Inwieweit in einem begrenzten Stadtteil unter wissenschaftlicher Begleitung Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt wird, wird die Stadt Leipzig auf Beschluss des Stadtrates in einem Modellprojekt erproben.
Nicht überall ergibt Tempo 30 Sinn, wie beispielsweise auf Hauptverkehrsachsen, wo ein zügiges Vorankommen des motorisierten Individualverkehrs und des ÖPNV gewollt ist. Eine reduzierte Geschwindigkeit liefe ansonsten Gefahr, den Verkehr über Nebenstraße in die Wohngebiete zu verdrängen. Aber auch der Einfluss auf den ÖPNV wäre gravierend, müssten doch Takt- und Abfahrtszeiten angepasst werden. Mit der Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV hätte auch das nichts zu tun.
Mancherorts kann Tempo 30 aber doch helfen, die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie zu Fuß Gehende und Radfahrende zu schützen. So hat die Fraktion Freibeuter beantragt, in der Breitenfelder Straße Tempo 30 in dem Bereich zwischen Hoepnerstraße und der S-Bahn-Brücke auf Höhe der Käserei in der Breitenfelder Straße 39 zu prüfen. Denn die Anordnung von 30 km/h auf Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von allgemeinbildenden Schulen oder Krankenhäusern ist möglich.
Sascha Matzke, Stadtrat
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. Mai 2021