Handreichung für Bauträger zur Erlangung von Baurecht (HafüBazEvoB): Hintergrund, Personalressourcen und Gründe

Anfrage:

In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Freibeuter zum „Investorenleitfaden“ wird die Prüfung einer „Handreichung für Bauträger zur Erlangung von Baurecht“ (im weiteren: „HafüBazEvoB“) beschrieben. Ein vom Oberbürgermeister angekündigter „Investorenleitfaden“ ist hingegen nicht Gegenstand von Prüfungen oder Erarbeitungen.

Die Verwaltung führt als Grund für die Prüfung aus, dass „oft Unsicherheiten bestehen, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, welche Gutachten benötigt werden und was zu welchem Zeitpunkt bezüglich Erschließung, Ausgleichsflächen, sozialem Wohnungsbau etc. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wird.“

Weiter wird beschrieben: „Insbesondere nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, wenn parallel zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wird, kommt es teilweise zu Verzögerungen, da die Vorhabenträger erforderliche Voraussetzungen für ihre Vorhaben zur Erlangung des Baurechts noch nicht bearbeitet haben.“

Dies vorweg geschickt fragen wir mit Blick auf den Wohnungsbau in Leipzig an:

  1. Wie wird die aktuell in Prüfung befindliche „HafüBazEvoB“, die sich an Dritte richtet, die Prozesse zur Erlangung von Baurecht innerhalb der Verwaltung verbessern?
  2. Welche Maßnahmen hat die Stadt in den letzten 24 Monaten von „Investoren“ verlangt, die über gesetzliche oder kommunalrechtliche Mindestanforderungen hinausgehen?
  3. In welchem Umfang könnte die Reduzierung der in 2. genannten Forderungen die Baukosten senken?
  4. Ist angedacht, derartige Forderungen auch in der „HafüBazEvoB“ aufzumachen?
  5. Wenn 4. mit ja beantwortet wird: Auf welcher Grundlage passiert dies?
  6. Wenn 4. mit ja beantwortet wird: Wie setzt die Stadtverwaltung ihre über rechtliche Anforderungen hinausgehenden Forderungen durch?
  7. Wie viele neu begonnene Vorhaben hätte die „HafüBazEvoB“ in 2016, 2017, 2018 und bisher in 2019 insgesamt betroffen? Welche sind dies?
  8. Welche Probleme sind bei den in (7) genannten Vorhaben entstanden, die dazu führen, dass die Verwaltung Personalressourcen für die Erarbeitung der „HafüBazEvoB“ erwägt?
  9. Mit welchem Personalaufwand in welchen Ämtern/Sachgebieten rechnet der OBM für die Erarbeitung der „HafüBazEvoB“?
  10. Ist sicher gestellt, dass angesichts der immer wieder genannten Personalknappheit in allen Ämtern, die Bearbeitung laufender Vorhaben in mindestens dem gleichen Tempo und der gleichen Qualität trotz eventueller Erarbeitung der „HafüBazEvoB“ weitergeht und neue Projekte ebenso engagiert bearbeitet werden?
  11. Wenn 10. mit Ja beantwortet wird: Kann davon ausgegangen werden, dass derzeit ungenutzte personelle Ressourcen in den Ämtern bestehen, die für die Erstellung der „HafüBazEvoB“ genutzt werden? Warum werden die Kapazitäten nicht für die Beschleunigung laufender Vorhaben genutzt?

Anfrage im Allris

Antwort:

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet und von einer Einzelbeantwortung abgesehen, da der dafür notwendige Bearbeitungsaufwand Ressourcen in Anspruch nehmen würde, die nicht zur Verfügung stehen und der zu Lasten der Erledigung der verpflichtenden Verwaltungsaufgaben ginge.

Anknüpfend an die Beantwortung der ursprünglichen Fragestellung zur Handreichung für Investoren, ist die Schaffung von Transparenz für Partner aus der privaten Wirtschaft, die mit der Stadt gemeinsam Projekte entwickeln und realisieren wollen, Zielstellung der Handreichung.

Die Komplexität der Planung, der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung, Erschließungsplanung, Eigentumsverhältnisse an Grundstücken, Nachweise über die wirtschaftliche Befähigung der privaten Partner zur Realisierung der Projekte und größtmögliche Sicherheit für die Stadt sind Anforderungen, die in jedem einzelnen Fall größerer Gebietsentwicklungen zu regeln sind. Auslöser waren in der Vergangenheit Probleme bei der Erarbeitung der städtebaulichen Verträge (Zeitverzögerungen durch fehlende vertiefende Gutachten und Planungen, die von den Vertragspartnern rechtzeitig hätten vorgelegt werden müssen).

Daher soll im gemeinsamen Interesse von Stadt und Vorhabenträger von Anfang an vermittelt werden, welche Anforderungen an die Planungen gestellt werden und zu welchem Zeitpunkt die Vorlage entsprechender Nachweise durch die Vertragspartner erbracht werden müssen, damit insbesondere die finanziellen Aufwendungen für Investoren kalkulierbar bleiben und ein Zeitablauf vereinbart werden kann.

Der erforderliche einmalige Aufwand zur Ausarbeitung einer Handreichung trägt langfristig zur Optimierung und damit Reduzierung von Arbeitszeit auch bei der Verwaltung bei, da eine verlässliche Grundlage für nachfolgende Projekte entsteht, auf die aufgebaut werden kann. Mit Blick auf laufende Planverfahren stellt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Kontext zu Bebauungsplänen in Leipzig eher einen Regelfall dar, weshalb die Zusammenstellung der Planungen für jeden Einzelfall mehr Aufwand erzeugt, als zu Beginn der Verfahren eine Handreichung zu übergeben. Die Verwaltung arbeitet insoweit kontinuierlich an der Verbesserung der Abläufe, schafft intern Dienstanweisungen und ordnet damit Zuständigkeiten und Beteiligungsregeln als Geschäft der laufenden Verwaltung.

Diese internen Prozesse auf die Bedingungen zu erweitern, Partner der privaten Wirtschaft mit Blick auf den Wohnungsbau und dessen Folgeinvestitionen der technischen und der sozialen Infrastruktur frühzeitig einzubeziehen, wird als notwendig erachtet, wobei die Handreichung keine Maßnahmen von den Investoren verlangt, vielmehr Ihnen darstellt, was auf Grund des BauGB, der konkreten Planung und von Ratsbeschlüssen sowieso notwendig ist (u.a. Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Sozialer Wohnungsbau). Insbesondere steht dabei der zeitlich mit dem Bebauungsplanverfahren korrespondierende Abschluss städtebaulicher Verträge gemäß § 11 BauGB mit seinen im Absatz 2 genannten Grenzen zwischen Leistung und Gegenleistung im Vordergrund.

Antwort im Allris

Investorenleitfaden der Stadtverwaltung

Anfrage:

Auf der Preisverleihung des Wirtschaftspreises „Via Oeconomica“ sprach der Oberbürgermeister mit dem Vorsitzenden des Vereins „Gemeinsam für Leipzig“ Dr. Mathias Reuschel, die den Preis verleihen, unter anderem über einen Investorenleitfaden, der offenbar aktuell von der Stadtverwaltung erarbeitet wird.

Hierzu fragen wir an:

  1. Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?
  2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?
  3. Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?
  4. Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?
  5. Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?
  6. Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Fraktion Freibeuter hat mit Bezug darauf, dass der Oberbürgermeister auf einer Preisverleihung u.a. über einen „Investorenleitfaden“ gesprochen hätte, folgende Fragen gestellt:

  1. Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?

  2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?

  3. Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?

  4. Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?

  5. Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?

  6. Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?

Ich darf diese Fragen im Zusammenhang und folgendermaßen beantworten:

Die Verwaltung erarbeitet derzeit keinen allgemeinen „Investorenleitfaden“. Die Ämter des Dezernates Stadtentwicklung und Bau prüfen aktuell jedoch die Erstellung einer Handreichung für Vorhabenträger zur Erlangung von Baurecht.

Hintergrund ist die Erfahrung insbesondere im Stadtplanungsamt und im Verkehrs- und Tiefbauamt, dass bei Vorhabenträgern innerhalb von Bauleitplanverfahren oft Unsicherheiten bestehen, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, welche Gutachten benötigt werden und was zu welchem Zeitpunkt bezüglich Erschließung, Ausgleichsflächen, sozialem Wohnungsbau etc. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wird. Insbesondere nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, wenn parallel zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wird, kommt es teilweise zu Verzögerungen, da die Vorhabenträger erforderliche Voraussetzungen für ihre Vorhaben zur Erlangung des Baurechts noch nicht bearbeitet haben.

Um diesem Umstand im Sinne aller Beteiligten abzuhelfen, prüfen die Ämter derzeit, ob es zur Verfahrensklarheit und Verfahrensbeschleunigung sinnvoll ist, eine Handreichung zu erarbeiten, in der zum einen die zeitlichen Abläufe des Planverfahrens zur Schaffung von Baurecht dargestellt sind und zum anderen die inhaltlichen Anforderungen bzw. Verpflichtungen für die Umsetzung der Investitionen auf Basis eines städtebaulichen Vertrages aufgezeigt werden.

Die Erarbeitung der Handreichung würde ggf. im kommenden Jahr im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Da mit der Handreichung keine neuen inhaltlichen Aussagen getroffen werden, sondern vielmehr eine Verbesserung des laufenden Verwaltungshandeln erreicht werden soll, sind eine Beteiligung von externen Organisationen und Interessenvertretungen sowie eine Beschlussfassung im Stadtrat nicht vorgesehen.

Antwort im Allris

Zukunft “Leipziger Freiheit”

2019 – für Leipzig und Sachsen ein “Superwahljahr”. Vier Wahlen stehen an, das Jugendparlament eröffnet bald diesen Reigen, die Landtagswahl beschließt ihn. Auf jeder dieser Wahlen werden Weichen gestellt, die Leipzigs Zukunft und die seiner Freiheit verändern können.

Noch immer werden große Herausforderungen (dazu gehören ohne Zweifel die Frage nach günstigen Wohnungen, verfügbaren Kitaplätzen, aber auch der Zukunft des innerstädtischen Verkehrs) zu zögerlich angegangen. Aus Angst, Fehler zu machen, aus Angst vor Investoren, aus Angst vor öffentlicher Kritik werden blasse Lösungen gestrickt, die so schon tausendfach in der Republik vorkommen. Sie sind erprobt, aber nicht innovativ. Kleinschrittig , aber nicht mutig.

Leipzig aber war zurecht schon immer stolz darauf, sich abzuheben. Dinge ein wenig “anders” zu gestalten. Dem Einerlei zu trotzen. Wir haben ohne Scheu Neues ausprobiert, sind ungewöhnliche, zuerst verlachte Wege gegangen. Ein wenig vom dem frühen Gründungsgeist, der uns im Blut liegt – das wünsche ich mir für uns. Lassen Sie uns vor allem in all diesen oftmals chaotisch wirkenden Problemlagen niemals den beherzten sächsischen Humor verlieren!

Habe ich Recht oder Unrecht? Diskutieren wir wie immer unter anfragen@piratenlily.net

Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. Februar 2019

Wem gehört die Stadt?

Leipzig Stadt

Amtsblatt:

Mehr Menschen in Leipzig, weniger öffentlicher Raum, kaum noch Brachen – eine Situation, in der diese Frage mehr als angebracht ist. Wohnquartiere sind nicht mehr öffentlich, sondern gehören Investoren, die sich anbetteln lassen, dort Kindergärten, Schulen und Sozialwohnungen zu errichten. Im Gegenzug werden umfangreiche Zugeständnisse bei ihren anderen Projekten erwartet.

Leider ist das keine Ausnahme, sondern wird mit zunehmendem Ausverkauf der Stadt die Regel. Selbst absolute Filetstücke wie der Leuschnerplatz bleiben nicht in der Hand der Stadt, der Zugriff darauf wird leichtfertig abgegeben. Um den öffentlichen Raum dauerhaft zu sichern, muß die Leipzig wieder die Oberhoheit über große Stadtgebiete gewinnen. Deals mit Eigentümern reichen nicht aus, um auch in Zukunft abzusichern, daß unsere Stadt für alle da  ist. Der Trend zu “gated communities”, abgeriegelten Stadtgebieten ohne vermeintlich störende Einflüsse von außen, wird auch vor Leipzig nicht haltmachen. Politiker, Stadtverwaltung, Bevölkerung, Vereine und Verbände – wir alle sind gefordert, aufmerksam zu sein, uns einzumischen, Fragen zu stellen und uns quer zu legen, wenn der öffentliche Raum, die “Stadt für alle” bedroht ist.

Die Werbebotschaft “Leipziger Freiheit” versprach lebenswerte Orte für alle.

Fordern wir diese ein.

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 01. Juli 2017