Morlok (FDP): “Nachsitzen im Waldstraßenviertel: Belange der Unternehmen und Mitarbeiter vor Ort stärker berücksichtigen!”

FDP-Stadtrat Sven Morlok im Leipziger Stadtrat begrüßt den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel im Bereich westlich der Leibnizstraße (Gebiet E) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das Gericht hält die Größe des räumlichen Geltungsbereiches für unzulässig. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug der Bewohnerparkgebiete hatte der Inhaber einer ortsansässigen Steuerkanzlei im Bewohnerparkgebiet E gestellt, dessen Mitarbeiter und Kundschaft in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei keinen Parkplatz ohne zeitliche Beschränkung und Kosten fänden.

Morlok: “Der Gerichtsweg des Steuerberaters verdeutlicht die Benachteiligung der Unternehmer im Waldstraßenviertel beim Parken. Nun heißt es, Nachsitzen in Sachen Parkraumkonzept im Waldstraßenviertel. Die Stadt muss ihre Hausaufgaben machen und neben der Anpassung der Größe des Gebietes auch die Belange der Unternehmen und insbesondere der Mitarbeiter, die dort arbeiten, stärker berücksichtigen.”

Das Anliegen des Liberalen: “Mitarbeiter sollten im Waldstraßenviertel den ganzen Tag parken dürfen – selbstverständlich entgeltlich, wie jeder andere auch. Sie sollten jedoch nicht mehrfach am Tag zum Parkautomaten rennen müssen, um ein Parkticket zu lösen.”

Die Fraktion Freibeuter, der FDP-Stadtrat Morlok vorsitzt, hatte in dem Modell der Stadt Leipzig eine Benachteiligung von ortsfremden parkenden Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter gesehen. Eine Initiative der Fraktion Freibeuter, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird, war von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt worden.

Parken im Waldstraßenviertel

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den  Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird.

Begründung:

Ortsfremde parkende Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter sind in dem bisher vorgelegten Modell des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel nicht berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der aktuellen Überarbeitung des Parkens könnte folgende Maßnahme für eine unbürokratische Entlastung unter den Gewerbetreibenden und Mitarbeitern sorgen.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019 abgelehnt.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok (FDP): “Nicht kostenfrei, aber bezahlbar – Freibeuter schlagen Lösung für Gewerbetreibende im Waldstraßenviertel vor”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat schlägt dem Oberbürgermeister vor, im Zuge der Überarbeitung des Parkraumkonzepts im Waldstraßenviertel den ortsfremden Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitern einfach und unbürokratisch entgegen zu kommen.

Dem Antrag zufolge, wird den Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitern auf Wunsch ein Parkausweis ausgestellt, mit dem, zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket, tagsüber das Parken gestattet wird.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat rechnet den Vorschlag der Freibeuter vor: “Sicherlich ist nicht Aufgabe der Stadt, kostenfreie Parkplätze für Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Bei einer Parkgebühr von 70 Cent je 30 Minuten und einer Höchstparkdauer von 2 Stunden kämen auf die Gewerbetreibenden und deren Mitarbeiter eine Tagesgebühr von 2,80 Euro zu. Bei 20 Arbeitstagen im Monat fielen Parkgebühren von 56 Euro an. Ein fairer Preis. Die Monatsmiete eines privaten Stellplatzes läge höher. Und selbst wenn man die
Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Parkausweises, die streng genommen keine Parkgebühr darstellt, hinzurechnet, macht man einen guten Schnitt. Zudem könnten die Arbeitgeber die Parkgebühr auch erstatten.”

Morlok verweist in diesem Zusammenhang auf die Situation innerhalb des Promenadenrings: “Hier sind eine Vielzahl von Mitarbeitern im Einzelhandel oder im Dienstleistungsbereich tätig. Niemand erhebt dort gegenüber der Stadt den Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz. Wer mit dem Auto kommt, zahlt für den Parkplatz oder bekommt ihn vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.”

“Auch die bereits aufgestellten Parkautomaten müssten nicht umprogrammiert werden”, hebt der Freidemokrat den Vorteil des Antrags aus Sicht der Verwaltung hervor.

Hauptkonfliktpunkte in der Diskussion, welche zur Beschlussfassung des Parkraumkonzepts im Stadtrat im Jahr 2018 führten, waren die Interessen der Bewohner hinsichtlich Parkraum in den Abend- und Nachtstunden einerseits und die der Gewerbetreibenden in Bezug auf ihre Kundschaft und die Anlieferung sowie der Handwerker und Dienstleister hinsichtlich Kurzzeitparkplätzen andererseits.

Die für Anfang November 2019 geplante Umsetzung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel stieß neuerlich auf heftige Kritik. Daraufhin sagte die Stadtverwaltung die Überarbeitung des Parkraumkonzepts zu.