Reinigung von Spielplätzen in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Immer wieder finden Leipzigerinnen und Leipziger, Familien mit Kindern, Verunreinigungen an Spielplätzen im Stadtgebiet vor.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister an:

1. Welche Verunreinigungen sammeln sich über den Tag und in den Nachtstunden an Spielplätzen an?

2. Verfolgt der Oberbürgermeister eine besondere Reinigungsstrategie?

3. Mit welcher Frequenz werden Spielplätze im Leipziger Stadtgebiet gereinigt?

4. Sind Spielplätze bekannt, die einer intensiveren Reinigung mit erhöhter Frequenz unterzogen werden? Wenn ja, welche?

5. Werden Spielplätze zudem auch entgegen eines Reinigungsplanes nach Dringlichkeit gereinigt?

Antwort:

Zu Frage 1:

Es handelt sich hierbei um Verunreinigungen aller Art. Nachstehend eine beispielhafte Auflistung:

–          zerbrochene Glasflaschen, Verpackungen von Lebensmitteln (verstärkt TO GO-Verpackungen, Kaffeebecher)

–          Einzelteile von durch Vandalismus zerstörten Spielgeräten

–          Hunde- und Katzenkot im Fallschutz

–          Zigarettenstummel

–          unachtsam entsorgter Abfall

–          zerbrochene Latten vorhandener Sitzbänke

Zur Frage 2:

Die Inspektion und Reinigung von Spielgeräten und Spielplatzböden ist in DIN EN1176-7 geregelt. Teil 7 der Norm gibt eine „Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb“ derartiger Anlagen. Danach wird u.a. eine regelmäßige Inspektion durchgeführt, welche auch die Sauberkeit der gesamten Anlage und die Entfernung gefährlicher Fremdkörper einschließt.

Zu Frage 3:

Die Spielplätze werden einmal wöchentlich gereinigt. Die unter Frage 1 benannten Verschmutzungen werden dabei beseitigt und der Fallschutz wird geharkt. Der Gesamtzustand, der Fallschutz und die Spielgeräte werden augenscheinlich auf Mängel geprüft. In einzelnen Anlagen unterstützt der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) zusätzlich ein- bis zweimal wöchentlich bei der Abfallbeseitigung.

Zu Frage 4:

Alle Spielplätze werden dem Grunde nach mit der gleichen Frequenz gereinigt. Gleichwohl sind der Stadtverwaltung Spielplätze bekannt, auf denen eine intensivere Reinigung aufgrund einer stärkeren Vermüllung notwendig ist. Daher erfolgt saisonal eine Anpassung. Dazu gehören:

–          stark frequentierte Spielplätze wie im Clara-Zetkin-Park, auf dem AOK-Gelände, dem Rennbahnweg sowie im Rabet

–          Spielplätze in der Nähe von Schulen wie z.B. auf dem Heinrich-Schütz-Platz oder dem Albrecht-Dürer-Platz

–          Spielplätze neben Sammelstellen wie z. B. auf dem Alexis-Schumann-Platz oder dem Herderpark

–          Jugendspielplätze, z. B. dem Streetballplatz Biedermannstraße oder der Calisthenicsanlage im Stadtteilpark Rabet

Zu Frage 5:

Bei Bürgerhinweisen zu Verschmutzungen oder Schäden an Spielplätzen wird kurzfristig, außerhalb der eingeplanten Reinigungsintervalle, gehandelt. Hierzu kann auch der städtische Mängelmelder genutzt werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Generationen-Spielplatz

Generationenspielplatz

Antrag:

Die Stadt Leipzig findet einen geeigneten Ort für einen Generationen-Spielplatz oder baut einen bereits vorhandenen Spielplatz zu einem solchen aus.

Berücksichtigung soll hierbei finden, dass Menschen möglichst aller Lebenslagen mindestens eines, vorzugsweise mehrere vorhandene Spielgeräte nutzen können. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass Menschen verschiedener Altersstufen und möglichst unabhängig von körperlichen Einschränkungen (Rollstuhl, Wahrnehmungsschwierigkeiten, Übergewicht,…) Spielgeräte zur Benutzung finden.

Der Spielplatz ist Tag und Nacht zugänglich zu halten.

Begründung:

Der Wunsch zum Spielen ist kein Phänomen, das nur bei Kindern auftritt. Auch ist es nicht allen Kindern möglich, sich frei zu bewegen oder die Welt so wahrzunehmen, wie das die meisten anderen tun. Hierfür gibt es zahlreiche Spielgeräte.

Darüber hinaus gibt es auch erwachsene Menschen, die sich gern auf einem Spielplatz aufhalten. Hierunter zählen auch, aber nicht nur, Menschen mit kognitiven Behinderungen. Generell lässt sich sagen, dass das Erreichen eines bestimmten Alters oder einer gewissen Körpergröße nicht parallel zum Wunsch nach Spielen einhergeht.

Derzeit ist die Benutzung kommunaler Spielplätze oftmals altersmäßig begrenzt. In Fällen, wo dies nicht so ist, sind die Spielgeräte aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für erwachsene Menschen geeignet: Klettergerüste sind oft nicht für hohes Gewicht ausgelegt, Schaukeln hängen zu tief und die Sitzfläche ist zu schmal, sodass sich die Kettenaufhängungen bei der Benutzung in den Körper schnüren, Wippen sind auf einen tiefen Aufstieg ausgelegt.

Für Senioren existieren Bewegungsparcours, die aber einem anderen Zwecks als jenem des unbefangenen Spiels dienen. Die körperliche Erscheinung oder das Alter sollte bei keinem Menschen dazu führen, gar kein Spielgerät kommunaler Spielplätze benutzen zu können.

Nicht zuletzt freuen sich auch die kleinen Leipziger darüber, wenn ihre erwachsene Begleitung adäquat mitspielen kann.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form des Verwaltungsstandpunktes mit Protokollnotiz angenommen:

Die Stadt Leipzig berücksichtigt beim Neubau und der grundlegenden Umgestaltung vorhandener größerer Spielplätze die Wünsche von Menschen verschiedener Altersstufen und möglicher körperlicher Einschränkungen.

Die Spielplätze bleiben auch weiterhin Tag und Nacht zugänglich.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Spielplatz Wiederitzscher Straße / Tresckowstraße (Gohlis-Mitte) – Demontage aller Spielgeräte ohne Ersatz

Spielplatz Wiederitzscher Straße / Tresckowstraße (Gohlis-Mitte) - Demontage aller Spielgeräte ohne Ersatz

Anfrage:

Auf seiner Facebook-Seite informierte das Blog “Gohliser Kiezgeflüster” darüber, dass auf dem städtischen Spielplatz an der Wiederitzscher Straße / Ecke Tresckowstraße die Spielgeräte aus Sicherheitsgründen demontiert wurden. Für Ersatz im nächsten Jahr solle man “Daumen drücken”.

Hierzu fragen wir:

  1. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die Spielgeräte beschädigt sind?
  2. In welchem Umfang wurden in den letzten 12 Monaten Reparaturen durchgeführt?
  3. Warum wurden die Geräte nunmehr ohne Vorlauf oder Vorankündigung demontiert?
  4. Warum erfolgt kein unmittelbarer Ersatz der Spielgeräte?
  5. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für den Ersatz der auf diesem Spielplatz demontierten Spielgeräte zur Verfügung? Wann wird ein Ersatz erfolgen und kann dieser Zeitpunkt als sicher betrachtet werden?
  6. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung?
  7. In welchem Umfang wurden die zur Verfügung stehenden finanzielle Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten (siehe Frage 6) im Jahr 2016 abgerufen?
  8. Hält der Oberbürgermeister die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für auskömmlich um auf allen Spielplätzen die Spielgeräte dauerhaft instand zu halten und ggf. bei fortgeschrittener Abnutzung oder Beschädigung kurzfristig ersetzen zu können?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die Spielgeräte beschädigt sind?

Der Stadtverwaltung ist seit 2014 bekannt, dass die Spielgeräte mittelfristig zu sanieren bzw. zu erneuern sind.

2. In welchem Umfang wurden in den letzten 12 Monaten Reparaturen durchgeführt?

Kleinere Reparaturen an Spielgeräten wurden entsprechend der Empfehlungen der Hauptinspektion regelmäßig vorgenommen.

3. Warum wurden die Geräte nunmehr ohne Vorlauf oder Vorankündigung demontiert?

Eine beauftragte Reparatur musste dieses Jahr aufgrund weiterer Mängel, deren Reparatur nicht mehr lohnenswert war, kurzfristig abgesagt werden. Um die Sicherheit nicht zu gefährden, erfolgte ein sofortiger Abbau. Aufgrund dessen war eine Vorankündigung nicht mehr möglich.

4. Warum erfolgt kein unmittelbarer Ersatz der Spielgeräte?

Mit der Vorlage „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze“ wurde eine mittelfristige Haushaltsplanung zum Ersatz von Spielgeräten bzw. Erneuerung von Spielplätzen im Stadtrat am 25.01.2011 beschlossen. Durch diesen Beschluss wurde es erst ab 2011 möglich, Spielplätze zu erneuern.

Bei einem Bestand von derzeit 317 öffentlichen Spielanlagen im Stadtgebiet lässt es sich jedoch nicht ausschließen, dass zur Vermeidung von Gefahren auf einzelnen Plätzen Spielgeräte unmittelbar abgebaut werden müssen, wenn deren Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

5. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für den Ersatz der auf diesem Spielplatz demontierten Spielgeräte zur Verfügung? Wann wird ein Ersatz erfolgen und kann dieser Zeitpunkt als sicher betrachtet werden?

Für dieses Programm stehen jährlich als Sockelbetrag für den Ersatzneubau im Finanzhaushalt Mittel in Höhe von 215.000 € zur Verfügung.

Der Umfang der notwendigen Finanzmittel für den Spielplatz in der Ludwig-Beck-Straße wird im Zuge der Objektplanung ermittelt und ist davon abhängig, wie hoch der gesamte Bedarf an dringenden, erneuerungsbedürftigen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet sein wird und welche Wünsche und Erwartungen die Bürger bei der Beteiligung einbringen werden. Erfahrungsgemäß muss pro Spielplatz in diesem Umfang mit 40.000 bis 60.000 € (ohne Kosten für die Planung) gerechnet werden.

6. In welchem Umfang stehen finanzielle Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung?

Im Amt für Stadtgrün und Gewässer standen 2016 für Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen für Spielgeräte auf Spielplätzen im Ergebnishaushalt 88.300 € zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2017/18 stehen 173.300 € bzw. 123.300 € zur Verfügung.

7. In welchem Umfang wurden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für Reparatur und Ersatz von Spielgeräten (siehe Frage 6) im Jahr 2016 abgerufen?

Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden vollumfänglich für den Ersatz bzw. zur Erneuerung von Spielplätzen ausgegeben.

8. Hält der Oberbürgermeister die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für auskömmlich, um auf allen Spielplätzen die Spielgeräte dauerhaft instand zu halten und ggf. bei fortgeschrittener Abnutzung oder Beschädigung kurzfristig ersetzen zu können?

Zusammen mit den im Doppelhaushalt 2017/2018 jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 215.000 € aus dem Finanzhaushalt werden jährlich 5 – 7 Spielplätze im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen und Ersatzneubauten bearbeitet. Hiermit wird die Aufrechterhaltung der Nutzung der 317 öffentlichen Spielplätze gewährleistet. Temporäre Nutzungseinschränkungen können allerdings nicht vermieden werden.

Antwort im Allris