Tempo 30 als Regel

Der Stadtrat hat am 24. März 2021 einen Modellversuch für „Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit“ beschlossen. Einige StadträtInnen und auch einige JournalistInnen sehen das Ende der „automobilen Freiheit“ und einen Zusammenbruch des Autoverkehrs in Leipzig voraus. Stimmt das so oder was bedeutet Regelgeschwindigkeit wirklich?

Der Beschluss bedeutet, dass wir den Verkehrsraum neu bewerten. Statt zu fragen, unter welchen Bedingungen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße angeordnet werden kann, steht jetzt die Frage „Welche Straßen sind, unter welchen Kriterien, für eine höhere Geschwindigkeit als 30 km/h geeignet“. Diese Straßen werden dann für die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten, also 50 km/h, 60 km/h oder auch höher, freigegeben und ausgeschildert.

Herausforderungen gibt es natürlich für den ÖPNV, Taktungen und Fahrpläne müssen angepasst werden. Auch die Ampelschaltungen bedürfen einer Anpassung. Was es am Ende bringt, wird die wissenschaftliche Begleitung des Modells zeigen.

Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de!

 

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. April 2021

Morlok (FDP): “Bald interaktiv erfahrbar: Wann wird der Gehweg im Kiez saniert, die Sitzbank im Quartierspark aufgestellt?”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschloss der Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 24. März 2021 einstimmig, Einzelmaßnahmen aus Planungen und Konzepten, welche eine Priorisierung enthalten, wie beispielsweise geplante Sitzbänke, Papierkörbe, Toiletten, Gehweg- und Schulsanierungen, usw. auf www.leipzig.de und www.haushalt.leipzig.de interaktiv und ortsteilbezogen in einer Karte barrierefrei visualisiert und mit Informationen aus den jeweiligen Konzepten (z.B. Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept, Gehwegsanierungsprogramm und Schulsanierungsprogramm), die dem Bürger Auskunft über das Verfahren, die Priorisierung und die Umsetzung geben, hinterlegt.

“Wann wird der Gehweg im Kiez saniert, die Sitzbank im Quartierspark aufgestellt, die marode Grundschule des Kindes saniert? Fragen, zu denen zukünftig  eine interaktive Karte auf der Homepage der Stadt Leipzig die Antworten visualisiert. Denn um keine einzelnen Standorte zu bevorzugen und eine gesamtstädtisch ausgeglichene Aufwertung zu erhalten, erstellt die Stadt Leipzig themenbezogene Konzepte, in denen zukünftige Maßnahmen priorisiert werden. Dazu gehören unter anderem das Sitzbank-, Papierkorb-, sowie Toilettenkonzept und das Schulsanierungsprogramm. Kenntnis darüber im Einzelnen haben die Leipziger meist nicht”, begründet der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok (FDP) das Anliegen seiner Fraktion.

Auch für die Haushaltsberatungen, im Rahmen derer die Leipziger oft Bürgereinwände für Anliegen im eigenen Stadt- oder Ortsteil einreichen, hat die interaktive Karte Vorteile: “Regelmäßig begehren Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf die Sanierung des Gehwegs oder der Straße vor der Haustür. Genauso regelmäßig lehnt die Stadt diese Anliegen dann mit der Begründung ab, dass die Priorisierung einzelner Standorte bereits über ein Konzept geregelt sei und eine einzelfallbezogene Bevorzugung nicht vorgesehen ist. Das ist zwar richtig, aber nicht befriedigend für die Bürger. Die interaktive Karte macht stattdessen sichtbar, wann das eigene Anliegen im Vergleich zu anderen umgesetzt wird. Auf diese Weise erübrigt sich vielleicht sogar die ein oder andere Begehr”, so der Freidemokrat Morlok.

Morlok (FDP): “Klimanotstand: Stadt Leipzig analysiert Steuern und Abgaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 24. März 2021 mehrheitlich, den Oberbürgermeister zu beauftragen, alle kommunalen Abgaben und Steuern in Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.

“Der Beschluss geht auf die Ausrufung des Klimanotstandes im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl 2020 in Leipzig zurück. Erst auf Antrag der Freibeuter wurde der damals ausgerufene Notstand mit konkreten Notstandsmaßnahmen, wie der Verzicht auf Dienstreisen der Verwaltung mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, untersetzt. In einer Notstandsituation weitere Maßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen auf das Klima zu treffen, halten wir für konsequent”, begründet der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok, den Beschluss.

Hintergrund sind die Ausrufung des Klimanotstandes in der Stadt Leipzig im Jahr 2019 und die Selbstverpflichtung der Stadt Leipzig zu strengen Klimaschutzzielen, beispielsweise die Reduzierung der CO2-Emissionen um 10 Prozent aller fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2.

Köhler (Piraten): “Versteckt, aber veröffentlicht: Rechtsgutachten zum Abschleppen endlich jedermann zugänglich!”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt nach zähem Ringen mit Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal und auf eigenes Betreiben hin die Veröffentlichung des von der Stadt Leipzig beauftragten Rechtsgutachtens „Entscheidungshilfe Abschleppen“ von Prof. Dr. Dieter Müller auf der Homepage der Stadt Leipzig als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Thomas Köhler (Piraten): “Endlich hat jedermann Zugang zum Rechtsgutachten, das ein öffentliches Interesse am Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Fahrzeugen bestätigt. Die Veröffentlichung hätten wir uns öffentlichkeitswirksamer gewünscht. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt schien seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Scheinbar zu selten wurden verkehrsbehindernd parkende Fahrzeuge in Leipzig abgeschleppt”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung vertritt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr”, so Köhler weiter.

Das Rechtsgutachten ist unter folgendem Link in zwei Ausführungen einsehbar: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/kommunale-verkehrsueberwachung/auto-abgeschleppt-wie-weiter/

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat daraufhin beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 7. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Matzke (FDP): “Homeoffice für Angestellte der Stadt durch digitale Teilnahme an Stadtratsgremien stärken”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, für die in Präsenz durchgeführten Sitzungen der Gremien des Stadtrates die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu schaffen. Entsprechendes soll auch für Stadträtinnen und Stadträte gelten, die nicht Mitglied des jeweiligen Gremiums sind, aber beispielsweise eigene Anträge einbringen.

Die Leipziger Stadtverwaltung ermöglicht zunehmend über alle Ämter hinweg Homeoffice seiner Mitarbeiter auf deren Antrag hin. FDP-Stadtrat Sascha Matzke, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt, begrüßt das neue Arbeiten für Angestellte der Stadt Leipzig: „In den Gremien des Stadtrates erstatten Mitarbeiter der Stadtverwaltung oft Bericht zu verschiedenen Vorlagen. Ihr Homeoffice müssten sie auf Wunsch nicht für eine Präsenzsitzung verlassen. Das sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Auf diese Weise wird zudem wertvolle Zeit gewonnen, eingesparte Anfahrts- und Wartezeit vor dem Sitzungssaal stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office und ihren Marktwert als Arbeitgeber im Wettbewerb um geeignetes Personal. Das sollten wir auch als Stadträte befördern”, legt Freidemokrat Matzke die Vorzüge einer Beschlussfassung des Antrags dar.

Zudem soll der Oberbürgermeister für die Teilnahme an den Sitzungen ein Regelwerk erarbeiten, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann: “Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Spielregeln halten. Berücksichtigt werden sollen beispielsweise die Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, der möglichst störungsfreie Ablauf und der Fokus auf die Sitzung”, schlägt der Liberale Matzke vor.

Den Wortlaut des Antrags VII-A-02467 „Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen” entnehmen Sie bitte dem Anhang. Der Leipziger Stadtrat verweist den Antrag in der Ratsversammlung am 24. März 2021 zur Beratung in die Gremien.

Leipziger Nest zum Schutz vor Erfrierung in den Wintermonaten

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung mehrerer Schlafkapseln (Nester) für Obdachlose zu prüfen.

Begründung:

Die in Leipzig lebenden Obdachlosen sind während der Wintermonate erheblichen gesundheitlichen Gefahren wie Erfrierungen ausgesetzt. Ein neues Konzept des Erfrierungsschutzes in Leipzig könnte das bestehende Konzept des Hilfebusses ergänzen. Der erste Schritt in diese Richtung kann die Prüfung der Einrichtung von „Leipziger Nestern“ sein.

Das Konzept eines Schlafkapselnestes basiert auf dem Pilotprojekt der „Ulmer Nester“, entwickelt durch die Stadt Ulm. Das Nest soll Obdachlose vor den Gefahren des Erfrierungstodes schützen. Das Nest hat die Form einer Schlafkapsel. Es ist aus massivem Holz und pulverbeschichtetem Stahlblech gebaut und benötigt minimalen Nutzungsraum. Der Nutzer kann die Kapsel außerdem von innen abschließen. In der Kapsel werden Mechanismen verbaut, die sowohl Wärmeisolation als auch frische Luft innerhalb der Kapsel sicherstellen. In den Sommermonaten werden die Nester abgebaut und bis zum nächsten Winter sicher eingelagert.

Die jährlichen Kosten eines solchen Nestes (Instandhaltung, Auf- und Abbau, Materialverschleiß) umfassen der Stadt Ulm zufolge insgesamt 5.700 Euro.

Die Freibeuter beantragen neben dem Hilfebus und der Prüfung des Duschbusses auch die Prüfung der Einrichtung des „Leipziger Nestes“ für Obdachlose während der Winterzeit.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 24.03.2020 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates zu schaffen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Stadträte, die nicht Mitglieder eines Gremiums sind, Ortschaftsräte und andere durch das Gremium eingeladene Gäste zu Präsenzsitzungen zu schaffen.
  3. Für die Teilnahme an digitalen Sitzungen wird ein Regelwerk erarbeitet, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann.

Begründung:

Die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Geeignete Situationen sind beispielsweise die Einbringung unkomplizierter Vorlagen, die Erörterung von Sachstandsberichten oder das Zurverfügungstehen bei eventuellen Fragen zu Tagesordnungspunkten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich auf Abruf in ihrem Büro oder Home Office digital verfügbar oder treten unmittelbar zu einem vereinbarten Zeitpunkt der Präsenzsitzung digital bei. Auf diese Weise wird wertvolle Arbeitszeit gewonnen, Anfahrtszeit und Wartezeit vor dem Sitzungssaal durch verzögerte Diskussionen stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office. Analog gestaltet sich die Teilnahme an Sitzungen als Gast auch für andere Personenkreise zur Einbringung von Anträgen oder aus anderen Beratungsgründen flexibler, wenn die eingeladenen Personen die Möglichkeit erhalten, sich für eine digitale Zuschaltung entscheiden zu können. Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die vereinbarten und rechtlichen Spielregeln halten. Der Fokus liegt dabei auf der Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, dem möglichst störungsfreien Ablauf und dem Fokus auf die Sitzung.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Köhler (Piraten): “Transparente Masken: Den Kleinsten freie Sicht auf Mimik ermöglichen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt zu prüfen, ErzieherInnen, SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen in Einrichtungen der Stadt Leipzig und der freien Träger auf Wunsch transparente Schutzmasken mit FFP2-Standard zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll der Oberbürgermeister sich auch beim Freistaat Sachsen für den Einsatz transparenter Schutzmasken mit FFP2-Standard LehrerInnen an Grundschulen und Förderschulen einsetzen.

Dazu äußert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung wird voraussichtlich noch längere Zeit anhalten. Gerade im Bereich der frühkindlichen und sonderpädagogischen Bildung und Betreuung ist jedoch das Erkennen von Mimik für die soziale Interaktion mit den Kindern wichtig. Daher wird oft auf das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske verzichtet. Dies ist pädagogisch nachvollziehbar, jedoch epidemiologisch bedenklich.”

“Es werden inzwischen transparente Mund-Nase-Bedeckungen mit FFP2-Standard am Markt angeboten. Diese Masken sind zwar in der Anschaffung zunächst teurer als konventionelle FFP2-Masken. Die transparenten Masken sind jedoch waschbar und daher wiederverwendbar. Lediglich der Filter muss regelmäßig gewechselt werden. Somit ist diese Maskenart mittelfristig sogar kostengünstiger. Durch eine zentrale Beschaffung durch die Stadt Leipzig sind weitere Mengenrabatte zu erwarten”, verweist Köhler, für die Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt, auf die Vorteile der Beschaffung.

Der Antrag VII-A-02439 “Beschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen in Kitas sowie für SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen” wird in der Ratsversammlung am 24. Februar 2021 in die Gremien des Stadtrates zur Beratung verwiesen.

Veröffentlichung des Gutachtens zum Abschleppen von Falschparkern

Anfrage:

Am 21. Januar 2021 beschloss die Ratsversammlung, dass das Gutachten des Rechtsexperten Professor Müller, das thematisch im Zusammenhang mit der Diskussion zum Antrag “Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898) behandelt wurde, veröffentlicht wird.

Hierzu fragen wir an:

Ist das Gutachten bereits veröffentlicht bzw. bis wann und wo wird das Gutachten veröffentlicht werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 25.02.2021

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Kurz: Wir sind mit dem Verfasser dort im engen Austausch und bereiten eine Variante für die Veröffentlichung vor. Sie ist noch nicht veröffentlicht.”

Oberbürgermeister Jung:Danke schön, Herr Rosenthal. – Herr Morlok, bitte schön.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich wollte noch einmal hinsichtlich des Stadtratsbeschlusses zu diesem Thema nachfragen. Ich glaube nicht, dass wir im Stadtrat beschlossen hatten, Herr Oberbürgermeister, dass eine Variante des Gutachtens für die Veröffentlichung erstellt und diese dann veröffentlicht wird, sondern wir haben im Stadtrat beschlossen, dass dieses Gutachten veröffentlich wird.

Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie noch einmal dringend, das Beschlussprotokoll der entsprechenden Ratsversammlung zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie dort Varianten finden, können Sie Herrn Rosenthal auf dem Weg fortschreiten lassen, aber für den Fall, dass der Stadtrat dies nicht in Form von Varianten beschlossen hat, sollten Sie dafür sorgen, dass das Gutachten dem Beschluss entsprechend unverzüglich veröffentlicht wird.”

Oberbürgermeister Jung: “Wir werden das gerne noch einmal prüfen. – Herr Rosenthal?”

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Morlok, nicht missverstehen: Ich habe gesagt, dass wir den Gutachtenverfasser fragen, ob er das Gutachten veröffentlicht haben will. Das ist sein gutes Recht. Er muss dann mit uns abstimmen, ob es das Gutachten oder etwas anderes ist. Ich setze nur eins zu eins den Ratsbeschluss um.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister, dann bitte ich Sie ganz grundsätzlich, dies in der Verwaltung klären zu lassen. Ich halte es für höchst problematisch, dass wir Gutachtenaufträge an externe Dritte vergeben, und dass wir dann den Dritten, den Gutachter, erst noch einmal fragen müssen, ob denn das Gutachten, was für die Stadt Leipzig erstellt hat, auch veröffentlicht werden kann. Ich bitte darum, dies zukünftig bei Gutachtenaufträgen so zu formulieren und auch im Auftrag festzuhalten, dass die Stadt Leipzig berechtigt ist, das Gutachten zu veröffentlichen und ansonsten Gutachter, die nicht bereit sind, ihr Gutachten veröffentlichen zu lassen, von der entsprechenden Liste zu nehmen und bei diesen keine Gutachten mehr einzuholen.”

Oberbürgermeister Jung: “Das nehme ich gerne mit, Herr Morlok. In der Regel ist das so. Ich glaube aber, dass Herr Rosenthal nur zum Ausdruck bringt, dass wir selbstverständlich genau das prüfen müssen. Sie haben im Prinzip völlig recht: Ein Gutachten sollte natürlich, auf jeden Fall, auch dem Stadtrat zur Verfügung stehen. Das tut es auch, Sie können jederzeit das Gutachten einsehen. Die zweite Frage ist dann, ob es so veröffentlicht werden kann. Das sollten wir wirklich im Vorfeld von gutachterlichen Aufträgen in der Regel vereinbaren. Es kann immer Ausnahmen geben. Wir nehmen das so entgegen. Wir wollen hier keinen Konflikt. Wenn es irgend geht, wird es so veröffentlicht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sven Morlok (FDP): “Maßvoll haushalten, nachhaltig investieren!”

“Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 wird vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie auf wesentliche Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet, bei den Investitionen wird etwas auf die Bremse getreten. Die Folge ist ein gigantischer Schuldenberg, der in den kommenden Jahren abgetragen werden muss. Die Entscheidungsspielräume der nächsten Generation werden deutlich einschränkt. Investitionen schaffen allerdings auch Werte und machen Leipzig lebenswert. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung”, resümiert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok (FDP) zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021/2022 der Stadt Leipzig.

FÜR DIE FRAKTION FREIBEUTER STEHEN DIE LAUFENDEN HAUSHALTSBERATUNGEN DAHER UNTER DER PRÄMISSE DES MAßVOLLEN HAUSHALTENS UND DES NACHHALTIGEN INVESTIERENS.

“Investitionen müssen aber auch sinnvoll mit Planungen vorbereitet werden. Für Planungen braucht es Personal in der Verwaltung und Stellen im Stellenplan. Und da fehlt es in Leipzig in vielen Bereichen. Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro in den vergangenen Jahren beschlossen, von denen man in Leipzig nicht viel sieht. Neue Schulen und Kitas, Straßenbahnen, sanierte Straßen und Fußwege, aber auch ein Radwegenetz, das seinen Namen wert ist”, so Morlok, der für seine Fraktion Mitglied im zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität ist und diesem auch vorsitzt.

OHNE PLANUNGEN KEINE INVESTITIONEN!

Gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen hat die Fraktion Freibeuter fünf neue Stellen beantragt, damit Planungen für Straßenbahnlinien, Radwege, Fußwege, aber auch für Straßen voran gebracht werden können. Ziel ist, die Verkehrswende in Leipzig zu beschleunigen. Der Antrag setzt konsequent fort, was der Stadtrat zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie beschlossen hat.

Damit richtet die Fraktion Freibeuter gleichzeitig deutliche Kritik an Oberbürgermeister Jungs Umgang mit Stadtratsbeschlüssen: “Vom Stadtrat beschlossene Investitionen können auch wegen fehlenden Personals nicht umgesetzt werden. Der Oberbürgermeister war allerdings durch Beschlüsse des Stadtrates beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten. Tatsächlich jedoch hat er sie ignoriert. Dieses Verhalten ist undemokratisch und rechtswidrig”, so der Freidemokrat Morlok.

CHANCEN DER BÜRGERBETEILIGUNG NUTZEN!

“Wir wollen aber auch mehr Transparenz der beratenden Gremien gegenüber den Leipzigern. Dass das notwendig ist, lehrt der Umgang des
Oberbürgermeisters mit Stadtratsbeschlüssen. Es soll zukünftig möglich sein, nicht nur die Sitzungen des Stadtrates, sondern die aller Gremien, die öffentlich tagen, wie Ausschüsse, Stadtbezirksbeiräte oder Ortschaftsräte, im Livestream zu verfolgen. Dazu ist jedoch die erforderliche Technik in entsprechendem Umfang notwendig. Wir haben beantragt, diese Technik anzuschaffen”, stellt Morlok den Antrag zur Bürgerbeteiligung und -information über Pandemiezeiten hinaus vor.

Für die beiden Haushaltsjahre 2021/2022 sieht die Fraktion Freibeuter die Ausgaben von zusammen 4,5 Millionen Euro aus ihren Änderungsanträgen als nachhaltig investiert.

Beim Blick auf die Anträge zum Haushaltsplanentwurf der Fraktionen im Leipziger Stadtrat vermisst Morlok jedoch einen grundsätzlichen Willen zum maßvollen Haushalten: “Insgesamt liegen von allen Fraktionen Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr als 130 Millionen Euro vor. Da haben nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt. Das lässt sich in diesem Doppelhaushalt nicht finanzieren. Die Beratungen für den laufenden Haushalt in den nächsten Wochen werden schwer. Wir werden die Kraft brauchen, Nein zu sagen,” mahnt FDP-Stadtrat Morlok.

CORONA VERDECKT HAUSHALTSPROBLEME

„Die Corona Pandemie verdeckt vieles – auch die Probleme im Leipziger Haushalt. Die Einnahmensteigerungen der Vergangenheit sind vorbei. Ein Grund dafür ist die lahmende Automobilkonjunktur. War es in der Vergangenheit möglich, zusätzliche Ausgabewünsche locker mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu finanzieren, geht das in Zukunft nicht mehr. Für die Genehmigung dieses Haushaltes gibt es Ausnahmen. Das gilt für den nächsten Haushalt schon nicht mehr. Dann müssen wir die zusätzliche Schuldentilgung erwirtschaften und auch noch den Rückgang bei der Gewerbesteuer verkraften. Ich appelliere an alle Fraktionen, die Zeit zu nutzen, um gemeinsam Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Wenn uns das nicht gelingt, kommt
spätestens bei den Haushaltsberatungen in zwei Jahren das böse Erwachen,” prophezeit Morlok.