EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden

EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden (VII-A-00895-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den grünen sehr dankbar für die Neuformulierung des Antrages, weil dadurch vermieden wird, dass es eine Debatte oder einen Antrag gegen den EU-China-Gipfel oder gegen China oder gegen politische Zustände in China ist, die man sicherlich trefflich diskutieren könnte.

Wir sind hier aber der Stadtrat von Leipzig und nicht der Deutsche Bundestag. Deswegen sollten wir uns mit den Dingen beschäftigen, für die wir auch zuständig sind. Insofern haben Sie mit dem Antrag vollkommen recht.
Bei Großveranstaltungen ist die Öffentlichkeit, die Stadtgesellschaft einzubinden. Da ist es egal, ob es eine Großveranstaltung der Bundesregierung ist, ob es eine Sportgroßveranstaltung ist, ob es eine Demonstration größerer Art ist, die angemeldet wird, bei denen entsprechende Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten sind. Das gilt generell.

Ich glaube, wir müssten das auch nicht beschließen, weil, soweit ich das in der Vergangenheit wahrgenommen habe, bei Großveranstaltungen die Stadtgesellschaft einbezogen wird. Wenn es aber hilft, kann man es gern noch einmal beschließen.

Es steht uns unserer Auffassung nach nicht zu, zu entscheiden, wo diese Großveranstaltungen stattfinden sollen. Wenn Sie einmal in das Demonstrationsrecht hineinschauen als Beispiel, wird dem Wunsch des Anmelders hinsichtlich des Orts der Demonstration eine hohe Priorität beigemessen. Das heißt, er soll wählen können, wo die Veranstaltung stattfindet. Wenn also jemand, um ein politisches Anliegen deutlich zu machen, auf dem Innenstadtring demonstrieren kann, ist das zu erlauben, wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen.

Wenn die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland eine Veranstaltung in der Innenstadt von Leipzig durchführen möchte, sagen wir dieser Bundesregierung: Neun, du nicht, du gehst raus vor die Tore der Stadt, Schmuddelkind. – Eine Demonstration würden wir also nach dem Demonstrationsrecht erlauben, erlauben müssen, aber der Bundesregierung, die gemeinsam mit Freunden der EU mit China zusammen tagen möchte, sagen wir: Nein, du darfst nicht in die Innenstadt? Die Einschränkungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Demonstration sind in der Güteabwägung von diesen selbstverständlich hinzunehmen, aber wir sagen, wenn es eine Veranstaltung der Bundesregierung ist, ist das nicht in Ordnung?
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, halten wir für falsch. Wenn die Bundesregierung innerhalb von Deutschland eine Veranstaltung durchführen möchte, hat sie das Recht dazu. Dann kann der Stadtrat in Leipzig ihr das Recht auch nicht nehmen. Wir können allenfalls darüber entscheiden, ob wir Liegenschaft der Stadt Leipzig für diesen Zweck vermiete wollen. Für die Kongresshalle könnten wir sicherlich, da wir dort Eigentümer sind, verhindern, dass dort etwas stattfindet und sie einfach nicht vermieten. Dann geht im Zweifel die Bundesregierung eben in ein Hotel.

Ich glaube, wir sollten die Dinge trennen. Wir sind als Leipzig eine weltoffene Stadt. Wir haben gern Gäste zu Gast. Und wir sollten uns freuen, dass wir die Wertschätzung auch bei der Bundesregierung genießen, dass wir als Stadt Leipzig prinzipiell für solche Veranstaltungen in Frage kommen. Das ist kein Risiko, sondern eigentlich ein Aushängeschild. – Vielen Dank

(Es gilt das gesprochene Wort)