Leipzig – Stadt des Fairen Handels

Anfrage:

Die Stadt Leipzig wurde am 18. September 2019 mit dem 4. Platz zur “Hauptstadt des Fairen Handels” in Köln ausgezeichnet. An der Reise haben offenbar Mitglieder der “Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Leipzig” teilgenommen. Nach eigenen Aussagen koordiniert sie “Aktivitäten zur Förderung des fairen Handels in der Messestadt” und organisert “öffentlichkeitswirksame Aktionen” (https://www.leipzig-handelt-fair.de/steuerungsgruppe-fairtrade-town/).

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Fraktionen wurden angefragt, Mitglied der „Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Leipzig“ zu werden? Welche nicht?
  2. Welche Fraktionen wurden angefragt, an der Reise nach Köln zur Preisverleihung teilzunehmen? Welche nicht?
  3. Welche Kosten sind mit der Mitgliedschaft in der Steuerungsgruppe verbunden? Wer hat welche Kosten für welchen Teilnehmer der Reise zur Verleihung übernommen?
  4. In welcher Form an anderer Stelle sind Fraktionen auf eigenen Antrag hin in vom Stadtrat beschlossene Aktivitäten der Stadtverwaltung eingebunden worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zu Frage 1.

Die Steuerungsgruppe Fairtrade Town konstituierte sich in Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-563/10 vom 18.11.2010, „Leipzig – Stadt für gerechten Handel“ im Jahr 2010. Von Beginn an war es eine informelle, offene Gruppe, die sich aus Akteuren dieses Themenkreises zusammensetzt. Eine Einladung an Fraktionen des Stadtrates erging nicht.

Zu Frage 2.

Auch die Teilnehmer an der Auszeichnungsveranstaltung rekrutierten sich aus dem Kreis der aktiven Mitglieder der Steuerungsgruppe des Netzwerks Leipzig handelt fair. Es standen fünf Teilnahmeplätze zur Verfügung, von denen aus zeitlichen Gründen nur vier in Anspruch genommen wurden. Über die Teilnahme der Stadt Leipzig am Wettbewerb war die Ratsversammlung mit der Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-07865 am 22.05.2019 in Kenntnis gesetzt worden.

Zu Frage 3.

Für die Mitarbeit in der Steuerungsgruppe Leipzig handelt fair entstehen den Akteuren keine Kosten. Die gesamten Reisekosten der Leipziger Delegation (wie auch die aller anderen Teilnehmerstädte) werden vom Ausrichter, der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) getragen.

Zu Frage 4.

Sofern die Frage ausschließlich auf die Aktivitäten zum Fairen Handel eingegrenzt werden kann, ist analog des bereits geschilderten Werdegangs keine Einbindung von Fraktionen auf Antrag hin erfolgt, sondern ergab sich über die aktive Mitarbeit in der Steuerungsgruppe und bei verschiedenen Aktivitäten.

Als allumfassende Anfrage zu Aktivitäten der Stadtverwaltung, wie sie in der Frage beschrieben sind, wäre ein unverhältnismäßig hoher Rechercheaufwand zur Beantwortung erforderlich. Hier wäre eine thematische und zeitliche Eingrenzung erforderlich.

Antwort im Allris

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

Antrag:

Die Stadt Leipzig organisiert zweimal im Jahr eine gemeinsame Gedenkfeier (inklusive Traueranzeige) für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene. Die Kosten hierfür werden ab sofort im städtischen Haushalt eingeplant. Die Gedenkfeier ist in den Terminlauf des Referats Protokoll aufzunehmen.

Begründung:

Die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen entfaltet auch über seinen Tod hinaus Wirkung. Ein Gedenken bei der Bestattung eines ohne Angehörige oder gar völlig unbekannt verstorbenen Menschen sollte selbstverständlich sein. Bereits jetzt übernehmen die Kommunen bei Verstorbenen ohne Hinterbliebene die letzte Fürsorge. Die ggf. einzeln dazu abgehaltenen und nicht selten ohne Gäste stattfindenden Zeremonien sollen zu einer größeren öffentlichen Gedenkfeier zusammengefasst werden. Diese soll öffentlich bekanntgemacht werden, damit interessierte Bürger, aber auch ggf. doch noch existierende Freunde, Kollegen, Bekannte oder Verwandte an der Festlichkeit teilnehmen können.

Status:

Der Antrag wurde beschlossen in Fassung des Verwaltungsstandpunktes mit Protokollnotiz, dass es sowohl eine Traueranzeige geben wird als auch Vertreter der Stadt Leipzig anwesend sind.

Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen

Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen

Anfrage:

Im neuen Schulgesetz des Freistaat Sachsen wird in § 43 festgelegt, dass bis zu vier Vertreter des Schulträgers stimmberechtigt den Schulkonferenzen angehören sollen.

Bei 126 Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig und durchschnittlich zwei Schulkonferenzen pro Jahr bedeutet das rund 1000 Teilnahmen von Vertretern der Stadt Leipzig in den Schulkonferenzen.

Dazu fragen wir:

  1. Wie viele städtische Mitarbeiter sind erforderlich, um die Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen abdecken zu können?
  2. Aus welchen Dienststellen werden diese Mitarbeiter rekrutiert?
  3. Sind dazu Neueinstellungen erforderlich?
  4. Welche Kosten entstehen durch die Entsendung städtischer Mitarbeiter zu den Schulkonferenzen (Fahrgeld, Überstundenzuschläge etc.)?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele städtische Mitarbeiter sind erforderlich, um die Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenz abdecken zu können?

Das Schulgesetz des Freistaates Sachsen sieht vor, dass der Schulträger mit bis zu vier Vertretern teilnehmen kann. Da die Stimmen auf einen oder mehrere Vertreter übertragen werden können, ist es nicht erforderlich, dass an jeder Schulkonferenz-Sitzung vier Personen teilnehmen. Darüber hinaus gibt es Schulkonferenz-Sitzungen, bei denen die Vertreter des Schulträger zu allen Themen der Tagesordnung lediglich eine beratende Stimme haben. In diesen Fällen kann ggf. auf eine Teilnahme des Schulträgers verzichtet werden. Insofern kann derzeit noch nicht genau bemessen werden, wie viele Mitarbeiter erforderlich sind, um die Teilnahme des Schulträgers abzusichern.

2. Aus welchen Dienststellen werden diese Mitarbeiter rekrutiert?

Teilnehmer an Schulkonferenzen werden in erster Linie Mitarbeiter/-innen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung sein. In Abhängigkeit von den jeweiligen Themen sollen auch andere Ämter um Teilnahme gebeten werden, so z.B. das Amt für Gebäudemanagement oder das Amt für Sport. Die Koordination erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung.

3. Sind dazu Neueinstellungen erforderlich?

Es wird derzeit für die Stellenplanung 2019/20 geprüft, ob zur Abdeckung der gesetzlich festgelegten zusätzlichen Arbeitsaufgabe Neueinstellungen erforderlich werden.

4. Welche Kosten entstehen durch die Entsendung städtischer Mitarbeiter zu den Schulkonferenzen (Fahrgeld, Überstundenzuschläge etc.)

Eine Schätzung der Kosten ist noch nicht erfolgt: Es ist unklar, wie viele Schulkonferenzen pro Schuljahr von wie vielen Mitarbeitern besucht werden. Die Mitarbeiter können unterschiedliche Möglichkeiten zur Anfahrt nutzen, die unterschiedliche Kosten verursachen und nicht verallgemeinert werden können (Auto mit Abrechnung von Kilometergeld, ÖPNV mit Nutzung eigener Monatskarte oder Nutzung dienstlicher Fahrkarten, Fahrrad etc.). Überstundenzuschläge fallen nicht an. Überstunden, die durch die Teilnahme an Schulkonferenzen entstehen, können im Rahmen der Arbeitszeitvereinbarungen abgegolten werden.

Antwort im Allris