Betreuungsschlüssel während Corona-Beschränkungen

Anfrage:

Mit der Wiedereinsetzung des Rechtsanspruches der Kinderbetreuung sowie der Wiederöffnung von Schulen (und damit Horten) greifen verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten in Kitas und Horten.

Hierzu fragen wir:

  1. In welchem Umfang wird in den Einrichtungen der Betreuungsschlüssel gewährleistet?
  2. Sofern der Betreuungsschlüssel nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet wird oder werden kann:
    1. Wie stellt sich die Situation in den Leipziger Einrichtungen dar?
    2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten? Bis wann ist diese rechtliche Grundlage gültig?
  3. In welchem Umfang hält die Stadt Leipzig als öffentliche Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe die Mehrbelastung für das Betreuungspersonal für so relevant, dass es zu einem erhöhten krankheitsbedingten Personalausfall kommt?

Anfrage im Allris

Antwort:

  1. In welchem Umfang wird in den Einrichtungen der Betreuungsschlüssel gewährleistet?

Der Betreuungsschlüssel nach SächsKitaG § 12 wird in den Einrichtungen eingehalten. Der Betreuungsschlüssel laut SächsKitaG bezieht sich nicht auf eine einzelne Gruppe innerhalb der Einrichtung, sondern auf die gesamte Einrichtung. Stehen Personal oder Räumlichkeiten, beispielsweise krankheitsbedingt, nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden.

  1. Sofern der Betreuungsschlüssel nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet wird oder werden kann:

    a) Wie stellt sich die Situation in den Leipziger Einrichtungen dar?

In 42 von 52 kommunalen Einrichtungen wurden die Öffnungszeiten, je nach personellen und räumlichen Gegebenheiten, angepasst.

b) Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten?   Bis wann ist diese rechtliche Grundlage gültig?

Der Betreuungsschlüssel nach SächsKitaG § 12 wird in den Einrichtungen eingehalten.

  1. In welchem Umfang hält die Stadt Leipzig als öffentliche Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe die Mehrbelastung für das Betreuungspersonal für so relevant, dass es zu einem erhöhten krankheitsbedingten Personalausfall kommt?

Der aktuelle Krankenstand in den kommunalen Einrichtungen unterscheidet sich nicht von dem während des uneingeschränkten Regelbetriebs.

Antwort im Allris

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Antrag:

Die Stadt Leipzig schafft unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf dem städtischen Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de die Möglichkeit, Kitaplatztausch-Anzeigen durch angemeldete Eltern für angemeldete Eltern sichtbar einzustellen. Die Darstellungsweise ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von interessierten Eltern bei inserierenden Eltern.

Begründung:

Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, erhärtet sich der Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen.

Tauschbedarfe können gegenwärtig bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch verborgen.

Das AJuFaBi selbst steht grundsätzlich vor großen Herausforderungen dem Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig gerecht zu werden. Es soll nicht auch noch Tausche koordinieren müssen. Jedoch genießt das Amt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht an www.meinkitaplatz-leipzig.de vorbei. Daher sollte das AJuFaBi mit dem Kitaplatz-Portal zusätzlich eine Plattform bieten, auf der Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Gemeinsam könnten sie dann an die jeweiligen Kita-Leitungen herantreten und die Verträge neu schließen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Originalfassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

KiTa-Platzvergabesystem

KiTa-Platzvergabesystem

Anfrage:

  1. Sind alle Kindergärten im Stadtgebiet der Stadt Leipzig an das elektronische Platzvergabe-System angeschlossen? Falls nein, wie viele Kindergärten vergeben ihre Plätze anderweitig? In welcher Trägerschaft sind diese Kindergärten jeweils?
  2. Ist eine Harmonisierung der Platzvergabe geplant? Wenn ja, in welchem Zeithorizont? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Daten werden im Vorfeld der Platzvergabe seitens der Kindergärten erhoben?
  4. Ist die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern im selben Kindergarten die Ausnahme oder die Regel? Wieviel Prozent von Geschwisterkindern werden in unterschiedlichen Einrichtungen betreut? Ist die Taktung und das Liniennetz der LVB auf die Anforderungen eingestellt, Geschwisterkinder in unterschiedlichen Einrichtungen zu betreuen bzw. Kinder an Bildungseinrichtungen in unterschiedlichen Stadtteilen zu haben?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste!

Zur Frage 1.

Das Kivan-Portal bietet Eltern Informationen über Kindertagesstätten, nimmt Daten für die Bedarfsanmeldung auf und dient Trägern zur Platz- und Belegungsverwaltung von Kitaplätzen. Es steht grundsätzlich allen Einrichtungen zur Verfügung. Gegenwärtig nehmen jedoch noch nicht alle daran teil.

Drei Träger nutzen für insgesamt vier Einrichtungen Kivan gar nicht. Das sind die Evangelisch-Lutherische Versöhnungskirchgemeinde Leipzig-Gohlis, die FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e.V.

Folgende acht Träger von acht Einrichtungen nutzen das Instrument „Vertragsverwaltung“ nicht – neben dem Elternportal gibt es das Trägerportal, über das die Vertragsverwaltung läuft -: Das sind die BIP Kreativitätszentrum gGmbH, die DPFASchulen gemeinnützige GmbH, die Evangelisch-Lutherische Christuskirchgemeinde, die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Leipzig-Connewitz-Lößnig, die Evangelisch-Lutherische Marienkirchgemeinde Leipzig-Stötteritz, die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., die Leipzig International School sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e. V.

Zur Frage 2.

Es wird erwartet, dass nach Abschluss der neuen Kitavereinbarungen, die ab dem 01.07.2017 gelten sollen, alle Träger die Vertragsverwaltung im Kivan vollumfänglich nutzen. Die Vergabe eines freien Platzes samt Vertragsabschluss liegt jedoch auch künftig in der jeweiligen Trägerhoheit. – Um es noch einmal klar zu sagen: Über Kivan werden Bedarfe angemeldet. Der tatsächliche Vertragsabschluss erfolgt aber mit dem jeweiligen Träger.

Zur Frage 3.

Mit der Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz werden im Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende Daten erfasst:

  • die Namen des Kindes und der Personensorgeberechtigten,
  • die Anschrift,
  • das Geburtsdatum des Kindes,
  • der Beginn des voraussichtlichen Betreuungsbedarfs,
  • bevorzugte Kitas oder Kindertagespflege.

Darüber hinaus werden in den kommunalen Kitas von den Leiterinnen und Leitern folgende Daten erfasst:

  • Zum gewünschten Aufnahmetermin besteht ein Rechtsanspruch.
  • Der Bedarf wurde mindestens sechs Monate im Voraus angemeldet.
  • Das Kind hat bisher keine Betreuung oder ist in der Kindertagespflege und benötigt, weil es drei Jahre alt geworden ist, einen Kindergartenplatz.
  • Das aufzunehmende Kind hat ein Geschwisterkind in der ausgewählten Kita.
  • Eine Berufstätigkeit beider Eltern oder des alleinerziehenden Personensorgeberechtigten wird zum gewünschten Zeitpunkt der Aufnahme ausgeübt. – Berufstätigkeit beinhaltet auch Studium, schulische oder berufliche Ausbildung sowie Bildungsmaßnahmen des Jobcenters.
  • Die Familie hat mehrere Kinder bis zum Ende der vierten Klasse in der Grundschule zu versorgen.
  • Es gibt eine besondere familiäre Situation. Mindestens ein Personensorgeberechtigter hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50, oder ein körperlich und/oder geistig beeinträchtigtes Familienmitglied wird im Haushalt gepflegt.
  • Durch den ASD wird eine Betreuung in einer Kita empfohlen.

Zur Frage 4.

In den meisten Fällen ist es möglich, Geschwisterkinder in derselben Einrichtung zu betreuen. Für wie viele Kinder das nicht zutrifft, wird nicht statistisch erfasst.

Die Taktung des Liniennetzes der LVB beträgt in Verkehrsspitzen im Regelfall zehn Minuten. Fahren mehrere Linien auf der Strecke, verkürzen sich die Wartezeiten zusätzlich. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass es in diesem Zusammenhang Probleme gibt.