Pressemitteilung:
Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat wird die Stadtverwaltung ehemalige Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, die am Sitz in Leipzig tätig waren, als potenzielle Personengruppe für Straßenbenennungen berücksichtigen. Über die Aufnahme einer bestimmten Person in den Namensvorrat wird im Einzelfall nach deren Ableben entschieden. Das hat die Ratsversammlung am 19. September 2018 mehrheitlich beschlossen.
Der Jurist und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter René Hobusch (FDP) zeigt sich erfreut:
“Leipzig würdigt mit dem Beschluss die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Der durch das Grundgesetz gewährte Anspruch, sich gegen die Verletzung von Rechten durch die öffentliche Gewalt auf dem Rechtsweg wehren zu können, wird durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit Wirklichkeit. Leipzig wehrt sich mit dieser Entscheidung gegen die derzeitigen Angriffe auf unsere freie Gesellschaft und zeigt Gesicht als Ausgangspunkt und Standort einer liberalen Justiztradition.”
Seit dem Jahre 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz im Gebäude des früheren Reichsgerichts am Simsonplatz in Leipzig.