Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln

Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln (VII-A-01195) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es beim Thema Umweltbibliothek nur um einen sinnvollen Ort zur Verwaltung der dort vorhandenen Bestände ginge, wäre die Antwort relativ leicht und wir wären sehr schnell beim Änderungsantrag der CD, nämlich, die Bestände der Stadtbibliothek zu integrieren.
Bei der Umweltbibliothek geht es aber um mehr. Meine Vorredner haben das bereits ausgeführt, deswegen brauche ich das nicht alles zu wiederholen.
Die Bibliothek als solches, der Ort ist aufgrund seiner Verbindung mit der Geschichte der Umweltbewegung in der ehemaligen DDR erhaltenswert. Das ist auch der Grund, warum wir als Fraktion dem Antrag der Grünen zustimmen, auch wenn wir das schweren Herzens tun; Herr Geisler und Herr Neuhaus haben das Thema Fördermittel bzw. die Diskussion in den Ausschüssen dargestellt. Eigentlich brauchen wir eine andere Art von Förderung, eine andere Art von Unterstützung der Stadt zum Erhalt der Umweltbibliothek. Wir sehen es deswegen quasi auch als einmalige Zahlung an, die wir in diesem Jahr leisten, um einen Schwebezustand zu überbrücken. Ich hoffe, dass die Antragsteller das ähnlich sehen, weil sie ich ihrem Punkt 3 von der Verwaltung genau bis zum dritten Quartal, was ja bald ist – nach der Sommerpause noch vier Wochen –, im September, eben einen Vorschlag haben möchten, wie das tragfähig organisiert wird. Projektförderung ist dafür der falsche Weg. Wir brauchen ein anderes Konzept. In der Erwartung, dass dieses andere Konzept zum Ende des dritten Quartals vorliegt, stimmen wir einmalig dem Antrag und einmalig auch eben der entsprechenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu, aber danach muss eine tragfähige Lösung gefunden werden. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad (VII-Ifo-08223) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja bereits angesprochen worden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, dass es bei uns in der Stadt Leipzig ein Planungsdefizit gibt, dass wir ständig Anträge haben aus Fraktionen, aus Ortschaftsräten, aus Stadtbezirksbeiräten, um einzelne verkehrspolitische Maßnahmen umzusetzen, im Radverkehr, im Fußverkehr, im MIV, in allen Bereichen und, dass eigentlich eine konzeptionelle Betrachtung des Verkehrs in der Stadt fehlt.
Wir haben sie jetzt vorliegen für das Hauptnetz im Bereich des Fahrradverkehrs. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, weil der Radverkehrsentwicklungsplan nach wie vor aussteht, und wir diesen auch dringend benötigen, Wir brauchen ihn zeitnah, und wir brauchen ihn auch verbindlich. Das erklärt dann auch die Diskussion, die wir wahrscheinlich in einer Woche haben werden, wenn es um die Mobilitätsstrategie geht, warum der Ausschuss Verkehr und Mobilität fixe Termine für die Konzepte haben möchte, damit eben das nicht mehr passiert, was auch schon beklagt worden ist. Es ist immer wieder geschoben worden. Wir brauchen fixe – auch zwischen Stadtrat und Verwaltung abrechenbare – Termine für die entsprechenden Vorlagen.
Ich möchte nur inhaltlich auf zwei Wiedersprüche in den Arbeitsaufträgen hinwiesen: Sie sagen, Sie wollen Radwege entsprechend Standard haben, und Sie begründen damit, dass man ein rechtswidriges Überholen – also Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern – vermeiden soll. Der Abstand von 1,50 Metern ist immer einzuhalten, auch wenn der Radfahrer den breiten Radweg auf dem äußersten linken Rad befährt. Der Autofahrer muss dann 1,50 Meter von ihm Abstand halten. Das heißt also, auch durch einen noch so breiten Radweg schaffen Sie nicht diese Sicherheit, denn wenn der Radfahrer links fährt oder wenn mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, haben wir nach wie vor das Problem.
Dies würde man nur dadurch in den Griff bekommen, indem man auch richtige Lösungen schaffen würde, wo denn der Radfahrer auf dem Radweg zu fahren hat und nur für diesen Fall eben die entsprechende Abstandsverpflichtung einhalten würde. Insofern ist der Antragstext aus unserer Sicht okay. Die Begründung, die dahintersteckt, ist allerdings problematisch aufgrund der von mir dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Besonders schwierig wird es mit der Begründung zum Thema Mindeststandards Gestaltung von Kreuzungen, wo es darum geht, dass eben der schönste Radweg nichts bringt, wenn irgendwo dann Vorfahrt gewähren Schilder stehen. Wenn man, wenn Sie, Radwege – also Hauptnetze – parallel zu den Hauptverkehrsstraßen der Stadt führen möchte – und das ist ja das erklärte Ziel auch von vielen von Ihnen –, dann kommt man natürlich auf diesen Hauptradwegen logischerweise in den Konflikt mit Hauptverkehrsstraßen. Dann muss irgendwann auch einmal ein Schild Vorfahrt gewähren, und irgendwann muss auch einmal eine Ampel rot sein für den Radverkehr. Je näher man an den Hauptachsen des MIV oder an den Hauptachsen der Straßenbahn ist, desto öfter ist das der Fall.
Natürlich ist Radfahren ohne anhalten und wieder losfahren müssen mit dem entsprechenden Kraftaufwand schöner, gar keine Frage. Nur dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssten Sie sich dem nähern, was wir auch des Öfteren schon in Diskussionen eingebracht haben: Hauptradwege eben nicht am Hauptstraßennetz, sondern im Nebenstraßennetz zu führen, Da ist es viel einfacher, diese von Ihnen gewünschte Bevorrechtigungen für den Radverkehr einzuräumen. Hier haben Sie inhaltlich einen Widerspruch.
Wir werden trotzdem zustimmen, weil das eigentlich Dinge sind, die Sie in der Begründung darlegen, aber ich möchte Sie deutlich auf diesen Widerspruch hinweisen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Wenn es das Ziel ist, schnelle Radwege mit möglichst wenig Vorfahrtsschildern zu gewähren, wo man durchfahren kann, sind wir voll und ganz bei Ihnen. Nur dann werden die kaum entlang der Hauptverkehrsachsen für MIV und Straßenbahn in Leipzig geführt werden können. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Präzisierung VI-DS-05899-NF-21 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie VII-DS-00425-NF-01 Ausstattung und Folgekosten) (VII-DS-01031) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich mach das jetzt kurz von der Seitenlinie. Herr Zenker sagte es schon, das Risiko der späten Rede: Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste!
Der Vorlage „Erweiterungsneubau Apollonia-von-Wiedebach-Schule“ werden wir, wenn auch etwas widerstrebend, zustimmen. Wir benötigen dringend den Erweiterungsbau. Für mich ist auch das Andocken in der Mitte des Bestandsgebäudes eine gelungene Lösung, die verhindert, dass im Bestandsgebäude Unterrichtsräume in größerer Zahl wegfallen.
Der Kubus allerdings, der in den Schulhof gestellt wird, überzeugt mich von seiner architektonischen Wirkung nicht wirklich. Hier wurde die Ästhetik der durchaus guten Funktionalität geopfert. Es sind meiner Meinung nach Lösungen vorstellbar, die besser mit der Substanz des Bestandsgebäudes harmoniert hätten. Aber wir können uns wohl keinen weiteren Verzug leisten, deshalb stimme wir – wenn auch mit leiser Wehmut – zu. Bemerkungen zu den Änderungsanträgen, die auch übernommen wurden, spare ich mir an der Stelle. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte (VII-A-00633) Einreicher: Jugendparlament/Jugendbeirat

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beiräte werden nach der Gemeindeordnung gebildet, um uns als Stadträte zu beraten. Das ist ihre Aufgabe. Sie sind nach der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen keine Interessenvertretungen.

Eine Interessenvertretung kann zum Beispiel der Verband der Kleingärtner sein, der vertritt kleingärtnerische Interessen, oder ein Tierschutzverein, der Tierschutzinteressen vertritt. Ein Tierschutzbeirat aber berät den Stadtrat. Das ist der große Unterschied zwischen Interessenvertretung und Beratung. Ein Gremium, das den Stadtrat berät, brauch kein Recht, den Chef der Verwaltung etwas zu fragen, weil es ja uns als Stadtrat berät. Wir als Stadträte können diese Fragen ja, wenn erforderlich, selbst einreichen.

Ein Defizit gibt es tatsächlich immer dann, wenn es sich um Interessenvertretungen handelt. Insofern können wir das Anliegen des Jugendparlamentes auch gut nachvollziehen, weil es sich beim Jugendparlament eben um eine Interessenvertretung handelt. Dass eine Interessenvertretung natürlich zur Durchsetzung und zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf der einen Seite ja ein Antragsrecht benötigt, aber auf der anderen Seite ja auch ein Fragerecht haben muss, um Dinge zu erfragen, um vielleicht aus den Antworten entsprechende Änderungsvorschläge in Form von Anträgen zu unterbreiten, ist selbstverständlich.

Das Problem, das wir hier haben, ist doch nicht, ob Beiräte, die uns als Stadtröte beraten, ein Fragerecht haben sollen. Das Problem ist, dass die Interessenvertretungen – zum Beispiel das Jugendparlament, aber wir diskutieren ja momentan auch über eine indirekte Wahl des Migrantenbeirats, wo wir ja auch einen Interessenvertretungscharakter haben – in der Sächsischen Gemeindeordnung nicht geregelt sind. Eigentlich brauchen wir ein Jugendparlament in der Sächsischen Gemeindeordnung, das ein Antragsrecht hat und ein Jugendparlament, das ein Fragerecht hat. Da gehört das hin, überall da, wo Interessenvertretung wahrgenommen wird.

Überall da, wo es an dieser Interessenvertretung fehlt, brauch es auch das entsprechende Antragsrecht nicht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es zielführend, wenn wir hier ein klares Signal in Richtung Oberbürgermeister senden und der dann in Richtung Freistaat Sachsen, dass wir genau diese Interessenvertretung in der Sächsischen Gemeindeordnung verankert haben wollen, nämlich das Jugendparlament. Dann müssen wir auch nicht die Krücke „Jugendparlament/Jugendbeirat“ gehen, die wir ja so machen, weil es die Gemeindeordnung nicht anders hergibt, dass wir eine klare Interessenvertretung für das Jugendparlament haben.

Wenn es andere Interessenvertretungen gibt, wenn wir als Stadtrat entsprechende Entscheidungen zu einer indirekten Wahl eines Migrantenbeirates treffen, dann müssten wir auch hier konsequent sagen: Auch hier muss es die entsprechende Rechte geben, aber nicht pauschal für alle Beiräte. Deswegen unterstützen Sie unseren Änderungsantrag als klares Signal an den Freistaat. Das Jugendparlament muss in die Gemeindeordnung. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt (VII-P-01010-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Erst einmal, etwas unvorbereitet: Ich merke es schon, hier geht es nicht um Tierschutz, hier geht es um unsere Befindlichkeiten Tiere betreffend. Das war ja zu hören. Es geht um ein ethisches Problem.

Die andere Seite war, was die Kollegin Seidel anbrachte, die Frage der christlichen Tradition. Eigentlich möchte ich dazu etwas sagen, weil diese Weihnachtsgeschichte unglücklicherweise ja immer als reine christliche Tradition dargestellt wird. Sie ist ja aber eigentlich ein machtvoller Mythos, egal, ob man Christ ist, oder nicht.

Sie erzählt die Geschichte einer jungen, armen Frau, die wahrscheinlich unehelich – denn ihr Begleiter war ja nicht ihr Mann – schwanger ist und kurz vor der Entbindung steht. Die reichen, oder zumindest wohlhabenden Städter verweisen gern ihr ein Obdach. So entbindet sie in einem Stall in der Wüste, umgeben von ebenso armen Hirten, die sich wahrscheinlich abwandten, um ihre Intimsphäre zu schützen. Und sie war umgeben von Tieren. Wahrscheinlich waren es nach dem gebiet dort eher Ziegen als Schafe. Das ist jetzt nicht bekannt, es spielt auch keine Rolle.

Dieser mächtige Mythos der armen Frau und ihres Kindes hat gerade heute – in der Zeit von Migrationsbewegungen, Verarmung von Völkern und Menschengruppen und dem Egoismus großer Gesellschaftsschichten – eine große Bedeutung, auch, wenn wir den religiösen Bezug negieren. Die Krippe, die Mutter mit dem Kind, die Hirten und die Tiere stellen diesen Mythos bildlich dar.

Natürlich kann man die Tiere jetzt durch Figuren ersetzen. Man kann dann natürlich durchaus auch – wie die Petentin ja auch schreibt – noch Menschen mit dort reinsetzen, die Jesus, Maria, Josef und die Hirten darstellen. Das ist aber vollkommen egal. Die lebenden Tiere sind hier durchaus ein Publikumsmagnet, das will ich nicht bezweifeln, und sie helfen beim Transport der Botschaft, ob nun der himmlischen oder sehr irdischen.

Jetzt sagt natürlich das Veterinäramt, es gibt keine Gefahren dabei, die Tiere dort einzusetzen. Herr Prof. Dr. Abraham hat es gerade eben noch einmal bestätigt. Wir müssen uns erst einmal klarwerden: Wollen wir die Tiere schützen, oder wollen wir uns schützen vor dem schlechten Gewissen, die Tiere zu zeigen? Der Transport der Botschaft, die ich Ihnen gerade gesagt habe, wäre da vielleicht einmal eine ganz andere Variante.

Jetzt kommt natürlich – leider hat es mir der Kollege, Herr Droese war es, glaube ich, schon vorweggenommen – die Sache mit dem Streichelzoo hinzu. Ich kann mich erinnern, dass ich mit meinen Kindern in einem solchen war. Ich sage es jetzt einmal so: Ich sehe diese gierigen kleinen Hände an den Tieren rumzotteln, völlig unsachgemäß – das ist für mich eine größere Quälerei als diese Schafe auf dem Weihnachtsmarkt. Deshalb werde ich persönlich für die Beibehaltung stimmen. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 (Neufassung) (VII-DS-1107) Einreicher: Dezernat Finanzen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, den Änderungsantrag zum Terminplan abzulehnen, und zwar nicht, weil ich der Auffassung bin, dass wir nicht relativ schnell einen beschlossenen und genehmigten Haushalt benötigen. Da gebe ich den Vorrednern vollkommen recht, das ist im Interesse der Stadt.
Aber es ist auch im Interesse der Stadt, einen Haushalt zu einem Zeitpunkt zu beschließen und vor allem auch zu einem Zeitpunkt vorgelegt zu bekommen, an dem man auch verlässlich Aussagen über das Haushaltsjahr machen kann. Ein Haushalt, der im November – wie vorgeschlagen – in den Stadtrat eingebracht wird, wird aufgrund der verwaltungsinternen Abläufe faktisch ein Haushalt mit Wissensstand Anfang Oktober sein. Anders ist das praktisch nicht umsetzbar.
Wir werden für diesen Zeitpunkt Anfang Oktober sehr große Unsicherheiten haben hinsichtlich der coronabedingten Einnahmeausfälle in der Stadt. Die Gewerbesteuer ist höchst volatil, aber auch andere Dinge, auch Zuwendungen des Bundes und des Landes werden in diesem Zusammenhang noch nicht vollständig klar sein. In dieser Situation einen Haushalt zu beschließen, ist schwierig.
Deswegen wäre es besser, tatsächlich den Zeitplan der Verwaltung zu nehmen. Wir haben ja die Option, wie bisher über zwei Haushalte, einen Doppelhaushalt, zu entscheiden. Wenn man – wie wir es als Freibeuter ja auch tun – gemeinsam mit anderen Fraktionen der Auffassung ist, dass wir es uns gut überlegen müssen, ob wir für 2022 aufgrund der entsprechenden Unsicherheiten schon entscheiden können, dann kann man eigentlich kein Interesse daran haben, einen Zeitplan nach vorne zu schieben, es sei denn, man ist sowieso gegen einen Doppelhaushalt.
Ich weiß ja, dass es Fraktionen gibt, die Doppelhaushalte kritisch erachten. Wenn man den Zeitplan so beschließt, wie beantragt, dann legt man die Grundlage dafür, in den nächsten beiden Jahren vom Doppelhaushalt Abstand zu nehmen. Wenn man das politisch möchte, ist das sicherlich eine Option.
Wenn man aber, wie Sie, Herr Dossin, sagt „wir wollen an dem Doppelhaushalt festhalten“ – wir wollen das auch, wenn es irgend geht –, dann kann man einen solchen Zeitplan nicht beschließen, weil die Unsicherheiten dann für das Haushaltsjahr 2022 nur größer werden. Das muss allen klar sein. Wer dem Änderungsantrag zum Zeitplan zustimmt, legt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grundlage dafür, dass wir in den nächsten beiden Jahren zwei Einzelhaushalte haben werden und keinen Doppelhaushalt.
Wir als Freibeuter wollen das nicht. Deswegen bitten wir Sie, noch einmal darüber nachzudenken und den Änderungsantrag zum Zeitplan abzulehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig

Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig (VI-DS-06606-Ifo-01-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig ist ein wichtiges Instrument bei der Durchsetzung einer Beleuchtungsstrategie für unsere Stadt. Umso mehr verwundet es, dass er dem Stadtrat und den Ausschüssen nur zur Information, aber nicht zur Diskussion vorgestellt wurde.

Unser Änderungsantrag beinhaltet zwei für uns wichtige Punkte. Zum Ersten: Der Umsetzung der im Masterplan vorgeschlagene Fassadenanstrahlung geht jeweils eine Bürgerbeteiligung mit Anwohnern und die anschließende Beschlussfassung des Stadtrates voraus, wobei die Bürgerbeteiligung natürlich das wichtigste ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt schwer vermittelbar, wenn plötzlich ihr Schlafzimmer nachts hell erleuchtet ist, weil die Stadt beschlossen hat, ein Gebäude oder eine Brücke zu illuminieren. Also sollten wir sie einbinden.

Zweitens: Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft und bei Notwendigkeit umgerüstet werden. Umrüstungen werden aus haushälterischen Gründen in Abhängigkeit vom Modernisierungsturnus der Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Wenn eine Umrüstung aus haushälterischen Gründen nicht möglich ist und die Beleuchtungsanlage die Kriterien nicht erfüllt, ist diese außer Betrieb zu nehmen. Der Grund erschließt sich wahrscheinlich jedem.

Ein Grund, wenn auch nicht der einzige, ist der einigen von Ihnen bekannte Kasus „Illumination der Kirche“ am Opferberg. Hier wurde im vierten Quartal 2019 – ich glaube, es war am 11. November – eine Illumination der Kirche mit Strahlen installiert. Nach Anwohnerbeschwerden und der Intervention in Form mehrerer Anfragen unserer Fraktion wurden zwar Filter eingebaut und die Leuchtstärke verringert, was zu einer Verbesserung führte, aber das Grundproblem nicht beseitigte. Unsere Anfrage vom Februar wurde wie folgt beantwortet. Die Frage war:

Steht die Illumination im Zusammenhang mit dem ‚Lichtmasterplan der Stadt Leipzig?‘, besonders mit Anlage 4 ‚Teilkonzept Lichtinszenierung‘ und der dort getroffenen Festlegung ‚Illumination von Kirchen und Brücken ist anzustreben‘?

Die Antwort:

Die Illumination […] steht im Zusammenhang mit den Teilkonzept Lichtinszenierung […].

Nun beinhaltet der Lichtmasterplan im genannten Teilkonzept folgende Festlegung – ich nenne hier nur den relevanten Punkt –:

Fassadenanstrahlungen müssen zukünftig folgende Kriterien berücksichtigen. […] Punkt 2: gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Fluchtlichtstrahler. Die Frontenbeleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der oben genannten Kriterien überprüft werden.

Das bedeutet, diese Anlage, die im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Lichtinszenierung des Lichtmasterplans neu errichtet wurde, entspricht nicht dessen Kriterien. Ein Grund mehr, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung des Stadtrates zu fordern. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas verwundert darüber, wie sich manche hier das Thema Bürgerbeteiligung vorstellen.

Wenn man der Auffassung ist, dass man doch, wenn das Licht einen stört, die Vorhänge zuziehen soll oder die Jalousien herunterlassen, dann käme man wohl konsequenterweise zu dem Ergebnis: Wenn der Lärm von draußen stört, kann man doch Ohrstöpsel reinmachen. Aus guten Gründen führen wir Bürgerbeteiligung durch, wenn es zum Beispiel um Verkehrslärm geht, weil wir dort nämlich die Anwohner mit einbeziehen wollen. Und es ist vollkommen egal, ob es sich um Lärmimmission handelt oder um Lichtimmission handelt. Wenn eine Betroffenheit vorhanden ist, muss auch eine Einbeziehung erfolgen. Und Herr Kasek, auch Clubbetreiber könnten ja bei einer Bürgerbeteiligung einbezogen werden, nämlich in die Frage, wie, in welchem Umfeld oder in welchem Umfang das Umfeld ihrer Clubs erleuchtet sein soll. Deswegen bin ich mir sicher, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen werden

Bei den ökonomischen Gründen, also bezüglich der Kosten der Beleuchtung, möchte ich doch zu bedenken geben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es aus Kostengründen – oder besser gesagt aus Verdienstgründen – in der Stadt Leipzig ja manchmal passiert, dass Licht bewusst eingeschaltet wird, weil man ja für den Verbrauch von Strom Geld bekommt. Auch das sollte man mitberücksichtigen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln des Oberbürgermeisters und des Stadtrates gegen antidemokratische, antipluralistische, anarchistische, linksextreme sowie linksterroristische Entwicklungen in Teilen der Leipziger Stadtgesellschaft

Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln des Oberbürgermeisters und des Stadtrates gegen antidemokratische, antipluralistische, anarchistische, linksextreme sowie linksterroristische Entwicklungen in Teilen der Leipziger Stadtgesellschaft (VII-A-00504) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Wir haben nun den Antrag der AfD-Fraktion gehört. Ich muss sagen, es freut mich immer, wenn Herr Kriegel einen Antrag einbringt, weil er immer so schön betroffen wirkt. Es ist aber immer dasselbe Spiel mit den Anträgen der AfD: Sie werden gestellt, um ein Zeichen zu setzen und um im Stadtrat abgelehnt zu werden.

Denken wir an die vorletzte Ratsversammlung, als dieselben Stadträte sich echauffierten, dass ihr Änderungsantrag zu „Leipzig. Ort der Vielfalt“ abgelehnt wurde. Es betraf – wie auch dieser Antrag – wieder nur einen Begriff, nämlich Linksextremismus. Man will immer Linksextremismus ein bringen. Was ist aber die Konsequenz? Im Rahmen von „Leipzig. Ort der Vielfalt“ gibt es Initiativen, die sich gegen Extremismus richte; nicht gegen links, nicht gegen rechts, sondern gegen Extremismus. Sind Sie denn bereit, dort mitzuarbeiten, sich dort einzubringen und eventuell die Leute dann zu überzeugen, dass Linksextremismus auch schlecht ist?

Wenn Sie also gegen Extremismus in jeder Form sind – was Sie ja vorhin gerade beteuert haben – dann können Sie ja dem Antrag der Grünen zustimmen. Die wenden sich nämlich gegen jeden Extremismus, jede Gewalt und Hetze. Es steht nichts von „rechts“ drin. Es geht ja nicht gegen Sie. Es geht gegen alle, die extremistisch sind.

Ich bin selbst sehr extremistisch, was eine Sache betrifft, nämlich die Freiheit. Um einmal Rosa Luxemburg zu zitieren:

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenken. Nicht wegen des Fanatismus der Gerechtigkeit

– den bringen Sie ja immer so gern an; es immer so gerecht alles –

sondern weil alles Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die Freiheit zum Privilegium wird.

Ich nehme nicht für mich in Anspruch, dass ich recht habe, aber genauso wenig haben Sie recht. Das ist unsere Freiheit. Somit ist natürlich auch meine Freiheit, gegen Ihren Antrag zu stimmen. Ich hoffe, es schließen sich hier viele an. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete (VII-A-00661) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden auf dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, auch wenn es uns schwerfällt, die Frist, die dort angegeben ist, mitzugehen, weil wir in der Tat meinen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht. Da ist allerdings nicht der Grund, warum ich mich hier zu Wort melde, sondern die Aussagen des Herrn Ulbrich haben mich dazu veranlasst, mich zu Wort zu melden.

Ich war etwas verwundert über diese Aussagen, weil die Fehlerhaftigkeit derselben bereits im Rahmen einer Sitzung des Migrantenbeirats deutlich gemacht worden ist, und deshalb wundere ich mich, dass sie heute wiederholt werden. Es geht eben nicht nur um diejenigen, die in Leipzig leben und gerade ein Asylverfahren durchlaufen, das – wie Sie suggerieren – aus irgendwelchen Gründen noch nicht abgeschlossen ist und eben sehr lange dauert. Es geht auch um die Menschen, die gar kein Asylrecht in Deutschland haben, aber aus anderen Gründen das Land nicht verlassen müssen; aus guten Gründen, weil zum Beispiel in ihrem Land Bürgerkrieg herrscht und sie deshalb ein befristetes Bleiberecht in Deutschland haben. Insofern geht Ihre Argumentation bezüglich der Zeitspanne völlig an der Sache vorbei.

Ich finde es auch ziemlich perfide, das Unvermögen der Stadtverwaltung, rechtzeitig Ausweise für Stadträte auszustellen, in diesem Zusammenhang zu benennen, weil wir ja alle wissen, dass das Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte durch die Krankenversicherung sehr schnell und unbürokratisch erfolgt. Sie suggerieren hier der Öffentlichkeit, das wäre ein langer Zeitraum. Das ist nicht der Fall. Es geht vielmehr sehr schnell und ist ein bewährtes, eingeübtes Verfahren, das auch mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Auch perfide finde ich, dass Sie hier so kommen und die alte Regelung des Krankenscheins hier einführen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger wissen ja gar nicht mehr, was ein solcher Krankenschein war. Sie suggerieren damit, dass das was der Krankenschein war, jetzt das ist, was die Betroffenen tun müssen. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Diejenigen, die den Krankenschein noch kenne, wissen, dass mein ein Krankenscheinheft gehabt hat. Das hatte man zu Hause, von seiner Krankenkasse. Und wenn man zum Arzt gehen musste, hat man den Krankenschein genommen, hat ihn ausgefüllt und ist zum Arzt gegangen.

Man musste mitnichten, wie Sie vielleicht unterstellen wollen, zuerst, bevor man zum Arzt gehen konnte, zur Krankenkasse gehen und einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das wäre nämlich die Analogie zu dem, was die Menschen, über wir die gerade reden, jetzt tun müssen. Sie haben nicht einmal ein Scheckheft, das heißt, sie können auch nicht einen Krankenschein ausfüllen und dann zum Arzt gehen, sondern sie müssen bei einem Amt einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das ist das Problem, und das ist unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde höchst fragwürdig.

Deswegen, liebe Kollegen von der AfD: Wenn Sie argumentieren, bleiben Sie bei der Sache, suggerieren Sie nicht in der Öffentlichkeit Dinge, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Wir finden es schade, dass es in Deutschland diese Regelung gibt und würden es begrüßen, wenn wir in Leipzig sehr schnell zu einer anderen Regelung kommen könnten. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen (VII-A-00518-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus zeitökonomischen Gründen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Volger bezüglich der Chancengleichheit an und rede nur noch zu dem Passus im Antrag, wonach der Stadtrat künftig sechs Monate vor einer anstehenden Wahl über die Anzahl der Plakate entscheiden soll.

Ich halte es für höchst problematisch, dass wir als Stadtrat politisch vor einer Wahl entscheiden: vor dieser Wahl so viele Plakate, vor jener Wahl weniger; die Oberbürgermeisterwahl ist nicht so wichtig, da reichen weniger; Kommunalwahl ist wichtig, da müssen es viele sein. – Ich glaube, diese politischen Entscheidungen sollten wir nicht treffen. Deswegen bitte ich Sie herzlich um getrennte Abstimmungen der beiden Punkte im Antrag der LINKEN.

Das Ziel der Reduzierung tragen wir voll und ganz mit. Ich denke aber, wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob der Weg zwingend so sein muss, dass man eine Anzahl pro Partei hat. Man kann zum Beispiel auch gewisse Gebiete, Straßenzüge oder Nebenstraßen von der Plakatierung ausschließen. Ich glaube, es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Wie man das erreichen kann. Das sollten wir nicht im Vorhinein schon festlegen. Da warten wir auf den Vorschlag des Oberbürgermeisters. Aber das grundsätzliche Anliegen, nämlich die Reduzierung, halten wir für richtig, deswegen dem ersten Punkt zustimmen, den zweiten Punkt bitte ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)