Angesichts von teils offenbar strafrechtlich relevanten Plakatbotschaften rechtsradikaler Parteien in Sachsen fordert Stadtrat René Hobusch (FDP) den Oberbürgermeister auf, zukünftig politische Plakate auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin bewerten zu lassen:
„Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit strafrechtlich relevante Botschaften plakatiert werden. Da es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes handelt, die die Stadt auf Basis von Satzungen gewährt, besteht hier ein Handlungsspielraum.”
In der Wahlwerbesatzung ist eine Erlaubnisversagung auf Basis einer rechtlichen Bewertung der politischen Botschaft bisher nicht vorgesehen.
Hobusch, der als Rechtsanwalt tätig ist, schlägt vor, im Zuge der nötigen Genehmigung zur Sondernutzung die Antragsteller auf mögliche strafrechtliche Relevanz hinzuweisen und ihnen die Entscheidung zur Anbringung zu überlassen. „So greift die Verwaltung selbst nicht politisch ein, der Antragsteller ist bereits gewarnt und hat die Möglichkeit, seine Plakate zu überdenken. Gleichzeitig kann die Stadt die rechtliche Bewertung ausführlicher vornehmen, so dass bei Erhärtung des Verdachts zügig gehandelt und die Plakate abgenommen werden können.”
Abschließend betonte der Freidemokrat, dass auch eine scharfe politische Debatte auf Basis des Rechts geführt werden müsse. „Die Ankündigung von Tötungen, bspw. durch Erhängen an Lichtmasten, ist keine radikale Forderung, sondern es ist der Aufruf zum Mord. Das ist von der Meinungsfreiheit keinen Millimeter gedeckt. Auch in Leipzig hängen vergleichbare Plakate der gleichen Partei, die in Nazi-Manier jüngst in Plauen aufmarschierte. Da sind einfach Grenzen überschritten. Das gilt es deutlich zu sagen und durch konsequentes Handeln zu zeigen.”