Stadtrundfahrten in Leipzig

Anfrage:

Neben der Ausrufung des Klimanotstands im Jahr 2019 verfolgt die Stadt Leipzig mit der Reduzierung der CO2-Emissionen um 10% aller fünf Jahre oder der Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes auf 2,5 Tonnen CO2 bis ins Jahr 2050 strenge Klimaschutzziele.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Auflagen sind mit dem Betreiben von Stadtrundfahrten für Unternehmer in der Stadt Leipzig verbunden?
  2. Welche Anforderungen stellt die Stadt Leipzig an die Fahrzeuge zur Durchführung von Stadtrundfahrten (u.a. hinsichtlich Umfang der Flotte, Routenführung durch das Stadtgebiet, Art des Verbrennungsmotors)?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Veranstalter touristischer Stadtrundfahrten unterliegen keinen spezifischen Auflagen seitens der Stadt Leipzig. Sie haben sich wie alle Verkehrsteilnehmer nach den Regelungen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu richten. Für die Umweltzone in Leipzig bedeutet dies beispielsweise eine Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer grünen Plakette.

Zur 2. Frage:

Dem Diskriminierungsverbot folgend, bestehen keine gesonderten Auflagen für Veranstalter touristischer Stadtrundfahrten. Technische Anforderungen resultieren aus den mit der Umweltzone einhergehenden Verkehrsbeschränkungen im Hinblick auf die Euro-Abgasnorm und die in diesem Zusammenhang erforderliche Ausrüstung mit einem geeigneten Partikelminderungssystem. Fahrzeuge mit einer Oldtimer-Zulassung (H-Kennzeichen) sind von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Geltende Verkehrsbeschränkungen (z.B. Durchfahrtsverbote), wie sie bspw. auf der Grundlage des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig angeordnet sind, treffen die Betreibenden von Stadtrundfahrtbussen in gleicher Weise wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Weiterführende Anforderungen hinsichtlich Flottengröße und Routenführung bestehen nicht.

Antwort im Allris