Anfrage:
Seit dem 05. November 2018 gilt im Gebiet um die Eisenbahnstraße eine Waffenverbotszone.
Hierzu fragen wir:
- Sind Pkws, LKWs, Busse und Straßenbahnen geschlossene Behältnisse im Sinne der Waffenverbotszone?
- Wie stellen die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sicher, dass die Fahrgäste durch das Verlassen von Straßenbahn oder Bus und Mitführen von Gegenständen wie beispielsweise Nagelscheren, –pfeilen oder Schraubenziehern nicht unabsichtlich gegen das Waffenverbot verstoßen?
mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):
Bürgermeister Rosenthal:
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
Zur ersten Frage.
Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Straßenbahnen können nicht unter dem in der Rechtsverordnung definierten Begriff „verschlossene Behältnisse“ subsumiert werden.
Zur zweiten Frage.
Die LVB war weder an dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung beteiligt, noch ist sie zuständig für den Vollzug der dort enthaltenen Regelungen. Für die Beachtung der Bestimmungen der Rechtsverordnung sind diejenigen natürlichen Personen verantwortlich, die sich in die sogenannte Waffenverbotszone begeben. Mithin ist es auch nicht Aufgabe der LVB, sicherzustellen, dass etwaiges, wenn auch unverschuldetes Fehlverhalten von Fahrgästen unterbunden bzw. verfolgt wird. Vereinbarungsgemäß werden die Fahrgäste über das Fahrgast-TV auf die wichtigsten Regelungen der Zone hingewiesen. Schließlich fallen die in der Fragestellung beispielhaft aufgeführten Gegenstände nicht unter die gefährlichen Gegenstände im Sinne von § 2 der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter):
Herr Bürgermeister Rosenthal, in der vergangenen Woche konnten wir erfahren, dass seit Anfang November 384 Kontrollen durchgeführt und in zweistelliger Anzahl Messer und in einstelliger Anzahl auch Nagelscheren, Schraubendreher oder Schraubenzieher festgestellt worden sind. Die genaue Bezeichnung, die in der Berichterstattung genannt worden ist, ist mir jetzt nicht geläufig. Nach meiner rudimentären rechtlichen Kenntnis kann auch ein Schraubendreher oder eine Nagelfeile ein gefährliches Werkzeug sein, zumindest im strafrechtlichen Sinne. Das will ich hier jetzt aber nicht vertiefen.
Meine Frage ist: Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl derjenigen, die kontrolliert werden, nach rechtstaatlichen Maßstäben erfolgt, dass also kein Racial Profiling stattfindet und die Kontrollen vorurteilsfrei durchgeführt werden?
Bürgermeister Rosenthal:
Lieber Stadtrat Hobusch, ich würde Sie bitten, sich dazu an die Polizeidirektion Leipzig zu wenden. Es sind zwei Verordnungen des Innenministeriums des Freistaats Sachsen. Deren Vollzug liegt nicht bei der Stadt Leipzig.