Krankenstand und Überlastungsanzeigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege

Krankenstand und Überlastungsanzeigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege

Anfrage:

Seit längerer Zeit wird vielerorts von einem Bauboom in Leipzig gesprochen. Dies stellt bspw. das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege vor besondere Herausforderungen – auch, vor dem Hintergrund gemeinsamer Anstrengungen unterschiedlicher Politik- und Verwaltungsebenen, zügig neuen Wohnraum in unserer Stadt zu schaffen.

Aufgabe des Stadtrates ist es, der Stadtverwaltung durch Beschlussfassung über den Stellenplan ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, so dass diese ihre Aufgaben gewissenhaft und zügig erledigen kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in 2017 für die Bearbeitung von Bauanträgen geplant (Angabe in Vollzeitäquivalente, kurz: VZÄ)?
  2. Wie viele der unter 4 genannten Planstellen waren im Jahresmittel 2017 tatsächlich besetzt (Angabe in VZÄ)?
  3. Wie hoch war der Krankenstand im Jahr 2017 der mit der Bearbeitung von Bauanträgen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Angabe auf Basis VZÄ)? In wie weit unterscheidet sich der Krankenstand von anderen Bereichen der Stadtverwaltung – bspw. Durchschnitt pro VZÄ, Häufung in bestimmten Altersgruppen, Häufung in bestimmten Verantwortungsbereichen etc.?
  4. In welchem Umfang wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit der Bearbeitung von Bauanträgen befasst sind, im Jahr 2017 Überlastungsanzeigen eingereicht?
  5. In welchem Umfang wird der elektronische Bauantrag aktuell genutzt? Wie wirkt sich dies auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf die Bearbeitungszeiten aus?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in 2017 für die Bearbeitung von Bauanträgen geplant (Angabe in Vollzeitäquivalente, kurz: VZÄ)?

Im Jahr 2017 waren insgesamt 38,250 VzÄ für die Bearbeitung von Bauanträgen geplant. Davon sind:

Sachbearbeiter/in für Werbeanlagen EG 9 – 3,0 VzÄ

Sachbearbeiter/in Bauordnungsrecht EG 11 -15,5 VzÄ

Sachbearbeiter/in Bauordnungsrecht EG 12 -13,75 VzÄ

6,0 VzÄ sind in der Funktion des Sachgebietsleiters/in tätig und bearbeiten zur Leitungsfunktion (20%) hinzu auch Anträge mit besonderem Schwierigkeitsgrad.

2. Wie viele der unter 4 genannten Planstellen waren im Jahresmittel 2017 tatsächlich besetzt (Angabe in VZÄ)?

Im Jahr 2017 waren im Mittel 30,2 VzÄ besetzt. Die unbesetzten VzÄ gliedern sich auf in:

Langzeiterkrankung – 2,0 VzÄ

Nachbesetzung von Stellen, die zur Bildung der Task Force Asyl/Schulbau aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege herangezogen wurden – 4 VzÄ, davon 2 VzÄ befristet und 1 VzÄ in Leitungsfunktion, die erst seit 01/2018 besetzt werden kann oder Stellen aus Verrentung/Abgang

Nichtbesetzung in Nachfolge der Amtierung der Amtsleitung – 1,0 VzÄ

Inanspruchnahme von Arbeitsteilzeit – 1,05 VzÄ

3. Wie hoch war der Krankenstand im Jahr 2017 der mit der Bearbeitung von Bauanträgen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Angabe auf Basis VZÄ)? Inwieweit unterscheidet sich der Krankenstand von anderen Bereichen der Stadtverwaltung – bspw. Durchschnitt pro VZÄ, Häufung in bestimmten Altersgruppen, Häufung in bestimmten Verantwortungsbereichen etc.?

Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Datenbasis zu den Fehlzeiten des vergangenen Jahres steht für die gesamte Stadtverwaltung frühestens im März zur Verfügung und bedarf einer detaillierten Auswertung. Die besondere Betrachtung des betreffenden Bereichs und der Vergleich zum Krankenstand insgesamt kann in diesem Rahmen mit erfolgen. Die Antwort zu Frage 3 wird deshalb zurückgestellt und nach Vorliegen der Auswertungsergebnisse nachgereicht.

4. In welchem Umfang wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit der Bearbeitung von Bauanträgen befasst sind, im Jahr 2017 Überlastungsanzeigen eingereicht?

Im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege wurden in 2017 zwei Überlastungsanzeigen eingereicht.

5. In welchem Umfang wird der elektronische Bauantrag aktuell genutzt? Wie wirkt sich dies auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf die Bearbeitungszeiten aus?

Der elektronische Bauantrag kann aktuell noch nicht genutzt werden. Die Einführung der digitalen Akte und damit die Umsetzung des medienbruchfreien Bauantrages wird in Stufen vollzogen. So wurde die Einführung der neuen Fachsoftware in 2015 vorgenommen, die Umsetzung der schnittstellenfreien Kostenstellung in 2016. In 2017 wurden dann durch verschiedene Workshops die Grundlagen zur Implementierung des Bauportals gelegt, dessen Einführung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Digitalisierung des Dezernates I und der LECOS in 2018 weiter vorangetrieben werden soll. Durch die Einführung des Bauportals wird die digitale, gleichzeitige Beteiligung der Fachämter sichergestellt.

An der Art der Beteiligung hat sich demnach bislang nichts geändert, insofern treten hierbei auch keine anderen Arbeitsbelastungen auf, als in den Jahrzehnten zuvor.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Einführung der neuen Fachsoftware auch einen Veränderungsprozess darstellt, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege vor Herausforderungen stellt. In der wöchentlich tagenden Steuerungsgruppe wurde deshalb das Feedback aus der Praxis als wertvolles Instrument der Evaluierung der Fachsoftware integriert und der fachliche Veränderungsprozess damit aktiv und zielgerichtet gestaltet.

Antwort im Allris