Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Stadtrat als Organ der Stadt Leipzig tritt der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei. Die Kosten für die Betreibung der Klage werden vollumfänglich aus dem Haushalt der Stadt Leipzig bereitgestellt. Der Stadtrat behält sich das Recht vor, zum Klagegegenstand in einen Kommunalverfassungsstreit zu gehen.

Sachverhalt:

Die eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister. Diese gilt es verbindlich zu klären. Daher sollte der Stadtrat als Organ der Klage beitreten.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Pressemitteilung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister.

“Vom Zurückhalten von Informationen aus der Verwaltung ist der gesamte Stadtrat betroffen. Nicht selten entscheiden wir Stadträte auf Basis unvollständiger Informationen. Das dürfen wir als Ganzes nicht länger hinnehmen.”,

so René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die den gesamten Stadtrat mit einem Antrag über den Beitritt zur Klage der Grünen in die Pflicht nehmen will.

“Die Kosten der Klage müsse die Stadt Leipzig selbst tragen. Und wenn es hart auf hart kommt, dann ist der Kommunalverfassungsstreit der nächste Schritt.”,

fordert der Liberale Hobusch die verbindliche Klärung des Sachverhalts ein.

Hintergrund ist das Zurückhalten des Oberbürgermeisters von, der Stadtverwaltung bekannten, Informationen gegenüber dem Stadtrat. Konkret betraf das u.a. fachliche Stellungnahmen einzelner Dezernate zu Haushaltsanträgen der Fraktionen.