Rudolph (FDP): “Soziale Wohnungspolitik: Menschen statt Beton fördern!”

Angesichts der Beschlussfassung im Leipziger Stadtrat zur Fachförderrichtlinie Große Wohnungen in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020, wonach in Leipzig mietpreis- und belegungsgebundene große Wohnungen geschaffen werden sollen, kritisiert die Fraktion Freibeuter zum einen das grundsätzliche Ziel der Förderung in sozialer Wohnungsmarktpolitik und erklärt ihre Gründe für die Ablehnung der Vorlage.

“Wir sind grundsätzlich für eine Förderung einkommensschwacher Familien, kritisieren jedoch mit der Objektförderung den Fokus der Förderung sozialer Wohnungsmarktpolitik”, erläutert Stadträtin Franziska Rudolph, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat. Rudolph verweist auf die Lösung der Freibeuter für einkommensschwache Familien, die Menschen unmittelbar und nicht die Wohnungen zu fördern. „Wir wollen Familien statt Wohnungen fördern! Wir wollen Menschen statt Beton fördern! Und schon gar nicht die Wohnungsgenossenschaften. Und zwar so lange wie die Menschen einen individuellen Bedarf an der Förderung von Wohnen haben. Denn die Bedarfe von Familien ändern sich. Das Einkommen kann wieder steigen, die Kinder flügge werden, während die Eltern weiter und inzwischen unberechtigt in mietpreis- und belegungsgebundenen großen Wohnungen wohnen bleiben.”

Für bezahlbaren Wohnraum sorgen aus Sicht der Freidemokratin Marktmechanismen: “Der Wunsch nach günstigem Wohnraum in Bestlagen Leipzigs kann nicht mit Steuergeldern erfüllt werden. Ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum schaffen wir allein durch den Bau von noch mehr Wohnungen, die nicht Sozialwohnungen sind”, ergänzt FDP-Stadträtin Rudolph den Lösungsvorschlag ihrer Fraktion.

Rudolph führt eine vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts Empirica an, die zu dem Ergebnis kommt, dass in Leipzig kein Bedarf an sozialem Wohnungsbau besteht, die Ergebnisse sogar der praktizierten Leipziger Wohnungspolitik widersprechen. “Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist nicht angespannt, wie landläufig behauptet wird, nicht jetzt und auch nicht in naher Zukunft. Der Anteil der Miete am Einkommen liegt selbst bei geringen Einkommen in Leipzig bundesweit unter dem Durchschnitt. Diese Fakten jedoch werden landläufig ignoriert, die Ergebnisse offenbar von Stadt und Freistaat in den Giftschrank verbannt.”

Im Rahmen der Fachförderrichtlinie zur Schaffung mietpreis- und belegungsgebundener großer Wohnungen sollen auch Fördermittel des Freistaates Sachsen eingesetzt werden: “Eingesetzt werden die bis zu 50 Millionen Euro des Freistaates für Leipzig und Dresden, von denen die Studie sagt, dass sie besser in schrumpfenden Regionen im ländlichen Raum Sachsens eingesetzt wären”, kritisiert Rudolph.

Wohnungsbauförderkonzeption 2020

Wohnungsbauförderkonzeption 2020 (VII-DS-00576) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt an der Stelle gleich zu den beiden Fördervorlagen, die im Anschluss dieser Vorlage kommen, mit, weil der Sachverhalte derselbe ist. Ich spreche auch ausdrücklich nur für den FDP-Teil der Freibeuter-Fraktion.
Wir sind nicht gegen Förderung, und wir sind auch nicht dagegen, dass das Geld, was in den jeweiligen Vorlagen steht, ausgegeben wird, weil wir sehr wohl sehen, wie schwierig es für viele Menschen und für Familien in der Stadt Leipzig ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Also sind wir also Kommune verpflichtet, dort etwas zu tun.
Die Frage ist nur: Welcher Weg der Förderung ist der richtige? – Sie schlagen hier in beiden Förderrichtlinien den Weg der Objektförderung vor. Also derjenige, der investiert, soll Geld bekommen – nicht die Familie oder der Mieter, der sich die Wohnung nicht leisten kann.
Wir sind der Auffassung: Das ist der falsche Weg. Wir sind für Subjektförderung. Objektförderung führt dazu, dass Sie ein gefördertes Objekt haben. Da ist sicherlich am Anfang bei der Erstbelegung in der Situation auch jemand, der diese Förderung dringend braucht. Wenn Sie sich aber den Zeitraum der Förderung anschauen, wird das dazu führen, weil sich Familien-, Lebens- und auch Einkommensverhältnisse ändern, dass Sie irgendwann die Situation haben, dass in der geförderten Wohnung jemand wohnt, der die Förderung eigentlich nicht mehr braucht. Das nennt man Fehlbelegung. Wir fördern also am eigentlichen Problem zumindest zeitweise vorbei.
Subjektförderung hat den großen Vorteil, dass man die Familie, die Menschen in der Problemsituation, in der sie sind, ganz konkret fördert, damit sie sich die entsprechende Wohnung leisten kann, und wenn sich familiäre Verhältnisse – Zahl der Kinder im Haushalt – oder Einkommensverhältnisse geändert haben, entfällt dann eben auch die Förderung. Deswegen ist eine Subjektförderung wesentlich zielgenauer, und mit dem entsprechenden Geld, das zur Verfügung steht, kann viel mehr Menschen in der Stadt Leipzig geholfen werden. Deswegen lehnen wir die beiden Förderrichtlinien ab und enthalten uns zur Vorlage. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)