Sicherheitskonzept in der Otto-Schill-Straße 2

Sicherheitskonzept in der Otto-Schill-Straße 2

Anfrage:

Das Bürgeramt in der Otto-Schill-Straße 2 ist seit Mitte 2017 geöffnet. Neben dem Bürgeramt befinden sich in dem Gebäude das Referat für Beschäftigungspolitik, die Stadtkämmerei, das Referat für Migration und Integration und das Welcome-Center für Migranten. Das Jobcenter Leipzig als Amt mit hohem Publikumsverkehr verfügt über ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept zum Schutz der Mitarbeiter.

Daher fragen wir an:

  1. Wurde auch für das Gebäude in der Otto-Schill-Straße 2 bzw. den darin angesiedelten Ämtern ein Sicherheitskonzept erarbeitet (z.B. Wachschutz im Hause, Notruftasten an den Schreibtischen der Mitarbeiter mit Publikumsverkehr etc.)?
  2. Gab es in der Vergangenheit Übergriffe von Besuchern im Bürgeramt Otto-Schill-Straße 2 oder in den anderen Bürgerämtern der Stadt?
  3. Wird das Personal der Stadt Leipzig, welches mit Publikumsverkehr betraut ist, angemessen geschult (z. B. Deeskalationsschulung)?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wurde auch für das Gebäude in der Otto-Schill-Straße 2 bzw. den darin angesiedelten Ämtern ein Sicherheitskonzept erarbeitet (z.B. Wachschutz im Hause, Notruftasten an den Schreibtischen der Mitarbeiter mit Publikumsverkehr etc.)?

Das Objekt Otto-Schill-Straße 2 wurde als Verwaltungsstandort in Abstimmung mit den Nutzern zu einem zukunftsorientierten, modernen Verwaltungsgebäude umgebaut.

Die Sicherheit von Objekt und Nutzern wurde in der Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes zusammen mit den Ämtern betrachtet. Ziel der Risikoeinschätzung war es, potenziell gefährliche Bereiche oder Tätigkeiten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten und festzulegen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf Bereichen, in denen Dienstleistungen für Bürger angeboten werden. Diese wurden auf Gefährdungen durch potenziell aggressive oder gewalttätige Kunden untersucht. Für die Risikoeinschätzung, d.h. ob Mitarbeiter gefährlichen Situationen ausgesetzt sind, werden

1. die Gefährdungsbeurteilung und

2. das Aachener Modell (Anlage 1) herangezogen.

Vorrangig wurde die Thematik Gewaltszenarien am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung in den Bereichen der Bürgerämter berücksichtigt. Für andere im Haus ansässige Bereiche, für die sich in der tatsächlichen Nutzung gegenüber der ursprünglichen Planung Änderungen ergeben haben, wird das Thema unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzung noch einmal neu betrachtet.

Das Ziel ist es, aggressive und kriminelle Übergriffe auf Beschäftigte und Sachwerte zu vermeiden. Dazu wurde das im folgenden erläuterte Maßnahmenpaket entwickelt.

  • Ausprägung als kontrolliert offenes Haus, d.h. freie Zugänglichkeit ausschließlich in öffentliche Bereiche während der Öffnungszeiten mit Sichtkontrolle am Empfang
  • Haus- und Etagenzugänge mit Zutrittskontrolle über elektronische Schließanlage
  • Zimmerzugänglichkeit laut Schließplan über elektronische Schließanlage
  • Zugänglichkeit für nichtöffentliche Bereiche nur für Berechtigte
  • Bildung von Sicherheitszonen (Kundenkontakt) in den öffentlichen Bereichen Erdgeschoss und 1. OG (Bürgeramt, Stadtkasse)
  • Einsatz von Sicherheitsfachpersonal
    • ständige Präsenz in den Bereichen Bürgeramt, Bürgerkommunikationszone, Referat
    • Migration/Welcome Center sowie den Gang- und Flurbereichen
    • punktuelle Präsenz in Bedarfsfall
    • ggf. Leistungen der Information/Kommunikation
    • Unterstützungsleistungen durch Hauswache und Securitas Mobil
    • zyklische aber zeitlich unbestimmte Bestreifungen des gesamten Gebäudes. Des Weiteren werden bekannte Veranstaltungen bzw. Sachlagen nach Kenntnis begleitet.
  • Alarmierungseinrichtungen für Arbeitsplätze „Mobicall“ (Information an naheliegende Bereiche/ Wachschutz) über TK-Anlage
  • Abschottung/Verschluss der Etagenzugänge und der im Treppenhaus liegenden Büroflächen im Falle von Extremereignissen über die elektronische Schließanlage
  • Überfallmelder in neuralgischen Bereichen des Erdgeschosses (Empfangstresen) und des 2. OG (Notfallbarkasse) mit Aufschaltung auf das Lagezentrum der Polizeidirektion Leipzig
  • Einbruchmeldeanlage für 1) das Gesamtobjekt (äußere Hülle, innere Verkehrsflächen) außerhalb der Öffnungszeiten, 2) Absicherung der Tresor- und Kassenautomatenflächen während der Geschäftszeiten
  • Organisatorische Maßnahmen (Wartezeiten, Beschilderung, mehrsprachiges Personal, Schulungen für Mitarbeiter)

2. Gab es in der Vergangenheit Übergriffe von Besuchern im Bürgeramt Otto-Schill-Straße 2 oder in den anderen Bürgerämtern der Stadt?

Entsprechend der Aufzeichnungen des örtlich gebundenen Sicherheitsunternehmens gab es seit Inbetriebnahme (2016) der Liegenschaft Otto-Schill-Straße 2 mehrere Störsituationen in den Bereichen des Empfangstresens und des Referates Migration und Integration. Dabei wurden auch die Möglichkeiten des Hausrechtes in Anwendung gebracht.

Für den Bereich der übrigen Bürgerämter gab es lt. Aussage der Abteilung Bürgerservice/Bürgerämter keine bekannten Übergriffe.

3. Wird das Personal der Stadt Leipzig, welches mit Publikumsverkehr betraut ist, angemessen geschult (z. B. Deeskalationsschulung)?

Für die Einrichtung von Arbeitsplätzen ist die Erhebung einer Gefährdungsbeurteilung zwingende Voraussetzung. Die Verantwortung dafür ist dem jeweiligen Fachbereichsverantwortlichen (Amts- oder Referatsleiter) übertragen. Dieser beurteilt örtliche und sachliche Zustände und legt Maßnahmen zur Gegensteuerung von Gefährdungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst fest. Diese Maßnahmen können baulicher, technischer aber auch organisatorischer Natur sein, bspw. Fort- und Weiterbildungen. Für den Bereich „Bürger und Service“ werden u.a. angeboten

  • Umgang mit Reichsbürgern
  • Sicheres Auftreten im Außendienst
  • Deeskalation und Eigenschutz
  • Gewalt- und Konfliktabwendung
  • Kommunikative Selbstbehauptung gegenüber aggressiven bzw. aggressionsbereiten Bürgern und Bürgerinnen
  • Dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung und kundenfreundlicher Bürgerservice

Die Verantwortung für die Ermittlung des konkreten Bedarfs und die Wahrnahme der Angebote trägt der Fachbereichsverantwortliche bzw. dessen Beauftragte. Nach Aussagen beider Bereiche wurden Kollegen in der Vergangenheit regelmäßig geschult. Die Fortbildungen werden auch in Zukunft genutzt. 

Antwort im Allris

Hobusch (FDP): “Waffenverbotszone Eisenbahnstraße: Globuli für die Sicherheit, Chrystal für die Freiheit”

Als „Globuli für die Sicherheit” bezeichnet der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch die Einrichtung der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße: „Bewirkt nichts außer einem besseren Gefühl – aber auch nur, wenn man daran glaubt”, so der Freidemokrat heute und ergänzt: „Die Anordnung von Verboten verhindert keine Straftaten. Kein einziger Verbrecher wird sich davon abschrecken lassen. Das sieht man an anderen Städten. In Hamburg gibt es weiter Messerstechereien auf dem Kiez, auch Schusswaffen kommen dort immer noch zum Einsatz. Der Bereich ist heute nicht mehr oder weniger sicher als vor der Einrichtung der Verbotszonen.”

Hobusch warnte vor einer Spirale der Einschränkung von Freiheitsrechten: „Die Waffenverbotszone wird nichts bringen – außer Grundrechtseinschränkungen. Denn zukünftig kann jede Frau und jeder Mann dort ohne Verdacht und ohne Anlass von der Polizei festgehalten und kontrolliert werden. Das wird wenig bringen. Und dann werden wir die Diskussion über noch weitergehende Maßnahmen führen. Am Ende ist das alles Chrystal Meth für die Freiheit, die völlig abgewrackt am Boden liegen wird. Und trotzdem wird es zu Verbrechen kommen”, konstatiert der Liberale.

Gegen das Verbrechen helfen hingegen aus Sicht des Stadtrates nur Polizisten – „gut ausgebildet, perfekt ausgestattet, anständig bezahlt und vor allem in ausreichender Anzahl rund um die Uhr. Die Polizei muss von Bürokratie entbunden werden, so dass sie auf der Straße präsent und ansprechbar ist, Kontakt zu den Menschen hat und bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten kann. Dafür braucht es keine Verbotszonen oder neue Polizeigesetze, die die Tür hin zu einer armeeartigen Bewaffnung der Polizei öffnen.”

Hintergrund: Im neuen Polizeigesetz ist bspw. die Bewaffnung mit Handgranaten nicht ausgeschlossen. Jedoch ist es verboten, dass diese gegen Menschen eingesetzt werden. „Ich habe nach eingehender juristischer Prüfung arge Zweifel, dass das Polizeigesetz richterlichen Bestand haben wird und das auch gegenüber Ministerpräsident Kretschmer bei seinem Besuch im Verwaltungsausschuss des Stadtrates zum Ausdruck gebracht. Aber offenbar nimmt der Ministerpräsident lieber eine richterliche Klatsche in Kauf als ein anständiges Gesetz zu fertigen.

Ich kann die Leipziger Abgeordneten der Regierungskoalition nur auffordern, diesen Unsinn nicht mitzumachen und im Landtag gegen das Gesetz zu stimmen”, so der Jurist Hobusch, der mit seiner Kanzlei eine umfangreiche Stellungnahme zum Polizeigesetz erarbeitet hat, und ergänzt abschließend: „Recht und Ordnung schafft man nicht mit Verbotsschildern und angreifbaren Gesetzen, sondern mit einer top Polizei, effizienten Gerichten und nachhaltigem Handeln”

Fahrradstraße statt Tempo 30

Fahrradstraße statt Tempo 30

Amtsblatt:

Radfahrer sind in der inneren Jahnallee einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Ursache ist der beengte Verkehrsraum für Straßenbahn, Autos, Radfahrer und Fußgänger. Es besteht dringend Handlungsbedarf.

Der Verkehrsraum lässt sich aber dort nicht vergrößern. Eine Alternative für Radfahrer wäre die Umgestaltung der Gustav-Adolf-Straße zu einer Fahrradstraße. Dort haben die Radfahrer Vorrang. Anlieger, die weiter mit dem Auto in der Fahrradstraße fahren dürfen, müssen Rücksicht nehmen. Das schafft Sicherheit!

Tempo 30 in der inneren Jahnallee dagegen bringt gar nichts. In den Hauptverkehrszeiten, wenn es für Radfahrer besonders gefährlich ist, fährt dort eh kaum einer schneller als 30 km/h. Ein Tempo-30-Schild gaukelt eine Verkehrssicherheit vor, die es aber nicht gibt. Sicher kostet eine Straßenumgestaltung mehr Geld als ein paar Schilder. Dies ist allerdings vertretbar angesichts der Tatsache, dass eine grundsätzliche Lösung in Abhängigkeit der Investition 10 bis 20 Jahre dauern wird. Besser eine angemessene Investition für die Sicherheit der Radfahrer als ein Placebo aus Verkehrsschildern. Das sollte uns die Sicherheit der Radfahrer wert sein.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 16. Juni 2018

Fahrtausfall auf Strecken der LVB

Fahrtausfall auf Strecken der LVB

Anfrage:

Mehrmals täglich werden beispielsweise über den Twitter-Account der LVB Fahrtausfälle im Betriebsablauf gemeldet.

  1. Wie viele Fahrtausfälle gab es durch die Verkehrsmittel der LVB im Kalenderjahr 2016 bzw. im 1. Halbjahr 2017? (Bitte getrennt auflisten nach Bussen und Bahnen.) Zu welchen Uhrzeiten (0-6 Uhr, 6-12 Uhr, 12-18 Uhr, 18-24 Uhr) traten die Fahrtausfälle jeweils auf?
  2. Aus welchen Gründen fanden die geplanten Fahrten jeweils nicht statt? (Bitte nach Ursachen getrennt auflisten.)
  3. Gibt es in Anzahl und Ausmaß eine erhebliche Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren? Welchen Anteil haben die Fahrtausfälle an der Anzahl der geplanten Gesamtfahrten?
  4. Über welche Kanäle und Methoden werden die Fahrgäste darüber informiert, dass Fahrten ausfallen oder sich verzögern? Welches Verhalten ist den Kunden zu raten, wenn der nächstmögliche Anschluß nicht unmittelbar erreichbar ist bzw. sich die Haltestelle nicht an belebten Orten befindet?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeisterkollegen und Gäste! Es geht in dieser Frage um die Fahrtausfälle und deren Anteil an der Gesamtzahl der Fahrten.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Anteil der Fahrtausfälle an den Fahrten insgesamt beträgt 0,4 Prozent. – Manch einen wird diese Zahl erstaunen, weil er persönlich das Gefühl hat, es seien mehr. Aber das ist der statistisch errechnete Wert. – Insofern gibt es keine Veränderungen zum Vorjahr. Etwa die Hälfte der Fahrtausfälle hat externe Ursachen wie Unfälle mit Pkw, Falschparker und Ähnliche.

Zu berücksichtigen ist, dass die LVB-interne Steuerung auf Fahrplan- und Umlaufstunden ausgerichtet ist, zumal in der Regel schnelle Alternativen zur Verfügung stehen. Das führt zu anderen Bezugsgrößen und –zahlen und bedeutet zum Beispiel: Personell bedingte Ausfälle haben nur einen Anteil von 0,03 Prozent der Umlaufstunden.

Angesichts der Dimension und der intern vorliegenden Daten hat uns die LVB gebeten, Sie um Verständnis zu bitten, auf weitere zeitlich differenzierte Auswertungen zu verzichten. Ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung.

Zur Frage 4:

Die Information der LVB-Fahrgäste erfolgt über verschiedene Eingabemodule: über das rechnergestützte Betriebssystem, mit dynamischen Informationssäulen an den Haltestellen, durch Multufunktionsanzeigen im Fahrzeug, durch Fahrplanauskunftssysteme in Echtzeit und durch Auskunft der Fahrer, des Weiteren über den Verkehrsinformationstool, also Twitter, E-Mail, Verkehrsmeldungen auf der Webseite und aktuelle Verkehrsmeldungen in den Apps Easy.GO und Leipzig mobil.

Über Informationswege im Internet wie den Gratis-Apps Leipzig mobil und Easy.GO können die Kunden die Abfahrtzeiten sowie Verbindungen und aktuelle Verkehrsmeldungen in Echtzeit bekommen ebenso durch den SMS-Informationsdienst, durch RSS-Feeds, durch Twitter und Facebook, durch dynamische Fahrgastanzeigen an den Haltestellen, durch das Leipzig Mobilitäts- und Servicetelefon, das täglich von 5 bis 23 Uhr besetzt ist, sowie durch LVZ Online, liz.de und leipzig-fernsehen.de, durch stündlich aktualisierte Informationen über Radio Leipzig 91,3 sowie durch Auskunft der Mitarbeiter in den Fahrzeugen und das Servicepersonal und deren Partner.

Eine allgemeine Empfehlung für ein wünschenswertes Verhalten der Fahrgäste kann nicht gegeben werden. Das ist immer vom konkreten Einzelfall abhängig und wird dementsprechend kommuniziert.

Oberbürgermeister Jung:

Gibt es dazu Nachfragen? – Frau Gabelmann

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Die Ausdifferenzierung nach Fahrzeiten war uns schon nicht ganz unwichtig. Ich sage einmal so: Wenn ein Kunde auf seinem Smartphone sieht, dass nachmittags eine Fahrt am Hauptbahnhof ausfällt, ist das etwas völlig anderes, als wenn eine ältere Dame um 6 Uhr morgens in Althen auf den Bus wartet, um zu einem Arzttermin um 8 Uhr in die Innenstadt zu fahren, schon weil sie vielleicht aufgrund ihres Alters nicht über ein Smartphone verfügt. Von daher wäre es schön, wenn diese Zahlen vonseiten der LVB nachgereicht würden.

Ich finde es schon nicht unwichtig, zu wissen: Wann kommt es zu Fahrtausfällen? Wenn sie sich beispielsweise in den frühen Morgenstunden, noch dazu in der dunklen Jahreszeit, häufen, ist natürlich auch noch das Problem der Sicherheit berührt, die in einer Großstadt nicht unwichtig ist. Eine Information zum Fahrtausfall ist an einer Haltestelle, die nicht über eine dynamische Fahrgastanzeige verfügt, nur schwer zu bekommen. Von daher ist die Frage: Wie verhält man sich weit außerhalb frühmorgens im Dunklen, wenn man nicht weiß, ob nur diese eine Fahrt ausfällt oder auch die nächsten fünf Fahrten ausfallen, weil es irgendwo eine größere Störung gibt?

Zumindest das muss mitbetrachtet werden. Das muss jetzt nicht sofort beantwortet werden. Aber ich möchte Sie bitten, diese Informationen nachzureichen, weil ich das auch unter Sicherheitsaspekten sehr dringlich finde.

Bürgermeisterin Dubrau:

Ich werde die LVB deswegen noch einmal anfragen. Aber Sie müssen bedenken: Es ist ein sehr großer Aufwand, sämtliche Fahrten daraufhin zu prüfen. Noch einmal: Nur 0,4 Prozent der Fahrten insgesamt fallen tatsächlich aus.

(Unruhe)

Wenn Sie dagegen anführen, deswegen könnte jemand überfallen werden: Das wäre natürlich höchst bedauerlich, würde aber nichts an den statistischen Zahlen ändern, die Sie hier explizit angefragt hatten.