Rechtssicherheit der Grundstücksvergabe an der Rehbacher Straße

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Anfrage:

Die Stadt Leipzig plant gemeinsam mit einem kommunalen Unternehmen die Entwicklung eines Baugebietes an der Rehbacher Straße. Für rund 270 Familien sollen dort Eigenheime entstehen. Um einen zügigen Baustart zu gewährleisten, ist jedoch die rechtssichere Grundstücksvergabe ein wesentlicher Faktor. Die Stadt plant zur Familienförderung eine Bepunktung der Gebote. Hierbei soll ein Gebot pro Quadratmeter virtuell um 100 Euro pro Kind erhöht werden, so dass kinderlose Bauherren bspw. 200 Euro mehr bieten müssten, um mit einer Familie mit zwei Kindern gleichgestellt zu werden.

Hierzu fragen wir an:

Durch wen, in welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde die Rechtssicherheit der gewählten Vergabe geprüft und bestätigt, so dass ausgeschlossen ist, dass es durch unterlegene Bieterinnen und Bieter ohne oder mit weniger Kindern als diejenigen, die den Zuschlag erhalten haben, nicht zu Klagen gegen die Stadt Leipzig und somit zu ggf. langwierigen Verzögerungen in der Grundstücksvergabe kommt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Hörning:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur Anfrage „Rechtssicherheit der Grundstücksvergabe an der Rehbacher Straße“ können wir wie folgt ausführen: Verantwortlich für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Eigenheimgebiets an der Rehbacher Straße ist die stadteigene Gesellschaft zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten, LESG.

Derzeit wird von der LESG der erste Bauabschnitt mit 24 Grundstücken erschlossen. Der Beginn der Vermarktung ist, abhängig vom Baufortschritt der Erschließungsmaßnahme, für Mitte des Jahres 2019 vorgesehen. Das Interesse ist sehr hoch.  

Derzeit erarbeitet die LESG in Abstimmung mit einem fachkundigen Anwaltsbüro eine Vergaberichtlinie, um weitgehende Transparenz und Rechtssicherheit für die Grundstücksvergabe zu erreichen. Das Verfahren soll zudem auch vom Vergabeausschuss der Stadt begleitet werden.

Grundsätzlich kann aber nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden, dass nicht zum Zuge gekommene Bewerber versuchen könnten, ihr Interesse durch Klage durchzusetzen. Dies steht natürlich jedem Bewerber offen. Wir sind jedoch bemüht, ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten.

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