Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

[Antrag VII-A-00898-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

 

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.


Ursprüngliche Fassung vom 13.10.2020:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende II. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen.

Begründung:

Das Parken auf Gleisanlagen der LVB führt wöchentlich zu Umleitungen, Verspätungen und sonstigen Beeinträchtigungen des Fahrbetriebes. Das Abschleppen des Falschparkers ist hier das angemessene Mittel zur Durchsetzung des übergeordneten Interesses der Allgemeinheit. [vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.08.2017-32C3586/16(72)]. Gleiches gilt für das Freihalten der im Antrag genannten anderen Gefahrenstellen.

Die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) hat ab 2020 eigene Abschleppfahrzeuge im Einsatz, die die Strecken der BVG freihalten und die Stadt Stuttgart übernimmt von Mitte 2020 an werktags bis 22 Uhr Abschleppmaßnahmen, für die zuvor die Polizei verantwortlich zeichnete und hat dafür im Doppelhaushalt 2020/21 zusätzliche Stellen für das Ordnungsamt beschlossen.

Es ist also möglich, im Sinne der Verkehrswende sollte Leipzig dies auch tun.

Dissens zum Abschleppen

In der Ratsversammlung am 16.09.2020 beschloss der Stadtrat mehrheitlich den Antrag der Fraktion Freibeuter „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“. Der Oberbürgermeister widersprach daraufhin Satz 2 des Beschlusses, der für eine Freihaltung der genannten Stellen bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge als angemessene Maßnahme wählen soll, mit der Begründung, es handele sich um eine rechtwidrige Regelentscheidung. Aus Sicht der Freibeuter schließt ein „bevorzugtes Mittel“ nicht die Einzelfallentscheidung aus, erhöht jedoch die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ein Radfahrer, der wegen eines Kfz auf dem Radweg in den fließenden Verkehr ausweichen muss, oder ein Kind das, wegen zugeparkter Kreuzungsbereiche, ohne Sicht auf die Straße laufen muss, begeben sich in Lebensgefahr. Hier ist der Rechtsbegriff „Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr“ angebracht und somit ein Umsetzen und Freihalten der Verbotsflächen rechtskonform gestaltbar. Der Berliner Bußgeldkatalog drückt das so aus: „Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden“. Die Angelegenheit wird dem Stadtrat nun erneut vorgelegt. Dem Dissenz mit dem Oberbürgermeister stellen sich die Freibeuter, notfalls entscheidet die Landesdirektion.

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 3. Oktober 2020

Morlok (FDP): “Nachsitzen im Waldstraßenviertel: Belange der Unternehmen und Mitarbeiter vor Ort stärker berücksichtigen!”

FDP-Stadtrat Sven Morlok im Leipziger Stadtrat begrüßt den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel im Bereich westlich der Leibnizstraße (Gebiet E) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das Gericht hält die Größe des räumlichen Geltungsbereiches für unzulässig. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug der Bewohnerparkgebiete hatte der Inhaber einer ortsansässigen Steuerkanzlei im Bewohnerparkgebiet E gestellt, dessen Mitarbeiter und Kundschaft in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei keinen Parkplatz ohne zeitliche Beschränkung und Kosten fänden.

Morlok: “Der Gerichtsweg des Steuerberaters verdeutlicht die Benachteiligung der Unternehmer im Waldstraßenviertel beim Parken. Nun heißt es, Nachsitzen in Sachen Parkraumkonzept im Waldstraßenviertel. Die Stadt muss ihre Hausaufgaben machen und neben der Anpassung der Größe des Gebietes auch die Belange der Unternehmen und insbesondere der Mitarbeiter, die dort arbeiten, stärker berücksichtigen.”

Das Anliegen des Liberalen: “Mitarbeiter sollten im Waldstraßenviertel den ganzen Tag parken dürfen – selbstverständlich entgeltlich, wie jeder andere auch. Sie sollten jedoch nicht mehrfach am Tag zum Parkautomaten rennen müssen, um ein Parkticket zu lösen.”

Die Fraktion Freibeuter, der FDP-Stadtrat Morlok vorsitzt, hatte in dem Modell der Stadt Leipzig eine Benachteiligung von ortsfremden parkenden Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter gesehen. Eine Initiative der Fraktion Freibeuter, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird, war von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt worden.

Köhler (Piraten): “Fraktion stellt klar: Kommunale Abschleppflotte absurd!”

Die Fraktion Freibeuter stellt klar, dass die Diskussion um eine kommunale Abschleppflotte in der Stadt Leipzig zu unrecht geführt werde. Die Fraktion Freibeuter hat zu keinem Zeitpunkt die Anschaffung einer kommunalen Abschleppflotte gefordert!

Der Verweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe und auf die Stadt Stuttgart war ausschließlich zur Illustration der Wichtigkeit, die andere Städte dem Thema Verkehrsbehinderung beimessen, gedacht. Die unterstellte Zuordnung einer Abschleppflotte zu den Leipziger Verkehrsbetrieben ist darüber hinaus absurd, deren Zuständigkeit entfiele lediglich auf die Freihaltung der Gleisanlagen, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht der Fraktion jedoch u.a. auch um auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und für die Fraktion Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, stellt klar:

„Das Ziel unseres Antrags ist die Durchsetzung des geltenden Rechts, also des § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine kommunale Abschleppflotte. Die Diskussion über eine solche ist dem Grundgedanken des Freibeuter-Antrags abträglich.”

“Der Aufbau eines städtischen Abschleppdienstes ist für die Fraktion Freibeuter allein schon aus finanziellen und personellen Gründen nicht das Ziel. Hier entstünde, abgesehen von den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge, ein Fachkräftebedarf der kommunal nicht realisierbar ist. Entgegen der landläufigen Meinung, dass die moderne Abschlepptechnik entscheidend ist, sind die Fachkräfte der ausschlaggebende Faktor, ob das Be- und Entladen der falsch geparkten Fahrzeuge schadenfrei durchgeführt wird. Wir haben in Leipzig mehrere Abschlepp- und Bergungsunternehmen, die auch jetzt schon für das Ordnungsamt tätig sind. Hier ist eine Abstimmung mit eben diesen Unternehmen erforderlich”, so Köhler weiter, der 15 Jahre als Kraftfahrer und später als Betriebsleiter im Abschlepp- und Bergungsdienst in Leipzig und Bremen tätig war.

Anbei der Antrag der Fraktion Freibeuter “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898). Die Beschlussfassung des Antrags ist für die Ratsversammlung am 16. September 2020 vorgesehen.

Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.

Begründung:

Obwohl die Ursprungsfassung des Antrages die Intentionen der Verfasser der StVO aufnimmt, dass die Einrichtung der Verbotsflächen dazu dient unmittelbar bevorstehende Gefahren abzuwenden und somit die Freihaltung dieser eben jenen Zweck verfolgt, betonen wir auf Grund des Widerspruchs diesen Umstand im Antragstext nun explizit.

Eine  unmittelbar bevorstehe Gefahr entsteht z.B. beim Parken, unabhängig von der Zeitdauer, auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen (StVO § 12 (3) 1). Im ersten Falle werden Radfahrer gezwungen sich abrupt in den fließenden Verkehr einzuordnen, im zweiten entsteht eine Sichtbehinderung für querende Fußgänger, besonders für Kinder und Menschen mit Behinderungen, aber auch für Radfahrer und Kraftfahrer die in den Kreuzungsbereich einfahren.

Eine „bevorzugte angemessene Maßnahme“ stellt zwar eine Regelentscheidung dar, verhindert aber in keiner Weise eine Einschätzung der Unangemessenheit im Einzelfalle durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Die Rechtskonformität sehen wir gegeben und verweisen auf die Bußgeldstelle der Stadt Berlin in dem es unter „Wann wird regelmäßig umgesetzt?“ heißt: „Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden:…“ https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/#wann

Status:

Die Neufassung zum Antrag wurde in der Ratsversammlung am 7. Oktober von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Allerdings will der OBM dem Beschluss widersprechen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Parken im Waldstraßenviertel

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den  Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird.

Begründung:

Ortsfremde parkende Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter sind in dem bisher vorgelegten Modell des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel nicht berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der aktuellen Überarbeitung des Parkens könnte folgende Maßnahme für eine unbürokratische Entlastung unter den Gewerbetreibenden und Mitarbeitern sorgen.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019 abgelehnt.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris