Gesellschafterweisungen zur Umsetzung von Maßnahmen des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Oberbürgermeister hatte zugesagt, die Gesellschafterweisungen hinsichtlich der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger in Erfüllung des Beschlusses zur Ausrufung des Klimanotstandes (Beschlussfassung des Antrags VI-A-07961 in der Ratsversammlung am 30.10.2020) zügig umzusetzen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Hat der Oberbürgermeister alle Gesellschafterweisungen umgesetzt?
  2. Wenn ja, welche sind bereits ergangen?
  3. Wenn nein, welche sind noch offen? Bis wann werden diese umgesetzt sein?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 29.04.2020 beantwortet.

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok bzw. die Freibeuter-Fraktion fragt im Zusammenhang mit dem Beschluss Klimanotstand zu etwaigen Gesellschafterweisungen.

Ich habe bisher keine Gesellschafterweisungen ausgesprochen. Durch coronaindizierte Aufgaben bin ich in der Tat in den letzten Wochen kaum zu etwas Anderem gekommen. Das gebe ich unumwunden zu. Wir haben fast nur Krisenstab und damit verbundene operative Umsetzungen gemacht.

Ich habe aber selbstverständlich damals im Zusammenhang mit dem Beschluss im Stadtrat die Unternehmen angeschrieben und Stellungnahmen abgefordert. In den Antworten, die wir ausgewertet haben, begrüßen die angeschriebenen Unternehmen das grundsätzliche Anliegen des Stadtrates, haben jedoch auch auf Schwierigkeiten hingewiesen, die mit einer sofortigen Umsetzung für die Tätigkeit verbunden wären. Für einzelne Unternehmen, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, können zum Beispiel durchaus auch erheblich nachteilige Auswirkungen resultieren. Im Einzelnen kann ich das gerne noch einmal im Verwaltungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung. Ausführen. Einige wesentliche Rückmeldungen kann man aber nachfolgend zusammenfassen.

Zum Verbot der Anschaffung klimaschädlicher Fahrzeuge: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sind teilweise am Markt nicht verfügbar, wie Sie wissen – Lkw, Transporter, Spezialfahrzeuge. Reine Elektrofahrzeuge besitzen teilweise noch nicht die für den wirtschaftlichen Einsatz erforderlichen Leistungsmerkmale. Dennoch gibt es auch hier Bemühungen, die Flotte entsprechend der Zielvorgabe zu verändern und Schritt für Schritt umzurüsten. Wir haben auch Rückmeldungen zum Beschluss „Verbot von Dienstreisen mit klimaschädlichen Verkehrsmitteln“. Das wird selbstverständlich im Rahmen der Verantwortung der Unternehmen umgesetzt, aber teilweise ist es, wie Sie wissen, nicht immer möglich – Stichwort GPEC- Beteiligung in Polen oder auch in anderen Zusammenhängen. Alternative COz- Kompensationsmaßnahmen werden jedoch sicherlich Schritt für Schritt umgesetzt.

Angesichts der erhaltenen Rückmeldungen und um die vorrangige Sicherstellung der Aufgabenerfüllung nicht zu gefährden, habe ich, wie gesagt, noch keine Weisungen erteilt. Die Unternehmen sind aber aufgefordert, die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses bestmöglich umzusetzen und im Verwaltungsausschuss dann dazu auch zu berichten. Im Zuge der Umsetzung der Eigentümerziele gibt es auf jeden Fall, Herr Morlok, ab drittem Quartal im Verwaltungsausschuss einzelne Ausführungen.

Ich werde selbstverständlich im Ergebnis der erst noch zu diskutierenden Sofortmaßnahmen und notwendigen Beschlüsse dann auch Gesellschafterweisungen aussprechen, sofern das notwendig sein sollte. Bis jetzt scheint das nicht notwendig zu sein.

Vielleicht so als Zwischeninformation. — Herzlichen Dank.”

Verkauf des Grundstücks im Umfeld des Stadions an RB Leipzig und Errichtung eines Parkhauses

Anfrage:

Nach Aussage von RB-Leipzig-Geschäftsführer Mintzlaff (BILD vom 28.2.2020) wurde zwischen der Stadt und RB “sehr lange über einen Verkauf verhandelt”. Nach seiner Aussage wurde im Rahmen der Verhandlungen erklärt: “wir verkaufen das Grundstück unter gewissen Bedingungen” und “im Dezember 2019 sogar der Verkehrswert des Kaufgrundstücks genannt“. Entgegen bisheriger Verlautbarungen ist jüngst bekannt geworden, dass der Oberbürgermeister im Stadtrat keine Mehrheit mehr für einen Verkauf des Grundstücks am Stadion und die Errichtung eines Parkhauses sieht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Entsprechen die vorgenannten Aussagen von Herrn Mintzlaff nach der pflichtgemäßen Überprüfung der Vorgänge in der Stadtverwaltung der Wahrheit?

1.1  Gab es mündliche oder schriftliche Zusagen (durch wen) im Zuge des Stadionverkaufes gegenüber dem Kaufinteressenten, dass dieser oder eine mit ihm verbundene juristische Person weitere Flächen im Umfeld von der Stadt Leipzig durch Kauf erwerben kann oder wurde ihm (durch wen) eine Verkaufsbereitschaft signalisiert? Wenn ja, welche Flurstücke betrifft dies?

1.2  In welchem Zeitraum und letztmals wann ist durch welche Person(en) aus der Stadtverwaltung Leipzig oder durch welchen beauftragten Dritten gegenüber RB Leipzig oder einer verbundenen oder beauftragten juristischen oder natürlichen Person über den Verkauf von Flächen verhandelt worden. Wieviele Treffen hat es diesbezüglich gegeben? Wurde in diesem Zusammenhang auch ein Verkehrswert mitgeteilt? Wenn ja, wie hoch war dieser? (letzte Frage ggf. nichtöffentlich beantworten)

  1. Erachtet die Verwaltung einen Verkauf des Grundstücks und die Errichtung des Parkhauses am Stadion vor dem Hintergrund der Fußball-Europameisterschaft 2024 und der Einrichtung eines Sportmuseums für sinnvoll?
  2. Wie wird der Oberbürgermeister persönlich in der Frage des Verkaufs des Grundstücks im Umfeld des RB-Stadions und der Errichtung des Parkhauses abstimmen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Zusagen gegenüber RB Leipzig hat es seit Beginn der Verhandlungen zum Kauf des Stadions durch die RB Leipzig GmbH gegeben?

Vorliegend gab es keine konkreten Veräußerungszusagen der Stadt Leipzig gegenüber RB Leipzig. Dies ist allein schon aus diesem Grunde nicht möglich, da der Stadtrat das zuständige Entscheidungsgremium hinsichtlich der Vornahme eines solchen Grundstücksgeschäfts ist. Hierüber wird jeder potentielle Investor durch die Stadt Leipzig in Kenntnis gesetzt, insoweit auch RB Leipzig.

Fachlich-inhaltlich gab es die Zusage an RB Leipzig, Zug um Zug die Sanierung des Schwimmstadiongebäudes/Errichtung des Sportmuseums mit dem Bau einer Geschäftsstelle von RB Leipzig auf der Fläche Parkplatz Arena II zu verknüpfen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Allerdings stand und steht auch diese Zusage unter Gremienvorbehalt. Das Für und Wider eines möglichen Rechtsgeschäfts sollte im Rahmen der Gremienbefassung abgewogen werden.

RB Leipzig war und ist dieser Sachverhalt bereits aus dem Bauvorhaben „Errichtung eines Trainingszentrums am Cottaweg“ (DS-V-685/11 sowie DS-V-1152 – jeweils im Stadtrat am 02.03.2011 beschlossen) bekannt. Im Rahmen dieses Vorhabens wurde mit RB Leipzig ein Erbbaurechtsvertrag über eine Teilfläche von 87.680 m² am Grundstück Cottaweg 5 und 9 abgeschlossen.

1.1 Gab es mündliche oder schriftliche Zusagen (durch wen) im Zuge des Stadionverkaufes gegenüber dem Kaufinteressenten, dass dieser oder eine mit ihm verbundene juristische Person weitere Flächen im Umfeld von der Stadt Leipzig durch Kauf erwerben kann oder wurde ihm (durch wen) eine Verkaufsbereitschaft signalisiert? Wenn ja, welche Flurstücke betrifft dies?

Vorliegend gab es keine konkreten Veräußerungszusagen der Stadt Leipzig gegenüber RB Leipzig im Zuge des Stadionverkaufs. Zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig wurde informell die Möglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages für die Fläche Parkplatz Arena II diskutiert. Diese Gespräche sind allerdings nicht konkretisiert worden.

1.2 In welchem Zeitraum und letztmals wann ist durch welche Person(en) aus der Stadtverwaltung Leipzig oder durch welchen beauftragten Dritten gegenüber RB Leipzig oder einer verbundenen oder beauftragten juristischen oder natürlichen Person über den Verkauf von Flächen verhandelt worden. Wie viele Treffen hat es diesbezüglich gegeben? Wurde in diesem Zusammenhang auch ein Verkehrswert mitgeteilt? Wenn ja, wie hoch war dieser? (letzte Frage ggf. nichtöffentlich beantworten)

Es gab am 11.10.2019 einen gemeinsamen Termin zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig auf Einladung des Bürgermeisters und Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport. Es folgten vier weitere Gesprächstermine mit RB Leipzig mit Vertretern u. a. des Liegenschaftsamtes, letztmalig am 20.02.2020. Die städtische Bewertungsstelle hat die in Rede stehende Fläche Parkplatz Arena II taxiert. Das Ergebnis wurde RB Leipzig mitgeteilt.

2. Erachtet die Verwaltung einen Verkauf des Grundstücks und die Errichtung des Parkhauses am Stadion vor dem Hintergrund der Fußball-Europameisterschaft 2024 und der Einrichtung eines Sportmuseums für sinnvoll?

Im Zuge der Bewerbung um die UEFA EURO 2024 haben alle Standortinteressenten verbindliche Aus- und Zusagen u. a. zu Stadionlage und -anbindung, -kapazität, -ausstattung und -verfügbarkeit machen müssen (siehe VI-DS-04086-DS-03 – im Stadtrat am 20.06.2018 beschlossen). Die Stadt Leipzig erhielt als einer von insgesamt zehn Bewerbern den Zuschlag.

Da die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse daran hat, Standort der UEFA EURO 2024 zu sein und im unter Denkmalschutz stehenden Schwimmstadiongebäude die Sammlungen des Sportmuseums öffentlich zugänglich zu machen und damit den Beschluss des Stadtrates vom 19.09.2009 (RBIV-991/07) umzusetzen, sind beide Projekte – das des potentiellen Investors und das der Stadt Leipzig – zusammenzudenken. Dieser Umstand resultiert auch aus der bekannten befristeten Verfügbarkeit der Fördermittel des Freistaates Sachsen für das Sportmuseum und dem Veranstaltungsjahr der UEFA EURO 2024.

Der zu 1. benannte Sachverhalt einschließlich Fragen eines möglichen Rechtsgeschäfts war am 05.04.2019 sowie am 25.04.2019 Gegenstand der Sitzungen des Ältestenrates. Am 07.05.2019 unterrichteten die Vertreter von RB Leipzig auf einer gemeinsamen Sondersitzung die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau; Sport; Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen und Kultur über das gesamte Vorhaben. Die zum damaligen Zeitpunkt vorgesehenen Maßnahmen (Sanierung des Schwimmstadiongebäudes, Bebauung des Parkplatzes Arena II mit einer RB Geschäftsstelle und Zurverfügungstellung von Ausstellungsräumen für das Sportmuseum, einem weiteren Funktionsgebäude für den Leipziger Sport und Planungen für ein Parkhaus) wurden konkret vorgestellt.

3. Wie wird der Oberbürgermeister persönlich in der Frage des Verkaufs des Grundstücks im Umfeld des RB-Stadions und der Errichtung des Parkhauses abstimmen?

Sofern der Tagesordnungspunkt während der heutigen Sitzung des Stadtrates aufgerufen und behandelt wird, wird der Oberbürgermeister für ein Erbbaurecht an den Verein votieren.

Antwort im Allris