Ohne Anlieferung ist die City tot

Sven Morlok, Stadtrat

Oberbürgermeister Jung tötet die Leipziger Innenstadt, wenn er im Rahmen des Luftreinhalteplans Anlieferungen verbieten will. Wie soll denn in Geschäften etwas verkauft oder in Gaststätten etwas angeboten werden, wenn die Anlieferung der Waren untersagt wird?

Solche Verbote machen weder die Leipziger Luft sauberer noch retten sie das Weltklima. Das ist pure Ideologie, zu Lasten unserer schönen Stadt, ihrer Einwohner und Besucher. Die lebendige Innenstadt ist eine der Attraktionen Leipzigs – für die Einwohner und die Besucher. Das muss so bleiben! Wer will denn schon in einer leeren Innenstadt flanieren, in der es nichts zu erleben gibt?

Warenlager am Stadtrand verursachen zusätzliche Kosten und machen das Einkaufen in der City noch teurer. Schon heute hat es der Einzelhandel schwer, sich gegen die vielen Online-Angebote zu behaupten. Zusätzliche Kosten für die Anlieferung verschärfen das Problem. Kaufhäuser, Geschäfte und Gaststätten werden verschwinden.

Die Innenstadt stirbt. Dem, der so was will, muss man die rote Karte zeigen. Gut, dass der Bürger im Mai bei der Stadtratswahl die Sache in die eigene Hand nehmen kann.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail.

Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Pressemitteilung:

René Hobusch, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, begrüßt den Optimismus des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Diesel-Fahrverbote in der Messestadt verhindern zu können.

“Damit dem Wunsch Jungs auch Taten folgen, beantragen wir Freibeuter die vollständige Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans”,

so der Freidemokrat Hobusch. Der Antrag der Freibeuter beauftragt den Oberbürgermeister, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen, Finanzierungsvorschläge vorzulegen.

“Nach Aussage der Richter am Bundesverwaltungsgericht sind Fahrverbote frühestens ab 2019 möglich. Genügend Zeit in Leipzig die Weichen für eine noch sauberere Luft mit den mildesten möglichen Mitteln zu stellen und die Ergebnisse abzuwarten”,

so Hobusch weiter und äußert mit Blick auf eine Anfrage der Freibeuter im Stadtrat:

“Der Oberbürgermeister habe sicherlich ein Eigeninteresse ein Diesel-Fahrverbot in Leipzig auszuschließen, so unterhält er in der Stadtverwaltung, den Tochterunternehmen und Eigenbetrieben selbst über 1.000 Dieselfahrzeuge. Auf Anfrage der Freibeuter legte der Oberbürgermeister dar, dass 218 Fahrzeuge gerade Euro 4 und schlechter sowie 398 Fahrzeuge Euro 5 erfüllten. 396 Fahrzeuge seien mit Euro 6 ausgestattet.”

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen durch Kommunen für rechtmäßig zu erklären, fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig wurden bisher nicht umgesetzt? Warum nicht?
  2. In welchem Zeithorizont ist geplant, die Maßnahmen des Luftreinhalteplans umzusetzen?
  3. Welche Kosten kommen je Maßnahme auf die Stadt bei Umsetzung zu?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur zweiten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans greift die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2009 teilweise in inhaltlich und strukturell überarbeiteter Form erneut auf. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Zeiträume benannt. Insofern wird auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Auch von hier aus möchte ich noch einmal motivieren: Bis 12.04. ist die öffentliche Beteiligung auf leipzig.de, im Umweltinformationszentrum und im Stadtbüro möglich. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Maßnahmen, die wir in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsehen!

Zur ersten Frage.

Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine tabellarische Übersicht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Jahr 2009. Auch ist eine Bewertung vorgenommen worden. Ein Grund für die Nichtumsetzung von Maßnahmen kann insbesondere darin liegen, dass Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen waren bzw. sind oder dass bei Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen es faktisch kein Projekt gab, für das eine solche Reduzierung erforderlich war.

Zur dritten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf benennt die Kosten für die Umsetzung der sogenannten A-Maßnahmen in konkreten Zahlen. Bei den B- und C-Maßnahmen wird eine qualitative Wertung vorgenommen. Insofern wird auch hier auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen.