Lobbyregister

Lobbyregister

Antrag:

  1. Der Beschluss vom 20. September 1995 der Ratsversammlung zur Mitwirkung von Bürgervereinen wird auf Bauleitplanungen, informelle Satzungsverfahren und sonstige Satzungsverfahren erweitert.
  2. Bürgervereine, Initiativen und Verbände erhalten die Möglichkeit, sich in offene Listen (Lobbyregister) einzutragen und werden wie Träger öffentlicher Belange behandelt.
  3. Der Einschub in Beschlusspunkt 1 des Änderungsbeschlusses vom 21. November 1996 „die für dieses Verfahren vom Fachausschuss Planung und Bau bestätigt werden“ wird gestrichen.

Begründung:

Ziel des Antrags ist die Transparenz, Beteiligung und Chancengleichheit von organisierten Lobbyverbänden und semiprofessionellen Bürgerinitiativen gleichermaßen zur Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen in einem formalisierten Verfahren.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

René Hobusch (FDP): “Ein Lobbyregister für alle!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Einführung eines Lobbyregisters in der Stadt Leipzig. Danach sollen Bürgervereine, Initiativen und Verbände die Möglichkeit erhalten, sich in offene Listen (Lobbyregister) einzutragen und wie Träger öffentlicher Belange behandelt werden.

“Eine offene Liste schafft grundsätzlich Transparenz darüber, wer im Rathaus durch die Hallen wandelt. Aber nicht nur das. Ehrenamtliche Bürgerinitiativen sollen gleichermaßen Berücksichtigung finden wie für ihre Arbeit entlohnte Interessenvertreter. Denn machen wir uns nichts vor, immer den gleichen Interessenvertretern wird im Rathaus Gehör verschafft. Jene ohne eine starke, organisierte Lobby bleiben dagegen oft ungehört”, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Freidemokrat René Hobusch mit Blick auf Bürgerbeteilung und Chancengleichheit.”

Anhörungsverfahren

Anhörungsverfahren

Antrag:

Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals 2018 ein Verfahren vor, wie zukünftig im Interesse von Transparenz und einer ehrlichen Politikfolgenabschätzung öffentliche Anhörungsverfahren, insbesondere bei Satzungen und vergleichbaren Stadtratsvorlagen mit direkter Auswirkung auf breite Bevölkerungsteile, gestaltet werden können (z.B. Abfall, Straßenreinigung, Grundsteuer, Winterdienst, Abwasser).

Zielstellung ist es, insbesondere die direkten Folgen von Stadtratsentscheidungen auf die Privathaushalte und auch die Unternehmen der Stadt im Voraus durch Anhörung zu ergründen. Der Verfahrensvorschlag sollte sowohl das Anhörungsverfahren selbst und den Anwendungsbereich beinhalten, als auch die Einrichtung eines offenen und später dauerhaft durchlässigen Verteilers für entsprechend interessierte und betroffene Kreise (z.B. Lobbyregister) berücksichtigen.

Begründung:

Die Erhebungsstruktur und -höhe von Gebühren und Abgaben werden regelmäßig aktualisiert dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn beispielsweise alle Mieter und Wohneigentümer durch geänderte Konditionen und Preiserhöhungen im Rahmen dieser Ratsbeschlüsse  betroffen sind, sollten diese im Vorfeld der Stadtratsentscheidung die Chance der Kenntnisnahme und Stellungnahme erhalten. Gebührenkalkulationen entstehen regelmäßig aus Sicht der städtischen Unternehmen und ihrer haushalterischen Logik.

Die Sichtweise sowie exemplarische Kalkulationen einzelner Betroffener oder ihrer Interessenvertretungen fördert die Transparenz und Akzeptanz kommunalpolitischer Entscheidungen, aber auch ihre ehrliche Folgenabschätzung. Verwaltungsvorlagen zu Satzungen sollten zukünftig mit der Bitte um Stellungnahme einem festzulegenden Personenkreis zugestellt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen sollten den Stadträten sinnvoll aufbereitet zur ersten Lesung der Vorlage in den Ausschüssen zur Verfügung stehen. Belange der Praktikabilität und Verwaltungskosten sowie des Datenschutzes müssen bei der Erarbeitung des Verfahrensvorschlags Berücksichtigung finden.

Status:

Der Antrag ruht aktuell in der Version Neufassung NF-03 und wird vorerst nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt