Anfrage:
Seit einiger Zeit wechseln sich die Stadt Leipzig und Sprayer damit ab, die offiziell zur Besprühung freigegebene Graffiti-Fläche am Streetballplatz Connewitz aus unterschiedlichen Motiven heraus zu gestalten. Sprayer bringen den Schriftzug “no cops” an und die Ordnungsbehördenmitarbeiter überdecken ihn einfarbig.
Wir fragen hierzu:
- Wie steht es derzeit bzw. wer liegt aktuell vorn, d.h. wessen Werk zeichnet aktuell das Bild der streitgegenständlichen Wandfläche?
- Wie oft ist eine weitere Übermalung des Schriftzugs durch die Stadt geplant?
- Welchen Tatbestand erfüllt die Aussage “no cops”, der zur konsequenten Übermalung führt?
- Welche Kosten sind für die bisherigen Übermalungen bezifferbar?
- Wie viele und welche (Aufgabenbereich) Mitarbeiter und ggf. externe Dienstleister sind in der Bearbeitungskette zwischen Sichtung des Schriftzugs, dessen Übermalung und Sichtung des erneut angebrachten Schriftzugs involviert?
Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:
Sehr geehrter Herr Kollege Bonew! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
Zur Frage 1.
Mit Stand 18. Oktober 2018 ist an der Streetball-Anlage am Connewitzer Kreuz kein Schriftzug „No Cops“ vorhanden.
Zur Frage 2.
Heute kann keine Auskunft gegeben werden, wie oft der Schriftzug überstrichen werden soll.
Zur Frage 3.
Der Schriftzug „No Cops“ stellt – so wurde mir gesagt – den strafrechtlichen Tatbestand der Sachbeschädigung dar.
Zur Frage 4.
Der Schriftzug auf der Betonwand an der Streetball-Anlage ist im Jahr 2017 fünfmal im Wert von 1.920,95 Euro und im Jahr 2018, Stand: 16.10.2018, fünfmal im Wert von 1.636,25 Euro überstrichen worden.
Zur Frage 5.
In der Stadtverwaltung sind jeweils ein Mitarbeiter im Amt für Stadtgrün und Gewässer als Verwalter der Fachliegenschaft sowie im Ordnungsamt mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters beschäftigt, was aber nur geringe Anteile ihrer Arbeitszeit und ihrer sonstigen Aufgaben ausmacht.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):
Sie sagten, der Schriftzug „No Cops“ stelle eine Sachbeschädigung dar. Wäre „Gänseblümchen sind schön“ auch eine, oder dürfte man das dort dranschreiben?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:
Das muss ich noch mal prüfen, Frau Gabelmann.