Rettung für alle

Hinter der kryptischen Bezeichnung VII-DS-02557-DS-01 versteckt sich ein zentrales Vorhaben der Stadt Leipzig und des Klinikums St. Georg mit Auswirkungen auf Leipzigs Bürger.

Mit einem neuen Multifunktionsgebäude soll bis Mitte 2024 auf dem nördlichen Teil des Klinikums ein zentraler Standort für ein Parkhaus, für Unternehmen der Biotechnologiebranche und insbesondere auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes entstehen. Die bessere Koordination und Effizienzsteigerung des Rettungsdienstes in der bevölkerungsreichsten Kommune Sachsens ist unabdingbar. Hierdurch wird sie erreicht!

Jede/r, der/die schon gefühlt ewig auf das Eintreffen eines Rettungswagens gewartet hat, erkennt, dass die Stadt handelt. Denn ein Ziel der öffentlichen Gesundheitspflege ist ein gut funktionierender Rettungsdienst und die schnelle Verbringung von Akutpatienten in – ausdrücklich – ALLE umliegenden Kliniken. Hierbei ist die Verkehrsanbindung an einer der größten Ausfallstraßen Leipzigs in unmittelbarer Nähe zum Autobahnring und der B2 ideal. Zudem passt dieser neue zentrale Standort für den Rettungsdienst gut zur gemeinschaftlichen Quartiersentwicklung Eutritzsch und bietet Potential für den Stadtteil.

Die Fraktion Freibeuter unterstützt das Vorhaben ausdrücklich!

Sascha Matzke, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 17. Juli 2021

Matzke (FDP): “Gefährdet Reform des Befristungsrechts die Existenz des KEE?” / Köhler (Piraten): “Faire Arbeitsverträge statt sachgrundloser Befristungen bei der Stadt Leipzig!”

In einem Referentenentwurf vom 14. April 2021 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Reform des allgemeinen Befristungsrechts, geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Danach sollen u.a. sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate andauern dürfen. Innerhalb dieser Zeit soll nur noch eine Verlängerung zulässig sein.

In der Ratsversammlung am 21. Juli 2021 wird der Oberbürgermeister eine entsprechende Anfrage der Fraktion Freibeuter nach den Auswirkungen der beabsichtigten Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auf die Stadtverwaltung, die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig und der Eigenbetriebe sowie etwaige Risiken erläutern.

Insbesondere beim Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) befürchtet Stadtrat Sascha Matzke (FDP), Mitglied für die Freibeuter im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Engelsdorf, erhebliche Auswirkungen: “Aus dem öffentlichen Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 des KEE geht hervor, dass die Personalfluktuation ein Risiko beim KEE darstellt. Danach sind jene Mitarbeiter, die andere bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen sollen, selbst befristet beschäftigt. Man sieht durch die Befristung von Arbeitsverträgen sogar die Umsetzung der Ziele der Stadt Leipzig in der Beschäftigungspolitik erschwert. Daher könnten weitere Einschränkungen des Befristungsrechts den KEE in seiner Existenz gefährden.”

Vor diesem Hintergrund verweist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter, Thomas Köhler (Piraten), auf den Antrag seiner Fraktion im Verfahren, der Oberbürgermeister Burkhard Jung beauftragt, dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 Maßnahmen vorzulegen, mit denen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben, die sachgrundlos befristet angestellt sind, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

“Mit umfangreichen Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wären sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen stark eingeschränkt. Ein Grund mehr bei der Stadt Leipzig endgültig auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten. Die Stadt Leipzig als Arbeitgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Nur mit fairen Arbeitsverträgen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ist sie attraktiv auf dem Arbeitsmarkt. Trotz eines klaren Auftrags durch den Stadtrat bereits mit dem Beschluss des Antrags VI-A-05918 vom 23. Januar 2019 zeigt der Blick ins städtische Stellenportal, dass der Oberbürgermeister seither nicht von sachgrundlosen Befristungen absieht”, stellt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler fest.

In welchem Umfang Arbeitsverträge von Mitarbeitern der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig tatsächlich noch sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können, soll der Oberbürgermeister entsprechend des Antrags der Freibeuter dem Stadtrat im III. Quartal 2021 außerdem berichten.

Den Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 des KEE” finden Sie unter: https://kee-leipzig.de/wp-content/uploads/2021/05/KEE_Bericht-2020_elektronische-Kopie_Kennwort.pdf

Tempo 30 mit Sinn und Verstand

Inwieweit in einem begrenzten Stadtteil unter wissenschaftlicher Begleitung Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt wird, wird die Stadt Leipzig auf Beschluss des Stadtrates in einem Modellprojekt erproben.

Nicht überall ergibt Tempo 30 Sinn, wie beispielsweise auf Hauptverkehrsachsen, wo ein zügiges Vorankommen des motorisierten Individualverkehrs und des ÖPNV gewollt ist. Eine reduzierte Geschwindigkeit liefe ansonsten Gefahr, den Verkehr über Nebenstraße in die Wohngebiete zu verdrängen. Aber auch der Einfluss auf den ÖPNV wäre gravierend, müssten doch Takt- und Abfahrtszeiten angepasst werden. Mit der Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV hätte auch das nichts zu tun.

Mancherorts kann Tempo 30 aber doch helfen, die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie zu Fuß Gehende und Radfahrende zu schützen. So hat die Fraktion Freibeuter beantragt, in der Breitenfelder Straße Tempo 30 in dem Bereich zwischen Hoepnerstraße und der S-Bahn-Brücke auf Höhe der Käserei in der Breitenfelder Straße 39 zu prüfen. Denn die Anordnung von 30 km/h auf Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von allgemeinbildenden Schulen oder Krankenhäusern ist möglich.

Sascha Matzke, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. Mai 2021

Matzke (FDP): “Homeoffice für Angestellte der Stadt durch digitale Teilnahme an Stadtratsgremien stärken”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, für die in Präsenz durchgeführten Sitzungen der Gremien des Stadtrates die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu schaffen. Entsprechendes soll auch für Stadträtinnen und Stadträte gelten, die nicht Mitglied des jeweiligen Gremiums sind, aber beispielsweise eigene Anträge einbringen.

Die Leipziger Stadtverwaltung ermöglicht zunehmend über alle Ämter hinweg Homeoffice seiner Mitarbeiter auf deren Antrag hin. FDP-Stadtrat Sascha Matzke, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt, begrüßt das neue Arbeiten für Angestellte der Stadt Leipzig: „In den Gremien des Stadtrates erstatten Mitarbeiter der Stadtverwaltung oft Bericht zu verschiedenen Vorlagen. Ihr Homeoffice müssten sie auf Wunsch nicht für eine Präsenzsitzung verlassen. Das sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Auf diese Weise wird zudem wertvolle Zeit gewonnen, eingesparte Anfahrts- und Wartezeit vor dem Sitzungssaal stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office und ihren Marktwert als Arbeitgeber im Wettbewerb um geeignetes Personal. Das sollten wir auch als Stadträte befördern”, legt Freidemokrat Matzke die Vorzüge einer Beschlussfassung des Antrags dar.

Zudem soll der Oberbürgermeister für die Teilnahme an den Sitzungen ein Regelwerk erarbeiten, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann: “Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Spielregeln halten. Berücksichtigt werden sollen beispielsweise die Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, der möglichst störungsfreie Ablauf und der Fokus auf die Sitzung”, schlägt der Liberale Matzke vor.

Den Wortlaut des Antrags VII-A-02467 „Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen” entnehmen Sie bitte dem Anhang. Der Leipziger Stadtrat verweist den Antrag in der Ratsversammlung am 24. März 2021 zur Beratung in die Gremien.

Last auf vielen Schultern

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind teilweise mit drastischen finanziellen und existenziellen Einschnitten bei den Leipzigern verbunden. Aber auch bei der Stadt Leipzig wirken sich ausbleibende Steuereinnahmen, der Verzicht auf Eltern- und Hortbeiträge, Sondernutzungsgebühren und Gästetaxe zunehmend negativ aus. In der Folge legt Finanzbürgermeister Bonew ein Defizit von etwa 92 Millionen Euro im städtischen Haushalt im laufenden Jahr vor. Trotz des Wissens um die Einnahmerückgänge sind keine Kürzungen geplant, stattdessen soll das Budget aus 2020 fortgeschrieben und weiter investiert werden.

Die Vorsitzenden der Fraktionen im Leipziger Stadtrat, mit Ausnahme der Grünen, haben sich nun für ein Verteilen der Last auf weitere Schultern ausgesprochen und schlagen ein Aussetzen der jährlichen Anpassung ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung anhand der Entwicklung des vom Statistischen Landesamtes ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte im Freistaat Sachsen vor.

Der Stadtrat könnte dem Vorschlag mehrheitlich noch in der Dezember-Ratsversammlung folgen. Ein gutes, wenn auch kleines Signal, das auf diese Weise vom Stadtrat ausgehen könnte.

Sascha Matzke, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 28. November 2020