Schreiben des Oberbürgermeisters an Leipziger im Alter von 60plus

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Coronakrise hat sich der Oberbürgermeister in einem Schreiben im März 2020 an die Leipzigerinnen und Leipziger im Alter von ab 60 Jahren gewandt. Die Schreiben erreichten jeden Bewohner eines Haushalts ab 60 Jahre, so dass einem Haushalt teilweise mehrere Schreiben zugingen. Der Absender erweckt den Eindruck, davon auszugehen, die Empfänger würden sich nicht regelmäßig medial über den Verlauf der Coronakrise informieren und wären nicht in der Lage, sich selbstbestimmt mit dem Verhaltenskodex zur Vermeidung der Gefährdung Anderer zu beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt?
  2. Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?
  3. Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?
  4. Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1: Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt:

Es erfolgten insgesamt 130.000 Sendungen.

2: Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?

Die Gesamtsumme der Portogebühren betrug 67 T€.

3: Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?

Die Erforderlichkeit des Schreibens als Präventionsmaßnahme wurde im Verwaltungsstab unter anderem mit Vertretern des Klinikums St. Georg, des Universitätsklinikums und des Herzzentrums Leipzig erörtert und bestätigt.

Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte durch das verantwortliche Gesundheitsamt.

Die unmittelbaren Reaktionen auf das Schreiben sind unterschiedlich. Zum Teil empfanden die Empfängerinnen und Empfänger den Inhalt als anmaßend und belehrend, zum Teil wurden die Hinweise als konstruktiv und wertschätzend empfunden.

4: Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Die Maßnahme wird unverändert als zu diesem Zeitpunkt sinnvoll bewertet.

Antwort im Allris