Köhler (Piraten): “Fassadenbeleuchtung in Leipzig: Bürger und Stadtrat auf Initiative der Freibeuter einbezogen”

Stadtrat beschließt auf Initiative der Fraktion Freibeuter den Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Ursprünglich waren weder Stadtrat noch Bürger in die Umsetzung der neuen Lichtstrategie der Stadt Leipzig, verbunden mit technologischen Neuerungen an vorhandenen Fassadenbeleuchtungen, aber auch einer Ausweitung der Beleuchtung auf weitere Bauwerke im Stadtgebiet, eingebunden.

Kritik übt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat: “Der Oberbürgermeister weigert sich, dem Stadtrat den Lichtmasterplan zur Entscheidung vorzulegen. Die neue Lichtstrategie wird in keinem einzigen Ausschuss diskutiert. Schlimmer noch: Bürgerbeteiligung – Fehlanzeige.”

Nach Ansicht der Fraktion Freibeuter sind die Bürger an neu zu errichtenden Fassadenbeleuchtungen vor ihrer Haustür zu beteiligen: “Für die Lebensqualität macht es einen Unterschied, ob ein Bauwerk, welches bisher nachts im Dunkeln vor dem Fenster lag, von heute auf morgen beleuchtet wird. Um zu vermeiden, dass der Lichtkegel auch direkt ins Fenster scheint, sind die Anwohner über ein Bürgerbeteiligungsverfahren einzubeziehen”, fordert Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Mit der Stadtverwaltung kam man auf Basis dessen überein, eine öffentliche Beleuchtungsprobe mit Anwohnern durchzuführen und die Ergebnisse mit einem Fachgremium unter Beteiligung von Stadtmitarbeitern und Stadträten zu erörtern.

Dass die Stadtverwaltung die Bürger bisher nicht automatisch einbindet, zeigt sich am Beispiel der erst seit kurzer Zeit beleuchteten Kirche am Opferberg: “In die neue Beleuchtung der Kirche am Opferberg waren nur Kirchenmitarbeiter eingebunden. Ausgerechnet jene, die das Grundstück der Kirche bei Einbruch der Dunkelheit verlassen. Mit den Anwohnern am Opferweg hat niemand gesprochen. Dabei sind es die Anwohner, die den Auswirkungen der Beleuchtung ausgeliefert sind.”

Der Lichtmasterplan sieht zudem vor, dass bereits vorhandene Beleuchtungsanlagen von bedeutenden Gebäuden in Leipzig mit Blick auf eine nachhaltige Stadtbeleuchtung umgerüstet werden. “Bereits vorhandene Fassadenbeleuchtungen, die aus finanziellen Gründen nicht auf die neuen Kriterien wie warmweißes und gerichtetes Licht von oben nach unten umgerüstet werden können, sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Beleuchtung an der Kirche am Opferberg stimmt zudem in ihrer Ausrichtung nicht mit dem Lichtmasterplan überein.”, sieht Piraten-Stadtrat Thomas Köhler die Stadtverwaltung in der Pflicht.

Hier fand man gemeinsam mit der Stadtverwaltung den Kompromiss, eine Beleuchtungsanlage nach 5 Jahren abzulehnen, sollte eine Umrüstung aus finanziellen Gründen für die Stadt nicht möglich sein.

Im Rahmen der von der Stadt Leipzig unterzeichneten „LUCI-Charta für urbanes Licht zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit in der Stadtbeleuchtung“ verpflichten sich die Mitgliedsstädte zur „Durchführung einer aktiven Bürgerbeteiligung bei wichtigen Lichtprojekten“.

Beleuchtung der Kirche am Opferberg

Anfrage:

Die Fraktion Freibeuter wurde von Anwohnern in Leipzig Wahren, Opferweg, um Hilfe gebeten. Grund des Anliegens ist die Illumination der Kirche Opferberg (Sophienkirchgemeinde). Die Anwohner fühlen sich durch die Illumination belästigt und beklagen die Abwanderung der dortigen Vogelwelt seit Bestehen dieser.

Vor diesem Hintergund fragen wir:

  1. Steht diese Illumination im Zusammenhang mit dem „Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig“, besonders mit Anlage 4 „Teilkonzept Lichtinszenierung“ und der dort getroffenen Festlegung „Illumination von Kirchen und Brücken ist anzustreben“?

Im Schreiben des VTA vom 01.02.2020 werden Maßnahmen benannt, allerdings wurde nur mit der Sophienkirchgemeinde Leipzig-Wahren über die Wahrnehmumg der gefundenen Lösung gesprochen. Die Vertreter der Gemeinde sind keine Anwohner und somit nicht betroffen.

  1. Wie ernst nimmt das VTA Beschwerden der BürgerInnen?
  2. Werden für Maßnahmen der Illumination (vgl. 1.) zukünftig Befragungen der Anwohner durchgeführt

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Steht die Illumination im Zusammenhang mit dem „Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig“, besonders mit Anlage 4 „Teilkonzept Lichtinszenierung“ und der dort getroffenen Festlegung „Illumination von Kirchen und Brücken“ ist anzustreben?

Die Illumination der Gnadenkirche in Leipzig – Wahren wurde am 19.11.2019 in Betrieb genommen und war Bestandteil der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme Stahmelner Straße und steht im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Lichtinszenierung des Lichtmasterplanes.

Zu den danach möglichen zu illuminierenden Bauwerken zählen u.a. auch Kirchen außerhalb des Stadtzentrums, da es sich hierbei in der Regel um wichtige Orientierungspunkte und indentitätsstiftende Orte handelt. Das heißt aber nicht, dass alle Kirchen (und Brücken) illuminiert werden sollen. Abstimmungen dazu erfolgen im Einzelnen vom VTA mit den zuständigen Ämtern (Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Amt für Umweltschutz). Hierbei sind u.a. auch Naturschutzbelange zu überprüfen.

2. Wie ernst nimmt das VTA Beschwerden der Bürgerinnen?

Das VTA nimmt Beschwerden der Bürger sehr ernst und ist stets bemüht, einen sachbezogenen Dialog zu führen und Lösungen zu finden. Aufgrund der Beschwerde einer Bewohnerin des Opferweges wurden hier verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der Lichtleistung untersucht. So wurde bereits die Ausschaltzeit der Anstrahlung von 24:00 Uhr auf 23:00 Uhr herabgesetzt und es erfolgte mittels Blendfolien eine Lichtreduzierung der betroffenen Scheinwerfer.

3. Werden für Maßnahmen der Illumination (vgl. 1) zukünftig Befragungen der Anwohner durchgeführt?

Geplante Illuminationen werden zukünftig verstärkt mit den entsprechenden Fachämtern abgestimmt und auch mit betroffenen Anwohnern im Rahmen von Lichtproben geprüft

Antwort im Allris