Straßenbahnen in Leipzig – Elektrisch + smart + autonom

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 2025 zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ab 2040, oder auch früher, beginnend mit einzelnen Linien, die Einführung des autonomen Regelbetriebes der Straßenbahnen auf “smarten Linienführungen” erfolgen kann.

Begründung:

Gemäß der Absichtserklärung vom 11. Juni 2019 wollen die LVB, in Kooperation mit den Görlitzer Verkehrsbetrieben in einem gemeinsamen Innovationsprojekt Möglichkeiten des automatisierten Fahrens einer Straßenbahn ausloten sowie die Digitalisierung als Chance nutzen.

Das Konzept des ÖPNV-Massentransports, welcher zurzeit durch breitere Straßenbahnzüge und die damit verbundenen veränderten Gleisabstände noch befördert wird, ist ein Konzept der Vergangenheit – nicht der Zukunft. Die Bedarfe der Leipziger und ihrer Gäste haben sich seit der Einführung dieses Konzepts grundlegend geändert und werden sich, unter anderem durch weiteren Ausbau von Home-Office, der digitalen Verwaltung und weiteren Änderungen im Arbeitsleben und im privaten Alltag, in den nächsten Jahren grundlegend verändern.

Dem muss der ÖPNV Rechnung tragen um das Konzept der autoarmen Stadt, also einer lebenswerten Stadt des 21. Jahrhunderts, durchzusetzen.

Zwei Aspekte sind dabei von entscheidender Bedeutung:

1. Kleinere Straßenbahnen, d.h. keine immer größeren Megazüge (eine Berechnung der tatsächlichen Größen ist hier erforderlich*, in engeren Taktungen, die auf intelligenten und bedarfsgerechten Linien fahren. Intelligent und bedarfsgerecht meint hier, mit einem machinelearning-System** (durch Künstliche Intelligenz (KI) (auch Artificial Intelligence (AI) genannt) werden die Linienführungen den tatsächlichen Bedarfen angepasst. Ebenso werden dadurch Änderungen und Bedarfsanpassungen im laufenden Betrieb, z.B. bei Sperrungen, Unfällen oder Großveranstaltungen, erfolgen können. Es ist keine „Tram on Demand“ gemeint.

2. Dies ist nur durch das Konzept des autonomen Schienenverkehrs möglich. Menschliches Fahrpersonal wäre mit diesem Konzept überlastet und der Bedarf an Personal würde in utopischem Maße ansteigen. Eine Grundvoraussetzung für den Einsatz der KI-gesteuerten autonomen Fahrzeuge ist selbstverständlich eine grundlegende Sanierung und Instandhaltung der Gleis- und Weichenanlagen. Eine KI kann nicht an einer Kreuzung mit dem Weichen-Stellhebel aussteigen, weil die Weiche versagt.

Der Vorzug des autonomen Schienenverkehrs gegenüber dem autonomen Busverkehr liegt auf der Hand. Sensorik in Schienen, Oberleitungen und Fahrzeugen ist eine bereits international eingesetzte Technik und die Risiko-Varianten des autonomen Fahrens auf der Schiene sind wesentlich geringer und berechenbarer*** als beim autonomen Fahren eines Straßenfahrzeuges. Einfach gesagt: Es gibt nur Fahren oder Bremsen.

Der ÖPNV, besonders der schienengebundene, ist nach unserer Ansicht das Herzstück des städtischen Personenverkehrs. Machen wir ihn fit für die Zukunft!

 

*Es gibt mehrere Gründe für kleinere Straßenbahnen. Wirtschaftliche Erwägungen sind hier, dass eine engere Taktung mit „Megazügen“ auf Grund der Auslastung unwirtschaftlich erscheint. Gleiches gilt für die Verbesserung des Nachtverkehrs. Weiterhin bedeuten „Megazüge“ durch ihr Gewicht einen hohen Verschleiß der Schienen-und Weichenanlagen. Kleinere Straßenbahnen können leichter konstruiert werden, was sich verschleißmindernd auswirkt.

**Beim machine-learning ist eine Erfassung der tatsächlichen Fahrgastströme, wie Spitzenzeiten, Linienbedar (Ausgangspunkt/Ziel) und des daraus resultierenden Umsteigeverhaltens erforderlich. Die datenschutzkonforme automatisierte Erfassung ist hierbei sowohl unbedingt erforderlich und Voraussetzung.

***Durch den KI – Einsatz, verbunden mit der erforderlichen Sensorik ist, trotz längerem Bremsweg, das automatische Fahren beherrschbar. Sowohl die KI der einzelnen Tram, als auch die Leitstelle (hier Zentraleinheit) kann vorausschauender reagieren als ein menschlicher Fahrer.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neufassung im Allris