Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Deutschen Städte- und Gemeindetag darauf hinzuwirken, in der nächsten Legislaturperiode das Wohngeldgesetz grundlegend zu überarbeiten.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll erreicht werden, dass künftig der Schwerpunkt der Förderung von Wohnraum auf die Subjektförderung abgestellt wird. Entsprechend sind künftig auch die Mittel, die bisher in die Objektförderung z.B. über die Förderprogramme „Sozialer Wohnungsbau“ flossen über das Wohngeld subjektbezogen auszureichen.

Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes soll außerdem die Förderung von selbst genutztem Wohnungseigentum für Mieter in den Fokus genommen werden.

Begründung:

Der in vielen Städten Deutschlands herrschenden Wohnungsknappheit kann man nur begegnen, indem man für einen kräftigen Zuwachs bei den Wohnungsneubauten sorgt. Programme wie das durch den Freistaat Sachsen aufgelegte Programm zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum schaffen wenig zusätzlichen Wohnraum, es wird lediglich ein Teil von sowieso schon geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen über dieses Programm an Anspruchsberechtigten vergeben.

Durch eine Subjektförderung über das Wohngeld werden auch alle bekannten Probleme des sozialen Wohnungsbau wie z.B. die Fehlbelegung und den Verkauf der Wohnungen nach der Belegungsbindung, sowie der damit verbundene Mietpreisanstieg verhindert. Zudem sind keine größeren bürokratischen Verfahren zur Verhinderung der Fehlbelegung notwendig. Eine jährliche Überprüfung der Einkommensverhältnisse sowie der Miethöhe reichen aus um das Wohngeld entsprechend anzupassen.

Deutschland liegt traditionell in Europa im unteren Bereich was das Wohnungseigentum betrifft. Eine Förderung der Bildung von Wohnungseigentum über das novellierte Wohngeld könnte wesentlich zur Entspannung der Mietwohnungsmärkte in den Großstädten beitragen. Als Nebeneffekt würde dabei auch ein Beitrag zur Alterssicherung erreicht.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Freibeuter für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Freibeuter für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hat nach der Debatte um die Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus einen Antrag im Stadtrat eingereicht, der den Oberbürgermeister beauftragt, sich beim Deutschen Städte- und Gemeindetag für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes einzusetzen.

„Niemand bestreitet, dass preiswerter Wohnraum in wachsenden Regionen wie auch in Leipzig knapper wird. Der klassische soziale Wohnungsbau, der in Beton statt in den unterstützungsbedürftigen Menschen investiert, ist bereits in der Bundesrepublik in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts gescheitert und hat Wohnghettos und soziale Verwerfungen geschaffen. Zudem geht bei der Hälfte aller Wohnungsbelegungen die Förderung am Ziel vorbei.“,

so René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter, am Rande der Ratsversammlung.

Statt der sozialen Wohnungsbauförderung wollen die Freibeuter erreichen, dass der einzelne Mensch und sein tatsächlicher Förderbedarf im Mittelpunkt stehen und durch eine Novellierung des Wohngeldgesetzes gefördert wird, wer tatsächlich bedürftig ist.

„Es macht keinen Sinn, dass der inzwischen zum Professor gewordene Student über 15 Jahre preisgebundenen Wohnraum blockiert, während für die Verkäuferin im Supermarkt oder den Paketfahrer diese Wohnungen nicht mehr zur Verfügung stehen.“,

führt der Liberale Hobusch abschließend aus.

Die Freibeuter nehmen mit ihrem Antrag die SPD-Fraktion beim Wort. Für diese hatte Stadtrat Heiko Oßwald in der Debatte ausgeführt, dass es unabhängig vom Antrag der SPD, den sozialen Wohnungsbau weiter zu unterstützen, richtig sei, über ein angemessenes und zeitgemäßes Wohngeldrecht zu diskutieren.