Köhler (Piraten): “Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge geht in die dritte Runde! Oberbürgermeister soll Bescheid der Landesdirektion widersprechen”

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren abzuschleppen.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) und Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Köhler zum weiteren Vorgehen der antragstellenden Fraktionen: “Wir fordern daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 den Oberbürgermeister auf, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”

Termine zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie

Anfrage:

Der Stadtrat hat im Rahmen der Beschlussfassung zur Mobilitätsstrategie die im Rahmenplan genannten Termine für Konzepte, Strategien, Evaluationen und Pläne (Textteil bis Seite 21) als den Zeitpunkt als verbindlich erklärt, an dem das entsprechende Dokument als öffentliche Vorlage dem Stadtrat spätestens zugegangen sein muss. Der Oberbürgermeister ist an diese Termine gebunden. Eine spätere Vorlage bedarf daher eines Beschlusses des Stadtrates.

Diesbezüglich fragen wir an:

1. Liegen zum jetzigen Zeitpunkt Erkenntnisse darüber vor, dass einer oder mehrere dieser Termine nicht eingehalten werden können? Wenn ja, welche?

2. Für den Fall dass einer oder mehrere dieser Termine nicht eingehalten werden können, bis wann wird der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Anpassung dieser Termine zuleiten?

Anfrage im Allris

 

Antwort:

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2:

Wie bereits im Rahmen des Prozesses der Beschlussfassung zum Rahmenplan ausgeführt, haben sich – resultierend aus der unveränderten Personal- und Finanzsituation sowie den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Verzögerungen – Verschiebungen ergeben.

Das Thema wurde in der Sitzung des beratenden Ausschusses Mobilität und Verkehr am 17.09.2020 angesprochen und vereinbart, dass eine erste Evaluation zu den neuen Terminen in der kommenden Sitzung des Ausschusses im November vorgestellt werden soll. Des Weiteren ist vorgesehen, den Stadtrat über den jährlichen Umsetzungsbericht zum Stand der Maßnahmen des Rahmenplans zu informieren.

Eine Anpassung der Termine in der Vorlage wird nach dem Informations- und Beteiligungsverfahren, welches im Jahr 2021 durchgeführt werden soll und u. a. der weiteren Priorisierung einzelner Maßnahmen dient, für den gesamten Rahmenplan erfolgen und kann dann mit der Fortschreibung des Instrumentes in 2022 zur Beschlussfassung an den Stadtrat übergeben werden.

Antwort im Allris

Verwaltungsunterbringung

Anfrage:

In der Corona-Zeit wurden Mitarbeiter der Stadtverwaltung in großer Anzahl im Home-Office beschäftigt.
In vielen Firmen werden Home-Office, mobiles Arbeiten, Reduzierung der Präsenzstunden und weitere neue Arbeitsmodelle, besonders solche die notwendige Büroarbeitsplätze reduzieren, eingeführt.

Dazu fragen wir an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

1. Plant die Stadtverwaltung neue Arbeitsmodelle in o.g. Form?

2. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet: Wie wirkt sich das auf die Planung zur Verwaltungsunterbringung aus?

3. Wenn Frage 1 mit nein beantwortet: Warum nicht?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Stadtverwaltung befindet sich – im Übrigen unabhängig von der „Corona -Zeit“ – in intensiven Abstimmungen u. a. mit der Personalvertretung zu weiteren Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitsgestaltung.

Zur 2. Frage:

Die Auswirkungen auf die Verwaltungsunterbringung muss differenziert nach Ämtern, Funktionen und Aufgaben betrachtet werden und ist abhängig von den unter 1. genannten Abstimmungen. Es ist denkbar, dass sich dadurch eine Flächenoptimierung, zugunsten zukünftiger Arbeitswelten, erreichen lässt. Diese und andere Einflüsse werden dann für die Verwaltungsunterbringung innerhalb der Erarbeitung des Bürokonzepts bei den objektspezifischen Planungen berücksichtigt.

Antwort im Allris

 

Betragsgrenzen in der Hauptsatzung

Anfrage:

In der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sind zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Ratsversammlung, dem Verwaltungsausschuss, dem Grundstücksverkehrsausschuss und dem Oberbürgermeister eine Vielzahl von Betragsgrenzen enthalten.

Diesbezüglich fragen wir an:

1. Wann wurden diese Betragsgrenzen im Einzelnen das letzte Mal angepasst? (Umrechnung in Euro und Rundung ist keine Anpassung im Sinne der Frage)

2. Wie hoch wären die Betragsgrenzen im Jahr 2020 wenn sie seit der letzten Anpassung im Sinne der Frage 1 jährlich entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten im Freistaat Sachsen angepasst worden wären?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Betragsgrenzen in der Hauptsatzung wurden das letzte Mal 1995 angepasst.

Zur 2. Frage:

Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Angaben zur Entwicklung der Verbraucherpreisindizes von 1995 bis 2019 in dem Statistischen Bericht „Verbraucherpreisindex im Freistaat Sachsen Dezember 2019 und Jahr 2019“ des Statistischen Landesamts zugrundegelegt.

Aus den dort wiedergegebenen Zahlen ergibt sich für 2019 eine Preissteigerung von 41,67% in Bezug auf das Jahr 1995.

Es folgt eine Übersichtstabelle der in der Hauptsatzung verwendeten Betragsgrenzen mit dem Wert bei einer Steigerung um 41,67%.

Als Anlage die Einzelauflistung der in der Hauptsatzung enthaltenen Wertgrenzen. Auf eine Hinzufügung des Wertes bei einer Steigerung um 41,67% wurde verzichtet, weil im Einzelnen gegebenenfalls geprüft werden sollte, ob der Verbraucherindex für alle Wertgrenzen der Hauptsatzung der sinnvollste Vergleichsmaßstab ist.

Wert in EUR Wert in EUR bei Steigerung um 41,67%
25.000 35.418
50.000 70.835
125.000 177.088
150.000 212.505
200.000 283.340
250.000 354.175
450.000 637.515
500.000 708.350
1.000.000 1.416.700
2.500.000 3.541.750

Antwort im Allris

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm (VI-A-07961-DS-10) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Grünen sehr dankbar dafür, dass sie Veränderungen in ihren Anträgen vorgenommen haben und auch Prüfaufträge formuliert haben. Ich glaube, wir sind im Zieö gar nicht so weit auseinander, dass wir in puncto Klimaschutz auch hier in der Stadt einiges erreichen müssen und dass wir auch Maßnahmen ergreifen müssen. Aber wir beschließen heute nicht das Klimaprogramm der Stadt Leipzig, sondern wir beschließen Sofortmaßnahmen. Ich glaube, dass das auch den Dissens irgendwo erklärt, weil wir nicht über eine langfristige Klimastrategie entscheiden. Da hätten viele Dinge, die Sie ursprünglich als Antrag gestellt haben, auch in der zeitlichen Perspektive ihre Berechtigung. Es geht um ein Sofortmaßnahmenprogramm, und da muss man Dinge anders abwägen, zum Beispiel bei der dezentralen Energieversorgung.
Es ist richtig, dass man Alternativen zur Verfügung hat wie Photovoltaik – Frau Kraft, Sie hatten das angesprochen –, aber zu sagen: Überall dort, wo wir das dezentral nicht erreichen können, ersetzen wir es eben durch Ökostrom, ist Augenwischerei. Dadurch, dass wir Ökostrom einsetzen, wird der Strom nicht ökologischer oder grüner, und es wird nicht weniger CO2 emittiert. Die Produktion bleibt ja zumindest kurzfristig konstant. Was passiert, wenn Sie bei den Stadtwerken mehr Ökostrom einkaufen? – Der Ökostromanteil im Basistarif sinkt. Mehr passiert dabei nicht. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Dann macht es eben Sinn, solche Maßnahmen zu prüfen und zu überlegen, wie man sinnvoll auch dezentral klimaneutral Strom produzieren kann. CO2-Vermeidung ist wichtig. Wasserstoff kann einen Beitrag leisten in der Zukunft. Deswegen hat das in der längerfristigen Perspektive durchaus eine größere Berechtigung als in einem Sofortmaßnahmenprogramm. Deswegen macht der Prüfauftrag hier Sinn.
Ich bin Herrn Zenker sehr dankbar, dass er auf die anderen Maßnahmen hingewiesen hat, die wir ergreifen, die wir auf der Tagesordnung haben. Das ist auch das Thema Mobilitätsstrategie. Sie haben gesagt: Na ja, die Dinge, die hier drinstecken, sind im Einzelfall vielleicht gar nicht so teuer. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich widersprechen, denn die Frage ist: Wer zahlt es denn am Ende? – Bei der Mobilitätsstrategie, wenn wir über neue Schienenstraßen in der Stadt Leipzig reden, dann zahlen wir es als Stadt Leipzig oder wir als Stadt Leipzig über unsere Tochtergesellschaft LVV. Dann sind es unsere Investitionen.
Wenn wir aber Vorgaben für neue Baugebiete machen, dann kostet uns die Vorgabe erst einmal nichts. Aber sie muss natürlich bezahlt werden von den Investoren in den Baugebieten, die natürlich diese Investitionen an ihre Mieter weiterreichen. Das heißt, natürlich bezahlt das jemand, die Mieterinnen und Mieter, die in den Baugebieten wohnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vor einer Woche zwei Förderprogramme beschlossen: Förderprogramme zur Mietsenkung für große Wohnungen und Förderprogramme zur Mietsenkungen von Anfangsmieten, weil man offensichtlich hier im Stadtrat der Auffassung ist, dass das Mietniveau in Leipzig zu hoch ist. Dass man angesichts dieser Tatsache dann einfach mal in einem Sofortmaßnahmenprogramm Dinge vorschreibt, die sich drastisch auf den Wohnungsmarkt auswirken, nämlich in Form von höheren Mieten, ist für mich nicht nachvollziehbar, weil man beide Dinge im Auge behalten muss. Deswegen gehören eben solche Entscheidungen in ein mittel- und langfristiges Programm, damit man auch sehen kann, wie man diese Dinge sozialverträglich umsetzen kann, und eben nicht in einem Sofortmaßnahmenprogramm.
Ich denke, dass wir insgesamt mit den Verwaltungsstandpunkten in der Synopse eine gute Grundlage für die jetzige Abstimmung haben. Wir sind, wie gesagt, inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Jetzt kommt es auf die Perspektive an. Ich denke, dass wir mit dem Beschluss heute nämlich die Grundlage für den Klimaschutz in Leipzig für die nächsten Jahre schaffen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung

Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung (VII-DS-00547-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dubrau! Ich versuche jetzt einmal den Spagat mit dem Ausschussvorsitz und dem Fraktionsvorsitz. Ich hoffe, es gelingt in den fünf Minuten.
Ich möchte mich zunächst persönlich bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, herzlich bedanken, weil wir als Ausschuss den Rahmenplan in einem Stadium zur Diskussion erhalten haben, als er teilweise noch nicht einmal Ihre Dienstberatung passiert hatte. Das ist ein sehr großer Vertrauensvorschuss. Das hat es letztlich aber auch ermöglicht, gemeinsam diesen guten Austauschprozess zu haben. Der Austauschprozess war nur möglich, weil wir diesen intensiv mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt durchführen konnten. Deswegen auch einen herzlichen Dank an Herrn Kana, dem Amtsleiter, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in vielen runden die Diskussion im Ausschuss geführt haben. Das war eine sehr sachgerechte Diskussion. Viele Punkte sind in einem sehr früheren Verfahren von der Verwaltung bereits übernommen worden. Das sieht man jetzt in der Historie gar nicht mehr, wie hier die Zusammenarbeit beispielhaft funktionier hat.
Es war aber auch der Stadtrat gewesen, es war auch der Ausschuss gewesen, der damals, als es im Rahmen des Szenarienprozesses darum ging, worauf man sich in der Stadt verständigen kann. Die Leitplanken gesetzt hat. Ohne den einstimmigen Beschluss des Stadtrats mit der Beauftragung, einen solchen Zeit- und Maßnahmenplan bis Ende 2019 vorzulegen – das war nicht Gegenstand der Mobilitätsszenarien gewesen –, hätten wir wahrscheinlich diesen Rahmenplan bis heute nicht. Das zeigt, wie wichtig es ist, als Stadtrat auch mal Termine zu setzen.
Wir waren uns auch in der Auffassung einig, dass, wenn Defizite vorhanden sind im Bereich Personal und Planung, diese auszugleichen sind. Wir haben klar vor Augen, dass nicht jedes Investitionsprojekt unter Umständen in dem Zeitraum realisiert werden kann, wie wir es mal angedacht haben – auch aufgrund der Corona-Pandemie. Wir wissen aber auch, dass wir erhebliche Defizite gerade im Bereich der Planung haben und dass Planung überwacht und vorbereitet werden muss und dass es deswegen auch entsprechendes Personal braucht.
Ich sage mal ein bisschen allgemein, Herr Oberbürgermeister: Wenn ein Oberbürgermeister in einer Vorlage ein Personal- und Planungsdefizit eingesteht, dann kann ein Kommunalparlament gar nicht anders, als das zu fordern, dass dieses Defizit ausgeglichen wird. Ich denke, dafür haben Sie Verständnis. Sicherlich kann man über die Zeitpunkte reden – das hatten wir ja auch angeboten –, aber wir haben dazu von Ihnen leider nichts gehört. Darin stehen jetzt Jahreszahlen. Ich glaube, der Ausschuss hängt sicherlich nicht an der einzelnen Jahreszahl, sondern man könnte sich darüber verständigen. Aber von Ihnen ist nichts gekommen, sodass wir uns auch über diese Jahreszahlen nicht verständigen konnten. Vorschläge von Ihnen haben wir dazu nicht gehört.
Für uns ist wichtig gewesen, dass wir nicht nur Pläne beschließen, sondern dass wir uns auch über wichtige Maßnahmen verständigen – nicht über die Realisierung. Ob wir die Punkte, die wir im Beschlusspunkt 10 vorschlagen, umsetzen werden, wissen wir heute noch nicht. Aber um die Grundlage für eine Entscheidung zu haben, ob wir sie umsetzen wollen oder ob wir sie nicht umsetzen wollen, brauchen wir Planungen, und die müssen auf den Tisch. Deswegen haben wir diesen Punkt als Änderungsantrag gestellt.
Lassen Sie mich jetzt als Vorsitzender der Fraktion Freibeuter noch sagen: Wir haben mit diesem Änderungsantrag einen Kompromiss gefunden. Sicherlich findet sich nicht jede Fraktion mit jedem Punkt dort wieder. Für uns ist aber wichtig, dass wir Verkehrsinfrastruktur ideologiefrei betrachten. Wir haben eine Situation, in der uns in vielen Bereichen Planungen fehlen. Jetzt im Vorfeld einzelne Dinge auszuschließen oder herauszustreichen, macht zu einem so frühen Zeitpunkt keinen Sinn. Wenn wir einzelne Maßnahmen jetzt prüfen und planen, heißt das noch lange nicht, dass wir sie auch umsetzen und dass ich oder meine Familie letztlich einer Umsetzung zustimmen würde, weil wir dafür erst die entsprechenden planerischen Grundlagen benötigen. Ohne diese Grundlagen ist eine sachgerechte Entscheidung nicht zu treffen.
Mein Appell – das 365-Euro-Ticket steht irgendwo immer im Raum –: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn wir das Thema Klimaschutz ernst nehmen, wenn wir also CO2-Vermeidung auch im motorisierten Individualverkehr in der Stadt Leipzig erreichen wollen, dann schaffen wir das dadurch, indem wir Menschen einen Anreiz geben, vom MIV auf den ÖPNV umzusteigen. Alle uns vorliegenden Untersuchungen zeigen: Das geht am besten durch ein gutes Angebot. Ein gutes Angebot erfordert Investitionen in neue Schienenstraßen, in neue Fahrzeuge. Ein gutes Angebot kostet uns richtig viel Geld. Lassen Sie uns die knappen Finanzmittel, die knappen Ressourcen darauf konzentrieren, dass wir dieses gute Angebot schaffen können, und führen wir nicht ideologische Diskussionen um Fahrpreissubventionierungen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Wohnungsbauförderkonzeption 2020

Wohnungsbauförderkonzeption 2020 (VII-DS-00576) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt an der Stelle gleich zu den beiden Fördervorlagen, die im Anschluss dieser Vorlage kommen, mit, weil der Sachverhalte derselbe ist. Ich spreche auch ausdrücklich nur für den FDP-Teil der Freibeuter-Fraktion.
Wir sind nicht gegen Förderung, und wir sind auch nicht dagegen, dass das Geld, was in den jeweiligen Vorlagen steht, ausgegeben wird, weil wir sehr wohl sehen, wie schwierig es für viele Menschen und für Familien in der Stadt Leipzig ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Also sind wir also Kommune verpflichtet, dort etwas zu tun.
Die Frage ist nur: Welcher Weg der Förderung ist der richtige? – Sie schlagen hier in beiden Förderrichtlinien den Weg der Objektförderung vor. Also derjenige, der investiert, soll Geld bekommen – nicht die Familie oder der Mieter, der sich die Wohnung nicht leisten kann.
Wir sind der Auffassung: Das ist der falsche Weg. Wir sind für Subjektförderung. Objektförderung führt dazu, dass Sie ein gefördertes Objekt haben. Da ist sicherlich am Anfang bei der Erstbelegung in der Situation auch jemand, der diese Förderung dringend braucht. Wenn Sie sich aber den Zeitraum der Förderung anschauen, wird das dazu führen, weil sich Familien-, Lebens- und auch Einkommensverhältnisse ändern, dass Sie irgendwann die Situation haben, dass in der geförderten Wohnung jemand wohnt, der die Förderung eigentlich nicht mehr braucht. Das nennt man Fehlbelegung. Wir fördern also am eigentlichen Problem zumindest zeitweise vorbei.
Subjektförderung hat den großen Vorteil, dass man die Familie, die Menschen in der Problemsituation, in der sie sind, ganz konkret fördert, damit sie sich die entsprechende Wohnung leisten kann, und wenn sich familiäre Verhältnisse – Zahl der Kinder im Haushalt – oder Einkommensverhältnisse geändert haben, entfällt dann eben auch die Förderung. Deswegen ist eine Subjektförderung wesentlich zielgenauer, und mit dem entsprechenden Geld, das zur Verfügung steht, kann viel mehr Menschen in der Stadt Leipzig geholfen werden. Deswegen lehnen wir die beiden Förderrichtlinien ab und enthalten uns zur Vorlage. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Ein Duschbus für Leipzig

Ein Duschbus für Leipzig (VII-A-01027) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Sauberkeit und Hygiene sind nicht nur ein Menschenrecht, sondern sie sind auch für das Selbstbewusstsein und das Wohlgefühl, also für die Würde des Menschen wichtig. Auch in unserer Stadt gibt es Menschen, die wohnungslos sind und für die eine tägliche Dusche, ja, sogar das tägliche Waschen keine Selbstverständlichkeit ist. Nicht alle diese wohnungslosen Menschen können oder wollen eine Einrichtung aufsuchen, in der sie diesem grundlegenden Bedürfnis nachkommen können. Das hat verschiedene Gründe, über die ich hier nicht spekulieren möchte. Eine Bewertung steht mir da auch gar nicht zu.
In der Stadt Hamburg betreibt seit längerer Zeit die Initiative GoBanyo einen Duschbus für wohnungslose Menschen. In den ersten zwei Monaten nach der Inbetriebnahme nutzten diesen etwa 1.000 Menschen. Statistisch gesehen hat also jeder obdachlose Mensch in Hamburg diesen Duschbus einmal genutzt.
Die Freibeuter wollen nun dieses Projekt in Leipzig einführen, allerdings eine Fahrzeuggröße kleiner, da diese kleinere Einrichtung flexibler einsetzbar ist, wie aus einer ersten Auswertung der Hamburger Kollegen, mit denen wir in Kontakt stehen, hervorgeht.
Vielleicht finden sich auch noch der eine oder der andere oder die eine oder andere Friseurin oder Barbierin, die im Sinne der Bewegung „Barber Angels“ das Angebot komplett machen. Das geht aber über den Antrag hinaus. Geben wir also den wohnungslosen Menschen ein kleines Stück Menschenwürde zurück, obwohl mir natürlich eine Wohnung für diese lieber wäre.
Wir freuen uns über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt, den wir übernehmen – allerdings in der Hoffnung, dass ein Prüfergebnis noch in diesem Jahr möglich ist, konkret vor dem Wintereinbruch. Wir bitten um Ihre Zustimmung.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sonderzuwendung an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) für Werbekampagne

Sonderzuwendung an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) für Werbekampagne (VII-A-01388) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, wir müssen Im Bereich Tourismus etwas tun, aber kurzfristige Kampagnen, die man schnell aus dem Boden stampft – so, wie man es auch in der Begründung des AfD-Antrages lesen kann –, um jetzt die Touristen, die in den Sommerferien üblicherweise Flugreisen in den Süden gebucht hätten, nach Leipzig zu bekommen, dies funktioniert nicht mehr. Darüber müssen wir uns klar sein. In einigen Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen. Ich gehe davon aus, dass die Leute, die in den Urlaub fahren wollen, dort zum Teil auch schon in den Urlaub gefahren sind. Das heißt, der kurzfristige werbliche Effekt für den – ich sage mal so – alternativen Sommerurlaub wird nicht mehr funktionieren, selbst wenn wir heute das Geld beschließen und es der LTM sehr schnell zur Verfügung stellen würden. Das funktioniert nicht mehr.
Wie wir mittel- und langfristig mit der Situation im Tourismus umgehen, die sich coronabedingt verändert hat, weil auch andere Dinge – Messegeschäft, Kongressgeschäft – sich in der Stadt Leipzig verändert haben, und welche Maßnahmen wir da ergreifen müssen, das ist ein anderes Thema, das ist eine andere Fragestellung. Dazu bedarf es aber etwas mehr Zeit, und die Zeit haben wir dann auch, um dies zu tun und dies gründlich zu überlegen. Die Sofortmaßnahme für den Sommerurlaub würde fehlgehen. Deswegen sollten wir uns das Geld dafür auch sparen, und deswegen sind wir auch gegen den Antrag – auch in der Form des Verwaltungsstandpunktes.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen

Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen (VII-A-00865-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen in der Form, wie er jetzt hier zur Abstimmung vorliegt, ist wieder einmal ein Paradebeispiel der Grünen-Verbotspolitik, der Grünen-Gängelung der Gesellschaft, indem man den Menschen alles vorschreiben will, was sie zu tun und zu lassen haben, weil es ja die Gutmenschen und Besserwisser gibt, die besser wissen, was für alle gut und richtig ist.

Auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es sinnvoll, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen und mal zum Beispiel eine Analogie aus dem Nachbarschaftsrecht zu nehmen: Wenn eine Familie in einem Wohnhaus jede Woche eine Grillpartie auf dem Balkon feiert, der Grill an ist und die entsprechenden Gerüche verströmen, was jede Woche regelmäßig stattfindet, wird man zum Ergebnis kommen, dass dies nicht angemessen und nicht erlaubt ist. Das urteilen die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland auch so. Wenn aber gelegentlich auf dem Balkon oder im Garten gegrillt wird, ist es sicherlich angemessen und erlaubt und gehört auch zu den Bestandteilen unserer Gesellschaft.

Wenn man jede Woche in der Wohnung eine laute Party feiert und die Nachbarschaft bis nachts um 3 Uhr mit lauter Musik traktiert, ist es wahrscheinlich unangemessen und auch verboten und wird auch von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland verboten. Wenn man aber einmal im Jahr eine Geburtstagsfeier hat – und man hat eben einmal im Jahr Geburtstag –, es dann etwas lauter wird, man auf die Nachbarn zugeht, das auch noch vorher ankündigt, dass es so ist, und sie vielleicht auch noch einlädt zur Geburtstagsfeier, dann hat man ein vernünftiges Miteinander in der Gesellschaft und das Problem ist gelöst.

Genau dasselbe haben wir hier auch beim Thema Feuerwerk. Wenn wir jede Woche Silvester hätten, wäre es mit Sicherheit nicht angemessen, jede Woche laut zu feiern. Es wäre wahrscheinlich auch jeden Monat nicht angemessen. Aber dass es einmal im Jahr für einen Zeitraum von drei Stunden etwas lauter ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, das beeinträchtigt niemanden in seiner Lebensweise, und das ist dann eben von denen, die sich einmal im Jahr in diesen drei Stunden gestört fühlen, auch zu akzeptieren, weil gesellschaftliches Zusammenleben eben nur so funktioniert, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen und auch mal bereit sind, dem anderen etwas zu erlauben, was man vielleicht selbst persönlich nicht so gut findet oder was einen persönlich einschränkt. Das ist das Wesen des Umgangs miteinander.
Wenn man dann hergeht – auch wenn das die Stadt Dresden vielleicht so handhaben mag – und es pro Ortsteil und pro Monat auf ein Feuerwerk beschränkt, dann müssen wir ja konsequenterweise ein Antragsverfahren haben, weil ja geregelt werden muss, welches das gute Feuerwerk ist, das in dem Ortsteil in diesem Monat stattfinden darf, und welches das böse Feuerwerk ist, das eben verboten werden muss, weil nur ein Feuerwerk pro Monat im Ortsteil erlaubt sein wird. Dann werden wir sehr bald von der Verwaltung eine Ortsteilfeuerwerk-Durchführungsgenehmigungsverordnung bekommen, die genau regelt, nach welchen Kriterien abgewogen werden muss, wenn pro Ortsteil mehrere Feuerwerke angemeldet sind. Wenn Sie Pech haben, kommt der böse Nachbar her und beantragt mal für das ganze Jahr durch an seinem Grundstück jeden Monat ein Feuerwerk. Dann ist das genehmigt, das heißt also, wenn es einmal genehmigt ist, haben alle anderen Pech gehabt, weil die Genehmigung für das eine Feuerwerk schon erteilt ist. Wir kennen das von Demonstrationen auf bestimmten Plätzen von bestimmten Gruppierungen, wo das auch so gemacht worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns zurückkommen zum gesunden Menschenverstand, zur gegenseitigen Rücksichtnahme in einer Gesellschaft, dann lösen wir auch das Problem mit dem Feuerwerk.

Aus unserer Sicht ist der Verwaltungsstandpunkt in diesem Falle zielführend. Wir bitten Sie, diesem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Kumbernuß, mir ist sehr wohl bekannt, dass Feuerwerk bzw. Feuerwerkskörper nicht nur dann abgebrannt werden, wenn es erlaubt ist, sondern dass sie auch illegal abgebrannt werden, wenn es nicht erlaubt ist. Es ist in unserer Gesellschaft so, dass die einen Menschen sich an Regeln halten und die anderen Menschen eben nicht. Die Frage ist aber: Was ist die Konsequenz des Regelverstoßes der wenigen? Etwas für alle zu verbieten?

Wenn Sie unter der Woche in Leipzig in der Innenstadt durch die Fußgängerzone gehen, werden Sie feststellen, dass es Menschen gibt, die von ihrem Rad nicht absteigen, sondern auf dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren. Das haben Sie bestimmt auch schon bemerkt, wenn Sie in Leipzig durch die Fußgängerzone gehen. Ich komme deswegen nicht auf die Idee, Radfahren zu verbieten, weil irgendjemand illegal mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren könnte. Das ist eben genau das Wesen unserer Gesellschaft. Wir müssen eben aushalten, dass es Menschen gibt, die sich nicht an Regeln halten, dann müssen wir das verfolgen und gegebenenfalls auch sanktionieren, es aber nicht für die Allgemeinheit verbieten. Denken Sie mal darüber nach, wohin wir in unserer Gesellschaft kämen, wenn wir etwas, was von wenigen missbraucht wird, immer für alle verbieten würden. In einer solchen Gesellschaft möchte ich nicht leben.”

 

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Ich möchte es hier ganz unemotional machen und vor allem von dieser ganzen Verbotsgeschichte wegkommen.
Ich selbst betrachte die Feuerwerke in der heutigen Zeit ein bisschen als Seuche – nicht nur das Silvesterfeuerwerk, von dem wir reden, was hier in dem Antrag leider vermischt wurde mit unterjährigen Feuerwerken, sondern generell. Es wird immer eine Gelegenheit gesucht, um zu knallen, und es wird immer eine Gelegenheit gefunden – ob das nun die Hochzeit ist, ob das nun Schulanfang ist, was weiß ich, Abiturfeier oder Ähnliches.
Die zweite Sache ist: Das, was mich stört am Silvesterfeuerwerk ist nicht einmal die Lärmbelästigung, sondern, wenn ich Neujahr früh hinausgehe, dass unsere Kollegen von der Stadtreinigung damit beschäftigt sind, Tonnen von Müll zu entsorgen, wenn sie es schaffen. Wir haben gerade beschlossen: Strafen für Zigarettenkippen. Genauso könnten wir sagen: Okay, wer sein Silvesterfeuerwerk draußen liegen lässt, muss Strafe zahlen.
Ich möchte unabhängig davon – ich kann nicht allen Punkten dieses Antrages folgen – hier punktweise Abstimmung beantragen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)