Großtagespflege – mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten

Großtagespflege - mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten

Pressemitteilung:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen. Einem entsprechenden Antrag stimmt die Ratsversammlung auf Initiative der Fraktion Freibeuter am Mittwoch mehrheitlich zu. Danach könnten sich mehrere Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen zusammenschließen, weitere Synergieeffekte sind möglich.

Der Bedarf unter den Tagesmüttern und -vätern ist groß, weiß Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP), die für die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sitzt:

“Die Tagespflegepersonen mahnen die auf Landesebene verhinderte Möglichkeit des Zusammenschlusses, die in anderen Bundesländern längst gängige Praxis ist, schon lange an. Viele finden nicht die geeigneten Räume die Kinderbetreuung allein zu gründen, private Wohnungen und Häuser eignen sich nicht immer.”

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich. Dazu die Freidemokratin Witte:

“Umso wichtiger, dass Leipzigs Stadtverwaltung dem Freistaat dringenden Handlungsbedarf signalisiert. Die aktuell fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Leipzig erfordern über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um die Nachfrage zu decken.”

Witte begrüßt neben der zustimmenden Haltung der Verwaltung zum Antrag auch die neue Offenheit des Sozialbürgermeisters, auch Elterninitiativen zur Aufsicht ihrer Sprößlinge nicht länger im Weg zu stehen.

“Zusammenschlüsse von Eltern sind eine Möglichkeit lange vor Fertigstellung der neuen Leipzig-Kitas Bedarf aufzufangen, Tagespflegepersonen die Arbeit zu erleichtern, eine weitere Alternative. Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleinerer Einrichtungen zulassen zu wollen, machen Hoffnung, mit der zusätzlichen Alternative Großtagespflege die Herausforderungen angehen zu können”,

so Witte abschließend.

Großtagespflege in Leipzig ermöglichen

Kita

Amtsblatt:

Unter Großtagespflege versteht man in der Regel die gemeinsame Betreuung von mehr als fünf Kindern durch zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen. Die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen ist in den Bundesländern und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern ist die Großtagespflege als eine Form der Kindertagespflege gar nicht vorgesehen. So auch in Sachsen. Grund genug für uns, einen Antrag zu stellen, dass sich die Stadt dafür einsetzt, dass die Großtagespflege auch vom Freistaat gesetzlich geregelt wird.

Nach unserer Auffassung bietet nämlich die Großtagespflege ein paar herausragende Vorteile und könnte damit als Bindeglied zwischen der herkömmlichen Tagespflege und den Kitas die Kinderbetreuung in Leipzig komplettieren. Einen Vorteil möchten wir an dieser Stelle ganz besonders hervorheben. So gibt es in Leipzig kaum Betriebs-Kitas. Mit den entsprechenden Kooperationsvereinbarungen mit Großtagespflegeeinrichtungen könnten jedoch sogar kleinere und mittlere Betriebe eine maßgeschneiderte Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter anbieten, ein nicht zu vernachlässigender Vorteil bei der Suche nach gut ausgebildeten Fachkräften.  Kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. März 2018

Großtagespflege in Leipzig

Großtagespflege in Leipzig

Anfrage:

Bisher besteht keine landesrechtliche Vorschrift, die einen Zusammenschluss mehrerer Tagesmütter und -väter in sächsischen Kommunen zulässt. Vor dem Hintergrund des Drucks bei der Kinderbetreuung in der Stadt Leipzig und dem Willen des Sozialbürgermeisters, nunmehr auch Elterninitiativen zur organisierten Kinderbetreuung zukünftig nicht länger im Weg zu stehen, fragen wir:

  1. Welche Vorteile könnten sich für die Stadt Leipzig aus der Großtagespflege ergeben?
  2. Welche Möglichkeiten, Mittel und Wege stehen dem Oberbürgermeister offen, auf eine gesetzliche Grundlage für Großtagespflege im Freistaat Sachsen hinzuwirken?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Vorteile könnten sich für die Stadt Leipzig aus der Großtagespflege ergeben?

Vorteile einer sogenannten Großtagespflege liegen in der Förderung des fachlichen Austausches und der wechselseitigen Unterstützung der Tagespflegepersonen. Allerdings lassen sich aus einer Handreichung des Deutschen Jugendinstituts zur Professionalisierung der Kindertagespflege als Dienstleistung eine Reihe von Nachteilen einer sogenannten Großtagespflege ableiten.

2. Welche Möglichkeiten, Mittel und Wege stehen dem Oberbürgermeister offen, auf eine gesetzliche Grundlage für Großtagespflege im Freistaat Sachsen hinzuwirken?

Der Oberbürgermeister könnte über den SSG eine Fachdiskussion hierzu anregen.

Antwort im Allris

Großtagespflege ermöglichen

Großtagespflege ermöglichen

Antrag:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen.

Begründung:

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich.

Die aktuelle Kinderbetreuungslage in Leipzig erfordert über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um den anhaltend hohen Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig zu decken.

Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleinerer Einrichtungen zulassen zu wollen, machen Hoffnung, mit der zusätzlichen Alternative Großtagespflege die Herausforderungen angehen zu können.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Großtagespflege ermöglichen: Mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten auch für Eltern

Großtagespflege ermöglichen: Mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten auch für Eltern

Pressemitteilung:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag geben die Freibeuter am Mittwoch zur Ratsversammlung ins Verfahren. Danach könnten sich mehrere Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen zusammenschließen, weitere Synergieeffekte sind möglich.

Der Bedarf unter den Tagesmüttern und -vätern ist groß, weiß Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP), die für die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sitzt:

“Die Tagespflegepersonen mahnen die auf Landesebene verhinderte Möglichkeit des Zusammenschlusses, die in anderen Bundesländern längst gängige Praxis ist, schon lange an. Viele finden nicht die geeigneten Räume die Kinderbetreuung allein zu gründen, private Wohnungen und Häuser eignen sich nicht immer.”

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich. Dazu die Freidemokratin Witte:

“Umso wichtiger, dass Leipzigs Stadtverwaltung dem Freistaat dringenden Handlungsbedarf signalisiert. Die aktuell fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Leipzig erfordern über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um die Nachfrage zu decken.”

Witte begrüßt die neue Offenheit des Sozialbürgermeisters, auch Elterninitiativen zur Aufsicht ihrer Sprößlinge nicht länger im Weg zu stehen.

“Zusammenschlüsse von Eltern sind eine Möglichkeit lange vor Fertigstellung der neuen Leipzig-Kitas Bedarf aufzufangen, Tagespflegepersonen die Arbeit zu erleichtern, eine weitere Alternative. Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleinerer Einrichtungen zulassen zu wollen, machen Hoffnung, mit der zusätzlichen Alternative Großtagespflege die Herausforderungen angehen zu können”,

so Witte abschließend.