Amtsblatt auf dem Prüfstand

„Die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit für die Leipzigerinnen und Leipziger gehört gründlich auf den Prüfstand!“ verkündet Sascha Matzke (FDP). „Es muss von Grund auf überprüft werden, wie das Amtsblatt möglichst alle erreicht, beispielsweise über die Auslage an präsenten Orten über die Stadt verteilt, über ambulante Pflegedienste, möglicherweise auch in Form eines Abonnements.“

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter wird das Amtsblatt damit zukünftig für die Leipziger besser zugänglich gemacht. Wer sein Amtsblatt gern wie gewohnt im Briefkasten findet, soll dies auch weiterhin können. Wer lieber digital oder unterwegs liest, dem soll auch dies einfacher gemacht werden. Dazu sollen die Informationen vollständig und besser aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Unterstützt wird das Anliegen auch durch die Verwaltung, die den Vorschlag begrüßt und ein Prüfergebnis bis zum Ende dieses Jahres zugesichert hat.

Dabei ist Stadtrat Matzke in Zeiten des Klimanotstands besonders wichtig: „Auf diesem Wege wollen wir sicherstellen das jede und jeder, der sich informieren möchte, dies auch kann, gleichzeitig aber auch das ungelesene Papier soweit wie möglich reduzieren. So können wir dem Ziel einer nachhaltigen Stadt ein Stück näher zu kommen, ohne dabei jemanden auf der Strecke zu lassen.“

Die Fraktion Freibeuter strebt an, auch Menschen anzusprechen, die auf den bisherigen Wegen schlecht zu erreichen gewesen sind. Um das zu erreichen, soll die gedruckte Variante an öffentlichen Orten ausgelegt werden. Außerdem sollen sowohl die Homepage der Stadt Leipzig als auch ihre Social-Media-Kanäle genutzt werden, um die Aufmerksamkeit auf die digitale Version bzw. deren Inhalte zu lenken.

Matzke (FDP): „Das Amtsblatt ist ein wichtiges Instrument zur Kommunikation des Stadtrates mit den Einwohnerinnen und Einwohnern. Doch die Informationen müssen auch alle Interessierten erreichen und dürfen nicht ungelesen im Papierkorb landen. Um dies zu ermöglichen braucht es verschiedene Angebote, um den verschiedenen Lebensumständen der Leipzigerinnen und Leipzigern gerecht zu werden.“

In der Ratsversammlung am 15. Juni 2022 wurde der Antrag der Fraktion Freibeuter beschlossen, der zum Ziel hat, das Amtsblatt mehr Menschen zugänglich zu machen und dabei gleichzeitig Ressourcen zu sparen.

Morlok: Haushaltsrede

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren, 

dieser Doppelhaushalt steht ganz klar im Zeichen der Corona-Pandemie. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich ganz zu Beginn bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, für die gute Zusammenarbeit bedanken, insbesondere für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ältestenrat. Und ich möchte mich auch dafür bedanken für die gute Vorbereitung des Doppelhaushaltes im erweiterten Finanzausschuss. Der Dank richtet sich hier an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Wehmann, aber auch an Finanzbürgermeister Bonew. 

Wir haben eine Zeit gehabt von großer Unsicherheit hinsichtlich der Einnahmensituation der Stadt, aber auch hinsichtlich der Unterstützung durch den Freistaat. Ich hatte immer das Gefühl, dass wir als Stadträte, dass wir als Fraktionen in den Wissenstand der Verwaltung gut eingebunden waren.

Die Corona-Pandemie, sehr geehrte Damen und Herren, verlangt manchmal digitale Sitzungen. Digitale Sitzungen sind aber nicht immer sinnvoll. Gerade bei öffentlichen Sitzungen ist es nur eine Notlösung. Auch dieses Haushalts-Statement wird ja nur aufgezeichnet. Demokratie lebt aber davon, von Debatte und Öffentlichkeit. Das Ringen um die besten Lösungen für unsere Stadt – das muss transparent werden; im Stadtrat, aber auch für die Öffentlichkeit.

Wenn öffentliche Sitzungen stattfinden und wir nicht in Präsenzsitzungen uns treffen können, dann ist die Übertragung der Sitzung zwingend erforderlich. Aber auch nach einer Pandemie ist es sinnvoll, dass Bürgerinnen und Bürger nicht immer zu den Sitzungen kommen müssen, wenn sie sich interessieren, sondern dass sie die Debatten von zuhause verfolgen können. Wir wollen die Einwohner an der Kommunalpolitik teilhaben lassen. Dafür ist natürlich Technik erforderlich, wenn man Stadtratssitzungen, Ausschusssitzungen, Stadtbezirksbeiratssitzungen oder Ortschaftsratssitzungen übertragen möchte. Wir haben daher beantragt, 100.000 € in den Haushalt einzustellen, um die notwendige Technik anzuschaffen, und hoffen auf breite Unterstützung.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Doppelhaushalt ist kein Sparhaushalt. Die Ausgaben werden auf Vorkrisenniveau fortgeführt. Das führt allerdings zu einer hohen Verschuldung. Und diese hohe Verschuldung legt Lasten für die zukünftigen Generationen. Das ist ein schwieriger Spagat. Aber Investitionen machen unsere Stadt Leipzig in der Zukunft ja attraktiver. Schulden und Investitionen – das ist das Spannungsfeld dieses Haushaltes. Weniger Schulden, fehlende Schulen wären aber auch keine Lösung. Und, sehr geehrte Damen und Herren, eine attraktive Stadt führt zu mehr Einwohnern. Eine attraktive Stadt führt zu mehr Unternehmen. Das erhöht die Steuereinnahmen und schafft die Möglichkeit, Schulden vorzeitig zurückzuführen. 

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, in der Corona-Pandemie geht einiges unter. Die Corona-Pandemie verdeckt einiges. Auch im Leipziger Haushalt. Nicht alle Einnahmenausfälle, die wir zu verzeichnen haben, sind coronabedingt. Denken Sie an die Abschwächung der Automobil-Konjunktur. Auch ohne Corona gilt: die Einnahmensteigerungen der letzten Jahre gehören der Vergangenheit an. Die Folge davon ist Haushalts-Disziplin. Im Doppelhaushalt 21/22 ist so ziemlich alles genehmigungsfähig. Das böse Erwachen kommt aber in den Jahren 23/24. Ich apelliere an alle Fraktionen, die Zeit in den nächsten zwei Jahren zu nutzen, um uns darauf vorzubereiten. Wir müssen gemeinsam sicher auch schmerzhafte Entscheidungen treffen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir die Haushaltsanträge so anschaue, Gesamtvolumen 130 Mio Euro, da muss ich leider sagen, dass nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt haben.

Wir als Freibeuter tragen übrigens nur mit 4,5 Mio zu diesen 130 Mio bei. Wir werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der bevorstehenden Haushaltsdebatte die Kraft benötigen, nein zu sagen. Bei knappen Kassen muss man die Schwerpunktsetzung auf die Zukunftsfähigkeit legen. Ein wichtiges Thema dabei ist die Mobilität. Und wie sieht es in Leipzig aus? In Leipzig fehlen Planungen. Es fehlen Planungen für Straßenbahnen. Es fehlen Planungen für Radwege, Planungen für den Fußverkehr, aber auch Planungen für neue Straßen. Und Planungen sind wichtig, denn nur mit Planungen können Investitionen sinnvoll vorbereitet werden. Und es fehlt an verbindlichen Terminen, wann diese Planungen vorzulegen sind. Für termingerechte Planung bedarf es Personal und dafür bedarf es Stellen im Haushalt – eigentlich klar. 

Und was machen Sie, Herr Oberbürgermeister? Erst waren Sie gegen die verbindlichen Termine. Dann hat der Stadtrat Ihnen die gesetzt und hat einen Beschluss gefasst. Dann weigerten Sie sich, diesen Beschluss vollständig umzusetzen. Das ist undemokratisch. Dann fragten wir nach, nach dem fehlenden Personal. Wie viele Stellen benötigen wir denn, damit die Termine eingehalten werden können? Dann verweigerten Sie die Auskunft auf unsere Fragen. Das ist rechtswidrig. Aber zum Glück, sehr geehrte Damen und Herren, lässt sich der Stadtrat so etwas nicht bieten. Drei Fraktionen, neben uns Freibeutern die Grünen und die Linken, haben fünf zusätzliche Stellen beantragt im Haushalt der Stadt Leipzig, damit in Leipzig die Verkehrswende endlich vorankommt.

Sehr geehrter Oberbürgermeister, Klimanotstand ausrufen, im Rahmen einer Oberbürgermeisterwahl, und dann die Verkehrswende ausbremsen – das passt nicht zusammen. Klimanotstand ausrufen, aber einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor fahren wollen – das ist verlogen. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Der Stadtrat beschließt und der Oberbürgermeister setzt um. Das sollte man nach vierzehn Jahren endlich kapiert haben. 

Ich verstehe Ihr Verwalten manchmal nicht, Herr Oberbürgermeister, warum Sie die vertrauensvolle Zusammenarbeit gerade in diesem Punkt mit dem Stadtrat nicht fortführen. So ein Verhalten kann natürlich viele Gründe haben. Vielleicht haben Sie ja einfach keine Lust mehr. Sie haben ja auch schon mal versucht, Sparkassen-Präsident zu werden. Das hatte ja dann nicht geklappt.

Niemand, Herr Jung, zwingt Sie, Oberbürgermeister in Leipzig zu sein. Wenn Sie das Amt weiter ausüben wollen, dann halten Sie sich an die Spielregeln. Wenn Sie keine Lust mehr haben, treten Sie zurück. Es werden sich schon geeignete Bewerber finden. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:

a) Abschnitt 2.1.1 “Für folgende Maßnahmen im Sinne § 59 und § 61 SächsBO zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wird erhaltungsrechtlich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt” wird im vierten Anstrich wie folgt ergänzt:

    • Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen (Audio) sowie Internetversorgung einschließlich Glasfaserleitungen (FFTH) bis zur Gigabitversorgung

b) In Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird gestrichen und Abschnitt 2.2.3 “… Prüfung im Einzelfall” zugeordnet:

    • Auflösung separater Küchen, insofern keine Änderung der Wohnfläche erfolgt

c) In Abschnitt 2.2.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird der erste Anstriche gestrichen und wie folgt geändert in 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” eingefügt:

      • Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der EnEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragstellung geltenden Fassung hinausgehen, (Ausnahmen vgl. Pkt 2.2.3) insofern die Senkung des Energiebedarfes nachgewiesen wird.

Korrespondierend wird in 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” der dritte Anstrich gestrichen:

    • Anbringung von Wärmedämmung (..) nachgewiesen wird

2. Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. November 2020 zurückgezogen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:

d. Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” wird wie folgt ergänzt:

–  Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.1.2. “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” im fünften Anstrich der Text „Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung“ gestrichen.
e. Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird wie folgt ergänzt:

Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt, ausgenommen sind nicht sicht- und unmittelbar nutzbare vorbereitende bauliche Veränderungen.

f. In Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen (..) wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird geändert:

– Einbau eines Zweitbades oder Gäste-WC in Wohnungen, die weniger als 3 Zimmer haben (separate Küchen werden nicht als Zimmer gezählt)

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” geändert:

– Einbau Gäste-WC in Wohnungen mit mindestens 3 Zimmer (ohne Küche), wenn die Anzahl der Zimmer nicht verringert wird

 

2. Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer  Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. November 2020 abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Die Einreicher dieses Antrages sind Stadträte Sven Morlok, Franziska Rudolph
und Dr. Klaus-Peter Reinhold.

Morlok (FDP): “Dringliche Anfrage: Freibeuter fordern vor der Wahl Antwort des OBM in Sachen Grundstücksverkauf an RB ein”

In einer Dringlichen Anfrage fordert die Fraktion Freibeuter Oberbürgermeister Jung auf, in der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, noch vor der Oberbürgermeisterwahl, deutlich zu sagen, welche Zusagen die Stadt Leipzig im Zusammenhang mit dem Kauf des Stadions gegenüber RB Leipzig gemacht hat.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Zusage in Sachen Grundstücksverkauf an RB Leipzig gemacht hat und jetzt nicht zu seinem Wort steht, dann muss er das so offen sagen und darf nicht mit dem Finger auf die Stadträte zeigen. Es ist noch gar nicht so lange her, da hatte sich der Oberbürgermeister für das Parkhaus am Stadion ausgesprochen.“

Der Liberale Morlok hatte zuletzt bereits nicht ausgeschlossen, dass RB-Geschäftsführer Mintzlaff mit seiner Vermutung, Jung habe seine Absage hinsichtlich eines Verkaufs des Grundstücks an RB Leipzig zugunsten des Rückzugs der Kandidatinnen der Linken und Grünen im laufenden Oberbürgermeisterwahlkampf getroffen, Recht haben könnte.

RB Leipzig hatte sich erst vor wenigen Jahren für den Kauf des Stadions in Leipzigs Innenstadt und gegen den Neubau außerhalb Leipzigs entschieden. “Nach dieser Entscheidung von RB zu Gunsten des Leipziger Zentrums nun das dringend benötigte Parkhaus verbieten zu wollen, wäre ein schlechter Stil.“

Über die Dringlichkeit der Anfrage stimmt der Stadtrat zu Beginn der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, ab.

Klimanotstand und nichts ändert sich?

Leipzig ruft den Klimanotstand aus – kurzfristig ändert sich aber nichts. So hatte sich das Oberbürgermeister Jung wohl vorgestellt: Im OBM-Wahlkampf die Öko-Fahne hissen, um die grüne Flanke zu schließen, aber weiter wie bisher und am Stadtentwicklungskonzept wird nichts geändert.

Unbestritten, Leipzig macht in Sachen Klimaschutz schon einiges. Notstand heißt jedoch Sofortmaßnahmen: Sondervollmachten und Einschränkung von Freiheitsrechten. Dafür gibt es aber keinen Grund und das war auch nicht beabsichtigt. Aber Notstand und nichts ändern, geht auch nicht. Der Stadtrat zeigte dem Oberbürgermeister dann auch die rote Karte und machte ihm klar, wer den Notstand ausruft, muss auch etwas ändern. Jung muss jetzt kurzfristig einen Maßnahmenplan vorlegen. Das ist schon mal was, aber für einen Notstand immer noch relativ wenig.

Zum Glück gibt’s aber die Freibeuter. Wir haben als einzige Fraktion Sofortmaßnahmen beantragt: Keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anschaffen und keine Dienstreisen mit solchen Fahrzeugen. Das ist ab sofort die Regel. Sie gilt nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Eigenbetriebe und die Unternehmen der Stadt.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Erschienen am 09. November 2019 im Amtsblatt der Stadt Leipzig