Rettung durch Mehrzweckstöcke

Rettung durch Mehrzweckstöcke

Anfrage:

Im Dezember beschloss der Stadtrat, den Stadtordnungsdienst auch in Leipzig als Polizeibehörde aufzuwerten und die Mitarbeiter aufgrund  der bis dato ungenügend für diese Aufgabe erscheinende Ausrüstung mit stichsicheren Westen, Handfesseln und Rettungsmehrzweckstöcken zu vervollständigen sowie diese vor allem auch in der Nacht Präsenz zeigen zu lassen. Wir fragen hierzu an:

  1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?
  2. Wer und wie genau kann damit gerettet werden? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung.)
  3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wieviele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Vorab:

In der Anfrage VI-F-05991 wird u. a. aufgeführt, dass der Stadtordnungsdienst im Rahmen seiner Neuausrichtung mit Handfesseln ausgerüstet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ratsbeschluss vom 13.12.2017 eine solche Festlegung nicht enthält.

1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?

Der Begriff eines “Rettungsmehrzweckstocks” ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses. Die Ordnungsämter in Dresden und Chemnitz haben ihre Bediensteten mit sog. „Tonfa” ausgerüstet. Nach hiesigen Erkenntnissen erfolgte bisher kein dokumentierter Einsatz.

Als Anlage wird ein Datenblatt einer Herstellerfirma beigefügt, das Angaben zu Verwendungszwecken enthält . Für das Ordnungsamt Leipzig wurde bisher keine Entscheidung zu Beschaffung eines konkreten Einsatzstocks getroffen. Da die erforderlichen Vorgespräche zum personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren stattgefunden haben, wird es demnächst zu einer förmlichen Eröffnung des Beteiligungsverfahrens kommen. Erst nach dem Abschluss eines solchen Verfahrens wird bei stattgebender Entscheidung über den Sinn und Zweck zu informieren sein.

2. Wer und wie genau damit gerettet werden kann? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung)

Verweis auf das o. g. Datenblatt des Herstellers und die obigen Ausführungen.

3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wie viele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Seit wann in der deutschen Geschichte Schlagstöcke oder Rettungsstöcke eingesetzt werden, konnte nicht genau ermittelt werden, ebenso nicht die Anzahl geretteter Menschen. Erste Tests in Deutschland erfolgten wohl in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. In einer Bundesinnenministerkonferenz 1990 wurde über den Einsatz des Gerätes befunden.

Antwort im Allris

Kein Generalverdacht dank Mehrzweckrettungsstock!

Kein Generalverdacht dank Mehrzweckrettungsstock!

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter ersucht den Oberbürgermeister, sich tiefgehender mit einer Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst auseinander zu setzen. Das Jugendparlament hatte eine Kennzeichnung der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes beantragt.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch:

“Die Besorgnis, die der Antrag des Jugendparlaments mit einer Kennzeichnungspflicht der Polizeibehörde zum Ausdruck bringt, ist nachvollziehbar. Die Oberflächlichkeit, mit der der Oberbürgermeister des Anliegen nach Transparenz durch Kennzeichnung zurückweist, halten wir für bedenklich und beantragen eine fundiertere Auseinandersetzung der Verwaltung mit den Interessen des Bürgers auf der einen Seite und denen der Verwaltungsmitarbeiter auf der anderen Seite. Erst auf Basis dieser eingehenden Prüfung ist zu entscheiden, ob es einer Kennzeichnung der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes bedarf.”

“Ein Mehrzweckrettungsstock am Leib soll die Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht per se unter Generalverdacht stellen. Der Fehler liegt eher in der grundsätzlichen Ausstattung des Stadtordnungsdienstes mit selbigem. Die Freibeuter hatten das zuletzt abgelehnt”,

so der Jurist Hobusch.

Die Fraktion Freibeuter beauftragt mit dem Änderungsantrag zum Antrag des Jugendparlaments VI-A-05399-VSP-01 “Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst” den Oberbürgermeister, eine Kennzeichnungspflicht für die Polizeibehörde zu prüfen und dem Stadtrat das Prüfergebnis vorzulegen. Insbesondere sind hierfür auch Stellungnahmen des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig sowie des Personalrates einzuholen. In der Prüfung ist auch darauf zu achten, dass eine Variante einer anonymen Kennzeichnung (bspw. durch eine Nummer) und die Möglichkeit des Klarnamens berücksichtigt wird.

Der Sachverhalt wird in der Ratsversammlung am 16. Mai 2018 durch den Leipziger Stadtrat behandelt.