Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen

Antrag:

  1. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes und der damit zusammenhängenden Regelungen werden gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft und den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen erarbeitet.
  2. Diese neu erarbeiteten Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen werden dem Stadtrat bis 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes zur Kenntnis gegeben und in die notwendigen Beschlüsse integriert.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht.

Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Version der Neufassung NF-02 angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur alten Fassung des Antrags