Sven Morlok (FDP): “Maßvoll haushalten, nachhaltig investieren!”

“Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 wird vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie auf wesentliche Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet, bei den Investitionen wird etwas auf die Bremse getreten. Die Folge ist ein gigantischer Schuldenberg, der in den kommenden Jahren abgetragen werden muss. Die Entscheidungsspielräume der nächsten Generation werden deutlich einschränkt. Investitionen schaffen allerdings auch Werte und machen Leipzig lebenswert. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung”, resümiert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok (FDP) zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021/2022 der Stadt Leipzig.

FÜR DIE FRAKTION FREIBEUTER STEHEN DIE LAUFENDEN HAUSHALTSBERATUNGEN DAHER UNTER DER PRÄMISSE DES MAßVOLLEN HAUSHALTENS UND DES NACHHALTIGEN INVESTIERENS.

“Investitionen müssen aber auch sinnvoll mit Planungen vorbereitet werden. Für Planungen braucht es Personal in der Verwaltung und Stellen im Stellenplan. Und da fehlt es in Leipzig in vielen Bereichen. Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro in den vergangenen Jahren beschlossen, von denen man in Leipzig nicht viel sieht. Neue Schulen und Kitas, Straßenbahnen, sanierte Straßen und Fußwege, aber auch ein Radwegenetz, das seinen Namen wert ist”, so Morlok, der für seine Fraktion Mitglied im zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität ist und diesem auch vorsitzt.

OHNE PLANUNGEN KEINE INVESTITIONEN!

Gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen hat die Fraktion Freibeuter fünf neue Stellen beantragt, damit Planungen für Straßenbahnlinien, Radwege, Fußwege, aber auch für Straßen voran gebracht werden können. Ziel ist, die Verkehrswende in Leipzig zu beschleunigen. Der Antrag setzt konsequent fort, was der Stadtrat zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie beschlossen hat.

Damit richtet die Fraktion Freibeuter gleichzeitig deutliche Kritik an Oberbürgermeister Jungs Umgang mit Stadtratsbeschlüssen: “Vom Stadtrat beschlossene Investitionen können auch wegen fehlenden Personals nicht umgesetzt werden. Der Oberbürgermeister war allerdings durch Beschlüsse des Stadtrates beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten. Tatsächlich jedoch hat er sie ignoriert. Dieses Verhalten ist undemokratisch und rechtswidrig”, so der Freidemokrat Morlok.

CHANCEN DER BÜRGERBETEILIGUNG NUTZEN!

“Wir wollen aber auch mehr Transparenz der beratenden Gremien gegenüber den Leipzigern. Dass das notwendig ist, lehrt der Umgang des
Oberbürgermeisters mit Stadtratsbeschlüssen. Es soll zukünftig möglich sein, nicht nur die Sitzungen des Stadtrates, sondern die aller Gremien, die öffentlich tagen, wie Ausschüsse, Stadtbezirksbeiräte oder Ortschaftsräte, im Livestream zu verfolgen. Dazu ist jedoch die erforderliche Technik in entsprechendem Umfang notwendig. Wir haben beantragt, diese Technik anzuschaffen”, stellt Morlok den Antrag zur Bürgerbeteiligung und -information über Pandemiezeiten hinaus vor.

Für die beiden Haushaltsjahre 2021/2022 sieht die Fraktion Freibeuter die Ausgaben von zusammen 4,5 Millionen Euro aus ihren Änderungsanträgen als nachhaltig investiert.

Beim Blick auf die Anträge zum Haushaltsplanentwurf der Fraktionen im Leipziger Stadtrat vermisst Morlok jedoch einen grundsätzlichen Willen zum maßvollen Haushalten: “Insgesamt liegen von allen Fraktionen Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr als 130 Millionen Euro vor. Da haben nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt. Das lässt sich in diesem Doppelhaushalt nicht finanzieren. Die Beratungen für den laufenden Haushalt in den nächsten Wochen werden schwer. Wir werden die Kraft brauchen, Nein zu sagen,” mahnt FDP-Stadtrat Morlok.

CORONA VERDECKT HAUSHALTSPROBLEME

„Die Corona Pandemie verdeckt vieles – auch die Probleme im Leipziger Haushalt. Die Einnahmensteigerungen der Vergangenheit sind vorbei. Ein Grund dafür ist die lahmende Automobilkonjunktur. War es in der Vergangenheit möglich, zusätzliche Ausgabewünsche locker mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu finanzieren, geht das in Zukunft nicht mehr. Für die Genehmigung dieses Haushaltes gibt es Ausnahmen. Das gilt für den nächsten Haushalt schon nicht mehr. Dann müssen wir die zusätzliche Schuldentilgung erwirtschaften und auch noch den Rückgang bei der Gewerbesteuer verkraften. Ich appelliere an alle Fraktionen, die Zeit zu nutzen, um gemeinsam Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Wenn uns das nicht gelingt, kommt
spätestens bei den Haushaltsberatungen in zwei Jahren das böse Erwachen,” prophezeit Morlok.

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Anfrage:

  1. Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

  2. Wie wirkt sich das auf den Stellenplan der betroffenen Ämter aus?

Anfrage im Allris

Antwort:

Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

Um den dringenden Kita- und Schulhausbau zu forcieren, wurde die Task Force Schulhausbau /Projektgruppe Asylräume gebildet. Es wurde ein Organisationsbüro installiert, welches die Fachkompetenzen aller beteiligten Ämter zur Erledigung der anstehenden Aufgaben bündelt.

In die Task Force eingegangen sind nicht nur Stellen bzw. -anteile und Personen, sondern auch deren entsprechende Aufgaben, die meist der hier notwendigen Fachlichkeit dienen.

Das Organisationsbüro besteht aus 9 Stellen, wovon 7 Stellen Aufgaben aus ihrem bisherigen Bereich vollumfänglich (4 Stellen Amt für Bauordnung und Denkmalpflege) oder teilweise (z.B. 1 Stelle Sozialamt, Bereich Unterbringung von Asylsuchenden) mitgenommen haben.

Die Stellen aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erfüllen dabei, als sog. UBA II, Aufgaben der Unteren Bauaufsicht, die sie sonst im Fachamt erledigen würden. Damit wird die volle Kapazität der Bearbeitung von baubehördlichen Anträgen abgesichert.

Weitere Verlagerungen von Stellen für Sonderaufgaben in dieser Dimension gibt es derzeit nicht.

Allerdings wird es immer wieder Aufgaben oder Projekte geben, deren Priorisierung einer schnellen organisatorischen Lösung bedürfen, die es wiederum erforderlich macht, für einen befristeten Zeitraum auf Personen und/oder Stellen aus der Stadtverwaltung zurückzugreifen.

Dazu erfolgen bilaterale Abstimmungen zwischen den involvierten Fachbereichen.

Da es sich in der Regel um befristete Verschiebungen handelt, haben diese keine Auswirkungen auf den Stellenplan der Stadtverwaltung, bei der Aufgabenerfüllung im abgebenden Bereich muss auf ausgewogene Fristen geachtet werden, was auch funktioniert. In besonders akuten Fällen kann auf den Stellenpool für unterjährig beginnende Projektaufgaben der Stadtverwaltung zurückgegriffen werden. Die Stellen sind dann für max. 12 Monate nutzbar.

Ein aktuelles Beispiel der Stellenverlagerungen für andere Aufgaben ist: AJuFaBi: 2,00 Sozialarbeiter UmA gewandelt in SB Bearbeitung Tagespflege (befristet bis 30.06.2018)

Antwort im Allris