Kindertagesbetreuung in Leipzig

Anfrage:

Bis Ende des Jahres 2020 stellt der Oberbürgermeister allen Kindern bis 3 Jahren einen Kitaplatz in Aussicht. Der Zeithorizont für eine “Vollbetreuung” wurde mehrfach innerhalb des Jahres 2020 verschoben. Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann haben alle suchenden Eltern für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkita?

Zur Verkürzung weiter Wege durch Tausch von Kitaplätzen hat der Stadtrat eine Kitaplatztauschbörse beschlossen, die bereits für Ende Januar 2020 angekündigt war.

2. Wann geht die bereits für Ende Januar 2020 in Aussicht gestellte Kitaplatztauschbörse auf www.meinkitaplatz-leipzig.de an den Start?

3. Welche Probleme verhindern den Launch der Kitaplatztauschbörse?

Laut Vitako Aktuell (Ausgabe 02/2020) hat die Lecos GmbH ein Modul zur Vertretungsregelung im Fortbildungs-. Urlaubs oder Krankheitsfall von Tagespflegepersonen bereits erfolgreich in das KIVAN-Verwaltungsportal integriert.

4. Warum werden beide Anwendungen nicht gleichzeitig integriert? Warum bereitet die Einrichtung eines Vertretungssystems für die Tagespflege scheinbar weniger technische Probleme?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Bis wann haben alle suchenden Eltern für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkita?

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Kapazitäten in Kitas und Tagespflege zum Jahresende 2020 ausreichen werden, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder bis Schuleintritt zu decken. Eltern können im Kitaportal bei der Anmeldung bis zu fünf Einrichtungen ihrer Wahl angeben. Auch bei einem weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes wird es nicht in jedem Fall möglich sein, einen Platz in einer Wunschkita zu erhalten. Ziel ist eine wohnortnahe Betreuung.

2. Wann geht die bereits für Ende Januar 2020 in Aussicht gestellte Kitaplatztauschbörse auf www.meinkitaplatz-leipzig.de an den Start?

Nach derzeitigem Stand soll eine Freischaltung der Kitaplatztauschbörse noch in diesem Jahr erfolgen.

3. Welche Probleme verhindern den Launch der Kitaplatztauschbörse?

Die geplante Freischaltung zum Ende 1./Anfang 2. Quartal 2020 konnte aufgrund technischer Probleme nicht umgesetzt werden. Der aktuelle Entwicklungsstand der Tauschbörse wurde dem Amt für Jugend, Familie und Bildung vorgestellt und in der 25. KW zum Test an das Amt übergeben. Die Tauschbörse ist programmbedingt jedoch an die überarbeitete Variante des Elternportals geknüpft. Dieses neue Variante läuft bisher nicht fehlerfrei, sodass der Test nicht vollzogen werden konnte. Der Hersteller ist darüber informiert.

4.  Warum werden beide Anwendungen nicht gleichzeitig integriert? Warum bereitet die Einrichtung eines Vertretungssystems für die Tagespflege scheinbar weniger technische Probleme?

Das Vertretungssystem und die Kitaplatz-Tauschbörse wurden unabhängig voneinander programmiert und sind hinsichtlich der Ausgestaltung und des Programmieraufwandes nicht mit einander zu vergleichen. Es ist daher üblich, dass verschiedene Funktionen versetzt verfügbar geschaltet werden.

Antwort im Allris

Aktueller Stand der Inbetriebnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Der Leipziger Stadtrat verabschiedete im Oktober 2017 den Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten (Leipzig-Kitas). Noch im Jahr 2018 sollten Kindertagesstätten in Betrieb gehen (VI-DS-04806-NF-06). Anlässlich der Eröffnung der ersten Leipzig-Kita in freier Trägerschaft am 24. Mai 2019 und der ersten kommunalen Leipzig-Kita in der Kleiststraße 58 am 09. Dezember 2019 fragen wir an:

  1. Bei welchen der 2017 beschlossenen Bauten von Kindertageseinrichtungen (Leipzig-Kitas und andere) kann der ursprüngliche Zeitpunkt der Inbetriebnahme gehalten werden? Bei welchen nicht?
  2. Im Falle einer Verzögerung: Welcher Zeitraum liegt zwischen dem ursprünglichen und dem korrigierten Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Kitabauten seit 2017 (Leipzig-Kitas und andere)?
  3. Bis zu welchem Zeitpunkt werden alle Kinder einen Kitaplatz in Leipzig haben?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zu Frage eins:

Der geplante Fertigstellungstermin bis Ende 2019 konnte bei 7 der 12 Leipziger Kitas gehalten werden. Bei den Kitas Paul-Küstner-Straße, Gärtnerstraße, Ludolf-Colditz-Straße, Seehausener Allee und Delitzscher Straße traten in vor der Leistungsphase zwei HOAI Problemstellungen auf, die vor der GU-Ausschreibung eine Durchplanung bis einschließlich Leistungsphase vier inklusive Baugenehmigung zur abschließenden Klärung notwendig machten. Zu klärende Punkte waren u. a. stadtplanerische Rahmenbedingungen, Erschließungsfragen, Lärmschutzanforderungen, Fragen des Baum- und Biotopschutzes, Fragen zu Bodenbeschaffenheit und Gründung.

Zu Frage zwei:

Die Verzögerungen betragen nach jetzigem Stand bei der Kita Paul-Küstner-Straße sechs Monate, bei der Kita Gärtnerstraße sieben Monate, bei der Kita Ludolf-Colditz-Straße acht Monate, bei der Kita Seehausener Allee zwölf Monate und bei der Kita Delitzscher Straße sechzehn Monate.

Zu Frage drei:

Mit Schuljahresbeginn 2020/2021 soll eine bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt erreicht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die geplanten Maßnahmen – wovon ich ausgehe – termingerecht in Betrieb genommen werden und ausreichend Fachpersonal verfügbar ist.

Großtagespflege – mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten

Großtagespflege - mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten

Pressemitteilung:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen. Einem entsprechenden Antrag stimmt die Ratsversammlung auf Initiative der Fraktion Freibeuter am Mittwoch mehrheitlich zu. Danach könnten sich mehrere Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen zusammenschließen, weitere Synergieeffekte sind möglich.

Der Bedarf unter den Tagesmüttern und -vätern ist groß, weiß Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP), die für die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sitzt:

“Die Tagespflegepersonen mahnen die auf Landesebene verhinderte Möglichkeit des Zusammenschlusses, die in anderen Bundesländern längst gängige Praxis ist, schon lange an. Viele finden nicht die geeigneten Räume die Kinderbetreuung allein zu gründen, private Wohnungen und Häuser eignen sich nicht immer.”

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich. Dazu die Freidemokratin Witte:

“Umso wichtiger, dass Leipzigs Stadtverwaltung dem Freistaat dringenden Handlungsbedarf signalisiert. Die aktuell fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Leipzig erfordern über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um die Nachfrage zu decken.”

Witte begrüßt neben der zustimmenden Haltung der Verwaltung zum Antrag auch die neue Offenheit des Sozialbürgermeisters, auch Elterninitiativen zur Aufsicht ihrer Sprößlinge nicht länger im Weg zu stehen.

“Zusammenschlüsse von Eltern sind eine Möglichkeit lange vor Fertigstellung der neuen Leipzig-Kitas Bedarf aufzufangen, Tagespflegepersonen die Arbeit zu erleichtern, eine weitere Alternative. Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleinerer Einrichtungen zulassen zu wollen, machen Hoffnung, mit der zusätzlichen Alternative Großtagespflege die Herausforderungen angehen zu können”,

so Witte abschließend.

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) so zu gestalten, dass die Aufteilung der Lose die von den jeweiligen Schulkonferenzen gewünschte Verpflegungsform berücksichtigt. Dabei sind die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Schulen für die Verpflegungsformen Cook and Chill, Freeflow und Abgabe/Ausgabe – Essen ebenfalls als Kriterium heranzuziehen.
  2. Nach Ablauf der Laufzeit der 2018 geschlossenen Verträge zur Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig wird analog verfahren.

Begründung:

Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 enden die aktuell laufenden Verträge zur Speisenversorgung an den Schulen der Stadt Leipzig. Die Neuausschreibung der Speisenversorgung an den kommunalen Schulen wird analog dem Vorgehen zur Ausschreibung der Speisenversorgung an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig in Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU erfolgen.

Die neuen Verträge mit den Speisenversorgern an den Kindertagesstätten schließen die Eltern aktuell beginnend ab März 2018. Angesichts des rückschrittlichen Vorgehens der Verwaltung, die fehlende Beteiligung der Eltern an der Auswahl der Caterer, die mangelnde Kommunikation gegenüber den Eltern, der Verlust der Qualität des Essens durch die neuen Essensanbieter regt sich jedoch erheblicher Unmut unter den Eltern. Diese Defizite im Zusammenhang mit der Ausschreibung sollen sich bei Schulen nicht wiederholen.

Dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig aus Oktober 2017 folgend, sind die Losgrößen bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen entsprechend anzupassen und für die nächste Ausschreibungsphase auch auf Kindertagesstätten anzuwenden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im Form des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

  1. Für die Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, im Ergebnis dessen die Stadt Leipzig mit den bezuschlagten Unternehmen Rahmenvereinbarungen zur Speiseversorgung abschließt.

  2. Mit dem unter 1. genannten Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen werden die Schulen unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen in hohem Maß an der Ausschreibung beteiligt.

  3. Alle künftigen Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig erfolgen über eine Rahmenvereinbarung analog zum für Schulen geplanten Verfahren.

Speisenversorgung in Kitas und Schulen

Speisenversorgung in Kitas und Schulen

Anfrage:

Die Ausschreibungen für die Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig ist abgeschlossen, die Verträge der Eltern mit den beiden verbliebenen Speisenversorgern sind geschlossen.  Angesichts des Vorgehens der Verwaltung und der fehlenden Einbindung der Eltern in die Auswahl der Speisenversorger regt sich erheblicher Unmut, der für die ausstehende Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig vermieden werden soll. Daher fragen wir:

  1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essensversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?
  2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?
  3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkung hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essenversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?

Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages in den Kindertageseinrichtungen akzeptieren die Eltern, dass sie bei einer Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Mittagessen) den vertraglich durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung gebundenen Speisenanbieter nutzen. Grundlage für die Versorgung des Kindes in der Einrichtung ist der privatrechtliche Vertrag zwischen den Sorgeberechtigten und dem Versorgungsunternehmen. Schließen die Eltern keinen Vertrag mit dem Unternehmen, obliegt es den Eltern die Versorgung Ihres Kindes sicherzustellen.

2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?

Die Fragestellung wirft vielfältige organisatorische Fragen und Rechtsfragen auf, die eingehender geprüft werden müssten.

3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkungen hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?

Nein, es werden keine Mindestabnahmen im Rahmen der Ausschreibung garantiert.

Antwort im Allris

Gleiche Bildungschancen beginnen mit der Kitabetreuung

Gleiche Bildungschancen beginnen mit der Kitabetreuung

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat spricht sich gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung aus.

Dazu der Fraktionsvorsitzende René Hobusch (FDP):

“Die Stadträte der Fraktion Freibeuter lehnen weiterhin konsequent die Erhöhung der Elternbeiträge ab. Wer es mit gleichen Bildungschancen für alle ernst meint, darf nicht bei den Kitas zulangen und den Eltern in die Tasche greifen, während zugleich ein Studium in der Bundesrepublik gratis zu haben ist.”

Gegenüber den im Freistaat und Bund mitregierenden Fraktionen von CDU und SPD erneuerte Hobusch seine Kritik vom Wochenende:

“Die Ablehnung der neuerlichen Beitragserhöhung durch Union und SPD im Stadtrat kommt reichlich spät. Während der Anteil des Freistaates an den Kosten der Kinderbetreuung in den zurückliegenden Jahren gleich geblieben ist, wurden die gestiegenen Betriebskosten auf die Kommunen und hier nicht zuletzt auf die Eltern abgewälzt. Auch aus den Verhandlungen über eine neuerliche Große Koalition im Bund sind keine positiven Signale zur Entlastung berufstätiger Eltern und damit der Leistungsträger der Gesellschaft zu hören. Und auch bei der letzten Beitragserhöhung im Stadtrat war es einer breiten Mehrheit wichtiger, die Eintrittspreise für Oper und Gewandhaus stabil zu halten und stattdessen die Personalkostensteigerungen im öffentlichen Dienst bei den Kitabeiträgen auf die Eltern abzuwälzen.”

Die Freibeuter gehen sogar noch einen Schritt weiter:

“Gleiche Bildungschancen beginnen mit gleichen Zugangsmöglichkeiten zur frühkindlichen Bildung. Wer es wirklich damit ernst meint, muss daher eine kostenfreie Kitabetreuung anstreben”,

so der Freidemokrat Hobusch. Die Freibeuter fordern deshalb die Fraktionen des Leipziger Stadtrates und den Oberbürgermeister auf, sich im Freistaat für eine kostenfreie Kindertagesbetreuung einzusetzen.

Hobusch: “Wer ein Gratisstudium zulässt, darf bei den Kitas nicht zulangen”

Wer ein Gratisstudium zulässt, darf bei den Kitas nicht zulangen

Pressemitteilung:

Der Leipziger Freidemokrat René Hobusch hat CDU und SPD im Leipziger Stadtrat bei der Ablehnung der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kita-Betreuung Scheinheiligkeit vorgeworfen.

„Wer es mit gleichen Bildungschancen für alle ernst meint, darf nicht bei den Kitas zulangen und den Eltern in die Tasche greifen, während zugleich ein Studium in der Bundesrepublik gratis zu haben ist.“

sagte Hobusch am Wochenende in einer ersten Reaktion auf die ablehnende Haltung beider Fraktionen im Leipziger Stadtrat zur Ankündigung des Oberbürgermeisters, die Elternbeiträge für Kitas und Hort anheben zu wollen.

„Union und SPD regieren im Land und im Bund zusammen. In Leipzig stellen sie den Oberbürgermeister, den Finanz- und den Sozialbürgermeister. Wenn jetzt Schwarz-Rot im Stadtrat daherkommt und die Erhöhung der Elternbeiträge ablehnt, dann ist das eine Palastrevolution wegen 16 Euro und verlogen dazu. Denn im Freistaat und im Bund haben es die nicht mehr ganz so großen Koalitionen aus CDU und SPD in der Hand, endlich die Weichen in Richtung gleicher Bildungschancen für alle zu stellen. Und wenn es CDU und SPD im Freistaat ernst meinen, lassen sie die Lehrerverbeamtung und entlasten stattdessen die Eltern.“,

forderte Hobusch zugleich die Staatsregierung auf.

Hobusch verwies darauf, dass die FDP-Stadträte bereits der letzten Erhöhung widersprochen hatten:

“Damals wurden die Steigerungen bei den Personalkosten den Eltern aufgebürdet, während beim Gewandhaus Einigkeit herrschte, die Mehrkosten mit städtischem Geld abzufedern. Nun sind ein Jahr vor der Kommunalwahl Union und SPD offenbar aufgewacht und haben die Eltern für sich entdeckt.”

Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig

Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig

Anfrage:

In Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU wurde die Auslieferung von Mahlzeiten an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig neu ausgeschrieben. Infolgedessen wechseln ab März 2018 in den Kindertagesstätten der Stadt Leipzig die Speisenversorger.

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Dienstleister haben den Zuschlag für die Speisenversorgung der kommunalen Kitas erhalten? Wer beliefert welche Kita?
  2. Auf Basis welcher Ausschreibungskriterien wurden die Lose vergeben?
  3. Berücksichtigen die Ausschreibungskriterien den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13, wonach der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis Ende 2014 einen Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorlegt?
    Die Verwaltung selbst argumentierte in ihrem Verwaltungsstandpunkt wörtlich: Dafür sollte unter Einbeziehung von Eltern, Trägern, Fachverbänden und den Versorgungsunternehmen auch die Förderung der Regionalität im Blickpunkt stehen. Bei der Festsetzung von Maßstäben, die über die bereits festgeschriebenen Standards hinaus gehen, gilt es vor allem die Finanzierungsbereitschaft der Eltern zu berücksichtigen, da mit steigendem Leistungsanspruch voraussichtlich auch der Preis pro Essenportion steigt. Für die Etablierung des Katalogs als fester Bestandteil bei zukünftigen Vergabeverfahren ist eine umfassende vergaberechtliche Prüfung Voraussetzung. Daher wird vorgeschlagen, den Entwurf des Kriterienkatalogs bis zum III. Quartal 2014 vorzulegen.
  4. Welcher Kriterienkatalog wurde damals mit wem erarbeitet und wann vom Stadtrat beschlossen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Dienstleister haben den Zuschlag für die Speisenversorgung der kommunalen Kitas erhalten? Wer beliefert welche Kita?

Im Rahmen des durchgeführten Vergabeverfahrens zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig erhielten B&C Menüküche und Vertriebs-GmbH (Bösdorfer Ring 9, 04249 Leipzig) und Sodexo SCS GmbH (M.-v.-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden) einen Zuschlag. Gegenstand der Ausschreibung war die Speisenversorgung für 48 Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Davon werden 22 Einrichtungen von der Firma B&C Menüküche und Vertriebs-GmbH beliefert und 26 Einrichtungen durch die Sodexo SCS GmbH. Die Produktionsstandorte beider Unternehmen befinden sich in Leipzig.

2. Auf Basis welcher Ausschreibungskriterien wurden die Lose vergeben?

Die Wertung der Angebote bei der Vergabe der Leistung für die Kindertageseinrichtungen erfolgte nach den Kriterien „Preis“, „Qualität“ und „Testessen“. Diese Kriterien wurden in Unterkriterien aufgeteilt. Das Kriterium „Preis” ist unterteilt worden in den Menüpreis für die Altersstufe I (1 bis 3 Jahre) und den Menüpreis für die Altersstufe II (3 bis 7 Jahre). Beim Kriterium der „Qualität ” wurde weiter unterteilt in die Vielfältigkeit der Menülinien der Speisepläne unter Beachtung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., den Anteil der verwendeten Bio-Produkte, den Einsatz von Lebensmitteln sowie die Herstellung von Speisen im Sinne der Nachhaltigkeit, dem Anteil an saisonalen Lebensmitteln und den Warmhaltezeiten. 

3. Berücksichtigen die Ausschreibungskriterien den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13, wonach der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis Ende 2014 einen Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorlegt?

Nein, da bisher keine Beschlussfassung zu dem Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kindertageseinrichtungen erfolgte. Grund dafür ist die Novellierung des Europäischen Vergaberechts. Der Unionsgesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt.

Das Modernisierungspaket umfasst u. a. die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe – Richtlinie 2014 / 24 / EU und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen – Richtlinie 2014 / 23 / EU. Diese Richtlinien waren bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber hat davon Gebrauch gemacht und die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung verabschiedet. Dadurch bedingt ist das deutsche Vergaberecht u. a. im Bereich der öffentlichen Aufträge bzw. der Konzessionen durch eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – und weiterer Vorschriften umfänglich überarbeitet worden.

Die wesentlichen Punkte sind ganz allgemein die Wahl der Vergabeart, Erstellung der Vergabeunterlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Eignung, Auftragskriterien etc.), Durchführung der Ausschreibung und Rechtsschutz. Unter Beachtung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber die Vergabe des Auftrages Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig im Rahmen einer Ausschreibung durchgeführt. Dazu sind Ausschreibungsunterlagen erarbeitet worden.

In diesem Zusammenhang wurden die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und die Elternvertreter zu einer Informationsveranstaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingeladen. Anregungen zur Ausgestaltung der Vergabe bspw. zu den Verpflegungsformen, Speiseplänen etc. sind in die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen eingeflossen.

Schließlich sind die benannten Ausschreibungskriterien, welche der Auftragserteilung zugrunde liegen, aufgestellt worden. Die genannten Vergabeunterlagen waren auch Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens. Eine Beanstandung ist von Amts wegen nicht erfolgt. Die in diesem Prozess gesammelten Erfahrungen werden auch bei der Vergabe der Speisenversorgung für die Schulen beachtet.

Jedoch beinhaltet die Speisenversorgung in den Schulen aufgrund der vorliegenden Altersstufen und den Anforderungen an die Verpflegung ein anderes Leistungsspektrum. Die Vorlage zur Erstellung des Kriterienkatalogs wurde aus o.g. Gründen zurückgestellt bis die Vergabeprozesse zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen und Schulen im Amt für Jugend, Familie und Bildung neu strukturiert sind. Erst nach Auswertung dieser komplexen Vergabevorgänge kann erneut über einen Kriterienkatalog nachgedacht werden.

4. Welcher Kriterienkatalog wurde damals mit wem erarbeitet und wann vom Stadtrat beschlossen?

Ein solcher Kriterienkatalog liegt noch nicht vor.

Antwort im Allris

Verzögerungen bei Bau- und Sanierungsarbeiten an Schulen und Kitas

Verzögerungen bei Bau- und Sanierungsarbeiten an Schulen und Kitas

Anfrage:

Auch in diesem Jahr wurden verschiedene Bau- und Sanierungsarbeiten an Leipziger Schulen und Kitas gestartet. Nicht immer werden diese wie angekündigt abgeschlossen.

So steht die Sporthalle der Geschwister-Scholl-Grundschule nicht im Oktober 2017 wie es auf dem Bauschild verkündet wird, wieder für den Sportunterricht zur Verfügung. Vielmehr wurden die Eltern darüber informiert, dass voraussichtlich erst ab Januar 2018 mit der Nutzung gerechnet werden kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Die Fertigstellungen welcher Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kitas mit geplanter Fertigstellung in 2017 haben sich mindestens um einen Monat verzögert?
  2. Welche Bauzeit war geplant und wie groß ist die Verzögerung?
  3. Was sind die hauptsächlichen Gründe für die Verzögerung?
  4. Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister eingeleitet, um die Verzögerungen zu minimieren?
  5. In welchem Umfang muss damit gerechnet werden, dass es durch die Verzögerungen zu Fördermittelverlusten kommt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Die Fertigstellungen welcher Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kitas mit geplanter Fertigstellung in 2017 haben sich mindestens um einen Monat verzögert?

2. Welche Bauzeit war geplant und wie groß ist die Verzögerung?

3. Was sind die hauptsächlichen Gründe für die Verzögerung?

Veränderungen bei Baumaßnahmen mit Bezug auf Beschlussgrundlagen (Kosten / Termine) werden in der Regel den Gremien in Form von Änderungsbeschlüssen vorgelegt. Bezüglich der Frage 3 nach den Verzögerungsgründen wird auf den Ursachenkatalog in der Antwort der Verwaltung zur Anfrage F-04620 verwiesen. Eine Auswertung der in Koordinierungsverantwortung des AGM liegenden KITA-Baumaßnahmen ergab, dass es keine KITA-Vorhaben mit geplanter Fertigstellung 2017 gibt.

Eine Auswertung der Schulbaumaßnahmen mit geplanter Fertigstellung 2017 und mit Verzögerungen größer 1 Monat, ergab folgendes Ergebnis von drei Schulen:

1. Teilmodernisierung Sporthalle Geschwister-Scholl-Schule (Bezugsmaßnahme des Antragstellers):

– geplantes Bauende lt. Bauschild: Oktober 2017
– prognostizierte Verzögerung: 2 Monate
– Ursache: Veränderung der Aufgabenstellung aufgrund Änderung der Standortvoraussetzungen, dadurch Unterbrechung Teilmaßnahme Heizungstechnik/Warmwasser

2. Brandschutzmaßnahme Förderschule Rosenweg (DS-01670):

– geplantes Bauende: 02/2017
– Verzögerung Bauende: 10/2017 (8 Monate)
– Ursache: Vorlage Förderbescheid erst 12/2016, dann erst Ausschreibung; Baumaßnahmen in dieser Förderschule nur in den Ferien möglich !!
– Bauzeit: Sommer- und Herbstferien 2017.

3. Energetische Sanierung F.A.-Brockhaus-Schule (Gymnasium)   [DS-02023]

– Geplantes Bauende:12/2017
– Prognostizierte Verzögerung:1 Jahr   (12/2018)
– Ursache:Erhebliche Schadstoffbelastungen im Bereich der Platten- und Fensterfugen; Konsequenz:  Sanierung nur nach Freilenkung Objekt möglich, unter dieser Voraussetzung Maßnahmenerweiterung Sanitär; Mehrkosten,  Änderungsbeschlussvorlage in Vorbereitung

4. Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister eingeleitet, um die Verzögerungen zu minimieren?

Mit dem Ergebnisbericht zur ‚Task Force Schulhausbau‘ wird der Stadtrat (voraussichtlich im Januar 2018) über das erfolgte Vorgehen informiert. Darüber hinaus wird auf die Beantwortungen der Anfragen F-04620 in Verbindung mit F-05097 verwiesen.

5. In welchem Umfang muss damit gerechnet werden, dass es durch die Verzögerungen zu Fördermittelverlusten kommt?

Bisher konnten insbesondere durch vorausschauende Abstimmung mit der Fördermittel-Bewilligungsstelle Fördermittelverluste vermieden werden.

Antwort im Allris

Warme Schulen und Kitas in Leipzig

Warme Schulen und Kitas in Leipzig

Anfrage:

Angesichts herausfordernder Zustände in Leipzigs Schulen und Kitas zu Beginn der Heizperiode fragen wir:

  1. In wie vielen Schulen und Kitas ist die genutzte Heizungsanlage älter als 20 Jahre? Welche sind dies?
  2. In welchen unter  1.  genannten Einrichtungen ist der Zustand der Anlage als sanierungsbedürftig einzuschätzen? Kann in diesen Einrichtungen jeweils davon ausgegangen werden, dass die Anlagen durchweg während der Heizungsperiode verlässlich funktionieren?
  3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten für den Betrieb aufgrund der genutzten veralteten Technik gegenüber modernen Anlagen (geschätzt pro Kita und pro Schule – durchschnittlich)? Welche Kosten würden durchschnittlich geschätzt pro Kita / pro Schule für einen Austausch in eine moderne Anlage entstehen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. In wie vielen Schulen und Kitas ist die genutzte Heizungsanlage älter als 20 Jahre? Welche sind dies?

In 147 Kita-Gebäuden und in 285 schulischen Gebäuden (incl. Sporthallen) hat die Hausinstallation partiell eine Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren erreicht.
Abzugrenzen sind zunächst das Wärmeverteilsystem (Pumpen, Armaturen, Rohrnetz, Heizkörper, ggf. Ventilatorkonvektoren, Fußboden-/ Wandheizsysteme, Wärmeversorgung für raumlufttechnische Anlagen o.ä.) von der Wärmeerzeugung oder der Wärmeübergabestation.

Rohrnetz, Heizkörper, Armaturen und Pumpen entstammen in der Regel dem Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung. Die Lebensdauer von Heizkörpern, Rohrnetz und Armaturen erreicht deutlich mehr als 20 Jahre. Verschleißbedingte Reparaturen sind durch den kurzfristigen Austausch der betroffenen Komponenten möglich. Aufgrund durchgeführter Reparaturen sowie Teil- und Komplexsanierungen erfolgt eine laufende Instandhaltung mit einhergehender Modernisierung dieses Anlagenbestandes.

Die Fernwärme-Übergabestationen entstammen in der Regel aus den Jahren 1994 bis 1996 sowie 2003 bis 2006. Reparaturen sind im Störungsfall durch den Austausch defekter Komponenten möglich. Auch hier erfolgt eine laufende Instandhaltung mit einhergehenden Teilmodernisierungen.

Zur Beheizung notwendige zentrale raumlufttechnische Anlagen sind in zahlreichen Typenbau-Schulsporthallen im Einsatz. Der Funktionserhalt erfolgt hier ebenfalls vorrangig in Form eines Austausches defekter Komponenten, wenngleich insbesondere in den Typenbausporthallen der Baujahre 1969 bis 1988 ein enormer energetischer Sanierungsstau zu bewältigen ist.

Öl- und Gas-Kesselanlagen haben in vielen Fällen ihre normative Lebensdauer erreicht oder überschritten. Anlage 1 gibt einen Überblick über Kesselanlagen mit einer Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren.

2. In welchen unter 1. genannten Einrichtungen ist der Zustand der Anlage als sanierungsbedürftig einzuschätzen? Kann in diesen Einrichtungen jeweils davon ausgegangen werden, dass die Anlagen durchweg während der Heizperiode verlässlich funktionieren?

Der systematische Austausch erfolgt auf der Grundlage einer bestätigten Beschlussvorlage des OBM in Form eines jährlichen Planungsvorlaufes mit anschließend gestaffelten Ausschreibungsverfahren und Realisierungen [Anlage 2]. Diese Staffelung ermöglicht die Vorhaltung notwendiger Mittel für unplanmäßige Anlagenausfälle im Falle irreparabler Schäden insbesondere an Kesselkörpern oder Regelungsanlagen. Zudem wird die Versorgungssicherheit in Form einer vertraglich gebundenen Anmietoption für eine mobile Wärmeerzeugungsanlage gesichert.

3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten für den Betrieb aufgrund der genutzten veralteten Technik gegenüber modernen Anlagen (geschätzt pro Kita und pro Schule – durchschnittlich)? Welche Kosten würden durchschnittlich geschätzt pro Kita / pro Schule für einen Austausch in eine moderne Anlage entstehen?

Neben einer Reduzierung der Umweltbelastung besteht beim Austausch überalterter Wärmeerzeugungsanlagen auch ein Kosteneinsparpotential von mindestens 10% der Verbrauchskosten. Einhergehende Anpassungen der Anlagen an wärmebedarfsrelevante Sanierungen der Gebäudehülle erhöhen dieses Potential. Der Leistungsbereich des Anlagenbestandes erstreckt sich von ca. 20 kW bis hin zu über 800 kW. Entsprechend breit gestreut sind die Kosten eines Kesseltausches, welche darüber hinaus von baulichen Randbedingungen, einem möglichen Energieträgerwechsel oder der Versorgung künftiger Erweiterungsbauten beeinflusst werden. Der vom Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen geforderte Anteil erneuerbarer Energien wirkt sich ebenfalls individuell auf die Kosten aus. Durchschnittsangaben besitzen deshalb keine Aussagekraft. In Anlage 1 sind Wärmeerzeugungsanlagen mit mindestens 20 Betriebsjahren aufgeführt, soweit diese vom Amt für Gebäudemanagement instand gehalten werden. Demgegenüber stehen die Wärmeversorgungskosten, welche nur zum Teil von der Stadt Leipzig direkt getragen werden. Zu Einrichtungen, deren Energiekostenabrechnungen durch freie Träger eigenständig erfolgen, können deshalb keine Aussagen hinsichtlich der Wärmeversorgungskosten und möglicher Einsparpotentiale getroffen werden.

Antwort im Allris