Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über 6 Monate die Praxistauglichkeit evaluiert.

Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheit gescheitert ist.

Nach erfolgreichem Modellversuch prüft der Oberbürgermeister, inwieweit diese Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden können.

Begründung:

Empfänger der Sozialleistung und der Grundsicherung im Alter müssen vor Anmietung einer Wohnung die Kostenangemessenheit durch das Sozialamt bestätigen lassen. Dazu können die Betroffenen zweimal in der Woche dienstags bzw. donnerstags vorsprechen. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit einen erheblichen Zeitverzug für die Antragsteller bedeutet.

In der heutigen Marktsituation für 1- und 2-Personen-Haushalte bedeutet dies für die Empfänger der Grundsicherung einen besonderen Wettbewerbsnachteil auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Eine zügige Bescheidung könnte diesen Wettbewerbsnachteil zumindest abmildern.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB sowie durch das Jobcenter für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zwischen dem Jobcenter und der LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.
2. Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über sechs Monate die Praxistauglichkeit erprobt.
3. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheitsprüfung gescheitert ist.
4. Danach prüft der Oberbürgermeister, inwieweit dieses Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden kann.

 

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Anfrage:

Leistungsempfänger müssen vor Umzug eine Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamts einholen, dass die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung nach Maßgabe der Richtlinie der Stadt Leipzig angemessen sind.

Dazu fragen wir an:

  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch das Jobcenter bzw. Sozialamt bei der Anfrage eines Leistungsempfängers auf angemessene Kosten der Unterkunft bei einem geplanten Umzug? Wie lang ist die kürzeste, wie lang die längste Bearbeitungsdauer?
  2. Wie wirkt sich die Bearbeitungszeit für die Leistungsempfänger bei der Suche nach neuem Wohnraum aus?
  3. Sind dem Jobcenter bzw. Sozialamt Fälle bekannt, bei denen eine längere Beabeitungszeit dazu geführt hat, dass die angestrebte Wohnung inzwischen vergeben war?
  4. Haben die Sachbearbeiter im Sozialamt bzw. Jobcenter einen Ermessensspielraum, wenn Wohnungsfläche oder Mietkosten geringfügig über den Richtlinien der Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig liegen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Die Prüfung von Wohnungsangeboten erfolgt im Jobcenter binnen einer Woche. Im Sozialamt erfolgt die Bearbeitung innerhalb von drei Tagen. In dringenden Fällen erfolgt die Bearbeitung sofort bzw. am nächsten Werktag.

Zur Frage 2.

Zu den konkreten Auswirkungen der Bearbeitungszeit bei der Suche nach Wohnraum liegen keine Informationen vor. Da es für eine Wohnung häufig mehrere Interessenten gibt, ist eine zügige Bearbeitung der Wohnungsangebote für den Anmietungsprozess notwendig.

Zur Frage 3.

Dem Jobcenter sind solche Fälle bekannt. Eine längere Bearbeitungszeit ergibt sich beispielsweise aus der grundsätzlichen Prüfung der Notwendigkeit eines Umzugs. Außerdem kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das zu prüfende Wohnungsangebot nicht alle relevanten Informationen enthält. So wird beispielsweise in Wohnungsangeboten aus dem Internet gelegentlich nur die Gesamtmiete angegeben. Für die Prüfung ist aber eine Aufschlüsselung nach Grundmiete, Betriebs- und Heizkosten notwendig. Werden zudem gesundheitliche Gründe für einen Umzug geltend gemacht, ist in Einzelfällen die Hinzuziehung des Amtsärztlichen Dienstes notwendig.

Dadurch kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Im Sozialamt ist derzeit kein konkreter Fall bekannt. Es kommt jedoch vor, dass ein Wohnungsangebot als unangemessen abgelehnt oder die Notwendigkeit eines Umzugs versagt wird und der leistungsberechtigte Haushalt die Entscheidung mittels Widerspruch und Klage überprüfen lässt. Da eine solche Überprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es möglich, dass das konkrete Wohnungsangebot nach der Entscheidung des Rechtsmittelverfahrens nicht mehr verfügbar ist.

Zur Frage 4.

Eine geringfügige Überschreitung der Wohnfläche kann anerkannt werden, wenn die Kosten der Bruttokaltmiete dennoch im Rahmen der festgelegten Richtwerte bleiben und die Vorauszahlung für die Betriebs- und Heizkosten im Verhältnis zur Wohnfläche plausibel ist. Eine Überschreitung der angemessenen Kosten ist nur im Rahmen von begründeten Einzelfallentscheidungen möglich und/oder an den Nachweis – beispielsweise erfolglose Recherche im Internet, Ausdruck zu Ergebnistreffern in der Wohnungsdatenbank – gebunden, dass eine kostenangemessene Wohnung auf dem Markt nicht auffindbar ist. Das kann beispielsweise bei Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, oder bei großen Haushalten der Fall sein.

Stadträtin Witte (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Professor Fabian, die Zeiten, die Sie hier genannt haben, sind ja fast schon rasant zu nennen. Wie erklären Sie sich im Lichte dieser Bearbeitungszeiten, dass Sozialarbeiter es immer wieder als großes Problem bezeichnen, dass Jobcenter und Sozialamt für die Bearbeitung erheblich lange brauchen, gerade auch bei Leuten, die aus der Obdachlosigkeit kommend wieder Wohnraum beziehen wollen? Ich kann Ihnen auch schildern, was ich persönlich erlebt habe, als ich jemandem half, eine Wohnung zu finden. Die Anfrage wurde am 9. Dezember an das Sozialamt gerichtet, die Antwort kam am 15., allerdings erst nach mehrfacher telefonischer Aufforderung. Stimmen Sie mit mir überein, dass es da noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt? Eine Woche Bearbeitungszeit kann in der heutigen Zeit schon zu lang sein.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Frau Witte, ich habe hier die Antworten verlesen, die ich von den Behörden bekommen habe. Wie in ähnlich gelagerten Sachverhalten kann ich Sie nur auffordern, mir persönlich den Einzelfall zu benennen. Dann kann ich veranlassen, dass dem nachgegangen wird. Im Übrigen werden wir das Thema in der nächsten Trägerversammlung auch noch mal ansprechen. Ich vermute, dass es in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt als von mir eben angegeben. Ob es dafür rechtfertigbare Gründe gibt, muss im Einzelfall geprüft werden. Ich persönlich kann nur handeln, wenn ich davon Kenntnis habe.

Schnelle Hilfe – gute Hilfe

Im Dezember 2018 wurde der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe bis 2022 beschlossen. Damit wird den wachsenden Herausforderungen in der Wohnungsnotfallhilfe Rechnung getragen.  Allerdings nützt der beste Plan nichts, wenn es bei der Umsetzung in der Praxis hakt. Auch aus diesem Grund bedarf es eines neuen Geistes in den Amtsstuben.

Konkret kann nicht sein, dass es längere Zeit dauert, bis Jobcenter oder Sozialamt einem Antragsteller bescheinigen, dass die von ihm zur Anmietung gewünschte Wohnung den Richtlinien der Stadt entspricht und er sie anmieten darf. Ein Ärgernis, von dem mir Sozialarbeiter immer wieder berichten. Und neulich habe ich selbst einen Fall erlebt, in dem es mehrere Wochen dauerte bis die Zustimmung zu einem Mietvertrag vom Amt erteilt wurde.

Ein Unding, denn inzwischen wird in Leipzig der Markt für preiswerten Wohnraum nicht nur von Leistungsempfängern heiß umkämpft. Zu lange Wartezeiten bis zur Zusage des Amtes sind ein Wettbewerbsnachteil für alle Menschen, die auf diese Zusagen angewiesen sind. Nicht selten ist die Wohnung dann inzwischen anderweitig vergeben.

Hier das Problembewusstsein in den Ämtern zu schärfen, dafür setze ich mich in Jobcenterbeirat und Sozialausschuss ein!

FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Januar 2019

“Maßvoll haushalten” – Änderungsanträge der Fraktion Freibeuter zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020

"Maßvoll haushalten" - Änderungsanträge der Fraktion Freibeuter zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020

“Maximal zehn Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen seien für den Leipziger Haushalt 2019/2020 realistisch – vorausgesetzt die Wirtschaft läuft weiter so gut”, so FDP-Stadtrat Sven Morlok. Eine Einschätzung, die die Fraktion Freibeuter auch den Änderungsanträgen zum Haushaltsplaentwurf 2019/2020 zugrunde legt.

Aufstockung des Budgets für LVB-Mitbaumaßnahmen und ÖPNV-Vorplanungen beim VTA

Aus Sicht der Freibeuter, SPD und Grüne sind drei Millionen Euro notwendig, um das Budget des Verkehrs- und Tiefbauamtes aufzustocken. „Das Geld wird dort dringend gebraucht, um Vorplanungen für den öffentlichen Nahverkehr sowie die städtischen Mitbauprojekte bei LVB-Baumaßnahmen zu finanzieren“, erläutert Freidemokrat Morlok. „Anders kämen wir bei dem Nachhaltigkeitsszenario, das der Stadtrat einstimmig für die Verkehrsplanung bis 2030 beschlossen hat, überhaupt nicht voran.“ Morlok erinnert an den zwischen CDU und Linken ausgehandelten “faulen” Ratsbeschluss, wonach die Fahrscheinpreise bei den Leipziger Verkehrsbetrieben zwei Jahre lang nicht steigen dürfen.

Ein Qualitätsmanagement für Sozial- und Gesundheitamt

“Aufgrund immer komplexer werdender Problemlagen in der Sozialhilfe und der Gesundheitsprävention wird es bei gleichzeitigem Kostenbewusstsein zunehmend wichtiger, den hilfebedürftigen Bürgern zielgerichtet Hilfe anbieten zu können. Dazu bedarf es eines effektiven Qualitätsmanagements”, so FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte. Aus diesem Grund werden dem zuständigen Dezernat 250.000 Euro zur Verfügung gestellt, um für das Sozialamt und für das Gesundheitsamt ein Qualitätsmanagement zu erarbeiten, wie es z.B. in der Jugendhilfe bereits zur Anwendung kommt.

Motivierten Migranten die Selbstständigkeit ermöglichen

Die Stadt Leipzig hat Migranten bisher den Eintritt in die Selbstständigkeit gefördert. Dieses Programm mit jährlichen Kosten in Höhe von 30.000 Euro soll eingestellt werden. Ein denkbar falscher Ansatz aus Sicht der Freidemokraten im Leipziger Stadtrat: “Denn gerade am Anfang sind Menschen motiviert, da braucht es nicht nur Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache, sondern auch bei dem Wunsch, eine Selbstständigkeit einzugehen. Wenn es gelingt, allein schon zwei Familien in Lohn und Brot zu bringen, dann hat sich das Programm bereits gelohnt. Denn diese Familien sind dann nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen”, so Sven Morlok (FDP).

Personelle Unterstützung von Mitarbeitern der Stadtverwaltung

Nach dem Willen der Freibeuter im Leipziger Stadtrat soll ein Pool von fünf Mitarbeitern dem Wissensverlust zwischen in Ruhestand gehenden Mitarbeitern der Stadtverwaltung und deren Nachfolger vorgreifen. Dazu der Freidemokrat Morlok: “Oftmals bleiben Stellen monatelang unbesetzt, Übergaben können nicht koordiniert werden. Das Problem ist jedoch ein Grundsätzliches einer Verwaltung. Eine Stelle kann nicht gleichzeitig von zwei Personen besetzt sein. Da braucht es Mitarbeiter aus dem Personalamt, die im jeweiligen Amt aushelfen und eine geregelte Übergabe ermöglichen.”

Ein Zuhause für die Pressefreiheit

Genau wie Journalisten weltweit heute von Zensur und sogar Verfolgung betroffen sind, blickt mit Leipzig die Stadt der Friedlichen Revolution auf eine Zeit zurück, in der Pressefreiheit keine Selbstverständlichkeit war. Mit der Unterstützung des Journalists-in-Residence-Programms des in Leipzig ansässigen Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) soll die Stadt jedes Jahr den Aufenthalt eines verfolgten Journalisten in Höhe von 15.000 Euro fördern. “Damit könnte Leipzig ein Zeichen für die Demokratie und Pressefreiheit setzen und weiteren Journalisten einen Ort zum freien Arbeiten und ein Zuhause auf Zeit bieten”, so FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte.

Fördermittel neu justieren

Fördermittel neu justieren

Amtsblatt:

Angebote freier Träger zukunftsfest gestalten! In seiner letzten Sitzung nahm eine Mehrheit des Stadtrates den Antrag der Freibeuter zur Neuordnung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes an. Damit ist der Weg frei, die Förderung der freien Träger durch das Sozialamt den Gegebenheiten einer wachsenden Stadt anzupassen.

Bereits in ihrer Februar-Sitzung beschloss die Ratsversammlung außerdem, dem Sozialamt mehr Geld für 2018 zu bewilligen. Mit dem Geld sollen die Angebote bei Vereinen und Verbänden an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen angepasst werden.

Nun scheint es bei der Umsetzung dieses Beschlusses erhebliche Probleme zu geben. Grund genug mit einer Anfrage der Freibeuter an den Oberbürgermeister am 16. Mai 2018 im Stadtrat den Stand der Umsetzung und die die Hintergründe zu erfragen.

Die Probleme verdeutlichen, wie wichtig der Antrag der Freibeuter war, die Förderung der freien Träger durch das Sozialamt neu auszurichten und neu zu ordnen, sie an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts anzupassen und damit zukunfsfest zu machen. Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 05. Mai 2018

Anfrage zur Vorlage VI-DS-05434 “Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Absatz 1 SächsGemO für die Kinder- und Jugendförderung und Zuschüsse für Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt”

Anfrage zur Vorlage VI-DS-05434

Anfrage:

In der Ratsversammlung im Februar 2018 wurde mit der Vorlage VI-DS-05434 in Beschlusspunkt 2 unter anderem beschlossen: „Um Angebote bei Vereinen und Verbänden an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen anpassen zu können, sollen im Jahr 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 € im Rahmen der Förderung freier Träger eingesetzt werden. Davon sollen im Jahr 2018 im Sozialamt 235.000 € und im Gesundheitsamt 15.000 € zusätzlich bereitgestellt werden.”

Darüber hinaus: „Im Sozialamt sollen mit den 235.000 € zum einen in Höhe von 65.000 € höhere Personalaufwendungen bei freien Trägern finanziert werden, um eine weitere teilweise Angleichung an den Tarif im Öffentlichen Dienst zu erreichen. Zum anderen sollen in ausgewählten Fördererbereichen bedarfsgerechte Angebote bei freien Trägern mit 170.000 € weiterentwickelt werden. Dabei geht es zum einen um Angebote offener Seniorenarbeit und zum anderen um Angebote der Wohnungsnotfallhilfe.”

In diesem Zusammenhang fragen wir:

  1. Ist es richtig, dass freien Trägern die Auflage erteilt wurde, das aufgrund oben genannter Vorlage auszureichende Geld für die Tarifanpassung als Einmalzahlung an die Mitarbeiter weiterzugeben ist und damit die Intention der Antragsteller eine Angleichung in der Gehaltsstruktur freier Träger an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst zu erreichen konterkariert wird?
  2. Ist es richtig, dass mindestens ein freier Träger die Zuwendung des Geldes mit der Begründung abgelehnt hat, dass Einmalzahlungen nicht dazu geeignet sind nachhaltig die Problematik der untertariflichen Bezahlung zu lösen?
  3. Sind bereits Gelder aufgrund des o.a. Beschlusses ausgereicht worden? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils

a) für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TvöD,

b) für die Angebote der offenen Seniorenarbeit,

c) für die Wohnungsnotfallhilfe

und an wie viele Träger jeweils?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Ist es richtig, dass freien Trägern die Auflage erteilt wurde, das aufgrund oben genannter Vorlage auszureichende Geld für die Tarifanpassung als Einmalzahlung an die Mitarbeiter weiterzugeben und damit die Intention der Antragsteller, eine Angleichung in der Gehaltsstruktur freier Träger an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst zu erreichen konterkariert wird?

Die o.g. Auflage bezieht sich auf den Beschluss der Ratsversammlung zum Haushaltsplan 2017/2018 (vgl. VI-HP-04254; „Sozialarbeit stärken“), wonach die Zuwendungen des Sozialamtes für Vereine und Verbände in 2017 und 2018 um je 100.000 Euro erhöht wurden. Für die Verwendung dieser Mittel wurde im Jahr 2017 ein Verteilungsvorschlag erarbeitet und im Januar 2018 endabgestimmt. Die Träger konnten somit erst Anfang des Jahres 2018 über die Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Jahr 2017 informiert werden. Da eine rückwirkende Tarifanpassung für das Jahr 2017 nicht umsetzbar war, wurden die Träger aufgefordert, die zusätzlichen Gelder (100.000 Euro für 2017) als Einmalzahlung für diejenigen Mitarbeiter zu verwenden, die in den durch das Sozialamt geförderten Projekten im Jahr 2017 beschäftigt waren.

Eine Angleichung der Gehaltsstrukturen der freien Träger an den TVöD kann ab dem Jahr 2018 erfolgen. Die für 2018 zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel (100.000 Euro gemäß Beschluss VI-HP-04254 „Sozialarbeit stärken“ zuzüglich 65 TEUR gemäß Beschluss VI-DS-05434 „Zuschüsse Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt) sollen – sobald die überarbeiteten Finanzierungspläne der Träger vorliegen – noch im II. Quartal 2018 ausge-reicht werden und können für Tarifanpassungen verwendet werden.

2. Ist es richtig, dass mindestens ein freier Träger die Zuwendung des Geldes mit der Begründung abgelehnt hat, dass Einmalzahlungen nicht dazu geeignet sind, nachhaltig die Problematik der untertariflichen Bezahlung zu lösen?

Ein Träger hat die Zuwendung mit der Begründung abgelehnt, dass einzelne (durch das Sozialamt geförderte) Mitarbeiter gegenüber allen anderen Mitarbeitern des Trägers nicht finanziell besser gestellt werden können. Ein weiterer Träger kann aufgrund seiner Tarifgebundenheit nur für einen Teil seiner Mitarbeiter eine Einmalzahlung ausreichen und schöpft deshalb die ihm zur Verfügung stehende Einmalzahlung nicht aus. Die zitierte Begründung ist nicht bekannt.

3. Sind bereits Gelder aufgrund des o.a. Beschlusses ausgereicht worden? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils

a.) für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TVöD

b.) für die Angebote der offenen Seniorenarbeit,

c.) für die Wohnungslosenhilfe

und an wie viele Träger jeweils?

Mit o.g. Vorlage (VI-DS-05434) wurden Zuschüsse an Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamtes (235.000 Euro) und des Gesundheitsamtes (15.000 Euro) beschlossen. Die Mittel wurden noch nicht an die Träger ausgereicht.

zu a) Für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TVöD sollen aus o.g. Beschluss im Bereich des Sozialamtes insgesamt 65.000 Euro verwendet werden. Die Gelder sollen – sobald die überarbeiteten Finanzierungspläne der Träger vorliegen – noch im II. Quartal 2018 ausgezahlt werden. Es wird der gleiche Verteilmechanismus wie für die im Rahmen des Beschlusses VI-HP-04254 „Sozialarbeit stärken“ zur Verfügung gestellten Mittel angewandt.

Durch das Gesundheitsamt wird ein Betrag von insgesamt 15.000 Euro für die Aufstockung der Zuwendungen an 8 Vereine, insbesondere zur Anpassung derer Personalkosten verwendet. An 2 Vereine wurden die Bescheide bereits erteilt, bei 6 Vereinen befinden sich die Bescheide in Vorbereitung, da zunächst die Kosten- und Finanzierungspläne der Vereine anzupassen waren.

zu b) Für die Weiterentwicklung der Angebote der offenen Seniorenarbeit sollen insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Grundlage hierfür bildet das Konzept offene Seniorenarbeit, das sich derzeit in Abstimmung mit den Trägern befindet. Im Vorgriff auf die im Rahmen des Konzeptes vorgesehenen Maßnahmen wurden bereits erste Gespräche mit Trägern geführt. Zielstellung ist es, die verfügbaren Mittel noch im Jahr 2018 auszureichen.

zu c) Für die Angebote der Wohnungslosenhilfe sollen aus o.g. Beschluss insgesamt 50.000 Euro verwendet werden. Das Konzept Wohnungslosenhilfe wird derzeit überarbeitet. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen dazu dienen, die sich aus der Fortschreibung des Konzeptes abzuleitenden Maßnahmen finanziell zu untersetzen und ggf. einzelne Maßnahmen noch vor der nächsten Winterperiode umzusetzen.

Antwort im Allris

Freibeuter regen Weiterentwicklung der Förderung von Freien Trägern im Bereich des Sozialamtes an

Freibeuter regen Weiterentwicklung der Förderung von Freien Trägern im Bereich des Sozialamtes an

Pressemitteilung:

Witte (FDP):

“Stadtrat hat Scheuklappen nicht abgelegt”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschloss der Leipziger Stadtrat in seiner Sitzung am 18. April 2018, die Konzepte und Planungen des Sozialamtes, als Grundlage der Förderung von Angeboten bei freien Trägern, bedarfsgerecht – auch mit Blick auf den spezifischen Bedarf von Sozialräumen – durch das Sozialamt weiterzuentwickeln.

Naomi-Pia Witte geht der Beschluss nicht weit genug, begrüßt aber, mit dem Antrag grundsätzlich den Stein ins Rollen gebracht zu haben.

“Die Förderung der freien Träger durch das Sozialamt hätte einer grundsätzlichen Prüfung, gerade von außen, bedurft. Anhand einer Bewertungsmatrix hätten Sozial- und Gesundheitsamt ein Controlling der geförderten Maßnahmen einführen können, um zukünftig bei steigendem Bedarf einer wachsenden Stadt und knappen Ressourcen den hilfsbedürftigen Bürgern in Leipzig ein maßgeschneidertes Angebot durch die freien Träger im Bereich Sozialamt/Gesundheitsamt unterbreiten zu können. Das war vom Stadtrat nicht gewollt”,

so die Freidemokratin, die die Freibeuter im Sozialausschuss vertritt.

Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Angebote der freien Traeger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mittels eines externen Dienstleisters die Bedarfslagen bezüglich sozialer Angebote, die durch freie Träger erbracht werden, zu evaluieren, und daraus den Finanzbedarf für die Förderung der freien Träger im Bereich des  Sozialamtes und des Gesundheitsamtes zu ermitteln.Die Bedarfslagen sollen vor allem unter Beachtung folgender Schwerpunkte eruiert werden:

    – sozialräumlicher Bezüge,

    – den Bedingungen der wachsenden Stadt

    – und der Integration von Geflüchteten.
  2. Weiterhin wird eine Bewertungsmatrix erarbeitet, anhand derer im Sozialamt und im Gesundheitsamt ein Controlling der geförderten Maßnahmen durchgeführt werden kann, um zukünftig bei steigendem Bedarf (wachsende Stadt) und knappen Ressourcen den hilfsbedürftigen Bürgern in Leipzig ein maßgeschneidertes Angebot durch die freien Träger im Bereich Sozialamt/Gesundheitsamt unterbreiten zu können.

Begründung:

Die Fördermittel im Bereich des Sozialamts sind – mit einer Ausnahme – seit Jahren nicht erhöht worden. In dieser Zeit gab es allerdings erhebliche Erhöhungen der Ausgaben für die freien Träger sowohl im Personalbereich (Tarifsteigerungen) als auch bei den Sachkosten (Miete, Energie, etc.). Dies bedeutet eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung zwingt die freien Träger dazu, Kürzungen im Leistungsangebot ihrer Maßnahmen vorzunehmen. Die Kürzungen im Leistungsangebot der freien Träger können dazu führen, dass das Sozialamt seinerseits wiederum Kürzungen bei den Fördermitteln vornimmt. Dies führt zwangsweise zusammen mit den Kostensteigerungen im Personal- und Sachbereich zu weiteren Kürzungen im Leistungsangebot.

Die fehlende Erhöhung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes in den vergangenen Jahren birgt die Gefahr, dass auf der einen Seite ganze Maßnahmen von den Trägern aus Kostengründen gestrichen werden müssen, oder aber Maßnahmen im Angebot so drastisch reduziert werden müssen, dass sie unwirksam werden.

Als sinnvolles Vorbild für die Ermittlung der Bedarfslagen bezüglich sozialer Dienstleistungen könnte die vor kurzem durchgeführte Evaluation in der Offenen Seniorenarbeit der Stadt Leipzig dienen.

Mittels der klaren Definition der Bedarfslagen für soziale Dienstleistungen durch die Berater soll sichergestellt werden, dass die wichtige Arbeit der freien Träger im Bereich des Sozialamtes mittelfristig auf eine sichere und ausreichend finanzielle Basis gestellt wird, und damit auch für die Anbieter der Maßnahmen eine größere Planungssicherheit erreicht wird.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Die Konzepte und Planungen des Sozialamtes, als Grundlage der Förderung von Angeboten bei freien Trägern, werden bedarfsgerecht – auch mit Blick auf den spezifischen Bedarf von Sozialräumen – durch das Sozialamt weiter entwickelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt