Rudolph (FDP): “Soziale Wohnungspolitik: Menschen statt Beton fördern!”

Angesichts der Beschlussfassung im Leipziger Stadtrat zur Fachförderrichtlinie Große Wohnungen in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020, wonach in Leipzig mietpreis- und belegungsgebundene große Wohnungen geschaffen werden sollen, kritisiert die Fraktion Freibeuter zum einen das grundsätzliche Ziel der Förderung in sozialer Wohnungsmarktpolitik und erklärt ihre Gründe für die Ablehnung der Vorlage.

“Wir sind grundsätzlich für eine Förderung einkommensschwacher Familien, kritisieren jedoch mit der Objektförderung den Fokus der Förderung sozialer Wohnungsmarktpolitik”, erläutert Stadträtin Franziska Rudolph, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat. Rudolph verweist auf die Lösung der Freibeuter für einkommensschwache Familien, die Menschen unmittelbar und nicht die Wohnungen zu fördern. „Wir wollen Familien statt Wohnungen fördern! Wir wollen Menschen statt Beton fördern! Und schon gar nicht die Wohnungsgenossenschaften. Und zwar so lange wie die Menschen einen individuellen Bedarf an der Förderung von Wohnen haben. Denn die Bedarfe von Familien ändern sich. Das Einkommen kann wieder steigen, die Kinder flügge werden, während die Eltern weiter und inzwischen unberechtigt in mietpreis- und belegungsgebundenen großen Wohnungen wohnen bleiben.”

Für bezahlbaren Wohnraum sorgen aus Sicht der Freidemokratin Marktmechanismen: “Der Wunsch nach günstigem Wohnraum in Bestlagen Leipzigs kann nicht mit Steuergeldern erfüllt werden. Ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum schaffen wir allein durch den Bau von noch mehr Wohnungen, die nicht Sozialwohnungen sind”, ergänzt FDP-Stadträtin Rudolph den Lösungsvorschlag ihrer Fraktion.

Rudolph führt eine vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts Empirica an, die zu dem Ergebnis kommt, dass in Leipzig kein Bedarf an sozialem Wohnungsbau besteht, die Ergebnisse sogar der praktizierten Leipziger Wohnungspolitik widersprechen. “Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist nicht angespannt, wie landläufig behauptet wird, nicht jetzt und auch nicht in naher Zukunft. Der Anteil der Miete am Einkommen liegt selbst bei geringen Einkommen in Leipzig bundesweit unter dem Durchschnitt. Diese Fakten jedoch werden landläufig ignoriert, die Ergebnisse offenbar von Stadt und Freistaat in den Giftschrank verbannt.”

Im Rahmen der Fachförderrichtlinie zur Schaffung mietpreis- und belegungsgebundener großer Wohnungen sollen auch Fördermittel des Freistaates Sachsen eingesetzt werden: “Eingesetzt werden die bis zu 50 Millionen Euro des Freistaates für Leipzig und Dresden, von denen die Studie sagt, dass sie besser in schrumpfenden Regionen im ländlichen Raum Sachsens eingesetzt wären”, kritisiert Rudolph.

Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Deutschen Städte- und Gemeindetag darauf hinzuwirken, in der nächsten Legislaturperiode das Wohngeldgesetz grundlegend zu überarbeiten.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll erreicht werden, dass künftig der Schwerpunkt der Förderung von Wohnraum auf die Subjektförderung abgestellt wird. Entsprechend sind künftig auch die Mittel, die bisher in die Objektförderung z.B. über die Förderprogramme „Sozialer Wohnungsbau“ flossen über das Wohngeld subjektbezogen auszureichen.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll außerdem die Förderung von selbst genutztem Wohnungseigentum für Mieter in den Fokus genommen werden.

Begründung:

Der in vielen Städten Deutschlands herrschenden Wohnungsknappheit kann man nur begegnen, indem man für einen kräftigen Zuwachs bei den Wohnungsneubauten sorgt. Programme wie das durch den Freistaat Sachsen aufgelegte Programm zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum schaffen wenig zusätzlichen Wohnraum, es wird lediglich ein Teil von sowieso schon geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen über dieses Programm an Anspruchsberechtigten vergeben.

Durch eine Subjektförderung über das Wohngeld werden auch alle bekannten Probleme des sozialen Wohnungsbau wie z.B. die Fehlbelegung und den Verkauf der Wohnungen nach der Belegungsbindung, sowie der damit verbundene Mietpreisanstieg verhindert. Zudem sind keine größeren bürokratischen Verfahren zur Verhinderung der Fehlbelegung notwendig. Eine jährliche Überprüfung der Einkommensverhältnisse sowie der Miethöhe reichen aus um das Wohngeld entsprechend anzupassen.

Deutschland liegt traditionell in Europa im unteren Bereich was das Wohnungseigentum betrifft. Eine Förderung der Bildung von Wohnungseigentum über das novellierte Wohngeld könnte wesentlich zur Entspannung der Mietwohnungsmärkte in den Großstädten beitragen. Als Nebeneffekt würde dabei auch ein Beitrag zur Alterssicherung erreicht.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt