Betreuungsschlüssel während Corona-Beschränkungen

Anfrage:

Mit der Wiedereinsetzung des Rechtsanspruches der Kinderbetreuung sowie der Wiederöffnung von Schulen (und damit Horten) greifen verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten in Kitas und Horten.

Hierzu fragen wir:

  1. In welchem Umfang wird in den Einrichtungen der Betreuungsschlüssel gewährleistet?
  2. Sofern der Betreuungsschlüssel nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet wird oder werden kann:
    1. Wie stellt sich die Situation in den Leipziger Einrichtungen dar?
    2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten? Bis wann ist diese rechtliche Grundlage gültig?
  3. In welchem Umfang hält die Stadt Leipzig als öffentliche Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe die Mehrbelastung für das Betreuungspersonal für so relevant, dass es zu einem erhöhten krankheitsbedingten Personalausfall kommt?

Anfrage im Allris

Antwort:

  1. In welchem Umfang wird in den Einrichtungen der Betreuungsschlüssel gewährleistet?

Der Betreuungsschlüssel nach SächsKitaG § 12 wird in den Einrichtungen eingehalten. Der Betreuungsschlüssel laut SächsKitaG bezieht sich nicht auf eine einzelne Gruppe innerhalb der Einrichtung, sondern auf die gesamte Einrichtung. Stehen Personal oder Räumlichkeiten, beispielsweise krankheitsbedingt, nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden.

  1. Sofern der Betreuungsschlüssel nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet wird oder werden kann:

    a) Wie stellt sich die Situation in den Leipziger Einrichtungen dar?

In 42 von 52 kommunalen Einrichtungen wurden die Öffnungszeiten, je nach personellen und räumlichen Gegebenheiten, angepasst.

b) Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten?   Bis wann ist diese rechtliche Grundlage gültig?

Der Betreuungsschlüssel nach SächsKitaG § 12 wird in den Einrichtungen eingehalten.

  1. In welchem Umfang hält die Stadt Leipzig als öffentliche Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe die Mehrbelastung für das Betreuungspersonal für so relevant, dass es zu einem erhöhten krankheitsbedingten Personalausfall kommt?

Der aktuelle Krankenstand in den kommunalen Einrichtungen unterscheidet sich nicht von dem während des uneingeschränkten Regelbetriebs.

Antwort im Allris

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Antrag:

Die Stadt Leipzig schafft unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf dem städtischen Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de die Möglichkeit, Kitaplatztausch-Anzeigen durch angemeldete Eltern für angemeldete Eltern sichtbar einzustellen. Die Darstellungsweise ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von interessierten Eltern bei inserierenden Eltern.

Begründung:

Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, erhärtet sich der Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen.

Tauschbedarfe können gegenwärtig bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch verborgen.

Das AJuFaBi selbst steht grundsätzlich vor großen Herausforderungen dem Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig gerecht zu werden. Es soll nicht auch noch Tausche koordinieren müssen. Jedoch genießt das Amt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht an www.meinkitaplatz-leipzig.de vorbei. Daher sollte das AJuFaBi mit dem Kitaplatz-Portal zusätzlich eine Plattform bieten, auf der Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Gemeinsam könnten sie dann an die jeweiligen Kita-Leitungen herantreten und die Verträge neu schließen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Originalfassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Hobusch: “Wer ein Gratisstudium zulässt, darf bei den Kitas nicht zulangen”

Wer ein Gratisstudium zulässt, darf bei den Kitas nicht zulangen

Pressemitteilung:

Der Leipziger Freidemokrat René Hobusch hat CDU und SPD im Leipziger Stadtrat bei der Ablehnung der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kita-Betreuung Scheinheiligkeit vorgeworfen.

„Wer es mit gleichen Bildungschancen für alle ernst meint, darf nicht bei den Kitas zulangen und den Eltern in die Tasche greifen, während zugleich ein Studium in der Bundesrepublik gratis zu haben ist.“

sagte Hobusch am Wochenende in einer ersten Reaktion auf die ablehnende Haltung beider Fraktionen im Leipziger Stadtrat zur Ankündigung des Oberbürgermeisters, die Elternbeiträge für Kitas und Hort anheben zu wollen.

„Union und SPD regieren im Land und im Bund zusammen. In Leipzig stellen sie den Oberbürgermeister, den Finanz- und den Sozialbürgermeister. Wenn jetzt Schwarz-Rot im Stadtrat daherkommt und die Erhöhung der Elternbeiträge ablehnt, dann ist das eine Palastrevolution wegen 16 Euro und verlogen dazu. Denn im Freistaat und im Bund haben es die nicht mehr ganz so großen Koalitionen aus CDU und SPD in der Hand, endlich die Weichen in Richtung gleicher Bildungschancen für alle zu stellen. Und wenn es CDU und SPD im Freistaat ernst meinen, lassen sie die Lehrerverbeamtung und entlasten stattdessen die Eltern.“,

forderte Hobusch zugleich die Staatsregierung auf.

Hobusch verwies darauf, dass die FDP-Stadträte bereits der letzten Erhöhung widersprochen hatten:

“Damals wurden die Steigerungen bei den Personalkosten den Eltern aufgebürdet, während beim Gewandhaus Einigkeit herrschte, die Mehrkosten mit städtischem Geld abzufedern. Nun sind ein Jahr vor der Kommunalwahl Union und SPD offenbar aufgewacht und haben die Eltern für sich entdeckt.”