Linke + Grüne blockieren Schule

Leipzig wächst. Unsere Schulen platzen aus allen Nähten. Wir brauchen dringend neue Schulen für unsere Kinder.

Und was machen die Linken und die Grünen? Sie blockieren eine neue vierzügige Grundschule. Parteiideologie ist denen wichtiger als die Zukunftschancen von 300 Schülern.

Was war passiert? Es gab die Möglichkeit, eine Grundschule zu einem Preis zu kaufen, den wir bei einem Eigenbau auch hätten bezahlen müssen. Das Grundstück sollte gegen Grundstücke der Stadt zum selben Wert getauscht werden. Ein echt faires Geschäft, oder? Wie kann das scheitern?

Linke und Grüne wollen aus ideologischen Gründen keine Grundstücke der Stadt hergeben. Nach dem Motto: wir behalten alles, wir geben nichts, wir machen alles selber.

Wer so stur und ideologisch handelt, braucht sich nicht wundern, wenn er auch selbst nichts bekommt. Warum sollen denn private Investoren der Stadt ein Grundstück übertragen, wenn die Stadt ihnen keines geben will.

Wer Parteiideologie über die Zukunftschancen von jungen Menschen stellt, dem sollte man keine Verantwortung übertragen.

Gut, dass bald Wahlen sind!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

 

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Erschienen am 3. Juli 2021 im Amtsblatt der Stadt Leipzig

 

Investorenleitfaden der Stadtverwaltung

Anfrage:

Auf der Preisverleihung des Wirtschaftspreises „Via Oeconomica“ sprach der Oberbürgermeister mit dem Vorsitzenden des Vereins „Gemeinsam für Leipzig“ Dr. Mathias Reuschel, die den Preis verleihen, unter anderem über einen Investorenleitfaden, der offenbar aktuell von der Stadtverwaltung erarbeitet wird.

Hierzu fragen wir an:

  1. Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?
  2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?
  3. Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?
  4. Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?
  5. Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?
  6. Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Fraktion Freibeuter hat mit Bezug darauf, dass der Oberbürgermeister auf einer Preisverleihung u.a. über einen „Investorenleitfaden“ gesprochen hätte, folgende Fragen gestellt:

  1. Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?

  2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?

  3. Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?

  4. Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?

  5. Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?

  6. Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?

Ich darf diese Fragen im Zusammenhang und folgendermaßen beantworten:

Die Verwaltung erarbeitet derzeit keinen allgemeinen „Investorenleitfaden“. Die Ämter des Dezernates Stadtentwicklung und Bau prüfen aktuell jedoch die Erstellung einer Handreichung für Vorhabenträger zur Erlangung von Baurecht.

Hintergrund ist die Erfahrung insbesondere im Stadtplanungsamt und im Verkehrs- und Tiefbauamt, dass bei Vorhabenträgern innerhalb von Bauleitplanverfahren oft Unsicherheiten bestehen, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, welche Gutachten benötigt werden und was zu welchem Zeitpunkt bezüglich Erschließung, Ausgleichsflächen, sozialem Wohnungsbau etc. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wird. Insbesondere nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, wenn parallel zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wird, kommt es teilweise zu Verzögerungen, da die Vorhabenträger erforderliche Voraussetzungen für ihre Vorhaben zur Erlangung des Baurechts noch nicht bearbeitet haben.

Um diesem Umstand im Sinne aller Beteiligten abzuhelfen, prüfen die Ämter derzeit, ob es zur Verfahrensklarheit und Verfahrensbeschleunigung sinnvoll ist, eine Handreichung zu erarbeiten, in der zum einen die zeitlichen Abläufe des Planverfahrens zur Schaffung von Baurecht dargestellt sind und zum anderen die inhaltlichen Anforderungen bzw. Verpflichtungen für die Umsetzung der Investitionen auf Basis eines städtebaulichen Vertrages aufgezeigt werden.

Die Erarbeitung der Handreichung würde ggf. im kommenden Jahr im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Da mit der Handreichung keine neuen inhaltlichen Aussagen getroffen werden, sondern vielmehr eine Verbesserung des laufenden Verwaltungshandeln erreicht werden soll, sind eine Beteiligung von externen Organisationen und Interessenvertretungen sowie eine Beschlussfassung im Stadtrat nicht vorgesehen.

Antwort im Allris