglich. Gegenüber der ersten Anfrage, die dazu stattgefunden hat, ist jetzt eine zweite Anfrage auf dem Weg, weil die Daten, die benötigt werden, um diese Standorte einzutragen, doch sehr viel weitreichender sind; mit genauer Lage, Blickrichtung, und all dem, was dazu gehört. Aus den Antworten, die jetzt kommen, ist hoffentlich ersichtlich, wie das dann tatsächlich ist, und das Amt für Geoinformation beabsichtigt deshalb folgende Arbeitsweise.

Zu erstens:

In Abstimmung mit den Ämtern ist zunächst zu klären, wie im Zusammenhang mit der Darstellung von Kamerastandorten der Begriff „öffentlicher Raum“ definiert ist. Das ist nicht immer ganz eindeutig. So sollen zum Beispiel Kameras, die Hofbereiche öffentlicher Gebäude – wie das neue Rathaus – überblicken, nicht aufgeführt werden, da es sich hier um das Hausrecht handelt und es kein öffentliches Grundstück bzw. Straßenland ist.

Zweitens:

Des Weiteren ist zu definieren, was unter die Kategorie „durch die Kommune unterhaltene Kameras“ fällt, also insbesondere, welche Kamerastandorte, die durch die Eigenbetriebe oder städtischen Gesellschaften allein mit Einsicht auf die eigene Liegenschaft unterhalten werden. Auch hier dürfte in vielen Fällen kein öffentlicher Raum vorliegen.

Zu Punkt drei:

Nach Klärung der vorstehenden Sachverhalte werden die Ämter und gegebenenfalls die Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften durch das AGB mit einer Fristsetzung noch einmal gebeten werden, ihre Daten zu Kamerastandorten im öffentlichen Raum bzw. eine entsprechende Fehlmeldung zu übergeben. Die Anfrage ist dann so gestaltet, dass endgültig ersichtlich ist, ob und wie entsprechende Standorte gemeldet werden müssen. Durch die Aufforderung, auch Fehlmeldungen abzugeben, kann gewährleistet werden, dass die Informationen vollständig sind.

Viertens:

Sobald die Umfrageergebnisse ausgewertet sind, wird eine technische Umsetzung zeitnah erfolgen, das heißt dann etwa in einem Zeitraum von vier Wochen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man im Einzelfall Definitionsschwierigkeiten bezüglich des „öffentlichen Raumes“ und ähnlichen Dingen hat. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, angesichts der Tatsache, dass es ja nicht um Kameras von irgendwelchen fremden Dritten, sondern um Kameras von der Stadt oder solchen, die von der Stadt betrieben werden; da muss ich jetzt zur Kenntnis nehmen, dass es in anderthalb Jahren nicht gelingt, verwaltungsintern von den betroffenen Bildstellen eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, um diesen Beschluss umzusetzen. Das heißt also, es gibt Dienststellen, die einfach nicht antworten. Ich weiß nicht, wie ich mir das in der Verwaltung vorstellen sein. Man macht offensichtlich eine Anfrage, und das interessiert jemanden nicht. Wie muss ich mir das vorstellen? Sie haben sicherlich zeitnah nach dem Beschluss herumgefragt. Fehlmeldungen gibt es nicht. Wie muss ich mir ein Verwaltungshandeln zur Beschaffung der verwaltungsinternen Informationen vorstellen?

Bürgermeisterin Dubrau:
Es ist eine Anfrage erfolgt, es gab auch eine Fehlmeldung. Es gab auch einige Meldungen, die aber an vielen Stellen so unpräzise waren, dass sie nicht verwendbar sind. Insofern gab es jetzt erst einmal gemeinsam mit den entsprechend zuständigen Ämtern eine Diskussion und nun das Verfahren, was ich Ihnen dargestellt habe.
N.N.:
Ich möchte die Frage einmal etwas anders formulieren. Es geht hier in der Frage um Kameras, die im öffentlichen Raum – der ja eigentlich eindeutig definiert ist – aufzeichnen. Ein Hof ist kein öffentlicher Raum. Ein Eigenbetriebsgelände ist auch kein öffentlicher Raum. Es geht um Kameras, die aufzeichnen und speichern, was sich hier in der Stadt bewegt. Es kann mir doch keiner erzählen, dass es nach den heutigen Datenschutzgrundsätzen keinen Plan gibt, wo solche Kameras hängen.
Bürgermeisterin Dubrau:
Es gibt einen solchen Plan nicht. Und es gibt eine ganze Menge Orte, die wie ein öffentlicher Raum aussehen, aber letztendlich kein öffentlicher Raum sind, wie beispielsweise der Bereich vom Dienstboteneingang, um jetzt einmal ein Beispiel zu benennen. Das ist ein privates Grundstück.
Stadtrat Morlok (Freibeuter):
Gibt es verwaltungsinterne Regelungen hinsichtlich des Anbringens von Kameras im öffentlichen Raum? Wer ist dazu befugt? Wer muss sich mit wem abstimmen? Kann jeder die anbringen, wie er lustig ist oder gibt es da Regelungen? Wenn es solche Regelungen gibt, muss doch auch klar sein, wer das darf und wer letztendlich, wenn die Regeln eingehalten werden, die Informationen über die Kameras haben müsste.
Bürgermeisterin Dubrau:
Es geht nicht um diejenigen, die im öffentlichen Raum sind – das ist uns bekannt -, sondern um diejenigen, die sich in Randbereichen befinden, aber den öffentlichen Raum bestrahlen. Das ist das Thema.

Big Brother is watching you – Transparenz an allen Orten

Big Brother is watching you - Transparenz an allen Orten

Pressemitteilung:

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am Mittwoch mehrheitlich den Oberbürgermeister beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig im Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu kennzeichnen.

Dazu begrüßt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ute Elisabeth Gabelmann, die die Freibeuter in den Fachausschüssen Allgemeine Verwaltung und Stadtentwicklung und Bau vertritt, das wohlwollende Entgegenkommen der Verwaltung:

“In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern zumindest Straftaten aufklären soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern ist die Kennzeichnung jeder Kamera im Stadtgebiet im Themenstadtplan nur folgerichtig. Das sieht die Stadtverwaltung auch so.”

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Anfrage:

Die Stadt Leipzig weist auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum hin.

Daher fragen wir:

  1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?
  2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?

Die Polizei darf zu verschiedenen Zwecken und Voraussetzungen videoüberwachen. Zum Zweck der Strafverfolgung darf sie ohne Wissen des Betroffenen außerhalb von Wohnungen auf der Grundlage § 100 f Strafprozessordnung Bildaufnahmen herstellen.

Schließlich kann der Polizeivollzugsdienst nach § 38 Abs. 2 SächsPolG an den in § 19 Abs. 1 Nr. 2 dieser Grundlage genannten Orten und gefährdeten Objekten (wie z. B. Verkehrs- oder Versorgungsanlagen oder -einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Amtsgebäuden)  oder in unmittelbarer Nähe personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen erheben bzw. anordnen.

Die Kamerastandorte der Polizeidirektion sind bekannt. Nicht bekannt ist eine unbestimmte Anzahl von Überwachungskameras, die durch Dritte betrieben werden, ggf. auch ohne Genehmigung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Aus technischer Sicht ist eine Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) möglich, wenn die entsprechenden Daten (Standortkoordinaten, ggf. ergänzende Fachdaten) zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht möglich. Aufgrund der mangelnden Einflussnahme und Kenntnisse der Stadtverwaltung auf die Kamerastandorte wird eine Aufnahme in den online Themenstadtplan abgelehnt.

2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Die Stadt Leipzig hat keinen Einfluss auf die Auswahl der geeigneten Plätze und Gebäude für die polizeiliche Videoüberwachung. Diese obliegt gemäß o. g. Rechtsgrundlagen ausschließlich der Polizei. Hinweise an das Ordnungsamt zu illegal angebrachten Kameras an privaten Gebäuden werden zur Bearbeitung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgegeben.

Antwort im Allris