Hobusch (FDP): “Trennung von Kirche und Staat ist ein verfassungsrechtliches Gebot”

Trennung von Kirche und Staat ist ein verfassungsrechtliches Gebot

Pressemitteilung:

“Die alljährliche Diskussion um das Tanzverbot an Karfreitag ist so sicher, wie das Osterfest selbst. Doch die Debatte greift zu kurz. Sie will nur schnelle und kurzfristige Aufmerksamkeit erregen”,

kommentiert René Hobusch, FDP-Stadtrat in der Stadt Leipzig, die neuerliche Debatte um Tanzverbote an Karfreitag.

„Mit der Bezugnahme auf die Weimarer Verfassung bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland klar zur Trennung von Kirche und Staat. Mehr noch, die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte dürfen durch die Gewährung und die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden. Das Tanzverbot dürfte daher sogar verfassungswidrig sein”,

so der Freidemokrat weiter.

Hobusch, der auch der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat vorsitzt, fordert eine grundsätzliche Debatte zum zeit- und verfassungsgemäßen Umgang mit religiösen Feiertagen:

Im Kern geht es aber nicht um diesen einen Tag oder diese eine Nacht. Es geht darum, wie eine Gesellschaft, die sich klar für eine Trennung von Staat und Religion ausgesprochen hat, damit umgeht, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Feiertage im Jahreskreis religiösen Ursprungs sind. Das, obwohl das Osterfest für viele nur willkommene freie Tage mit bunten Eiern und Schokohasen bedeutet, der Buß- und Bettag in Sachsen zur Shoppingtour in benachbarte Bundesländer genutzt und das Weihnachtsfest längst zur Nabelschau der Konsummöglichkeiten statt der Erinnerung des Ursprungs christlicher Überzeugungen geworden ist.”

Gemäß § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen sind öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter des Karfreitags zuwiderlaufen, während des ganzen Tages untersagt.