Hobusch (FDP) zu Nazi-Plakaten: “Stadt sollte rechtliche Zulässigkeit von Plakatbotschaften zukünftig prüfen, aber Genehmigung nicht versagen”

Angesichts von teils offenbar strafrechtlich relevanten Plakatbotschaften rechtsradikaler Parteien in Sachsen fordert Stadtrat René Hobusch (FDP) den Oberbürgermeister auf, zukünftig politische Plakate auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin bewerten zu lassen:

„Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit strafrechtlich relevante Botschaften plakatiert werden. Da es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes handelt, die die Stadt auf Basis von Satzungen gewährt, besteht hier ein Handlungsspielraum.”

In der Wahlwerbesatzung ist eine Erlaubnisversagung auf Basis einer rechtlichen Bewertung der politischen Botschaft bisher nicht vorgesehen.

Hobusch, der als Rechtsanwalt tätig ist, schlägt vor, im Zuge der nötigen Genehmigung zur Sondernutzung die Antragsteller auf mögliche strafrechtliche Relevanz hinzuweisen und ihnen die Entscheidung zur Anbringung zu überlassen. „So greift die Verwaltung selbst nicht politisch ein, der Antragsteller ist bereits gewarnt und hat die Möglichkeit, seine Plakate zu überdenken. Gleichzeitig kann die Stadt die rechtliche Bewertung ausführlicher vornehmen, so dass bei Erhärtung des Verdachts zügig gehandelt und die Plakate abgenommen werden können.”

Abschließend betonte der Freidemokrat, dass auch eine scharfe politische Debatte auf Basis des Rechts geführt werden müsse. „Die Ankündigung von Tötungen, bspw. durch Erhängen an Lichtmasten, ist keine radikale Forderung, sondern es ist der Aufruf zum Mord. Das ist von der Meinungsfreiheit keinen Millimeter gedeckt. Auch in Leipzig hängen vergleichbare Plakate der gleichen Partei, die in Nazi-Manier jüngst in Plauen aufmarschierte. Da sind einfach Grenzen überschritten. Das gilt es deutlich zu sagen und durch konsequentes Handeln zu zeigen.”

Freisitz unbefristet

Freisitz unbefristet

Amtsblatt:

Wer eine Sondernutzung (amtsdeutsch für bspw. Freisitze, Wärmestrahler und Blumenkübel vor einer Bar) von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen. Lageskizzen, Maßangaben, Zeichnungen, ausführliche Beschreibungen – jedes Jahr auf`s Neue beantragen Gastronomen Sondernutzungen, die sich gegenüber dem Vorjahr gar nicht geändert haben. Ein Aufwand zusätzlich zum Restaurantbetrieb.

Gerade Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine Befristung einer Sondernutzung für Freisitze, Wärmestrahler & Co. wie bei zeitlich begrenzten Dreharbeiten, privaten Umzügen oder Informationsständen in der Fußgängerzone erscheint nicht für alle Sondernutzungen sinnvoll.

Wir Freibeuter beauftragen daher den Oberbürgermeister zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig insbesondere von Gastronomen ausgestellt werden können, solange sich beim Antragsteller keine neu zu beantragenden Sondernutzungstatbestände ergeben. Kontaktieren Sie uns zu dem Thema per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. November 2017