Heiraten im Stadion

Heiraten im Stadion

Antrag:

Die Stadt Leipzig weist die Red Bull Arena zukünftig als offiziellen weiteren Trauort des Standesamtes aus und ermöglicht auf diese Art dort Trauungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Die Einzelheiten sind mit dem Betreiber des Stadions abzustimmen.

Sachverhalt:

Außergewöhnliche Ereignisse benötigen manchmal einen außergewöhnlichen Rahmen. Für Viele ist das Stadion ein fester Bestandteil des (gemeinsamen) Lebens. Viele andere Städte haben sich  bereits dazu entschlossen, die Vereinsliebe und die Liebe des Lebens zu  kombinieren.

So ist zum Beispiel das standesamtliche Heiraten in folgenden Stadien möglich:

    • Signal Iduna Park (Borussia Dortmund, Hankook Loge & EVONIK Stammtisch West 4 & Borussia Park)
    • BayArena (Bayer Leverkusen, VIP-Lounge)
    • Gelsenkirchener Veltins Arena (Schalke 04, Event-Loge)
    • SchücoArena (Arminia Bielefeld, Arminia-Loge),
    • Berliner Olympiastadion (Herta BSC, derzeit ausgesetzt)
    • DDV-Stadion (Dynamo Dresden, Loge & Businessbereich)
    • Mercedes-Benz Arena (VfB Stuttgart, Soccer Lounge & Eventbox)
    • Millerntor Stadion (FC St. Pauli)
    • RheinEnergieSTADION (1. FC Köln)

und zukünftig auch in der community4you ARENA (Chemnitzer FC).

Bereits jetzt kann man in der Red Bull Arena Hochzeiten feiern, jedoch ist die Trauung selbst dort bisher nicht möglich, da die notwendige Widmung für standesamtliche Trauungen fehlt. Daher soll das bisherige Angebot nun erweitert werden.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Badebrunnen

Badebrunnen

Antrag:

Die Stadt Leipzig

  1. prüft ihre Brunnen auf eine mögliche Ausweisung als Badebrunnen auf eigene Gefahr. Hierbei werden eventuelle Kosten für eine Anpassung, Erreichbarkeit durch die Bürger, spätere Wartungskosten sowie ein ggf. vorherrschender Denkmalschutz miteinander abgewogen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht sowie den Ausschüssen vorgelegt.
  2. setzt aus der Auswahl möglicher Brunnen im Jahr 2019 einen Badebrunnen um. Im Jahr 2020 folgen zwei weitere. Bei der Auswahl der umzugestaltenden Brunnen findet eine Beteiligung der Bürger statt.

Begründung:

Leipzigs vielfältige Brunnenlandschaft gehört zum Stadtbild und damit zum öffentlichen Raum. Dieser soll möglichst durch alle Leipziger nutzbar sein.

Seit Jahrzehnten ist ein Leipziger Sommer nicht ohne an und in Brunnen spielende Kinder (und auch Erwachsene) denkbar. Auftretende Risiken wie z.B. gesundheitliche Schäden durch mangelnde Wasserqualität oder Unfälle aufgrund glitschiger Böden, werden sowohl durch die Badenden als auch durch die Stadt in Kauf genommen. Dennoch weist die Stadt Jahr für Jahr auf das geltende Badeverbot für Brunnen hin, obwohl durch entsprechende Beschilderung dem Haftungsrisiko entgegnet werden kann.

Darüber hinaus ist bei der Betrachtung aller Brunnen in Leipzig nicht von der Hand zu weisen, dass der Badespaß nur begrenzt möglich sein kann. Ein Brunnen mit zerbrechlichen historischen Skulpturen ist dabei vermutlich weniger zum Baden geeignet, als eine jüngst installierte Steingruppierung ohne historische Bedeutung.

Solange das Baden in keinen der Brunnen erlaubt ist, stehen prinzipiell alle Brunnen gleichermaßen zur Erfrischung (nicht) zur Verfügung. Es ist anzunehmen, dass eine Ausweisung mehrerer geeigneter Brunnen als solche zusätzlichen Schutz für dafür ungeeignete Brunnen darstellt.

Als möglicherweise geeignete Brunnen empfehlen die Antragsteller:

Brunnen vor dem Ring-Café, Pusteblumen-Brunnen, Opernbrunnen, Brunnen am Thomaskirchhof.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Antrag:

  1. Im Zuge der Umgestaltung des Rathausvorplatzes werden die zwei historischen Fahnenmasten, die auf dem Gelände stehen, so hergerichtet, dass sie zukünftig für Beflaggung wieder in Betrieb genommen und genutzt werden können
  2. Bei der Gestaltung soll außerdem darauf geachtet werden, dass auf die vorhandenen Steinfundamente am Fuße der Masten Sitzmöglichkeiten aus Holz angebracht werden.

Begründung:

Zu festlichen Anlässen kann es vorkommen, dass eine Flagge gehisst wird und dafür eine der vier durchgehend hängenden Flaggen (Leipzig, Sachsen, Deutschland, Europa) temporär abgehangen wird. Durch Nutzung der historischen Fahnenmasten können die vier Fahnen dauerhaft gehisst bleiben und gleichzeitig weitere Flaggen (z.B. Mayors for Peace, zum CSD,…) durchgehend während bestimmter Veranstaltungen gehangen werden.

Auf den Steinfundamenten sitzen gern und häufig Menschen, weshalb eine Verbesserung der Sitzqualität in Zuge dessen mit übernommen werden könnte.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Anhörungsverfahren

Anhörungsverfahren

Antrag:

Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals 2018 ein Verfahren vor, wie zukünftig im Interesse von Transparenz und einer ehrlichen Politikfolgenabschätzung öffentliche Anhörungsverfahren, insbesondere bei Satzungen und vergleichbaren Stadtratsvorlagen mit direkter Auswirkung auf breite Bevölkerungsteile, gestaltet werden können (z.B. Abfall, Straßenreinigung, Grundsteuer, Winterdienst, Abwasser).

Zielstellung ist es, insbesondere die direkten Folgen von Stadtratsentscheidungen auf die Privathaushalte und auch die Unternehmen der Stadt im Voraus durch Anhörung zu ergründen. Der Verfahrensvorschlag sollte sowohl das Anhörungsverfahren selbst und den Anwendungsbereich beinhalten, als auch die Einrichtung eines offenen und später dauerhaft durchlässigen Verteilers für entsprechend interessierte und betroffene Kreise (z.B. Lobbyregister) berücksichtigen.

Begründung:

Die Erhebungsstruktur und -höhe von Gebühren und Abgaben werden regelmäßig aktualisiert dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn beispielsweise alle Mieter und Wohneigentümer durch geänderte Konditionen und Preiserhöhungen im Rahmen dieser Ratsbeschlüsse  betroffen sind, sollten diese im Vorfeld der Stadtratsentscheidung die Chance der Kenntnisnahme und Stellungnahme erhalten. Gebührenkalkulationen entstehen regelmäßig aus Sicht der städtischen Unternehmen und ihrer haushalterischen Logik.

Die Sichtweise sowie exemplarische Kalkulationen einzelner Betroffener oder ihrer Interessenvertretungen fördert die Transparenz und Akzeptanz kommunalpolitischer Entscheidungen, aber auch ihre ehrliche Folgenabschätzung. Verwaltungsvorlagen zu Satzungen sollten zukünftig mit der Bitte um Stellungnahme einem festzulegenden Personenkreis zugestellt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen sollten den Stadträten sinnvoll aufbereitet zur ersten Lesung der Vorlage in den Ausschüssen zur Verfügung stehen. Belange der Praktikabilität und Verwaltungskosten sowie des Datenschutzes müssen bei der Erarbeitung des Verfahrensvorschlags Berücksichtigung finden.

Status:

Der Antrag ruht aktuell in der Version Neufassung NF-03 und wird vorerst nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt