Nutzungsalternativen von Wohn-Containern

Nutzungsalternativen von Wohn-Containern

Anfrage:

Im Zuge der hohen Zuweisungszahlen von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 wurden von der Stadt Leipzig Wohn-Container zur Unterbringung von Geflüchteten angeschafft. Inzwischen sind die Zuweisungszahlen stark gesunken und die FGeflüchtetenunterkünfte nicht mehr ausgelastet.

Aufgrund dieser Entwicklung fragen wir:

  1. Wie viele Container wurden in den Jahren 2015 und 2016 durch die Stadt Leipzig  zur Unterbringung von Geflüchteten angeschafft?
  2. Wie viele Container davon befinden sich noch im Eigentum oder Besitz der Stadt Leipzig?
  3. Wie viele dieser Container werden zurzeit nicht für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt?
  4. Wie vielen dieser Container wurde inzwischen eine alternative Nutzung zugewiesen und wie werden diese genutzt? Bitte aufschlüsseln.
  5. Falls sich noch in 2015 und 2016 angeschaffte Container in Besitz oder Eigentum der Stadt Leipzig befinden, für die noch keine alternative Nutzung gefunden wurde, gibt es Pläne, diese Container ebenfalls einer alternativen Nutzung zuzuführen? Falls ja, welche?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Container wurden in den Jahren 2015 und 2016 durch die Stadt Leipzig  zur Unterbringung von Geflüchteten angeschafft?

Standort Torgauer Str.: 189 Container

Standort An den Tierkliniken: 303 Container

Standort Helenenstraße: 59 Container

Standort Barnet-Licht-Platz: 422 Container

Zeltstandort Deutscher Platz: 27 Sanitärcontainer

Baumarkt Schomburgkstr.: 1  Kühlcontainer

Schule Karl-Heine-Straße:  1 Waschcontainer

Insgesamt: 1.002 Container

Anmerkung: Der Standort Braunstraße wurde in Holzmodulbauweise errichtet, d. h. nicht mit Containern.

2. Wie viele Container davon befinden sich noch im Eigentum oder Besitz der Stadt Leipzig?

Derzeit noch alle.

3. Wie viele dieser Container werden zurzeit nicht für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt?

Der Standort An den Tierkliniken mit 303 Containern wird als Gemeinschaftsunterkunft betrieben. Der Standort Torgauer Straße mit 189 Containern wird als Reserve vorgehalten. Somit werden 510 Container nicht für Geflüchtete genutzt.

4. Wie vielen dieser Container wurde inzwischen eine alternative Nutzung zugewiesen und wie werden diese genutzt? Bitte aufschlüsseln.

  • Der Standort Helenenstraße mit 59 Containern wird zu einer temporären Kita umgebaut.
  • Von den Containern Barnet-Licht-Platz sind
    • 50 Container als Schulinterim in Mölkau eingesetzt,
    • 38 Container werden als Interim für die Branddirektion an der Hauptfeuerwache hergerichtet,
    • 116 Container werden als Interim für die Verwaltung der Branddirektion am Standort Barnet-Licht-Platz hergerichtet und
    • 2 Container wird die LWB erwerben.
  • Von den 27 Sanitärcontainern sollen 11 auf Sportplätzen eingesetzt werden.

4. Falls sich noch in 2015 und 2016 angeschaffte Container in Besitz oder Eigentum der Stadt Leipzig befinden, für die noch keine alternative Nutzung gefunden wurde, gibt es Pläne, diese Container ebenfalls einer alternativen Nutzung zuzuführen? Falls ja, welche?

Derzeit sind 234 Container ohne Nutzung. Es wird geprüft, wo diese als Interimlösung für Schulen oder Kitas eingesetzt werden können.

Antwort im Allris

Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich Kindertagesstätten

Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich Kindertagesstätten

Anfrage:

Im Juni 2015 wurden die Vereinbarungen mit den freien Trägern durch die Stadt Leipzig im Bereich Kita gekündigt mit dem Ziel bis Dezember 2015 die Vereinbarungen neu verhandelt und abgeschlossen zu haben. Stand 04.05.2017 sind die Vereinbarungen -zu mindestens ein großer Teil davon- noch nicht neu verhandelt, und sollen nunmehr bis zum 1. Juli 2017 neu verhandelt und abgeschlossen sein.

Einige Kita-Träger hatten bereits Verhandlungen bzw. Gespräche mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung zu den Kostensätzen zum Betrieb ihrer Kindertagesstätten. Obwohl die ersten Gespräche bereits im Februar geführt wurden und die in der Folge von einigen Trägern geforderten weiteren Unterlagen zeitnah eingereicht wurden, gibt es nach unserer Kenntnis bis heute keinerlei Rückmeldungen an die entsprechenden Träger seitens des AfJFB. Auch die Zusage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, die Verwaltungskosten der städtischen Kitas zum Vergleich offen zu legen, wurde nach unserer Kenntnis nicht eingelöst. Die Kita-Vereinbarung wurde bis zum 30.6.2017 verlängert, so dass ab 1.7.2017 eine neue Vereinbarung gelten müsste. Die Finanzierungsgrundlage dazu ist bis heute nicht transparent.

Aus diesen und einigen weiteren Gründen entstehen unter den freien Trägern von Kindertagesstätten zunehmend Irritationen. Weiterhin hat sich die Stadt Leipzig dazu verpflichtet, die Endabrechnung mit den freien Trägern bis zum 31.3. des Folgejahres jeweils ausgeglichen zu haben.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Träger insgesamt, mit denen die Vereinbarung neu verhandelt werden musste?
  2. Mit wie vielen davon ist zum Stand 10. Mai 2017 die Verhandlung abgeschlossen, und die neue Vereinbarung unterschriftsreif?
  3. Kann der avisierte Termin 1. Juli 2017 an dem alle Vereinbarungen geschlossen sein sollen gehalten werden, und falls nein was bedeutet das für die betroffenen freien Träger hinsichtlich der Refinanzierung ihrer in die Kita investierten Mittel?
  4. Ist die Endabrechnung für das Jahr 2016 planmäßig für alle freien Träger zum 31.3.2017 beglichen worden? Falls nein, bei wie vielen freien Träger steht die Auszahlung der Endabrechnung noch aus, und wann ist geplant die Auszahlung zu tätigen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie hoch ist die Anzahl der Träger insgesamt, mit denen die Vereinbarung neu verhandelt werden musste?

72.

2. Mit wie vielen davon ist zum Stand 10. Mai 2017 die Verhandlung abgeschlossen und die neue Vereinbarung unterschriftsreif?

Verhandlungen wurden bisher mit 49 Trägern geführt (Stand: 24.05.2017). Bei vier Trägern besteht kein oder kaum Klärungsbe­darf. Bei der Mehrzahl der übrigen Träger besteht geringer bis mittlerer Klärungsbedarf oder es müssen Unterlagen nach­gereicht werden.

3. Kann der avisierte Termin 1. Juli 2017 an dem alle Vereinbarungen geschlossen sein sollen gehalten werden und falls nein, was bedeutet das für die betroffenen freien Träger hinsichtlich der Refinanzierung ihrer in der Kita investierten Mittel.

Die Verwaltung hat allen Trägern ein Angebot für einen ersten Verhandlungstermin bis einschließlich 09.06.2017 unter­breitet. Auf dieser Grundlage sowie auf Grundlage der vom Träger eingereichten Unterlagen soll jeder Träger vor dem 01.07.2017 einen Entwurf für die Anlage 2a erhalten, in welcher die Platzkostenpauschalen enthalten sind. Sollte zwi­schen den Verhandlungspartnern bis zum 01.07.2017 keine Einigung über eine Pauschalfinanzierung erzielt werden, wird mit diesen Trägern ab dem 01.07.2017 ge­mäß SächsKi­taG spitz abgerechnet. Dies gilt nicht, wenn eine beidersei­tige Einigung innerhalb des Pauschalfinanzierungssystems ersichtlich ist und nur noch kleinere Details zu klären sind bzw. die beidseitige Unterschrift noch nicht zum 01.07.2017 geleistet wurde.

4. Ist die Endabrechnung für das Jahr 2016 planmäßig für alle freien Träger zum 31.03.2017 beglichen worden? Falls nein, bei wie vielen freien Trägern steht die Auszahlung der Endabrechnung noch aus, und wann ist geplant die Auszahlung zu tätigen?

Die Träger haben für das Jahr 2016 Abschläge erhal­ten. Die Abrechnung der Betriebskosten 2016 wird schnellstmög­lich erfolgen.

Antwort im Allris

KiTa-Platzvergabesystem

KiTa-Platzvergabesystem

Anfrage:

  1. Sind alle Kindergärten im Stadtgebiet der Stadt Leipzig an das elektronische Platzvergabe-System angeschlossen? Falls nein, wie viele Kindergärten vergeben ihre Plätze anderweitig? In welcher Trägerschaft sind diese Kindergärten jeweils?
  2. Ist eine Harmonisierung der Platzvergabe geplant? Wenn ja, in welchem Zeithorizont? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Daten werden im Vorfeld der Platzvergabe seitens der Kindergärten erhoben?
  4. Ist die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern im selben Kindergarten die Ausnahme oder die Regel? Wieviel Prozent von Geschwisterkindern werden in unterschiedlichen Einrichtungen betreut? Ist die Taktung und das Liniennetz der LVB auf die Anforderungen eingestellt, Geschwisterkinder in unterschiedlichen Einrichtungen zu betreuen bzw. Kinder an Bildungseinrichtungen in unterschiedlichen Stadtteilen zu haben?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste!

Zur Frage 1.

Das Kivan-Portal bietet Eltern Informationen über Kindertagesstätten, nimmt Daten für die Bedarfsanmeldung auf und dient Trägern zur Platz- und Belegungsverwaltung von Kitaplätzen. Es steht grundsätzlich allen Einrichtungen zur Verfügung. Gegenwärtig nehmen jedoch noch nicht alle daran teil.

Drei Träger nutzen für insgesamt vier Einrichtungen Kivan gar nicht. Das sind die Evangelisch-Lutherische Versöhnungskirchgemeinde Leipzig-Gohlis, die FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e.V.

Folgende acht Träger von acht Einrichtungen nutzen das Instrument „Vertragsverwaltung“ nicht – neben dem Elternportal gibt es das Trägerportal, über das die Vertragsverwaltung läuft -: Das sind die BIP Kreativitätszentrum gGmbH, die DPFASchulen gemeinnützige GmbH, die Evangelisch-Lutherische Christuskirchgemeinde, die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Leipzig-Connewitz-Lößnig, die Evangelisch-Lutherische Marienkirchgemeinde Leipzig-Stötteritz, die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., die Leipzig International School sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e. V.

Zur Frage 2.

Es wird erwartet, dass nach Abschluss der neuen Kitavereinbarungen, die ab dem 01.07.2017 gelten sollen, alle Träger die Vertragsverwaltung im Kivan vollumfänglich nutzen. Die Vergabe eines freien Platzes samt Vertragsabschluss liegt jedoch auch künftig in der jeweiligen Trägerhoheit. – Um es noch einmal klar zu sagen: Über Kivan werden Bedarfe angemeldet. Der tatsächliche Vertragsabschluss erfolgt aber mit dem jeweiligen Träger.

Zur Frage 3.

Mit der Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz werden im Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende Daten erfasst:

  • die Namen des Kindes und der Personensorgeberechtigten,
  • die Anschrift,
  • das Geburtsdatum des Kindes,
  • der Beginn des voraussichtlichen Betreuungsbedarfs,
  • bevorzugte Kitas oder Kindertagespflege.

Darüber hinaus werden in den kommunalen Kitas von den Leiterinnen und Leitern folgende Daten erfasst:

  • Zum gewünschten Aufnahmetermin besteht ein Rechtsanspruch.
  • Der Bedarf wurde mindestens sechs Monate im Voraus angemeldet.
  • Das Kind hat bisher keine Betreuung oder ist in der Kindertagespflege und benötigt, weil es drei Jahre alt geworden ist, einen Kindergartenplatz.
  • Das aufzunehmende Kind hat ein Geschwisterkind in der ausgewählten Kita.
  • Eine Berufstätigkeit beider Eltern oder des alleinerziehenden Personensorgeberechtigten wird zum gewünschten Zeitpunkt der Aufnahme ausgeübt. – Berufstätigkeit beinhaltet auch Studium, schulische oder berufliche Ausbildung sowie Bildungsmaßnahmen des Jobcenters.
  • Die Familie hat mehrere Kinder bis zum Ende der vierten Klasse in der Grundschule zu versorgen.
  • Es gibt eine besondere familiäre Situation. Mindestens ein Personensorgeberechtigter hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50, oder ein körperlich und/oder geistig beeinträchtigtes Familienmitglied wird im Haushalt gepflegt.
  • Durch den ASD wird eine Betreuung in einer Kita empfohlen.

Zur Frage 4.

In den meisten Fällen ist es möglich, Geschwisterkinder in derselben Einrichtung zu betreuen. Für wie viele Kinder das nicht zutrifft, wird nicht statistisch erfasst.

Die Taktung des Liniennetzes der LVB beträgt in Verkehrsspitzen im Regelfall zehn Minuten. Fahren mehrere Linien auf der Strecke, verkürzen sich die Wartezeiten zusätzlich. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass es in diesem Zusammenhang Probleme gibt.