Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021 aufzuheben.

 

Begründung:

Um den Gastronomen nach dem Lockdown anlässlich Corona finanziell entgegen zu kommen, ist die Erhebung der Gebühren für Heizstrahler aktuell ausgesetzt. Kein einziger Freisitz wird jedoch durch Gebührensenkung in der kalten Jahreszeit für den Gast attraktiver. Vielmehr wird das Gemütlichkeitsempfinden auf dem Freisitz beim Gast dadurch erreicht, dass er einen warmen Sitzplatz vorfindet. Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie ihn die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig vorsieht, nicht aus. Die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen könnte vor diesem Hintergrund vorübergehend aufgehoben werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 12.11.2020 mit einer Mehrheit von 32 Stimmen dafür und 29 Stimmen dagegen ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Freisitz unbefristet

Freisitz unbefristet

Amtsblatt:

Wer eine Sondernutzung (amtsdeutsch für bspw. Freisitze, Wärmestrahler und Blumenkübel vor einer Bar) von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen. Lageskizzen, Maßangaben, Zeichnungen, ausführliche Beschreibungen – jedes Jahr auf`s Neue beantragen Gastronomen Sondernutzungen, die sich gegenüber dem Vorjahr gar nicht geändert haben. Ein Aufwand zusätzlich zum Restaurantbetrieb.

Gerade Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine Befristung einer Sondernutzung für Freisitze, Wärmestrahler & Co. wie bei zeitlich begrenzten Dreharbeiten, privaten Umzügen oder Informationsständen in der Fußgängerzone erscheint nicht für alle Sondernutzungen sinnvoll.

Wir Freibeuter beauftragen daher den Oberbürgermeister zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig insbesondere von Gastronomen ausgestellt werden können, solange sich beim Antragsteller keine neu zu beantragenden Sondernutzungstatbestände ergeben. Kontaktieren Sie uns zu dem Thema per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. November 2017